Am Montag, 23. Juli 2001, begann der Deutsche Bundestag mit dem planmäßigen Bezug des Paul-Löbe-Hauses im Berliner Parlamentsviertel. Bis zum 10. August wurden 6.500 Kubikmeter Mobiliar, Bücher und Akten, verpackt in rund 20.000 Kartons, in den Neubau transportiert. Abgeordnete und Beschäftigte der Bundestagsverwaltung bezogen dort ihre Büros. Vor allem die Ausschüsse erhielten in dem vom Münchner Architekten Stephan Braunfels entworfenen Haus einen zentralen Arbeitsort mit eigens für ihre Beratungen ausgestatteten Sitzungssälen.
Zwei Jahre in Übergangsquartieren
Der Bundestag arbeitete zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast zwei Jahren in Berlin. In der parlamentarischen Sommerpause 1999 war das Parlament mit großem logistischem Aufwand von Bonn an die Spree gezogen: 5.299 Arbeitsplätze, rund 150.000 Möbelstücke, 38 Kilometer Bücher und elf Kilometer Akten wurden innerhalb von vier Wochen nach Berlin verlagert.
Weil die drei Parlamentsneubauten Paul-Löbe-Haus, Jakob-Kaiser-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus noch nicht fertiggestellt waren, blieb der parlamentarische Betrieb zunächst auf zahlreiche Übergangsquartiere verteilt. Das Paul-Löbe-Haus war im Sommer 2001 der erste der Neubauten, der bezogen werden konnte. Der Einzug führte damit jene Bereiche zusammen, die seit dem Wechsel nach Berlin noch auf unterschiedliche Standorte verteilt waren.
Vom Hauptstadtbeschluss zum Parlamentsviertel
Der Einzug markiert einen weiteren Schritt in der größten Umzugsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Zehn Jahre zuvor, am 20. Juni 1991, hatte der Bundestag in Bonn den Weg dafür freigemacht. Nach einer kontroversen Debatte stimmten 338 Abgeordnete für Berlin und 320 für Bonn. In den folgenden Jahren entstand im Spreebogen ein neues Parlaments- und Regierungsviertel.
Der 1992 ausgelobte städtebauliche Wettbewerb wurde im Februar 1993 entschieden. Axel Schultes und Charlotte Frank gewannen mit einem Entwurf, der eine von West nach Ost verlaufende Gebäudeachse über die Spree vorsah. Das spätere „Band des Bundes“ verbindet das Bundeskanzleramt, das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und überspannt damit den früheren Grenzraum des geteilten Berlins.
Im November 1994 gewann Stephan Braunfels den Wettbewerb für den damaligen Alsenblock, das spätere Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Am 28. April 1997 gab Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth mit dem ersten Spatenstich das Startsignal für den Neubau.
Heute ist das Paul-Löbe-Haus über eine doppelgeschossige Brücke mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der gegenüberliegenden Spreeseite verbunden. Die untere Ebene ist öffentlich zugänglich, der obere Übergang den Abgeordneten und Beschäftigten des Bundestages vorbehalten. Der „Sprung über die Spree“ verbindet nicht nur zwei Parlamentsgebäude. Er steht zugleich sinnbildlich für die Überwindung der Teilung Berlins.
Ein „Motor der Republik“
Anders als beim Umbau des historischen Reichstagsgebäudes konnte der Architekt beim Paul-Löbe-Haus, losgelöst von den Vorgaben der Geschichte, eigene Akzente setzen. Das ist dem Architekten Stephan Braunfels nach dem einhelligen Urteil von Fachleuten und Laien gelungen: Der achtgeschossige Neubau mit seinen jeweils fünf markanten Seitenkämmen und den acht charakteristischen gläsernen Zylindern wirkt wie ein kraftvoller „Motor der Republik“.
Große Glasflächen, offene Galerien und lange Sichtachsen geben dem Leitgedanken eines transparenten Parlamentarismus architektonischen Ausdruck. Transparenz kennzeichnet das Haus bereits am westlichen Haupteingang. Die große Glasfassade spiegelt das gegenüberliegende Bundeskanzleramt wider. Auch die Seitenfassaden sind durch Glasflächen geprägt.
Zwischen den Seitenflügeln liegen begrünte Lichthöfe mit verglasten Wänden, die sich vom grauen Sichtbeton der Außenmauern abheben. Büros, Sekretariate und Sitzungssäle sind zu den Höfen hin ausgerichtet. So eröffnen sich nicht nur Ausblicke aus dem Haus, sondern auch Einblicke in die Arbeit des Parlaments.
Arbeitsort der Ausschüsse
Bestimmt ist das Paul-Löbe-Haus vor allem für drei Arbeitsbereiche des Bundestages: die Ausschüsse, die Öffentlichkeitsarbeit und die zentrale Besucherbetreuung. Ein großer Teil der parlamentarischen Facharbeit wird nicht im Plenarsaal, sondern in den ständigen Ausschüssen geleistet. Als „vorbereitende Beschlussorgane“ beraten sie Gesetzentwürfe und Anträge, hören Sachverständige an und legen dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor.
Die meisten Ausschüsse tagen in den gläsernen Zylindern des Paul-Löbe-Hauses. Bei öffentlichen Sitzungen können Besucherinnen und Besucher die Beratungen von Galerien aus verfolgen. Als einziger Ausschuss hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union seinen Sitzungssaal nicht in einem der acht Zylindertürme, sondern im zweiten und dritten Geschoss der großen Ostrotunde des Paul-Löbe-Hauses. Der Saal mit Blick auf die Spree ist größer als die übrigen Ausschusssäle. Mit seinen Dolmetscherkabinen und Technikräumen ist er kongresstechnisch perfekt ausgestattet; verschiedene große öffentliche Anhörungen und internationale Konferenzen finden hier statt.
Büros für Abgeordnete und Mitarbeitende
Neben den Ausschusssälen befinden sich im Paul-Löbe-Haus rund 1.000 Büros für Abgeordnete, ihre Mitarbeitenden und Teile der Bundestagsverwaltung wie etwa der Besucherdienst. Dort finden auch Seminare zur parlamentarisch-politischen Bildung sowie Gespräche zwischen Abgeordneten und Besuchergruppen statt.
Ausstellungen und Kunstwerke machen das Gebäude zugleich zu einem Ort der Begegnung von Politik und Öffentlichkeit.
Namensgeber Paul Löbe
Benannt ist das Haus nach dem Sozialdemokraten Paul Löbe, dem letzten demokratischen Reichstagspräsidenten der Weimarer Republik. Löbe gehörte 1919 der Verfassunggebenden Nationalversammlung an und wurde 1920 erstmals zum Reichstagspräsidenten gewählt.
Nach der nationalsozialistischen Herrschaft wirkte er 1948 und 1949 als einer der Berliner Abgeordneten im Parlamentarischen Rat an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mit. Am 7. September 1949 eröffnete er als Alterspräsident die erste Sitzung des Deutschen Bundestages. Das nach ihm benannte Haus erinnert damit an einen Parlamentarier, dessen Wirken die demokratischen Traditionen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik miteinander verbindet.
