Ja zur Energiepreispauschale und Midijob-Änderung
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat heute dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für eine Energiepreispauschale für Rentner und einer Ausweitung der Verdienstgrenzen bei den sogenannten Midijobs mit den Stimmen aller Fraktionen zugestimmt.
Laut Gesetzentwurf (20/3938) soll diese Pauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.
Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.
Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Energiepreispauschale übten die Oppositionsfraktionen deutliche Kritik an den Midijob-Regelungen. So verwies die AfD-Fraktion darauf, dass Teilzeitarbeit damit weiter privilegiert werde und die Sozialversicherungen übermäßig belastet würden - Kosten, die dann wiederum den Beschäftigten aufgebürdet würden. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte die Pläne wegen der Belastungen für Arbeitgeber und Sozialkassen ebenfalls völlig ab. Dies sei unverantwortliche Politik und erhöhe die Hemmschwelle, in Vollzeit zu arbeiten. Die Linke nannte es auch keine gute Idee, die Midijobs auszuweiten. Zwar seien diese auf den ersten Blick attraktiv für Beschäftigte, aber bei längerer Dauer hebe sich der Effekt wieder auf.
Die Koalitionsfraktionen verteidigten die Midijob-Pläne dagegen als Entlastung für die Beschäftigten. Es stimme zwar, dass sie zu Belastungen führen, aber für die betroffenen Beschäftigten sei es eine schnelle Entlastung und die sei nötig, so die SPD-Fraktion. Die FDP-Fraktion mahnte, dass Teilzeitarbeit in vielen Fällen sinnvoll sei, aber man in Zeiten des Fachkräftemangels schon versuchen müsse, Vollzeitjobs zu fördern. Die Grünen nannten die doppelte Auszahlung der Energiepreispauschale für bestimmte Personen zwar ärgerlich, aber aufgrund des Zeitdrucks, dass man schnelle Entlastungen für die Masse brauchte, habe es keine andere Lösung gegeben.
Abgelehnt wurde in der Sitzung ein Antrag (20/2034) der AfD-Fraktion, wonach Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen werden dürften.