15.11.2023 Wirtschaft — Ausschuss — hib 857/2023

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 passiert Wirtschaftsausschuss

Berlin: (hib/EMU) Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf (20/8289) der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024) in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion.

Die Koalitionsfraktionen hatten einen Änderungsantrag vorgelegt, der zum einen soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Rahmen der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ (SIGU) in den Wirtschaftsplan aufnehmen soll. Da die Prüfung bezüglich des Umfangs und Ausgestaltung der Umsetzung der SIGU zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist, so die Begründung des Änderungsantrags, soll es keine pauschale Öffnung in Paragraf 4 sowie der Anlage zu Paragraf 1 geben. Vielmehr wird die Erweiterung des Förderkreises einer Rechtsverordnung vorbehalten.

Mit einer zweiten Verordnungsermächtigung sollen Nachhaltigkeitskriterien in die Programme des ERP-Wirtschaftsplans aufgenommen werden. „Die Bundesregierung möchte das nachhaltige Gründungsgeschehen stärken“, heißt es im Antrag. Da die Prüfung zu Umfang und Ausgestaltung des Förderprogramms „nachhaltige Gründungen“ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist, eine Programmeinführung jedoch noch während der Laufzeit des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 ermöglicht werden soll, solle das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bis Ende Juni 2024 eine entsprechende Rechtsverordnung abstimmen und dem Bundestag zur Billigung vorlegen.

Für den Änderungsantrag stimmten die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Die Linke gegen die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Ein Vertreter des Bundesrechnungshofs kritisierte in der Ausschusssitzung auf Nachfrage von Abgeordneten, dass eine Prüfung ergeben habe, dass die Mindestförderleistung 2022 des ERP-Wirtschaftsplans deutlich unter dem Zielwert geblieben sei. Er berichtete, dass BMWK weitere Zielmarken ergänzen wolle, um die Förderung effizienter auszuschöpfen. Er sei der Auffassung, dass es absolut erforderlich sei, dass das Ministerium dem Ausschuss das neue Förderkonzept vorlegt.

Mit dem ERP-Sondervermögen sollen im kommenden Jahr Mittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-965720

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