Schlüsselübergabe im Oktober 2001
Die offizielle Schlüsselübergabe für das Paul-Löbe-Haus folgte am 15. Oktober 2001. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse nahm den Schlüssel für den Neubau entgegen. An der Einweihung nahm auch Werner Löbe teil, der damals 90-jährige Sohn des Namensgebers.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der parlamentarische Alltag in dem Gebäude bereits begonnen. Während im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes die großen politischen Debatten öffentlich ausgetragen werden, findet im Paul-Löbe-Haus ein erheblicher Teil der parlamentarischen Facharbeit statt. Dort werden Vorlagen beraten, Anhörungen durchgeführt und Entscheidungen vorbereitet. Das Haus ist damit nicht nur seiner Architektur, sondern auch seiner Funktion nach ein „Motor der Republik“. (klz/16.07.2026)
Aktuelle Stunde
Heftige Diskussion über Verschärfungen bei Krankschreibungen
Die im Koalitionsausschuss vereinbarte Regelung, dass für Arbeitnehmer künftig am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein soll, stößt bei der Opposition auf massive Kritik. Darin zeige sich ein tiefes Misstrauen der Bundesregierung gegenüber Arbeitnehmer und Ärzten, hieß es bei einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mehr Gesundheitsschutz, kein Misstrauen“ am Freitag, 10. Juli 2026. Auch die SPD-Fraktion steht der Idee skeptisch gegenüber, wies zugleich aber daraufhin, dass damit Planungen, Karenztage einzuführen, abgewehrt worden seien. Seitens der CDU/CSU-Fraktion wurde die Regelung als Rückkehr zum Normalzustand bewertet.
Grüne: Regelung ist kontraproduktiv
Wer angeschlagen ist, müsse sich nun in die volle Arztpraxis zwingen „und wird erst richtig krank“, sagte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Aussprache. Wer keinen Termin bekomme, gehe zur Arbeit und stecke seine Kollegen an. Wer unter Migräne leidet und nur einen freien Tag bräuchte, werde nun zur Sicherheit gleich die ganze Woche krankgeschrieben. „Die Ärzte versinken im Bürokratiewahnsinn und die Deutschen warten noch länger auf einen Arzttermin“, sagte Lang.
„Ich verspreche Ihnen hier und heute: Wenn Sie diese Maßnahmen so beschließen, dann wird das nicht zu weniger, sondern zu mehr Krankentagen führen“, betonte die Grünenabgeordnete. Diese Maßnahmen trieften nur so von Misstrauen gegenüber Ärzten und Beschäftigten, sagte sie.
Union: Rückkehr zum Normalzustand
Simone Borchardt (CDU/CSU) sah das anders. Verfolge man die Debatte, könne man wirklich meinen, „Deutschland steht kurz davor, jeden Kranken unter Generalverdacht zu stellen, und jeder Bürger muss jetzt krank zur Arbeit“, sagte sie. „Das ist schlicht und ergreifend einfach falsch“, urteilte die Unionsabgeordnete. Es gehe darum, bei Krankschreibungen zu einem verlässlichen Normalzustand zurückzukehren. Die telefonische Krankschreibung sei eine Sonderregelung aus der Pandemiezeit gewesen, erinnerte sie. Sie habe in einer Ausnahmesituation einen eindeutigen Zweck gehabt.
Eine Ausnahmeregelung sei aber kein Dauerzustand, so Borchardt. Wer krank ist, müsse geschützt werden. „Wer arbeitsunfähig ist, braucht eine ärztliche Feststellung.“ Wer das als Untergang des Abendlandes herbeistilisiere, „sollte vielleicht seine eigenen Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit überprüfen“, sagte sie.
AfD: Zusätzliche Belastung für Hausärzte
Martin Sichert (AfD) verwies auf den ohnehin schon existierenden Hausärztemangel. Wenn nun Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag zum Arzt müssten, bedeute das 30 Millionen zusätzlicher Arztkontakte für Hausärzte. „Diese enorme Mehrbelastung geht eindeutig zu Lasten der medizinischen Versorgung“, sagte Sichert. Es sei Wahnsinn, was die Regierung plane. Mit dem GKV-Gesetz werde den Hauärzten ein deutlicher Teil der Vergütung genommen. Neben den 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakte wolle die Regierung die Hausärzte noch zusätzlich belasten, in dem künftig vor jedem Facharztbesuch ein Besuch beim Hausarzt erforderlich werde. „Wie das umsetzbar sei soll, erschließt sich wahrscheinlich nur der Fantasie des Bundeskanzlers“, sagte der AfD-Abgeordnete.
Auf solch eine Idee komme nur jemand mit einem Kontrollwahn, der anderen immer das Schlechteste unterstellt. Deutschland werde aber nicht auf die Beine kommen, „solange wir eine Misstrauenskultur des Staates gegen das eigene Volk pflegen“, sagte Sichert.
SPD: Regelung trifft auf Unverständnis
Jan Dieren (SPD) erinnerte an ein Vorhaben des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl vor 30 Jahren, der in seinem Programm für Wachstum und Beschäftigung vorgesehen hatte, die Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitstagen zu kürzen. Gewerkschaften und Sozialdemokratie hätten damals dagegen mobilisiert. Hunderttausende Beschäftigten hätten gestreikt – „mit Erfolg“. Die Proteste hätten sich zu einer Abwahlstimmung gegen die Regierung Kohl entwickelt, sagte Dieren. Zwei Jahre später habe Rot-Grüne die Karenztage wieder abgeschafft.
Heute, so der SPD-Abgeordnete, sei eine ähnliche Debatte zu erleben. Dieren sprach von dem Infragestellen des Streikrechts, von „Steuersenkungen für die extrem Reichen“ und einem „Sozialabbau für alle anderen“. Es sei der SPD-Spitze „zum Glück“ gelungen, die von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geforderten Karenztage zu verhindern. Die stattdessen entwickelte Regelung habe für Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt. Auch er habe Fragen, sagte Dieren: „Ist das eigentlich die Farce oder die Groteske?“
Linke: Alle werden unter Generalverdacht gestellt
Es stelle sich die Frage, „ob die Bundesregierung den Arbeiterinnen vertraut, oder sie unter Generalverdacht stellt“, sagte Julia-Christiane Stange (Die Linke). Wer über Krankschreibungen spricht, ohne über Arbeitsbedingungen zu sprechen, wolle Krankheit nicht verhindern, sondern suche Schuldige. Das passe ins Bild der Politik der Bundesregierung. „Wer soziale Sicherung abbaut, traut den Menschen nicht.“
Das wirkliche Problem seien Überstunden, die fehlende Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Sorgearbeit und Personaleinsparungen der Arbeitgeber, sagte die Linken-Abgeordnete. Dabei sei es die Aufgabe der Arbeitgeber für ausreichendes Personal zu sorgen, indem sie gute Arbeitsbedingungen schaffen. Wenn Beschäftigte krank zu Arbeit gehen, sei das kein Zeichen besonderer Einsatzbereitschaft. „Das ist ein Alarmsignal.“ Genau diese Entwicklung versuche die Bundesregierung gerade zu fördern. (hau/10.07.2026)
Sportfördergesetz der Bundesregierung in erster Lesung beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2026, erstmals über das Sportfördergesetz der Bundesregierung beraten. Der Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach der einstündigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Sport und Ehrenamt sein.
Staatsministerin: Leistung, Erfolge, Medaillen
Aus Sicht der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), ist der Gesetzentwurf ein Meilenstein, „um Sport in Deutschland wieder in die internationale Spitze zu bringen“. Die zu gründende unabhängige Spitzensport-Agentur erhalte den klaren Auftrag: mehr Medaillen für Deutschland bei internationalen Wettkämpfen. Spitzensport bedeute schließlich Leistung, Erfolge und Medaillen, sagte Schenderlein.
Sie wies daraufhin, dass schon seit zehn Jahren über eine Reform bei der Spitzensportförderung diskutiert worden sei. Es habe jedoch keine entscheidenden Fortschritte gegeben. „Das ist vorbei. Wir als Bundesregierung packen das jetzt an“, sagte sie. Drei Aspekte seien ihr dabei besonders wichtig: Klare Zuständigkeiten und schlanke Gremien, schnelle Entscheidungen sowie eine Förderung, „die sich konsequent an Leistung und sportfachlicher Kompetenz orientiert“.
