06.04.2022
Verkehr — Antwort — hib 160/2022
Einbau von Flüsterasphalt auf A49 nicht erforderlich
Berlin: (hib/HAU) Der Einbau von sogenanntem Flüsterasphalt auf dem Teilstück der Bundesautobahn A49 zwischen Stadtallendorf und Homberg/Ohm (Hessen) ist gemäß Lärmberechnung nicht erforderlich. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1248) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/982) mit. Vorgesehen sei ein Straßenoberbau in Betonbauweise, heißt es in der Vorlage.
Der sogenannte Flüsterasphalt habe deutlich höhere Herstellungs- und Lebenszykluskosten als eine Standardbauweise in Beton oder in Asphalt, schreibt die Bundesregierung. Die „theoretische Nutzungsdauer“ liege bei einer Betondecke bei etwa 30 Jahren und bei einer Deckschicht aus offenporigem Asphalt (Flüsterasphalt) bei etwa zehn Jahren, wird mitgeteilt.