13.07.2022 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 367/2022

Bundesrat hat keine Einwände gegen 28.BAföG-Reform

Berlin: (hib/DES) Der Bundesrat wird keine Einwände gegen den Gesetzentwurf zur 28. BAföG-Reform erheben. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesregierung als Unterrichtung (20/2728) vorliegt.

Mit der 28. BAföG-Reform (20/2298) plant die Bundesregierung, in bundesweiten Notlagen den Kreis der BAföG-Empfänger erweitern zu können. Voraussetzung für einen solchen Schritt sei, dass die Notlage negativen Einfluss auf den „Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten“ habe. Wie es in der Gesetzesvorlage heißt, solle in einem solchen Fall das BAföG für sämtliche Studierende sowie Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die sich in einer förderungsfähigen Ausbildung befänden und von der Notlage betroffen seien.

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