AfD sieht im Gesetz nur einen Anfang
Jörn König (AfD) konstatierte einen beispiellosen Niedergang des deutschen Spitzensports seit der Wiedervereinigung. Bei Olympischen Sommerspielen sei Deutschland von mehr als 80 Medaillen auf nunmehr 33 Medaillen und damit den zehnten Platz der Nationenwertung zurückgefallen. Bei den Winterspielen sei man von Platz eins auf Platz fünf zurückgefallen. Schon 2016 sei die Diagnose allen Beteiligten bekannt gewesen. Doch erst nach zehn Jahren, „also zweieinhalb Olympiazyklen“, sei man nun endlich bei Strukturreformen angekommen. „Olympiareif ist diese Leistung auf gar keinen Fall“, konstatierte er.
Der Gesetzentwurf sei zu begrüßen, so König. Als gut bewertete er die Einbeziehung der Special Olympics, die Bauförderung für Spitzensportstätten und die ausdrückliche Förderung internationaler Sportgroßveranstaltungen. Dennoch sei das Gesetz nur ein Anfang, „mehr nicht“. König bewertete die Struktur der Spitzensport-Agentur als „gut und arbeitsfähig“. Jedoch müssten in den Stiftungsrat zwei Athletenvertreter entsendet werden „und nicht gar keiner, wie Sie es vorsehen“. Im Sportfachbeirat, so der AfD-Abgeordnete, müsse die Vertreteranzahl von Trainer und Athleten jeweils verdreifacht werden.
SPD: Reform für effizienteren Mitteleinsatz
Aus Sicht von Bettina Lugk (SPD) sind die 2016 gestarteten Reformbemühungen in zentralen Punkten zu unverbindlich gewesen. Ihre Umsetzung sei allenfalls in Teilbereichen gelungen. Daher brauche es ein solches Gesetz, „um einen wirklichen Paradigmenwechsel hinzubekommen“. Die bisherige Erfolglosigkeit der Reformen habe nicht mit zu wenig Geld zu tun, sagte Lugk. „Der deutsche Spitzensport leidet nicht in erster Linie an einem Mangel an finanziellen Mitteln.“ Er leide an einem Steuerungs- und Strukturproblem und an einer Verteilung der Mittel, die sich nicht konsequent genug an den Bedürfnissen von Athleten und Trainern orientiere.
Mit der Spitzensportreform solle nun ein effizienterer Mitteleinsatz sichergestellt werden, betonte sie. Als Beispiel für den ineffizienten Mitteleinsatz benannte die SPD-Abgeordnete das deutsche Stützpunktsystem, das historisch gewachsen, sehr kleinteilig und teils sehr ineffizient sei. Benötigt werde eine kluge Konzentration. „Das heißt weniger, aber leistungsfähigere Stützpunkte mit einer modernen Ausstattung und verlässlichen Rahmenbedingungen.“ Das erhöhe die sportliche Qualität, spare Kosten und sorge dafür, das Geld dafür eingesetzt werden kann, wo es effizient und notwendig sei, sagte Lugk.
Grüne halten Entwurf für „zu vorsichtig“
Der Gesetzentwurf sei eine Chance, urteilte Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen). „Ob daraus eine echte Reform wird, entscheidet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren“, sagte sie. Den aktuellen Entwurf der Bundesregierung bewertete sie als „an entscheidenden Stellen zu vorsichtig und zu inakzeptabel“. Er verspreche eine Reform, reformiere aber nicht. Wenn die Spitzensport-Agentur das Herzstück der Reform sein soll, dürfe sie nicht nur eine Verwaltungsstelle für Förderbescheide sein, sondern müsse steuern können. Aus dem Gesetzentwurf gehe das nicht hervor, kritisierte die Grünenabgeordnete.
Winklmann forderte zudem mehr Transparenz bei der Förderung. Es gehe schließlich um öffentliche Gelder. „Jeder interessierte Mensch sollte wissen, wer bekommt Geld und warum.“ Die Förderung des Spitzensportes dürfe keine Black-Box sein, so Winklmann. Ein zentraler Punkt sei auch das Mitspracherecht der Athletinnen und Athleten. Daher brauche es für eine unabhängige Athletenvertretung auch einen Sitz im Stiftungsrat.
Linke fordert „gravierende Änderungen“
Christian Görke (Die Linke) kann in dem Gesetzentwurf keinen Paradigmenwechsel erkennen. Die alte Logik bleibe unangetastet. „Wir zählen weiterhin nur Medaillen, entschieden wird weiterhin durch die Ministerien.“ Die Sportlerinnen und Sportler blieben weiterhin Statisten „im eigenen System“. Zudem , so Görke, sei die Sportförderung weiterhin nicht langfristig ausfinanziert, sondern erfolge „nach Kassenlage“. Benötigt werde ein jährlicher Aufwuchspfad von zehn Prozent, sagte der Linken-Abgeordnete. „Das ist das Mindeste, und das ist auch machbar“, fügte er hinzu.
Mit Blick auf die zu gründende Agentur sprach Görke von einem „Politbüro 2.0“. Im Stiftungsrat habe die Regierungskoalition die Mehrheit „und der organisierte Sport ist außen vor“. Dass Athleten und der Deutsche Behindertensportverband darin nicht vertreten seien „ist ein Unding und muss geändert werden“, befand Görke. Sein Fazit lautete: „Ohne gravierende Änderungen an diesem Gesetz bleibt alles wie es ist.“
Union spricht von Paradigmenwechsel
Stephan Mayer (CDU/CSU) sah das anders und sprach ebenso wie Staatsministerin Schenderlein von einem Meilenstein und einem Paradigmenwechsel. In Zukunft werde es eine Agentur geben, die von zwei unabhängigen Vorständen geführt wird, „die nicht Politiker sind und die auch keine Sportfunktionäre sind“. Vielmehr würden sie in eigenem Ermessen Entscheidungen darüber treffen, wie die optimale Steuerung des Spitzensportes in Deutschland sein wird.
Der Vorwurf, in Richtung Staatssport zu gehen, sei falsch, so Mayer. Das Gegenteil sei der Fall. „Wenn diese unabhängige Agentur kommt, wird sowohl der Einfluss der Politik zurückgefahren als auch der Einfluss des organisierten Sports, also des DOSB“, sagte der Unionsabgeordnete. Das sei genau der richtige Weg, bei dem man sich an modernen und erfolgreichen Strukturen europäischer Nachbarländer orientiere.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf für ein Sportfördergesetz die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage stellen. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen.
Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf.
Effizienter, effektiver, weniger bürokratisch
Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden – „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“.
Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung – deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet – zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“
Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“.
Anträge der Opposition
Zur Debatte standen zudem mehrere Oppositionsanträge: Zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls in den Sportausschuss überwiesen.
Erster Antrag der Grünen
In ihrem ersten Antrag machen sich die Grünen für mehr Transparenz in der Spitzensportförderung stark. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert.
Zudem solle die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnenvertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden.
Zweiter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schreiben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz.
Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte - insbesondere mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wird verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden.
Im Antrag wird auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, fordern die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“.
Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“.
Antrag der Linken
Die Linken verlangen von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) „auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt“.
Darüber hinaus fordern die Antragsteller, die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (mis/hau/21.05.2026)
Sport
Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz
Die von der Bundesregierung im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes ist von den zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch, 24. Juni 2026, geladenen Sachverständigen als wichtiger Reformschritt begrüßt worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gab es gleichwohl eine Vielzahl an Einwendungen.
Umstritten war unter anderem die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensport-Agentur, dem laut Entwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung ein Ländervertreter sowie drei Abgesandte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Vertreter des organisierten Sports angehören sollen. Nachbesserungen wurden auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten sowie der Trainerinnen und Trainer gefordert.
Kritik über Besetzung des Stiftungsrates
Die Förderung des Spitzensports werde erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten, schreibt die Bundesregierung.
