17.04.2023 Recht — Antwort — hib 263/2023

Informationspolitik zu Nord Stream-Anschlägen

Berlin: (hib/SCR) Bundesjustizminister Marco Buschmann hat den Generalbundesanwalt nach Angaben der Bundesregierung „weder angewiesen noch diesem nahegelegt, keine Pressemitteilung zur Aufnahme sowie zum Fortgang der Ermittlungen zu den Sabotageakten an den Nord‑Stream‑Pipelines 1 und 2 abzugeben“. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/6324) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6093) weiter ausführt, entscheide der Generalbundesanwalt in eigener Zuständigkeit zu welchen Ereignissen Pressemitteilungen veröffentlicht werden.

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