12.10.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 545/2022

Etat 2023: Mehr Geld für feministische Entwicklungspolitik

Berlin: (hib/SCR) Deutschland soll 2023 mehr Mittel für feministische und geschlechtergerechte Entwicklungspolitik ausgeben. Das beschloss der Haushaltsausschuss im Rahmen der Etat-Beratungen. Die freiwilligen Leistungen Deutschlands an Programme und Organisationen der Vereinten Nationen sollen 2023 um 22 Millionen Euro höher ausfallen. Damit solle die Zielsetzung des Ministeriums „für die feministische und geschlechtergerechte Entwicklungspolitik verstärkt werden, um in Folge der Coronakrise mehr für Frauen, Kinder und Heranwachsende zu tun“, heißt es in der Begründung eines entsprechenden Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Insgesamt nahm der Ausschuss neun Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Etat-Ansatz für 2023 des Regierungsentwurfes (Einzelplan 23, 20/3100) an. Der so geänderte Einzelplan passierte mit Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke den Ausschuss.

Aus dem um 22 Millionen Euro erhöhten Ansatz für „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“, der nunmehr mit 528,7 Millionen Euro veranschlagt ist, sollen unter anderem 15,5 Millionen Euro statt zehn Millionen Euro an die Internationale Föderation für Familienplanung sowie 17 Millionen Euro statt neun Millionen Euro an die Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit fließen. Gegenfinanziert werden diese und weitere Änderungen überwiegend durch Kürzungen in den Ansätzen für Bilaterale Technische Zusammenarbeit (-20 Millionen Euro auf 1,8 Milliarden Euro) sowie für die „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ (- fünf Millionen Euro auf 189 Millionen Euro).

Änderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit. Die Unionsfraktion hatte insgesamt acht Änderungsanträge vorgelegt. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, den Ansatz für „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ um 73 Millionen Euro auf 267 Millionen Euro zu erhöhen. Zusätzliche 20,5 Millionen Euro und damit insgesamt 321,5 Millionen Euro wollten die Abgeordneten im Ansatz „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen“ zur Verfügung stellen, und zwar zur „Stärkung der kirchlichen EZ-Organisationen im Bereich der Hungerbekämpfung“. Diese und andere Ansatzerhöhungen wollte die Fraktion durch eine Kürzung der Zuschüsse für bilaterale finanzielle Zusammenarbeit um 259,5 Millionen Euro auf 1,69 Milliarden Euro gegenfinanzieren.

Die AfD-Fraktion hatte insgesamt 33 Änderungsanträge vorgelegt. Überwiegend forderte die Fraktion die Kürzung oder komplette Streichung von Mitteln. Beispielsweise sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, sämtliche Mittel zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger (Soll 2023: 177,5 Millionen Euro) zu streichen. „Ein insgesamt kohärenter entwicklungspolitischer Ansatz ist hier nicht zu erkennen“, führte die Fraktion zur Begründung an. Auch den Beitrag zum „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europäischen Union (Soll 2023: 432,2 Millionen Euro) wollte die Fraktion komplett streichen. Die EU sei für Entwicklungszusammenarbeit nicht zuständig, begründete die Fraktion.

Die Fraktion Die Linke hatte insgesamt 13 Änderungsanträge vorgelegt. Mit einer Ausnahme sprachen sich die Abgeordneten darin jeweils für deutliche Erhöhung von Ausgabeansätzen aus. Unter anderem schlug die Fraktion vor, einen „Globalen Fonds für universelle Gesundheitsversorgung“ einzurichten und 2023 mit 400 Millionen Euro als Anschubfinanzierung aufzustellen. Den Ansatz für „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ wollte die Fraktion um 847,4 Millionen Euro auf 1,45 Milliarden Euro erhöht wissen.

Der Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sieht für das Haushaltsjahr 2023 Einbußen von rund 1,27 Milliarden Euro vor. Statt 12,35 Milliarden Euro wie im laufenden Jahr sollen dem Etat von Ministerin Svenja Schulze (SPD) 11,08 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Im Personalhaushalt ist im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums ist ein Aufwuchs um 23 auf 1.096 Stellen und Planstellen vorgesehen.

Die hib-Meldung zum Einzelplan 23: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-905818

Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.

Marginalspalte