DOSB-Vorstandsmitglied Dr. Olaf Tabor vermisst in dem Entwurf den Satz: „Der Bund ist für die Finanzierung des Spitzensportes auf Bundesebene zuständig.“ Zwar sei man sich auf allen Ebenen darüber einig. Warum es nicht in dem Gesetz so festgeschrieben werde, sei ihm nicht verständlich, so Tabor. Der DOSB-Vertreter beklagte mit Blick auf die Besetzung des Stiftungsrates eine fehlende Augenhöhe zwischen Politik und Sport. Er warb für einen zusätzlichen Sitz für den Sport. Auch dann sei noch sichergestellt, dass ein entsprechendes Prä für die Politik erhalten bleibe. Die noch zu wählenden zwei Vorstände der Spitzensport-Agentur müssten eine Steuerungsfähigkeit für das System haben, so Tabor weiter. Sie bräuchten eine Beschlusskompetenz für Förderrichtlinien und Förderkonzepte.
DBS fordert Sitz im Stiftungsrat
Hans-Jörg Michels, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), forderte einen Sitz für den DBS im Stiftungsrat. Die Wirksamkeit der künftigen Spitzensportförderung – auch im Kontext der geplanten Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele – hänge maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, den paralympischen Sport strukturell, verbindlich und gleichberechtigt im Fördersystem zu verankern. „Wenn wir gleiche Chancen und gleiche Leistungsbedingungen schaffen wollen, müssen die Belange des Parasports verbindlich in den Strukturen und Systemen verankert werden“, sagte Michels.
Für die Erweiterung des Stiftungsrates auf zehn Mitglieder sprach sich der Geschäftsführer der Athletenvereinigung „Athleten Deutschland“, Johannes Herber, aus. Es brauche eine Mitbestimmung von Athletinnen und Athleten. Sie müssten am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen getroffen werden. Die Entsendung eines Mitgliedes von Athleten Deutschland in den Stiftungsrat würde seiner Ansicht nach auch die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur stärken, insbesondere, wenn die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unangenehm seien. Im Interesse der Sicherheit und des Schutzes von Sportlerinnen und Sportlern sollte laut Herber der Safe-Sport Code des DOSB zur Förderbedingung werden. Eigenerklärungen der Verbände dürften künftig nicht mehr ausreichen. Gewalt unterhalb der strafrechtlichen Grenze müsse justiziabel werden, forderte der Geschäftsführer von Athleten Deutschland.
Die soziale Frage des Spitzensports
Die Hockey-Nationalspielerin Charlotte Stapenhorst begrüßte die im Gesetz vorgesehene direkte Athletenförderung. Wie Herber kritisierte auch sie die mangelnde Beteiligung der Athletinnen und Athleten an Entscheidungen, „dabei geht es dabei unmittelbar um unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen“. Vor allem aber, so Stapenhorst, beantworte der Entwurf nicht die soziale Frage des Spitzensports. Er enthalte keine Regelungen zur Krankenversicherung während der aktiven Karriere, keine Möglichkeiten zum Aufbau von Rentenansprüchen und auch keine Regelung wie Athleten in Phasen von Verletzungen, Krankheiten oder beim Übergang aus dem Spitzensport abgesichert werden, kritisierte sie. „Wenn wir von Athletinnen und Athleten Höchstleistungen erwarten, und erwarten, dass sie Deutschland international vertreten und viele Jahre in den Spitzensport investieren, sollte die staatliche Förderung nicht nur Leistung erwarten, sondern auch Verantwortung übernehmen“, sagte Stapenhorst.
Alfons Hölzl, Sprecher der Ständigen Konferenz der Spitzenverbände im DOSB, forderte eine Festschreibung der Autonomie des Sports. So könne im Gesetz die Formulierung eingefügt werden: „Der organisierte Sport in Deutschland nimmt seine Verantwortung für den Spitzensport eigenständig wahr und der Bund respektiert die Autonomie des organisierten Sports.“ Ebenso wie der DOSB-Vertreter Tabor sprach sich auch Hölzl für eine Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes aus. Mit Blick auf die Kann-Bestimmung zur Mehrjährigkeit der Förderung forderte er eine Soll-Bestimmung.
„Erhebliches Problem im Berufsfeld Trainer“
Jürgen Scholz, Sprecher der Konferenz der Landessportbünde (KLSB), betonte die Bedeutung der Olympiastützpunkte. Sie sollten als sportartübergreifende Institution zum regionalen Ansprechpartner und Schnittstellenmanager Bund-Länder im Sportfördergesetz verankert werden, sagte er. Damit würden sie die Schnittstellenfunktion als Bindeglied zum Nachwuchsleistungssport und der Anschlussförderung im Bereich hin zum Spitzensport übernehmen. Außerdem sprach er sich für deutlichere Nachbesserungen bezüglich der Compliance-Regelungen für die Spitzensport-Agentur aus. „Zuwendungsempfänger dürfen nicht im Stiftungsrat sitzen“, betonte er. Die Agentur müsse die nachvollziehbare Mittelvergabe unabhängig organisieren.
Holger Hasse, Präsident des Berufsverbands der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport (BVTDS), forderte für die Trainerinnen und Trainer „eine angemessene Vergütung, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven.“ Seit mehr als zwei Jahrzehnten sei bekannt, dass der deutsche Spitzensport ein erhebliches Problem im Berufsfeld Trainerinnen und Trainer habe, sagte Hasse. Die Lösungsvorschläge lägen seit Jahren auf dem Tisch, seien aber politisch bislang nicht gewollt. Hasse sprach sich für einen echten Trainertarif aus. Dieser müsse das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Tarifparteien sein. „Ein solcher Tarifvertrag könnte zu einer attraktiveren fairen Vergütung, zu mehr Planungssicherheit und gleichzeitig zu flexibleren sowie rechtssicheren Arbeitszeitregelungen beitragen“, sagte er.
„Keine Zuwendungsempfänger im Stiftungsrat“
Dass die PotAS-Kommission in die Spitzensport-Agentur übergehen soll, sei sinnvoll, befand Urs Granacher, Vorsitzender der PotAS-Kommission. Man habe sich bei dem Potenzialanalysesystem in den vergangenen neun Jahre eine hohe Expertise ein Bereich Entwicklung und Evaluation von Potenzialen im deutschen Spitzensport angeeignet, betonte er. Der Erfolg der Spitzensportreform wird seiner Ansicht nach wesentlich davon abhängen, „ob die Spitzensport-Agentur ihre Aufgaben tatsächlich fachlich unabhängig wahrnehmen kann“.
Die Agentur dürfe weder politischen Einzelinteressen noch Partikularinteressen einzelner Verbände unterliegen. An der Größe des Stiftungsrats rät der Vorsitzende der PotAS-Kommission festzuhalten. Mit neun Mitgliedern sei das Gremium bereits größer als in früheren Entwurfsfassungen und erreiche die Obergrenze für effiziente Entscheidungsprozesse. Prüfenswert sei jedoch eine ausgewogenere Verteilung der Sitze zwischen Politik und Sport, „wobei sich im Stiftungsrat keine unmittelbaren Zuwendungsempfänger befinden sollten“, sagte Granacher.
Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel „Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (hau/24.06.2026)
Sport
Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, das Sportfördergesetz der Bundesregierung angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 519 Parlamentarier für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Ausschuss für Sport und Ehrenamt geänderten Fassung (21/7006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 43 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/7007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Sportfördergesetz der Bundesregierung
Laut Gesetzentwurf soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen, heißt es seitens der Bundesregierung.
Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Gesetz.
„Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“
Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden - „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“.
Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung - deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet - zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“
Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“.
Erster Antrag der Grünen
In ihrem ersten Antrag (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen-Abgeordneten den Bundestag unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert.
Zudem sollte die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnen-Vertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre die Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden.
Zweiter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“.
Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schrieben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz.
Praxistaugliche Regeln gefordert
Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte, vor allem mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge.
Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wurde verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden.
Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Geburt
Im Antrag wurde auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, forderten die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“.
Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“.
Antrag der Linken
Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt.
Darüber hinaus forderte die Fraktion die Regierung auf, die Förderung des Sports, vor allem des Spitzensports, zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (hau/ste/vom/10.07.2026)
Kontroverse Debatte zur geplanten Befugniserweiterung der Bundespolizei
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstagvormittag, 18. Dezember 2025, über die von der Bundesregierung geplante „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei beraten. Während die AfD-Fraktion dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in Teilen begrüßte, kritisierten Rednerinnen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken die Vorlage als unzureichend beziehungsweise zu weitgehend. Vertreter der Koalition warben dagegen mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen.
Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Linken zur Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Minister: Herausforderungen haben sich massiv gewandelt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass das geltende Bundespolizeigesetz größtenteils aus dem Jahr 1994 stamme und sich die Herausforderungen in den vergangenen Jahrzehnten „massiv gewandelt“ hätten. 1994 habe es noch keine Cyberattacken und keine Drohnengefahr gegeben, weshalb die Reform des Gesetzes dringend notwendig sei. Dabei gehe es auch um die 55.000 Bundespolizisten, „die schlichtweg unser Vertrauen“ verdienten.
Mit der Novelle werde die Bundespolizei „mit den notwendigen Befugnissen und den notwendigen Mitteln“ gestärkt, fügte der Ressortchef hinzu. So schaffe man „umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof“, sorge für die Durchsetzung von Messer- und Waffenverbotszonen, die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen und den Einsatz hochauflösender Videokameras an Bahnhöfen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes sei zudem die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), nachdem jahrelang über die Einführung der Quellen-TKÜ gesprochen worden sei.
AfD: Gesetz enthält positive Neuerungen
Markus Matzerath (AfD) sagte, seine Fraktion halte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich für sinnvoll und setze sich für zeitgemäße Befugnisse für die Grenzschutzpolizei ein. Der Gesetzentwurf enthalte etwa mit neuen Befugnissen bei der Abwehr von Drohnen auch positive Neuerungen. Richtig und wichtig sei auch, dass die Bundespolizei künftig laut Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll, doch seien die Voraussetzungen dafür viel zu streng.
Daneben seien einige Regelungen nicht nachvollziehbar. So könne es nicht richtig sein, dass die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung strafbarer Schleusungen zulässig sein soll, sondern nur bei „lebensgefährdenden Schleusungen“.
SPD: Angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse
Sonja Eichwede (SPD) betonte, dass die Koalition mit dem Gesetzentwurf auf grundlegende Veränderungen der sicherheitspolitischen Herausforderungen reagiere. Die Bundespolizei brauche „angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse“ etwa zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel.
Mit der „überfälligen“ Novellierung des Gesetzes werde die Bundespolizei effektiver aufgestellt. Dazu gehöre auch, Möglichkeiten zu eröffnen, auf moderne Kommunikationsformen und technische Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Auch würden die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr ausgeweitet.
Grüne kritisieren „alte Unions-Rezepte“
Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die Regierungsvorlage sei „zu wenig“ und enttäuschend. Statt neue Ideen zu präsentieren, würden „alte Unions-Rezepte neu aufgekocht“. Besonders ärgerlich sei, dass „bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen“ worden seien.
Ein Beispiel dafür seien die sogenannten Kontrollquittungen nach einer Polizeikontrolle, die Diskriminierungen vorgebeugt hätten. Auch sollten Body-Cams immer eingeschaltet werden, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird. Dabei könnten Body-Cams auch die Polizei schützen. Ferner würde eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei das Vertrauen der Bürger stärken.
Linke: Gesetz ist Schritt in Richtung Autoritarismus
Clara Bünger (Die Linke) wertete den Gesetzentwurf als „Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat“, der zu einem „massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte“ führe. Das habe mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun.
Künftig solle die Bundespolizei nahezu beliebig entscheiden dürfen, wen sie kontrolliere – „ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien“, kritisierte Bünger. Auch solle die Bundespolizei dem Gesetzentwurf zufolge selbst Abschiebehaftverfahren einleiten können. Statt einen „massiven Ausbau von Befugnissen“ brauche es mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns erforderlich.
CDU/CSU: Instrument gegen übles Schleuser-Geschäft
Josef Oster (CDU/CSU) entgegnete, es sei Ausdruck eines „grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik“, dass in dem Gesetzentwurf nicht mehr eine „Kennzeichnungspflicht für alle“ oder die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen stehe: „Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht“, sagte Oster.
Mit der Einführung der Quellen-TKÜ, verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffenverbotszonen, verstärkter Videoüberwachung, schnellerem Handeln bei Abschiebehaft und von Befugnissen zur Drohnenabwehr beinhalte der Gesetzentwurf „wichtige Verbesserungen für unsere Polizei“. So setzte man mit der Quellen-TKÜ dem „üblen Geschäft der Schleuser“ ein zeitgemäßes Instrument entgegen und mache die Grenzen sicherer.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden.
Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen.
Antrag der Linken
Die Linke plädiert in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“.
Ferner setzt sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählt sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/18.12.2025)
Inneres
Experten-Echo zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Zeit:
Montag, 26. Januar 2026,
14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200
Überwiegend Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung haben die Stellungnahmen der Experten gekennzeichnet, als es am Montag, 26. Januar 2026, in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ging. Zudem stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf der Tagesordnung.
„Hohes Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko“
Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte meinte, der Gesetzentwurf überschreite die verfassungs- und menschenrechtlichen Grenzen. Massive Grundrechtseingriffe, unzureichende Begrenzungen, der Wegfall zentraler Schutzmechanismen sowie strukturelle Versäumnisse in der Kontrolle und Transparenz führten zu einem deutlichen Reformbedarf. Besonders verwies er auf das seiner Meinung nach hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, die Vorverlagerung polizeilichen Handelns ohne hinreichend strenge Voraussetzungen – so die anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen – und unzureichenden Schutz sensibler personenbezogener Daten.
Selbst minimale Sicherungsmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten seien im Vergleich zum Entwurf vor anderthalb Jahren gestrichen worden. Zu Themen wie Kennzeichenerfassung, Drohneneinsatz, Fluggastdatenübermittlung bestünden zahlreiche offene und problematische Punkte.
„Sinnvolle und notwendige neue Aufgaben“
Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, meinte, der Gesetzentwurf bringe für die Bundespolizei eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich, die sinnvoll und notwendig seien. Nach jahrelangen Diskussionen und gescheiterten Anläufen sei es nun an der Zeit, der Bundespolizei einen Rechtsrahmen zu geben, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werde. Die Bundespolizei könne ihre erweiterten Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn sie über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfüge.
Grötsch legte dar, dass es nicht nur um die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei gehe. Zugleich müssten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend geschützt werden.
Ja zu neuen Befugnissen für die Bundespolizei
Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei/Zoll, befand, die Anpassung des Bundespolizeigesetzes sei lange überfällig. Die Vorlage stelle einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Er begrüßte es, dass die Bundespolizei einige notwendige neue Befugnisse erhalte – insbesondere bezüglich Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Befragung und Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen. Folge der geplanten Änderungen sei allerdings auch, dass ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich werde.
Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, bewertete es positiv, dass in dem Gesetzentwurf Misstrauensvoten gegenüber der Bundespolizei wie Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht nicht mehr auftauchen. Er vermisste, dass keine Befugnisse zur Gesichtserkennung im Gegensatz zur Kennzeichenerfassung aufgenommen worden seien. Nötig sei zudem eine Klarstellung, ob technische Mittel zur Drohnenbekämpfung auch Waffen umfassen. Insgesamt sprach er von einem guten Anfang des Gesetzesvorhabens. In den Feinheiten gebe es Bereiche, in denen nachgebessert werden müsse.
