22.09.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 471/2022

Weiter Förderung für „Hate Aid“ sowie Wohnungsbauprojekt

Berlin: (hib/SCR) Die Beratungsorganisation „Hate Aid“ sowie Wohnungsbauprojekte für Holocaust-Überlebende in Israel sollen 2023 weiter aus dem Einzelplan des Bundesjustizministeriums gefördert werden. Die Mitglieder des Haushaltsauschusses stimmten am Donnerstagmittag mehrheitlich für einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Justizetat (Einzelplan 07, 20/3100). Dem so geänderten Einzelplan stimmten schließlich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung von CDU/CSU, AfD und Die Linke zu.

Im Austausch mit den Abgeordneten hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zuvor unter anderem den Vorschlag der Bundesregierung für einen Pakt für den digitalen Rechtsstaat umrissen, der vergangene Woche den Ländern unterbreitet worden war. Geplant ist nach Aussagen des Justizministers, den Ländern in den nächsten Jahren Projektmittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte zur Verfügung zu stellen, die auch im Bundesinteresse liegen. Die Höhe der Mittel bewege sich damit in einer vergleichbaren Größenordnung wie die des vorherigen Pakts für den Rechtsstaat, betonte der Minister. Aktuell ist das Vorhaben noch nicht im Etatentwurf etatisiert.

Änderungen am Einzelplan:

Fortgesetzt werden soll nach Willen der Koalitionsfraktionen die Förderung von „Hate Aid“, einer Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt. Als Zuschuss für die Organisation sind nunmehr 497.000 Euro im Einzelplan veranschlagt. Im ursprünglichen Regierungsentwurf war für 2023 kein Zuschuss vorgesehen. Im Haushalt 2022 sind dafür 350.000 Euro veranschlagt worden.

Ebenfalls fortgeführt werden soll die Förderung von Wohnungsbauprojekten in Israel für von Armut betroffene Holocaust-Überlebende. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sind dafür nunmehr 250.000 Euro veranschlagt. Im ursprünglichen Regierungsentwurf war für 2023 kein Zuschuss vorgesehen. Im Haushalt 2022 sind dafür 200.000 Euro veranschlagt worden.

Neu aufgenommen wurde ein Zuschuss an die Initiative „European Lawyers in Lesvos“. Wie es in der Begründung heißt, bietet die unter anderem vom Deutschen Anwaltverein geführte Organisation unabhängige Rechtsberatung von Geflüchteten an der EU-Außengrenzen an. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sind dafür im Einzelplan nunmehr 75.000 Euro veranschlagt.

Die Erhöhung der Zuschüsse um insgesamt 822.000 Euro soll durch eine Kürzung im Titel „Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts“ in gleicher Höhe gegenfinanziert werden. Die Koalitionsfraktionen begründeten die Kürzung mit geringerem Bedarf.

Änderungsanträge der Opposition:

Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die Unionsfraktion hatte gefordert, die im Regierungsentwurf vorgesehene Kürzung gegenüber 2022 der Zuschüsse an das Institut für Ostrecht von 570.000 Euro auf 500.000 Euro zurückzunehmen. Zur Begründung führte die Fraktion die aktuelle politische Lage in der Ukraine an. Zur Gegenfinanzierung schlug die Fraktion vor, die zentral veranschlagten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit von 804.000 Euro auf 734.000 Euro zu kürzen.

Die Fraktion Die Linke hatte - wie die Koalitionsfraktionen - eine Erhöhung der Zuschüsse für überregionale Fördermaßnahmen gefordert. Neben der Förderung von „Hate Aid“, dem Wohnungsbauprojekten in Israel sowie der Initiative „European Lawyers in Lesvos“ in gleicher Höhe wie die Koalitionsfraktionen wollte die Fraktion weitere 678.000 Euro für die weitere Förderung von Projekten der Asylberatung an den EU-Grenzen zur Verfügung stellen.

Die AfD-Fraktion hatte wiederum die Kürzung von Zuschüssen in diversen Titeln gefordert. So wollte die Fraktion unter anderem die Zuschüsse für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (Soll 2023: 706.000 Euro) und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Soll 2023: 200.000 Euro) ersatzlos streichen. Gleiches sollte für den Zuschuss zur Integration von Flüchtlingen (Soll 2023: 200.00 Euro), die Anschubfinanzierung des „International Sustainability Standards Board“ (Soll 2023: 750.000 Euro) sowie den Zuschuss für die „Refugee Law Clinics“ (Soll 2023: 25.000 Euro) gelten. Auch die Mittel für die Amadeu Antonio Stiftung (Soll 2023: 250.000 Euro) und das „Institute for Strategic Dialogue“ (Soll 2023: 300.000 Euro) sollten nach Willen der Fraktion komplett gestrichen werden. Zur Begründung führte die Fraktion beispielsweise aus, dass die beiden letztgenannten Organisationen „aktiv an der sogenannten 'Cancel Culture' mitwirken und ihre eigenen Desinformationskampagnen unter dem Banner ihres angeblichen Kampfes gegen 'Fake News' führen“.

Der Einzelplan 07 soll laut Regierungsentwurf im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 953,4 Millionen Euro umfassen. Der Personalhaushalt sieht für 2023 6184,8 Planstellen und Stellen vor, für 2022 sind es 6179,2. Als Leerstellen sind in beiden Jahren jeweils 278,0 angegeben.

Link zur hib-Meldung zum Einzelplan des Regierungsentwurfs: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-905778

Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.

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