24.10.2022 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 594/2022

Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für besondere Schutzvorkehrungen für Frauenhäuser im Zusammenhang mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz. „Das Gesetz ändert nichts an der bestehenden Praxis in Frauenschutzräumen“, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/3920) auf eine Kleine Anfrage (20/3597) der AfD-Fraktion. Überdies gelte das zivilrechtliche Gewaltschutzgesetz allgemein für alle Menschen, die Opfer von Gewalt oder deren Androhung geworden sind. „Daher sind das Gewaltschutzgesetz und seine Schutzmöglichkeiten (wie beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote) bereits jetzt auch bei Frauen in Frauenschutzräumen, die Opfer von Übergriffen durch andere Personen geworden sind, anwendbar“, heißt es in der Antwort.

Die Regierung verteidigt das Gesetz auch grundsätzlich: Ziel sei, das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu vereinfachen. „Für sie hat das Gesetz den Vorteil, dass sie ohne Fremdbestimmung ihre Dokumente so ändern können, dass sie zu ihrer Geschlechtsidentität und ihrem Aussehen passen. Für alle anderen Menschen ergeben sich aus einer Änderung des Geschlechtseintrags keine automatischen Vorteile. Vor diesem Hintergrund wird die Gefahr eines Missbrauchs der geplanten gesetzlichen Regelung als gering angesehen.“

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