Noch „Luft nach oben“ beim Gesetzentwurf
Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein machte beim Gesetzentwurf „noch Luft nach oben“ aus. Sie kritisierte unter anderem, dass Mechanismen für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei fehlten – Vermeidung anlasssloser Kontrollen, explizites Diskriminierungsverbot, Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen, Einsatz von Bodycams auch zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Im Gesetzentwurf der Ampel-Regierung seien sie noch vorgesehen gewesen. Mehr Transparenz und eine bessere nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns dienten einerseits dem Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, stärkten aber auch generell das Vertrauen in die Polizei und förderten die Entwicklung einer rechtsstaatlichen Fehlerkultur innerhalb der Polizei.
Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl betonte, nach über drei Jahrzehnten weitestgehender Statik gelinge es endlich einer Bundesregierung, das Bundespolizeigesetz mit dem Regelungsgehalt für eine effektive Gefahrenabwehr aufzufüllen. Besonders begrüßte er die vorgesehenen Regelungen zur Drohnenbekämpfung. Die Befugnis zur Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen zum Schutz der in der bundespolizeilichen Zuständigkeit liegenden kritischen Infrastruktur wie Verladebahnhöfe, Bahnverkehrsknoten und Flughäfen seien ein Ausdruck innovativer Sicherheitsgesetzgebung. Die Gesetzesneufassung zur Gewährleistung der wichtigen Durchsetzung von Waffenverbotszonen bedürfe allerdings noch punktueller Feinjustierungen. Wagner kritisierte, dass eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss fehle. (fla/26.01.2026)
Inneres
Bundestag stimmt für erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, der„Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Ebenfalls angenommen wurde eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) des Haushaltsausschusses zugrunde. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (21/6996(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen abgelehnt.
Abgelehnt mit der Mehrheit von Union, SPD, AfD und Grünen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch hierzu lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden.
Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen.
Der Innenausschuss hat am 8. Juli auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Unter anderem schafft danach ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ für die Bundespolizei eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten. Zu den weiteren Änderungen zählt etwa die Schaffung einer Befugnis für die Bundespolizei zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“.
Entschließung angenommen
Der angenommenen Entschließung zufolge ist die Bundesregierung nun aufgefordert, durch die Bundespolizei entsprechend Artikel 27 der Fahrgastrechtevorordnung (EU) 2021/782 das Sicherheitsniveau an Bahnhöfen und in Zügen festzulegen und im Einvernehmen mit den Eisenbahnunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Bahnhofsbetreiber die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen.
Ferner soll die Regierung sicherstellen, dass das festgelegte Sicherheitsniveau insbesondere Vorgaben zur Lagebilderstellung, zu Einsatzschwerpunkten, zur Mindestpräsenz, zum Informationsaustausch sowie zu abgestimmten Einsatzkonzepten, soweit dies zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit der Fahrgäste und zur Gefahrenabwehr auf Bahnanlagen des Bundes erforderlich und verhältnismäßig ist, enthält.
Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage fundierter Untersuchungen zur Sicherheitslage und zur Kriminalitätsfurcht sollten darüber hinaus ergänzende Konzepte zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit entwickelt und umgesetzt werden, vor allem an kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Antrag der Linken
Die Linke plädierte in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“.
Ferner setzte sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählte sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/ste/vom/10.07.2026)
Debatte zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen
„Ein Demokratieschild gegen Desinformation und für eine wehrhafte digitale Öffentlichkeit als Eckpfeiler deutscher und europäischer Sicherheit“, lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrags (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Freitag, 10. Juli 2026, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen.
Antrag der Grünen
Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung eine ressortabgestimmte Strategie gegen Desinformation vorlegen. In ihrem Antrag (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten zudem eine staatsferne Agentur für Digitale Medien. In dieser sollen diverse Aufsichts- und Aufklärungsfunktionen strategisch zusammenlaufen. Dazu sollen nach dem Willen der Fraktion die Aufgaben und Kompetenzen des Digital ServicesCoordinator (DSC), die Wahrnehmung von Funktionen der Medienaufsicht sowie die Einbindung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure für eine „kontinuierliche, unabhängige Beobachtung, Erforschung und Begleitung von systemischen Risiken im digitalen Raum“ gehören.
Benötigt werde ein zentrales und fortlaufend aktualisiertes Gesamtlagebild zu hybriden Bedrohungen, das die Erkenntnisse aller relevanten Behörden handlungsleitend zusammenführe und auch die Erkenntnisse über Desinformationskampagnen der Agentur für Digitale Medien berücksichtige.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung ferner auf, die europäische Plattformregulierung konsequent umzusetzen und das vorgesehene Instrumentarium auszuschöpfen. Plattformen müssten für ihre Rolle in der Verbreitung von Desinformationskampagnen und anderen systemischen Risiken zur Verantwortung gezogen werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus solle sich die Regierung für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Medien und sehr großen Online-Plattformen einsetzen, unter anderem durch fairen Wettbewerb im Werbesektor, mehr Sichtbarkeit von Medieninhalten inklusive der Zulassung von Outlinks sowie die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. (hau/10.07.2026)
„Perspektiven für eine tragfähige Pflege in Deutschland – Wege zu Stabilität und Verlässlichkeit“ lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Freitag, 10. Juli 2026, ursprünglich auf der Tagesordnung des Parlaments stehen sollte. Die 30-minütiger Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. (hau/07.07.2026)
Gesetzentwurf zu den Abgeordneten-Diäten überwiesen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6).„In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten.
Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde.
Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027
Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden.
Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden. (vom/11.06.2026)
Geschäftsordnung
Bundestag beschließt Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Diäten
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, einstimmig beschlossen, auf die für dieses Jahr geplante Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu verzichten. Die Abstimmung des entsprechenden Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Direkt abgestimmt und ebenfalls einstimmig angenommen wurde zudem ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Anwesenheitserfassung an Sitzungstagen (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (21/7031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Koalitionsentwurf wurde in zweiter Lesung abgestimmt und mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Streichung der automatischen Abgeordnetenentschädigung“ (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Einstimmig für erledigt erklärt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Darüber hinaus haben die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken gegen einen Gesetzentwurf der AfD „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gestimmt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/6673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten.
Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde.
Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027
Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden.
Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro.
Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden.
Änderungen im Geschäftsordnungsausschuss
Der federführende Geschäftsordnungsausschuss hatte die Gesetzentwürfe am 25. Juni abschließend beraten. Den Titel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen änderte er in „Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. Die neu hinzugekommene Änderung des Abgeordnetengesetzes betrifft den Paragrafen 14 „Kürzung der Kostenpauschale“.
Absatz 1 regelt die Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten an Sitzungstagen. Statt „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitsliste ausgelegt wird“ heißt es nun „Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitserfassung möglich ist“. Auch in den Absätzen 2 und 3 wird die Formulierung „Eintragung in die Anwesenheitsliste“ durch „Erfassung der Anwesenheit in der Anwesenheitsliste“ ersetzt. Hinzu kommt ein neuer Absatz 5, wonach Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates das Nähere bestimmen.
Ziel dieser Änderungen ist es laut Geschäftsordnungsausschuss, die nötige Flexibilität vor allem im Hinblick auf eine mögliche Digitalisierung der Anwesenheitserfassung zu gewährleisten. Durch den Verweis auf Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates werde verhindert, dass das Gesetz mit Detailregeln überfrachtet wird. Auch werde die Grundlage dafür geschaffen, dass Anpassungen der Regeln nur in den Ausführungsbestimmungen vorgenommen werden müssen, ohne dass das Gesetz geändert werden muss. In den Ausführungsbestimmungen könnten künftig neben der Form der Anwesenheitserfassung auch die Eingänge, an denen diese möglich ist, bestimmt werden.
