09.08.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Gesetzentwurf — hib 401/2022

1,27 Milliarden Euro weniger für den Entwicklungsetat

Berlin: (hib/VOM) Der Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sieht für das Haushaltsjahr 2023 Einbußen von rund 1,27 Milliarden Euro vor. Statt 12,35 Milliarden Euro wie im laufenden Jahr sollen dem Etat von Ministerin Svenja Schulze (SPD) 11,08 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Davon sollen 7,37 Milliarden Euro auf Investitionen, 3,55 Milliarden Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse, 121,98 Millionen Euro auf Personalausgaben und 77,71 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben entfallen. Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre summieren sich auf 10,79 Milliarden Euro.

Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen dem Regierungsentwurf (20/3100) zufolge 4,96 Milliarden Euro zur Verfügung, in diesem Jahr sind es 5,36 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 2,29 Milliarden Euro (2022: 2,24 Milliarden Euro), von denen 1,95 Milliarden Euro auf Zuschüsse (2022: 1,97 Milliarden Euro) und 344 Millionen Euro auf Darlehen (2022: 263 Millionen Euro) entfallen. Die bilaterale Technische Zusammenarbeit umfasst laut Entwurf 1,82 Milliarden Euro nach 1,97 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur sollen von 878,98 Millionen Euro 2022 auf 575,63 Millionen Euro sinken. Die Regierung begründet dies mit Mitteln für die globale Krisenvorsorge, die im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) eingestellt sind.

Geringfügig aufgestockt werden sollen die Ausgaben für zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement, und zwar von 1,32 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,34 Milliarden Euro. Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen sollen unverändert mit 340 Millionen Euro, entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen ebenso unverändert mit 301 Millionen Euro gefördert werden. Private deutsche Träger sollen hingegen für ihre Projekte 177,5 Millionen Euro statt 160 Millionen Euro wie in diesem Jahr erhalten. Die Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft wird mit 194 Millionen Euro statt 190 Millionen Euro (2022) bedacht. Mit mehr Geld soll auch das bürgerschaftliche und kommunale Engagement gefördert werden. Dafür sollen 405,5 Millionen Euro bereitstehen (2022: 393 Millionen Euro).

Für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sollen 2,28 Milliarden Euro (2022: 2,96 Milliarden Euro) ausgegeben werden können. Nahezu halbiert werden sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. Statt 1,01 Milliarden Euro (2022) sind dafür noch 506,66 Millionen Euro eingestellt. Der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU sinkt laut Entwurf von 566,19 Millionen Euro (2022) auf 432,18 Millionen Euro.

Mehr Geld soll es hingegen für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz geben. 830,31 Millionen Euro sind dafür vorgesehen (2022: 786,4 Millionen Euro). Die Beiträge zu den multilateralen Entwicklungsbanken sinken von 1,15 Milliarden Euro 2022 auf 1,14 Milliarden Euro. Davon gehen 887,17 Millionen Euro an die Weltbankgruppe (2022: 777,27 Millionen Euro). Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit summieren sich auf 53,25 Millionen Euro (2022: 53,07 Millionen Euro).

Die vier Sonderinitiativen „Eine Welt ohne Hunger“, „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ sollen insgesamt 1,07 Milliarden Euro erhalten (2022: 1,27 Milliarden Euro). Auf die Anti-Hunger-Initiative entfallen 465 Millionen Euro (2022: 615 Millionen Euro), auf die Fluchtursachen-Initiative 420 Millionen Euro (2022: 453 Millionen Euro), auf die Nordafrika-Nahost-Initiative 27 Millionen Euro (2022: 42 Millionen Euro) und auf die Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiative 155 Millionen Euro wie in diesem Jahr.

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