Innen-Etat: 800.000 Euro für Extremismus-Studie
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch die Beratungen zum Bundeshaushalt 2022 mit dem Einzelplan des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Einzelplan 06, 20/1000) fortgesetzt. Den um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplan nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition an. Weitere Änderungen können gegebenenfalls noch in der Bereinigungssitzung am 19. Mai vorgenommen werden, dann werden auch die Personaltitel aufgerufen.
Mehrheitlich nahmen die Ausschussmitglieder diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die sich inhaltlich vor allem auf die Programmkapitel „Heimat, Gesellschaft und Verfassung“ (Kapitel 0601) und „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ (Kapitel 0603) sowie den Etat der Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635) bezogen. Zur Gegenfinanzierung der angenommenen Ausgabeerhöhungen sollen andere Ausgabenansätze in dem Einzelplan verringert werden.
Im Programmkapitel „Heimat, Gesellschaft und Verfassung“ neu aufgenommen werden soll beispielsweise ein Ansatz für eine „Studie zur inneren Verfasstheit von Einrichtungen und ihren Beschäftigten ('Extremismusstudie')“. Laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sind dafür 800.000 Euro eingeplant.
Für einen neuen Titel „Selbstorganisationen Betroffener sexueller Gewalt und Missbrauch im Kirchenbereich und Begleitung der Aufarbeitungsprozesse“ will die Koalition nunmehr 400.000 Euro als Zuschuss für den Verein „Eckiger Tisch“ zur Verfügung stellen. Damit solle „die Einrichtung einer Geschäftsstelle und der Aufbau einer Online- Plattform“ unterstützt werden. Der Ausschuss beschloss zudem einen von der Koalitionsfraktionen vorgelegten Maßgabebeschluss zu dem Titel. Mit diesem wird das Ministerium aufgefordert, „in Verhandlungen mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) zu treten, um eine Beteiligung des VDD an den Zuschüssen zu erreichen. Dabei soll eine hälftige Aufteilung der Mittel zwischen Bundeshaushalt und VDD angestrebt werden“. Die Unabhängigkeit der Selbstorganisation und ihrer Arbeit sei unbedingt sicherzustellen, heißt es weiter in dem Antrag.
Im Sportbereich (Kapitel 0601 Titelgruppe 02) soll nach Willen der Koalition „zum Ausgleich coronabedingter Mehrkosten bei der Ausrichtung der Special Olympics World Games 2023“ die Beteiligung des Bundes gegenüber dem Regierungsentwurf um 2,92 Millionen Euro auf 17,069 Millionen Euro erhöht werden. Für das kommende Jahr soll eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,805 Millionen Euro ausgebracht werden. Die Gegenfinanzierung in diesem Jahr soll durch eine Kürzung bei den Corona-Überbrückungshilfen für Profisportvereine erfolgen, die mit geringerem Bedarf begründet wird.
Im Programmkapitel „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ (Kapitel 0603) will die Koalition beispielsweise 327.000 Euro als Projektförderung für ein Partnerschaftsnetzwerk für afghanische Ortskräfte einstellen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung soll nach Willen der Koalitionsfraktionen insgesamt 6,8 Millionen Euro mehr ausgeben können als im bisherigen Regierungsentwurf. 1,5 Millionen Euro sind laut den Änderungsanträgen zur „Verstärkung der kulturellen politischen Bildung“ vorgesehen. Drei Millionen Euro sollen für „den Ausbau von Angeboten zur digitalen politischen Bildung und Medienbildung“ zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt 2,3 Millionen Euro in zwei Titeln haben die Koalitionsfraktionen „zur weiteren Umsetzung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“ vorgesehen.
Zudem nahm der Ausschuss zwei weitere Maßgabebeschlüsse der Koalition an. Der erste Maßgabebeschluss bezieht sich auf die künftige Finanzierung des Vorhabens „Digitaler Zwilling Deutschland“ beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Der zweite Maßgabebeschluss bezieht sich auf den Etat der „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (ZITiS). Der Ausschuss fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „bis zum 30. September 2022 Eckpunkte für ein ZITiS-Gesetz vorzulegen“.
Diverse Änderungsanträge der AfD-Fraktion fanden keine Mehrheit. Die Fraktion hatte unter anderem erhebliche Kürzungen bei migrations- und integrationspolitischen Titeln vorgeschlagen. Einen deutlichen Mittelaufwuchs um 13,5 auf 20 Millionen Euro forderte die Fraktion für den Titel „Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Mittel-und Osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“. Als neuen Titel schlug die AfD eine „Ballungsraumzulage für Berufseinsteiger des mittleren Polizeivollzugdienstes“ vor. Mit 3,5 Millionen Euro sollten demnach die Einsatzkräfte für drei Jahre monatlich 300 Euro erhalten, „um diesen Einsatzkräften eine Chance auf dem Wohnungsmarkt zu bieten“.
Vertreter von Union und Die Linke kündigten mit Verweis auf den noch ausstehenden Ergänzungshaushalt weitere Änderungsanträge an. Zwei Änderungsanträge der Linken fanden keine Mehrheit.
Die Haushaltsberatungen im Ausschuss sollen nach aktueller Planung mit der sogenannten Bereinigungssitzung am 19. Mai enden. Die abschließende Beratung des Haushaltsgesetzes soll in der Woche 30. Mai bis 3. Juni stattfinden. Die Bundesregierung hat angekündigt, wegen des Krieges in der Ukraine einen Ergänzungshaushalt vorzulegen. Der Kabinettsbeschluss soll am 27. April fallen.
Der Etat 2022 des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) soll nach dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/1000, Einzelplan 06) ein Ausgabevolumen von 14,96 Milliarden Euro umfassen und damit 3,5 Milliarden Euro weniger als für 2021 veranschlagt.
Die hib-Meldung zum Etat des Ministeriums (Regierungsentwurf): https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885624