11.01.2024 Verkehr — Antwort — hib 13/2024

Ex-Staatssekretär Gatzer bleibt Aufsichtsratschef der Bahn

Berlin: (hib/HAU) Der Ende 2023 in den einstweiligen Ruhestand versetzte ehemalige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF), Werner Gatzer, wird dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) „bis auf weiteres als Anteilseignervertreter angehören und die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden wahrnehmen“. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9960) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9652) mit.

Das Aufsichtsratsmandat sei gemäß Paragraf 111 Absatz 6 des Aktiengesetzes (AktG) „ein höchstpersönliches Mandat“, heißt es in der Antwort. Gemäß Ziffer 60 der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die unter anderem auch für die DB AG gelten, könne der Bund eigene Bundesbedienstete oder sonstige Personen als Bundesvertreter in das Überwachungsorgan entsenden. Voraussetzung sei, dass diese mit den Besonderheiten von Bundesunternehmen vertraut sind und über den aktuellen Stand der Kenntnisse verfügen, die für die Wahrnehmung des Mandats erforderlich sind. Zudem sollten sie die Bundesinteressen angemessen vertreten.

Gatzer erfülle die genannten Voraussetzungen unabhängig von seiner bisherigen Position als Staatssekretär im BMF durch seine langjährige Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der DB AG, schreibt die Bundesregierung. Aus diesem Grund bestünden derzeit auch keine Pläne, einen weiteren BMF-Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden.

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