Zwei AfD-Anträge abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. So wollte die AfD-Fraktion mit einem Antrag (20/4324) die Freistellung von Kursgewinnen von der Kapitalertragsteuer erreichen, wenn die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten werden. Außerdem wurde die Anhebung des Sparerpauschbetrages von derzeit 801 Euro pro Person auf 3.000 Euro gefordert. Mit diesen Maßnahmen sollten Steuerhindernisse bei der Altersvorsorge abgebaut werden. Mit dem zweiten Antrag (20/4320) sollte das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert werden, alles Mögliche unternehmen, damit zügig und vollständig die Erstattungen aus allen Cum-Ex-Verfahren und Cum-Cum-Verfahren durch die Länderfinanzbehörden geltend gemacht werden. Nach Ansicht der AfD-Fraktion wird mit Blick auf die Steuerskandale um Cum-Ex und Cum-Cum zu wenig getan, um die illegal verlorengegangene Steuergelder zurückzuholen.