28.11.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 690/2022

Mitgliedschaften im „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.“

Berlin: (hib/STO) Über Mitgliedschaften von Bundeseinrichtungen im Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4497) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4071). Danach ist ein Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dem Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. im Jahr 2015 nach interner Billigung per Antrag als assoziiertes Mitglied für das BMG beigetreten. Ziel sei die Erhöhung der Cyber- und IT-Sicherheit des BMG gewesen. Die Mitgliedschaft sei zwischenzeitlich seitens des BMG gekündigt worden, da die Maßnahmen zur Erhöhung der Cyber- und IT-Sicherheit des Ministeriums auf verbindliche Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fokussiert worden seien.

„Es wurden keine Mitgliedsbeiträge entrichtet, da für assoziierte Mitglieder keine Beiträge zu entrichten sind“, heißt es in der Antwort weiter. Danach haben sich die Aktivitäten auf den Besuch weniger Informationsveranstaltungen zu Beginn der Mitgliedschaft beschränkt.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) seit Ende 2013 Mitglied im Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 2.500 Euro. Das DLR habe beim Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. keine aktive Rolle ausgeübt und nicht an Treffen teilgenommen. Die Mitgliedschaft habe das DLR mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 gekündigt.

Über diese Angaben hinaus sind laut Vorlage keine weiteren Bundeseinrichtungen Mitglied im Verein Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V..

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