Der Geschäftsordnungsausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Linken zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab, die Diätenerhöhung für die gesamte laufende Wahlperiode auszusetzen.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Diese Änderungen sollen auch in der Geschäftsordnung des Bundestages nachvollzogen werden. Darauf zielt der Koalitionsantrag (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung der Geschäftsordnung ab, über den direkt abgestimmt wird.
Im Paragrafen 13 der Geschäftsordnung „Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages“ sollen die Sätze „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des Bundestages einzutragen haben. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ durch die Sätze „Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ ersetzt werden.
Der Wortlaut soll laut Antrag offener formuliert werden, um auch andere Formen der Anwesenheitserfassung als die aktuell verwendeten Papierlisten zu ermöglichen.
Erster Gesetzentwurf der AfD
„Die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird gestrichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zukünftig soll aus Sicht der AfD-Fraktion für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren notwendig werden, „das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstellt“.
Im Geschäftsordnungsausschuss war ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu ihrem eigenen Gesetzentwurf abgelehnt worden, der sicherstellen sollte, dass die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nicht dadurch teilweise leerlaufen könne, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs nach dem 1. Juli 2026 stattfinden.
Gesetzentwurf der Grünen
Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres aussetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen.
Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden.
Gesetzentwurf der Linken
Auch die Linksfraktion will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden.
Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen.
Zweiter Gesetzentwurf der AfD
Abgestimmt wird auch über den zweiten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden.
Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. (vom/sto/10.07.2026)
Der Bundestag hat sich am Freitag, 10. Juli 2026, in einer Debatte der Kulturpolitik gewidmet. Dazu lagen den Parlamentariern zwei Anträge der Linksfraktion vor. Der Antrag mit dem Titel „Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken“ (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Sportausschuss überwiesen.
Ein weiterer Antrag mit dem Titel „Bundesprogramm ,Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘ bedarfsgerecht ausbauen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigen“ (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Federführung überwiesen.
Abgestimmt und abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das Freiwilligenprogramm “kulturweit„ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken“ (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen das Votum von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller und die Fraktion Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (21/6987(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) des Auswärtigen Ausschuss zugrunde.
Erster Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke will den Schutz und die Förderung der Kultur und des Sports als ausdrückliche Staatsziele in das Grungesetz aufnehmen. In ihrem Antrag (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Fraktion stellt fest, dass das Grundgesetz bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge eine „schmerzhafte Leerstelle“ aufweise. Zwar formuliere der Bund weitreichende Ziele für Spitzen- und Breitensport einschließlich Sportinfrastruktur, die konkrete Umsetzung werde jedoch auf spätere Verfahren, Haushaltsentscheidungen und „unbestimmte Förderlogiken“ verschoben.
Diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fehlender Verbindlichkeit machten deutlich, dass Kultur und Sport nicht nur angekündigt, sondern als Staatsziele im Grundgesetz abgesichert werden müssten. Eine Staatszielbestimmung fungiere als „zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Abwägungsentscheidungen“. Vor allem bei fiskalischen Konflikten und der Anwendung der Schuldenkrise würde sie Sport und Kultur das „nötige juristische Gewicht“ verleihen, um einen Kahlschlag bei der Förderung abzuwenden, schreiben die Abgeordneten.
„Gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik
Weiter heißt es in dem Antrag, rechtsextreme Gruppen füllten das Vakuum gezielt auf, wenn der Staat Bibliotheken, Theater und Sportstätten schließe. Kultur und Sport seien keine bloße Subventionspolitik für die Freizeit, sondern „harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst der Demokratie“. Das „bloße juristische Bekenntnis“ müsse jedoch durch materielle Umverteilung untermauert werden. Die Fraktion fordert eine „gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik.
Öffentliche Sport- und Freizeitflächen müssten als Teil der Daseinsvorsorge geschützt und dem Zugriff rein kommerzieller Interessen entzogen werden. Der Antrag biete dem Bundestag die „historische Chance“, die öffentliche Daseinsvorsorge zu verteidigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft im Grundgesetz abzusichern.
Zweiter Antrag der Linken
Die Abgeordneten fordern außerdem einen bedarfsgerechten Ausbau des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Außerdem soll die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigt werden, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das seit 2013 bestehende Programm bietet gezielt außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Wohn- und Lebenslagen an.
Die Fraktion fordert unter anderem, die jährlichen Haushaltsmittel für „Kultur macht stark“ ab dem kommenden Bundeshaushalt um mindestens zehn Millionen Euro aufzustocken und die Förderrichtlinien so zu reformieren, dass die Zahlung von Zuwendungen an die Einhaltung branchenspezifischer Honoraruntergrenzen und fairer Vergütungsmodelle sowie an eine pauschalierte Vergütung für Vor- und Nachbereitungszeiten gebunden ist. Außerdem solle in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein spezifisches Förderinstrument „Digital-Allianz Bildung“ im Bereich der Kulturellen Bildung etabliert werden.
Antrag der Grünen
Die Grünen setzten sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisierten die Abgeordneten.
Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem sollte sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten. (vom/che/hau/10.07.2026)
Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen.
Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden.
Ministerin: Neustart für die Wärmewende
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der „Wärmewende“. Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt“ werden. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“, sagte Reiche.
Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, „sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel“. Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: „Diese Politik, die korrigieren wir jetzt“, sagte Reiche.
AfD: Heizungshammer durch die Hintertür
Marc Bernhard (AfD) widersprach: „Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?“ Vielmehr sei das neue Gesetz „nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. „Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle“, sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben.
CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard
Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits „absolut der Standard“. Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine „gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig“, sagte er.
Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. „Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen.“
SPD: Klimaschutz ist kein Luxus
Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. „Klimaschutz ist kein Luxus“, befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen „härter als andere“ betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen.
„Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik“. Er halte es jedoch für falsch, dass „der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird“. Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. „Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz“, so Kleebank.
Grüne: Regierung blendet Realität aus
Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. „Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht“.
Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits „explodiert“. Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, „mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen“.
Linke: Entwurf ist verfassungswidrig
„Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist“, betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung.
„Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren“, forderte sie.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt.
Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen.
Grüngasquote und Grünheizölquote
Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden.
Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)
Energie
Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz
Zeit:
Montag, 22. Juni 2026,
13.30
bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung, soziale Risiken für Verbraucher und mangelnde Praxistauglichkeit, und sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken.
Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie waren am Montag, 22. Juni 2026, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
„Neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten“
Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte „die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung“. Vor allem die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p sowie des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und die Wiederherstellung größerer Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch seien „richtige und notwendige Schritte“, sagte Warnecke. Aus Sicht der privaten Eigentümer bleibe der Entwurf jedoch an zentralen Stellen hinter diesem Anspruch zurück.
Vor allem die Einführung der Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtlichen Sonderregelungen sowie der Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Dabei hätten die Hauseigentümer begriffen: „In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen Stand heute kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen“, sagte Warnecke. Das würden aktuelle Zahlen verdeutlichen: Im vergangenen Jahr seien 300.000 Wärmepumpen eingebaut worden, „während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen ist“, betonte er
„Grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts“
Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung (ZVSHK), berichtet hingegen von verunsicherten Firmen. „“Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?„, so Hilpert. Er habe den Eindruck, der Entwurf sei keine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes, sondern eine grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts. Hilpert hält es für nötig, dass auch in Zukunft unterschiedliche Heizsysteme möglich bleiben – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Gas-, Öl- und Biomasseheizungen.
Gleichzeitig dürfe aber nicht verschwiegen werden, dass fossile Heizsysteme künftig schrittweise strengeren Anforderungen beim Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe unterliegen. “Damit entstehen neue wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher„, sagte er. Man erwarte nun, dass der Gesetzentwurf deutlich einfacher und praxistauglicher gestaltet werde.
