Bahnverkehr-Störungen durch Personen im Gleisbett
Berlin: (hib/STO) Störungen des Bahnverkehrs durch im Gleisbett befindliche Personen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9478) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9115). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurden im vergangenen Jahr nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) bundesweit rund 7.300 Fälle von Personen im und am Gleis verzeichnet. Im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Oktober des laufenden Jahres seien rund 6.400 Fälle ermittelt worden.
Die Identität der Personen konnte laut Bundesregierung teilweise festgestellt werden. Grundsätzlich ist das Betreten der Bahnanlagen für Unbefugte laut Vorlage gemäß Paragraf 62 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verboten und entsprechend bußgeldbewehrt. An bestimmen Stellen im Netz seien bereits Zaunanlagen errichtet worden, um beispielsweise eine Senkung der Streckensperrungen durch Personen in den Gleisen zu erreichen.