Regierung: Kein Kabotage-Missbrauch im Kombinierten Verkehr
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung verfügt nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über fest stationierte Fahrzeugflotten gebietsfremder Unternehmen an den Terminals des Kombinierten Verkehrs (KV-Terminals) in Deutschland, die nahezu ausschließlich Verkehre im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs fahren. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/2899) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2529) hervor.
Auf die Frage, warum sich die Bundesregierung gegen eine Anwendung der neuen Kabotage-Regelung für die Verkehre im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombinierten Verkehrs entschieden hat, heißt es in der Antwort: Die Anwendung von Kabotage-Regelungen auf Transporte im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombinierten Verkehrs sei gemäß Artikel 10 Absatz 7 Verordnung (EG) Nummer 1072/2009 nur möglich, „wenn dies zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich ist, der durch unbegrenzte und ununterbrochene Verkehrsdienste im Vor- und Nachlauf auf der Straße innerhalb des Mitgliedstaats entstanden ist“. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht erforderlich, die für den internationalen Kombinierten Verkehr geltende Rechtslage zu ändern, wird mitgeteilt.