Aufklärungsquote bei Angriffen auf Gedenkstätten
Berlin: (hib/STO) Über die Aufklärungsquote bei Angriffen auf Gedenkstätten in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3418) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3214). Bezogen auf die 1.543 gemeldeten Delikte mit dem Angriffsziel „Gedenkstätte“ wurden danach zu 127 Straftaten Tatverdächtige ermittelt. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 8,2 Prozent, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zugleich verweist sie darauf, dass es sich gemäß den Regularien des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ um einen aufgeklärten Fall handele, „wenn für die Tat nach dem (kriminal-)polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein namentlich bekannter oder auf frischer Tat betroffener Tatverdächtiger ermittelt werden konnte“.