20.02.2023 Gesundheit — Antwort — hib 121/2023

Finanzhilfen für Ärzte mit hohen Energiekosten

Berlin: (hib/PK) Von den staatlichen Mitteln zur Entlastung der Unternehmen bei steigenden Energiekosten profitieren nach Angaben der Bundesregierung auch ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber habe auch dafür Sorge getragen, dass für Arztpraxen relevante Betriebskosten bei den Beschlüssen des Bewertungsausschusses zu berücksichtigen sind, heißt es in der Antwort (20/5588) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/5341) der CDU/CSU-Fraktion.

Damit werde auch die wirtschaftliche Gesamtsituation der Arztpraxen in den Blick genommen. Im September 2022 habe der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2023 um 2,0 Prozent festgelegt. Die Anhebung falle im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höher aus und entspreche rund 780 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren Vergütungselementen führe dies 2023 voraussichtlich zu einem Honoraranstieg in der vertragsärztlichen Vergütung in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro.

Die Bundesregierung werde die Entwicklungen in der Energiekrise fortlaufend beobachten und weiteren möglichen Handlungsbedarf zum Schutz der Leistungserbringer aus dem ambulanten Bereich prüfen, heißt es in der Antwort weiter.

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