Staateninsolvenzverfahren nicht absehbar
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht zeitnah keine Möglichkeit für die Einigung auf ein wirkungsvolles kodifiziertes Staateninsolvenzverfahren auf internationaler Ebene. Vielmehr setze man auf die Umsetzung des von den G 20-Staaten gebilligten sogenannten „Common Framework“ (CF), heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/5297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4853). Das „Common Framework“ sei eine „große Errungenschaft in der internationalen Schuldenarchitektur“. Seine Prinzipien basierten auf denen des Pariser Clubs: der Notwendigkeit der vergleichbaren Einbindung privater Gläubiger sowie einer verbindlichen Gläubigerkoordination, dem Erfordernis eines Programms des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Voraussetzung von Schuldentransparenz. Mit „Common Framework“ könne ein geordneter und fairer internationaler Umgang mit Überschuldungsfällen erreicht werden.
Als aktuelle CF-Fälle werden in der Antwort die Länder Tschad, Sambia und Äthiopien genannt. Weiter berichtet die Bundesregierung, dass sie dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 2022 Schuldenumwandlungen für Ägypten, Tunesien, Honduras und Kamerun in Höhe von insgesamt bis zu 89 Millionen Euro vorgeschlagen habe. Dieser Vorschlag sei Ende November 2022 vom Haushaltsausschuss positiv beschieden worden. Auf dieser Basis könne nun in die Umsetzung der vorgeschlagenen Schuldenumwandlungen eingestiegen werden.
Die Fraktion Die Linke hatte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass sich die Verschuldungssituation über die letzten drei Jahre in vielen Ländern des Globalen Südens dramatisch verschärft habe.