14.12.2021 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 1129/2021

Bundesregierung legt Nachtragshaushalt vor

Berlin: (hib/SCR) Die neue Bundesregierung hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 (20/300) vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag in erster Lesung beraten werden. Geplant ist, dem Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, 60 Milliarden Euro zuzuführen. Im EKF sollen die Mittel der Rücklage zugeführt werden, die damit auf 76,2 Milliarden Euro aufwächst.

Die Gesamtausgaben sollen in diesem Jahr nunmehr 572,7 Milliarden Euro betragen. Die bisherige Planung sah Ausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro vor. 2020 lagen die Ausgaben laut Entwurf bei 508,5 Milliarden Euro.

Laut Entwurf ist diese Zuführung „ohne Erhöhung der Kreditermächtigung möglich, da sich im Haushaltsvollzug Mehreinnahmen und Minderausgaben abzeichnen“. Die mit dem Ersten Nachtragshaushalt im April 2021 erhöhte Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme liegt aktuell bei 240 Milliarden Euro für dieses Jahr. Im April hatte der Bundestag aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und ihrer Folgen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festgestellt und somit eine Ausnahme von der im Grundgesetz vorgesehenen Obergrenze für die Nettokreditaufnahme ermöglicht.

Mit der Zuführung wird laut Begründung des Haushaltsgesetzes angeknüpft „an die bereits im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“. Diese zusätzlichen Mittel „dienen damit weiterhin der Pandemiebewältigung und sind zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich“, führt die Bundesregierung aus.

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