17.01.2022 Haushalt — Antwort — hib 19/2022

Budget der ehemaligen Bundeskanzlerin

Berlin: (hib/SCR) Nach Darstellung der Bundesregierung entspricht es langjähriger Staatspraxis, „dass Bundeskanzlern außer Dienst ein Büro zur Verfügung gestellt wird, um bei der Erfüllung der nachwirkenden Amtspflichten zu unterstützen“. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/397) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/313). Darin hatte sich die Fraktion nach dem Budget der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie der bisherigen Staatspraxis erkundigt.

In der Antwort führt die Regierung die dem Büro der ehemaligen Kanzlerin zugeordneten Stellen und Planstellen auf. Auch die Planstellen und Stellen der Büros der ehemaligen Kanzler Schröder, Kohl und Schmidt - jeweils für die Jahre 2005 und 2015 beziehungsweise 2021 (Schröder) - werden in der Antwort dargestellt.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird der Bundeskanzlerin a.D. ein Dienstwagen des Bundeskriminalamtes zur Verfügung gestellt. Zudem erhält sie Personenschutz im „erforderlichen Umfang“. Zu den Sachausgaben des Büros kann die Bundesregierung keine Angaben machen, „da sich das Büro in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages befindet und dort die Sachausgaben getragen werden“. Ferner würden durch das Bundeskanzleramt angemessene Repräsentationsausgaben übernommen, heißt es in der Antwort.

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