13.10.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 552/2022

Wasserhaushaltsgesetz: Regierung legt Gegenäußerung vor

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung lehnt einzelne Vorschläge des Bundesrates für eine Änderung von Formulierungen im geplanten neuen Wasserhaushaltsgesetz ab. Das geht aus ihrer als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung (20/3954) zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (29/3878) hervor.

Der Bundesrat hatte etwa angeregt, den Begriff „Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung“ durch „Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen“ zu ersetzen. Diese Formulierung gehe jedoch zu weit und würde auch Wassergewinnungsanlagen zur Brauchwasserentnahme etwa für gewerbliche Nutzung umfassen, entgegnet die Bundesregierung. Missverständnisse, wie sie die Länderkammer befürchtet, sehe sie nicht.

Mit der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes will die Bundesregierung Kommunen zur Aufstellung von zusätzlichen Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten wie etwa in Parks, Fußgängerzonen oder Einkaufspassagen verpflichten.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-914920

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