28.06.2023 Wirtschaft — Antwort — hib 500/2023

Mittelverwendung der Außenhandelskammern kontrolliert

Berlin: (hib/EMU) Die Verwendung von Zuwendungsmitteln im Netzwerk der Außenhandelskammern (AHKs) werden laut einer Antwort (20/7330) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6656) der Fraktion Die Linke in mehreren Schritten kontrolliert.

Die AHK sind nach Angaben der Bundesregierung als Zuwendungsempfänger nach Ziffer 10.1 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Paragraf 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet, jährliche Verwendungsnachweise vorzulegen. Diese Jahresabschlüsse werden vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geprüft.

Des Weiteren prüft die Bundesregierung laut der Antwort im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanverhandlungen, ob die von den AHKs im Vorjahr ausgegebenen Ziele erreicht wurden und wirkt auf eine möglichst wirtschaftliche Verwendung der gewährten Zuwendungsmittel hin. Zudem würden stichprobenartig vertiefte Prüfungen der AHKs vor Ort durchgeführt. Der Zeitraum zwischen zwei vertieften Prüfungen je Standort soll dabei zehn Jahre nicht überschreiten, heißt es in der Antwort. Jährlich fänden zwischen zehn und zwölf vertiefte Vor-Ort-Prüfungen statt.

Marginalspalte