31.10.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 608/2022

AKW-Streckbetrieb hat nur geringen Effekt auf Strompreis

Berlin: (hib/EMU) Ein Streckbetrieb der verbliebenen Atomkraftwerke hat laut Bundesregierung auf die Strompreise nur einen geringen Effekt, wie aus einer Antwort (20/4126) auf eine Kleine Anfrage (20/3450) der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht. Darauf habe auch der Sachverständigenrat zurecht hingewiesen.

Die Strompreise seien durch die angespannte Lage auf dem Gasmarkt in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, obwohl die Atomkraftwerke derzeit noch liefen, schreibt die Bundesregierung: „Ursache ist, dass derzeit fast durchgängig Gaskraftwerke den Strompreis an der Börse setzen.“ Die Antwort auf die hohen Strompreise liege nicht im Betrieb von Atomkraftwerken, sondern in der Strompreisbremse.

Beim Weiterbetrieb der Atomkraftwerke würden keinerlei Abstriche bei der Sicherheit gemacht, heißt es auf die Frage der Abgeordneten, was unter einer „belastbaren Prüfung des Sicherheitszustandes“ für die „Einsatzreserve“ zu verstehen sei, wie es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz heiße.

Auf die Frage, warum sich die Bundesregierung für die Form der „Einsatzreserve“ entschieden habe, wenn der sogenannte Stresstest explizit von einem Streckbetrieb der Kernkraftwerke ausgehe, lautet die Antwort: „Die Bundesregierung wird die gesetzliche Grundlage schaffen, um den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 sowie Emsland über den 31. Dezember 2022 hinaus bis längstens zum 15. April 2023 zu ermöglichen ('Streckbetrieb'). Hierfür wird die Bundesregierung einen Entwurf für eine Änderung des Atomgesetzes vorlegen, die den Betrieb der verbliebenen drei AKW abschließend regelt.“

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