Physiotherapeuten sollen Hilfsmittel verordnen dürfen
Berlin: (hib/PK) Physiotherapeuten sollen nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion ihren Patienten künftig faktisch selbstständig Hilfsmittel verordnen dürfen. Die Berufsgruppe der Physiotherapeuten solle dazu derjenigen der Pflegefachkräfte rechtlich, analog zu Paragraf 40 Absatz 6 und 7 SGB XI, gleichgestellt werden, heißt es in einem Antrag (20/5814) der Fraktion.
Zur Begründung führen die Abgeordneten an, mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sei diversen Pflegeberufsgruppen faktisch die Verordnung von bestimmten Produktgruppen der Hilfsmittel aus dem Hilfs- und Pflegehilfsmittelkatalog ermöglicht worden. Zwar sei im Gesetzestext von einer „Empfehlung“ die Rede, zur Umsetzung fehle aber nur die Genehmigung der Krankenkasse, wenn der Antrag von dem Versicherten dort eingereicht worden sei.
Weil Pflegefachkräfte den Bedarf ihrer Patienten gut erkennen könnten, sei es sinnvoll gewesen, die Befugnisse von Ärzten auf diese Berufsgruppe zu erweitern. Dies treffe aber auch auf Physiotherapeuten zu, deren rechtliche Stellung in dem Punkt der von Pflegefachkräften angeglichen werden sollte.