Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen des Gesetzgebers zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6241) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5926). Danach haben die Krankenhäuser von März 2020 bis Juni 2022 „Versorgungsaufschläge und/oder Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt rund 21 Milliarden Euro“ erhalten. Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und Versorgungsaufschläge stellten laut Vorlage Instrumente dar, mit denen besondere pandemiebedingte Belastungen der Krankenhäuser ausgeglichen werden sollten.
Zudem waren den Angaben zufolge für die Jahre 2020 bis 2022 coronabedingte Erlösausgleiche für die Krankenhäuser vorgesehen. Zur Überbrückung entstehender Liquiditätsengpässe habe der Gesetzgeber zusätzlich beschlossen, dass Krankenhäuser vor dem Abschluss der Vereinbarung über einen coronabedingten Erlösausgleich unter bestimmten Bedingungen eine Abschlagszahlung erhalten können.
Außerdem sei die Geltung der von 30 auf fünf Tage verkürzten Zahlungsfrist für die Begleichung von Krankenhausrechnungen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden, heißt es in der Antwort weiter. Auf die Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von 163,09 Euro auf 200 Euro je Tag für die zweite Hälfte des Jahres 2022 und die weitere Anhebung seit dem 1. Januar 2023 auf 230 Euro sei ebenfalls hinzuweisen. Diese Maßnahmen leisteten einen „wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser“.
Wie die Bundesregierung zudem ausführt, wurden mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 weitere finanzielle Unterstützungen beschlossen: Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Alter von über 28 Tagen und unter 16 Jahren werde somatischen Krankenhäusern ein Erlösvolumen auf Grundlage des Jahres 2019 garantiert. Darüber hinaus würden für die Jahre 2023 und 2024 für die pädiatrische Versorgung jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt.
Für geburtshilfliche Abteilungen sei zusätzlich zu den abgerechneten Fallpauschalen eine Unterstützung „durch weitere, nicht leistungsabhängige Finanzmittel vorgesehen, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden“, heißt es in der Antwort des Weiteren. Der Umfang betrage in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro.
Ferner schreibt die Bundesregierung, dass die Energiebezugskosten für Gas, Fernwärme und Strom mit den Energiepreisbremsengesetzen vom 20. Dezember begrenzt worden seien. Von diesen Energiepreisbremsen profitierten auch die Krankenhäuser, „nicht zuletzt durch die geregelte Zuordnung der zugelassenen Krankenhäuser zur Industrie, durch die für die Krankenhäuser - unabhängig von ihrem tatsächlichen Verbrauch für Gas und Fernwärme - umfangreiche Entlastungen zu günstigeren Garantiepreisen vorgesehen sind“.
Darüber hinaus wurde der Antwort zufolge für zugelassene Krankenhäuser ein ergänzender Hilfsfonds eingerichtet, aus dem die Krankenhäuser weitere Erstattungen aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds von bis zu sechs Milliarden Euro erhalten können. Von diesem Betrag seien durch die eingeführten Regelungen bis zu 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich gestiegener Energiekosten und 1,5 Milliarden Euro zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch die Energiepreise verursachten Kostensteigerungen vorgesehen worden.