Ratifizierung des geänderten IMO-Abkommens
Berlin: (hib/AW) Die Änderungen am Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organisation, IMO) soll durch den Bundestag ratifiziert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5651) vor, mit dem die von der Versammlung der IMO am 8. Dezember 2021 vorgenommenen Änderungen am Übereinkommen umgesetzt werden sollen. Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen zwei Drittel der 175 IMO-Mitgliedstaaten zustimmen.
Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 ist die IMO zuständig für die Annahme von internationalen Seeschifffahrts-Regelungen und Normen über maritime Sicherheit, die Leistungsfähigkeit der Seeschifffahrt und den Schutz, die Verhütung und die Überwachung der Meeresverschmutzung durch Schiffe.
Durch die Änderungen des IMO-Übereinkommens soll unter anderem der Rat der Organisation von derzeit 40 auf 52 Mitglieder erhöht und die bisherige zweijährige Amtszeit der Ratsmitglieder auf vier Jahre verlängert werden. Als Exekutiv- und politisches Steuerungsorgan der Organisation ist der Rat für die Erstellung von Empfehlungen in Bezug auf maritime Sicherheit und Umweltverschmutzungsprävention zuständig.