Kapitalanlage der Versorgungsanstalt für Bund und Länder
Berlin: (hib/STO) Die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsansatzes für die Kapitalanlage der Versorgungsanstalt für Bund und Länder (VBL) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/32452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32113). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die VBL eine vom Bund und den Ländern getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Den Rahmen ihrer Vermögensanlagen setzten neben gesetzlichen Grundlagen die VBL-Satzung und die internen Richtlinien für die Vermögensanlage der VBL. Diese Richtlinien werden laut Vorlage vom Verwaltungsrat beschlossen. Die unternehmerische Entscheidung über einzelne Vermögensanlagen trifft den Angaben zufolge innerhalb des vorgegebenen Rahmens der hauptamtliche Vorstand.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass ihrer Kenntnis nach der Nachhaltigkeitsansatz der VBL fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werde. Auch die internen Richtlinien für die Vermögensanlage der VBL würden derzeit überarbeitet und sollten vom Verwaltungsrat der VBL möglichst zeitnah beschlossen werden. In diesem Prozess würden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, den bestehenden Ansatz sinnvoll zu ergänzen. Einige Überlegungen seien unter https://www.vbl.de/de/nachhaltigkeitsbezogene-informationen veröffentlicht.
Die Überarbeitung der Richtlinien für die Vermögensanlage sei allerdings noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort ferner. Aussagen zu Inhalten der geplanten Änderungen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsansatz könnten derzeit nicht getroffen werden, um den Entscheidungen der Gremien nicht vorzugreifen.