04.10.2022 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 509/2022

Geeignetheitsprüfung von Honorarkonsuln

Berlin: (hib/AHE) Nach in Deutschland sowie für Deutschland tätigen Honorarkonsuln erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3676). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich konkret die in Paragraf 21 Absatz 2 Konsulargesetz (KonsG) vorgesehene Geeignetheitsprüfung von Honorarkonsuln vollzieht, die für Deutschland im Ausland tätig werden sollen, und ob diese Prüfung zwingend die Vorlage eines Führungszeugnisses beziehungsweise die Einsichtnahme in das Bundeszentralregister beinhaltet. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob für Personen, die von Entsendestaaten als Honorarkonsule in Deutschland vorgeschlagen werden, ebenfalls eine Überprüfung der Geeignetheit oder etwaiger Vorstrafen vorgesehen ist.

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