21. Januar 2022 Presse

Öffentliche Beratung des Sportausschusses zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Sport

Zeit: Mittwoch, 26. Januar 2022 , 13.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.800

Öffentliche Beratung zum

Gespräch mit den Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes und der Präsidentin von Athleten Deutschland

in Verbindung mit dem

Sachstandsbericht zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Sport

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/resource/blob/878146/b19c217db4c2ec65d2517ec89b4ea9dc/03-data.pdf

Hinweise:
Das Platzangebot für Besucher aus der interessierten Öffentlichkeit sowie Medien- und Pressevertreter im Sitzungssaal ist pandemiebedingt stark eingeschränkt. Bitte prüfen Sie vorrangig die virtuelle Teilnahme per Webex. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Sitzung ist in jedem Falle erforderlich. Es wird um Verständnis gebeten, dass nach Ausschöpfen der Kapazität weiteren Personen der Zutritt zur Galerie des Sitzungssaales nicht gewährt werden kann. Mit der Anmeldung zur Sitzung wird kein Anspruch auf Zutritt zur Galerie begründet. Anmeldungen richten Sie bitte bis zwei Werktage vor der Sitzung unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum an die E-Mailadresse sportausschuss@bundestag.de. Hinsichtlich des Umgangs mit Ihren persönlichen Daten beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise.

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).
In den Gebäuden des Deutschen Bundestages besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Bitte halten Sie - wo immer möglich - einen Abstand von mind. 1,5 Metern. Beim Betreten der Gebäude ist an den Eingängen der Liegenschaften der 3G-Status nachzuweisen.
Im Plenum und in den Ausschüssen tagt der Bundestag unter Beachtung der 2G Plus-Regel. Das gilt für den Plenarsaal und die Pressetribünen und die Ausschusssäle. Alle Personen, die die definierten Bereiche betreten, müssen dann stets einen entsprechenden aktuellen Nachweis bei sich führen.
2G Plus bedeutet, dass der Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränkt ist, die zusätzlich einen aktuellen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nachweisen müssen.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 11. Januar 2022.

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