26.01.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 29/2022

Prüfung der Verfassungstreue

Berlin: (hib/STO) Die „Prüfung der Verfassungstreue“ bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/453) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/369). Danach ist die Gewähr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte Eignungsvoraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sowie für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst. „Hintergrund für die Prüfung der Verfassungstreue ist, dass die Verfassungstreue ein hergebrachter und zu beachtender Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) ist, der besagt, dass dem Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung obliegt“, heißt es in der Antwort weiter.

Darin legt die Bundesregierung mit Blick auf den vor 50 Jahren beschlossenen „Radikalenerlass“ zugleich dar, dass dieser Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 zur Treuepflicht im öffentlichen Dienst überholt sei. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe das Bundeskabinett am 19. Mai 1976 neue Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue beschlossen. Mit Beschluss vom 17. Januar 1979 seien diese Grundsätze durch eine Neufassung konkretisiert worden.

Zum „wesentlichen Inhalt dieser Grundsätze“ zählt den Angaben zufolge die grundsätzliche Vermutung der Verfassungstreue zugunsten der Bewerber für den öffentlichen Dienst. Auch gibt es danach „keine routinemäßige Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden (Abschaffung der Regelanfrage)“, sondern Einzelfallentscheidungen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie „Anfragen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue und wenn eine Einstellung tatsächlich beabsichtigt und die Verfassungstreue nur noch die letzte zu prüfende Einstellungsvoraussetzung ist“.

Diese Grundsätze gelten bis heute fort, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Sie bekenne sich zu diesen Grundsätzen und wende sie bei der gebotenen Prüfung der Verfassungstreue an.

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