18.10.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 1063/2021

Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Berlin: (hib/AHE) Das Verfahren und die Voraussetzungen für die Feststellung der Gefährdung und die anschließende Erteilung einer Aufnahmezusage für afghanische Ortskräfte sind in Abstimmung unter den Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Auswärtiges Amt (AA), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erarbeitet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32505) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (19/32274). Die zwischenzeitlich im August von der Bundesregierung benannte Zahl von 2.500 potentiell berechtigten Ortskräften habe sich aus dem Personenkreis ergeben, für den die Rahmenbedingungen des Ortskräfteverfahrens zutrafen. Beim BMVg und BMI seien dies die aktuell und die seit 2013 beschäftigten Ortskräfte gewesen, die noch nicht ausgereist waren. Beim BMZ und AA seien dies die aktuell und innerhalb der letzten zwei Jahre beschäftigten Ortskräfte gewesen, die noch nicht ausgereist waren.

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