28.06.2022 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 333/2022

Verkauf von Schalldämpfern im Internet

Berlin: (hib/STO) „Illegaler Verkauf von Schalldämpfern im Internet“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2440). Darin schreibt die Fraktion, dass „Zeit Online“ im Mai 2022 unter dem Titel „Waffenhändler Amazon“ über den Verkauf von Schalldämpfern für Schusswaffen berichtet habe, die dort unter Begriffen wie „Kraftstofffilter“ oder „Turbo-Luftfilter“ zu einem vergleichsweise geringen Preis verkauft worden seien. Kauf und Verkauf von Schalldämpfern seien in Deutschland streng reguliert und bis zur letzten Reform des Waffenrechts außerhalb des behördlichen Gebrauchs weitgehend verboten gewesen. Zulässig seien sie nach neuerer Rechtslage ausschließlich für Jäger, die sie zum Gehörschutz einsetzen dürfen.

Weiter heißt es in der Vorlage, dass die Online-Handelsplattform Amazon dem Bericht zufolge das Angebot der chinesischen Fabrikate von ihrer online-Präsenz entfernt habe, nachdem sie von dem recherchierenden Journalisten auf diesen Handel mit verbotenen Gegenständen hingewiesen worden sei. Wie aus dem Bericht weiter hervorgehe, „war dieses Angebot bereits seit Ende 2021 auch dem Bundeskriminalamt (BKA) bekannt, beim Zoll seit Mai 2021“. Der Besitz solcher „Filter“ sei als solcher nicht illegal, wohl aber ihr Gebrauch als Schalldämpfer.

Wissen wollen die Abgeordneten, seit wann Behörden des Bundes Kenntnis von dem Umstand haben, „dass auf Handelsplattformen im Internet Gegenstände verkauft werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Gewinde zum Verschrauben, etc.) geeignet sind, als Schalldämpfer benutzt zu werden“. Auch erkundigen sie sich danach, wie viele Schalldämpfer laut Nationalem Waffenregister seit Inkrafttreten der Neuregelung zum Gebrauch mit Jagdwaffen in Deutschland verkauft wurden. Ferner fragen sie unter anderem, welche Rolle der Verkauf von Schalldämpfern in Zusammenhang mit dem illegalen Waffenhandel in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union spielt.

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