02.11.2023 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 806/2023

Beschleunigte Digitalisierung im Gesundheitswesen

Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll mit der Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wie aus dem Digitalgesetz der Bundesregierung (20/9048) hervorgeht. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll 2024 verbindlich werden.

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege habe ein herausragendes Potenzial für eine effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Versorgung. Sie müsse daher konsequent weiterentwickelt und beschleunigt werden, heißt es in dem Entwurf.

In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Allerdings wird die freiwillige Anwendung bisher eher selten genutzt, daher wird auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen.

Das Ziel ist den Angaben zufolge eine vollumfängliche, weitgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten. Der erste Anwendungsfall sei der digital gestützte Medikationsprozess. Als nächste Anwendungen sollen die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und die Labordatenbefunde folgen.

Das E-Rezept wird dem Entwurf zufolge ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert. Die Nutzung soll über eine ePA-App stark vereinfacht möglich sein.

Die Telemedizin wird fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Insbesondere Videosprechstunden sollen künftig umfassender eingesetzt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Aufhebung der Mengenbegrenzungen vor. Eingeführt werden außerdem „Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken“.

Ferner zielt die Reform auf die stärkere Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Der Leistungsanspruch soll auf digitale Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet werden, um beispielsweise auch telemedizinisches Monitoring zu ermöglichen. Es soll zudem ein transparenter Qualitätswettbewerb etabliert werden mit obligatorischen Erfolgsmessungen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einrichtung eines Digitalbeirats bei der nationalen Agentur für digitale Medizin (gematik) vor. Der Beirat soll die gematik mit Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit von Anwendungen beraten. Schließlich sind auch eine Verbesserung der Interoperabilität und eine Erhöhung der Cybersicherheit geplant.

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