Union fragt nach Bodengesundheit
Berlin: (hib/SAS) Anlässlich verschiedener Gesetzgebungsinitiativen in Deutschland und in der Europäischen Union hat die CDU/CDU-Fraktion zum Thema Bodenschutz eine Kleine Anfrage (20/4629) gestellt. Darin verweist sie unter anderem auf die von der EU-Kommission vorgelegte Bodenschutzstrategie 2030 sowie die in Deutschland geplante Reform des Bodenschutzrechts und fragt, warum die Bundesregierung solche möglichen „Doppelregelungen“ vorantreibt. 2007 habe Deutschland eine Bodenrahmenrichtlinie aus Gründen der Subsidiarität abgelehnt.
Konkret wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Standards Böden aus ihrer Sicht erfüllen müssten, um als „gesund“ zu gelten, und ob das deutsche Schutzniveau in den europäischen Regelungen aufgenommen werden solle. Auch erkundigen sie sich, ob die Regierung der Auffassung sei, dass sich die in der EU-Bodenstrategie angestrebten Ziele nicht mit nationalen Regelungen erreichen lassen. Weiter fragen sie nach möglichen Verbesserungen durch ein für 2023 geplantes „EU-Bodengesundheitsgesetz“ und der Vermeidung unterschiedlicher Regelungen auf deutscher und europäischer Ebene.