Entlastung der Länder bei flüchtlingsbezogenen Kosten
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag dem Regierungsentwurf des Pauschalentlastungsgesetzes (20/8296) ohne Änderungen zugestimmt. Kernstück des Entwurfes ist die Entlastung der Länder bei den flüchtlingsbezogenen Kosten in 2023 um 3,4 Milliarden Euro. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Der Entwurf soll im Bundestag am Donnerstag, 12. Oktober 2023, ohne Aussprache beschlossen werden.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundeskanzlers vom 2. November 2022 und vom 10. Mai 2023 um. Technisch soll die Umsetzung erfolgen, indem die Länder im Jahr 2023 einen um 3,4 Milliarden Euro höheren Anteil aus der Umsatzsteuer erhalten. 2024 sollen die Länder noch 0,9 Milliarden Euro mehr aus dem Säckel der Umsatzsteuer erhalten. Mit der neuen Pauschale werde die bisher bestehende Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abgelöst.
Ferner erklärt die Bundesregierung in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs, dass die Länder auch die Voraussetzungen für die Auszahlung der dritten Tranche des am 29. September 2020 beschlossenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen. Für 2023 wird deshalb der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer um weitere 0,5 Milliarden Euro zulasten des Bundes erhöht.
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die Auflösung des Fonds, in dem die Erlöse aus der Veräußerung von Mauer- und früheren innerdeutschen Grenzgrundstücken verwahrt wurden. „Der Zweck des Fonds ist nach 27 Jahren weitestgehend erfüllt“, schreibt die Bundesregierung.