25.03.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 193/2024

Bundesbeamte mit AfD-Mitgliedschaft

Berlin: (hib/STO) Um „Bundesbeamte mit einer Mitgliedschaft in der AfD“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/10701) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10569). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob „in Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung seitens befasster Stellen oder durch Vorgesetzte bei Mitarbeitern die Mitgliedschaft in politischen Parteien allgemein oder speziell der AfD oder die Mitgliedschaft in der Jungen Alternative (JA) abgefragt“ worden ist.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, werden Mitarbeiter, die eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen, gemäß Paragraph 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen gefragt. Zu den wichtigsten verfassungsfeindlichen Bestrebungen würden die Betroffenen auf die Verfassungsschutzberichte des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verwiesen, schreibt die Bundesregierung weiter. Außerhalb der Sicherheitsüberprüfungen seien ihr keine Abfragen im Sinne der Fragestellung bekannt.

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