“Nachweis- und Dokumentationspflichten reduzieren„
Markus Staudt,Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, wünscht sich ebenfalls Nachbesserungen. Vor allem bei der “Ausgestaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten muss die Bürokratie reduziert werden„, forderte Staudt. Die Technologieoffenheit dürfe jedoch nicht allein auf dem Papier bestehen. Das Gesetz müsse in erster Linie dazu führen, dass mehr investiert werde. “Die Wärmewende im Gebäudesektor wird nur dann erfolgreich sein, wenn private und gewerbliche Gebäudeeigentümer bereit sind, in moderne Heizungsanlagen zu investieren„, sagte er.
Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), betonte die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gas- und die Stromgrundversorger. “Die Bürokratie soll nicht weiter ausgefahren werden„, sagte Lobo. Deswegen appellierte er an die Verantwortlichen, “praxistaugliche Regeln„ zu finden, die geeignet seien, die Wärmewende für Jahre zu tragen und zu unterstützen. “Sie darf nicht alle paar Jahre wieder komplett in ihren Leitplanken zur Abstimmung gestellt werden, denn das ist Gift für jede Art von Infrastrukturplanung„, so Lobo.
“Erhebliche finanzielle Risiken für Mieter„
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sieht sowohl Fortschritte als auch erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Aus diesem Grund solle “ein technologieneutraler Heizkostendeckel eingeführt werden, der die nach einem Heizungstausch von Mietern zu zahlenden künftigen Heizkosten nach den Kosten der wirtschaftlichsten Heizungsoption begrenzt„, forderte er. Außerdem solle der CO2-Preis vollständig vom Vermieter getragen werden müssen.
Die geplante pauschale 50/50-Aufteilung des CO2-Preises zwischen den Mietvertragsparteien bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen bedeute für die Mehrheit der Mieter zwar eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Becker wies jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mieter kommen könne. Deshalb halte man daran fest, dass der CO2-Preis vollständig von den Vermietern getragen werden sollte, da sie die Investitionsentscheidungen träfen.
“Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro„
Wie stark Mieter mit geringem Einkommen bereits von seit Jahren gestiegenen Kosten für Öl- und Gasheizungen betroffen sind, davon berichtete Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin einer Wohnung des Wohnkonzerns Vonovia. Sie machte deutlich, welchen Schock eine Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro für das Jahr 2022 bei ihr ausgelöst habe: “Diese Forderung hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen, und nicht nur mir, denn ich war natürlich nicht die Einzige, die eine Nachforderung in vergleichbarer Höhe erhalten hatte„.
Sie lebe in einer Wohnung in einem schlecht isolierten Gebäude: Im Winter seien es in den Zimmern durchschnittlich 17 Grad und im Sommer 35 Grad. Carcassonne forderte eine “klimaneutrale Sanierung der Wohnung„.
“Neue Unsicherheiten und Probleme„
Frederik Moch,Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält den Anspruch des Gesetzes, Regulierung einfacher und verlässlicher zu machen, zwar für gut, doch “dieser Gesetzentwurf erfüllt das nicht„, sagte Moch. Statt Klarheit und Verlässlichkeit schafften die komplexen Änderungen neue Unsicherheiten und Probleme. “Damit erweist der Gesetzentwurf dem schrittweisen und sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität einen Bärendienst„, sagte er.
Auch die Bio-Treppe sieht er kritisch. Nach seiner Auffassung sollten erneuerbare Moleküle bevorzugt in Wirtschaftsbereichen und Sektoren zum Einsatz kommen, in denen es keine alternativen, einfacheren Dekarbonisierungsoptionen gebe, wie beispielsweise im Schiff- und Luftverkehr. Für Bewohner in derart beheizten Gebäuden drohten jedoch “erhebliche Kostenrisiken„, denn die künftige Preisentwicklung der erneuerbaren Brennstoffe sei völlig unklar.
“Auf Verbraucher kommen erhebliche Kosten zu„
Auch Dr. Helmut Waniczek,Chemiker und Autor, befürchtet, dass durch den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan zur Beheizung von Wohnungen und anderen Gebäuden erhebliche Kosten auf die Verbraucher zukommen. Der Entwurf sehe einen Erfüllungsaufwand für die Bürger von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 5,1 Milliarden Euro vor. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde mit 2,3 Milliarden Euro beziffert.
“Insgesamt sind die Angaben der Aufwände im Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar und deshalb stark anzuzweifeln„, sagte Waniczek. Die Preise für biogene Brennstoffe könnten laut Entwurf gar nicht vorhergesagt werden. Auch Fernwärme werde als mögliche Option erwähnt, gleichzeitig sei aber klar, dass diese Infrastruktur nur punktuell zur Verfügung stehen werde.
“Verfassungswidrig und europarechtswidrig„
Die schwersten Bedenken gegen das Gesetz erhob Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Er erklärte: “Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig. Artikel 20 Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Die suggerierte Möglichkeit, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in einem direkten Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung wolle der Verunsicherung beim Heizungsgesetz begegnen und Klarheit schaffen, doch stattdessen ermögliche sie nun Entscheidungen, „die zu erblichen Verunsicherungen führen“.
„Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen“
Dem widersprach Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Staatsrechtler und Gutachter bei der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihm zufolge darf ein neugewählter Bundestag frühere Gesetze zum Klimaschutz ändern. „Schließlich ist (...) das Parlament der Natur nach Souverän, beziehungsweise vertreten die gewählten Abgeordneten diesen Souverän in Gestalt des Wahlvolks.“ Außerdem heißt es in dem Gutachten aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender, das als Ausschussdrucksache (21(9)293) in die Anhörung eingebracht wurde: Die behauptete „strukturelle Lücke“ im Klimaschutzrecht infolge der Streichung des Paragrafen 72des Gebäudeenergiegesetzes sei „schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar“.
Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus ohne unmittelbare „Bio-Treppe“-Verpflichtung weiterbetrieben werden. Tatsächlich werde deren Zahl aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen überschaubar sein, „sodass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird“.
Kommunen: Technologieoffenheit ein richtiger Schritt
Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Kommunalwirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, die auch den Deutschen Landkreistag vertrat, und Dr. Till Jenssen, Hauptreferent für Klimaschutz und Energiepolitik beim Deutschen Städtetag, sehen die Technologieoffenheit im GMoDG zwar als einen „richtigen Schritt“. Allerdings entfalle damit für Kommunen, die bereits mit ihrer Wärmeplanung fertig seien oder bald fertig sein werden, „eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur“, heißt es in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme vom Deutschen Städte- und Gemeindebund/Deutscher Landkreistag und vom Deutschen Städtetag.
Der Gesetzentwurf sehe die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, ohne dass die Verknüpfung von Wärmeplanung und Heizungsentscheidung in anderer Form aufgefangen werde. „Von den weiteren Änderungen, die größtenteils Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, sind die Kommunen zum Teil direkt betroffen, da kostenintensive Vorgaben für Renovierungen und Neubauvorhaben in ihrem Gebäudebestand getroffen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Es gelte, die Kosten „realistisch und nach Ebenen differenziert darzustellen“. Der Gesetzentwurf habe an dieser Stelle keine Klarheit geschaffen. (nki/22.06.2026)
Geschäftsordnungsantrag
Bundestag stimmt für Aufsetzung der Heizungsgesetz-Novelle
Der Bundestag wird am Freitag, 10. Juli 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abstimmen. Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag stimmte das Parlament einem Antrag der Koalitionsfraktionen zu, wonach die Abstimmung kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte. Die Opposition stimmte gegen die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes.
Am 9. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht ein von der Fraktion Die Linke beantragtes Organstreitverfahren zu diesem Gesetzgebungsverfahren für unzulässig erklärt.
Opposition gegen Aufsetzung des Tagesordnungspunktes
Vertreter der Opposition übten in einer Geschäftsordnungsdebatte massive Kritik am Vorgehen der Koalition. Marc Bernhard (AfD) warf der Bundesregierung vor, vor der Abstimmung nicht geprüft zu haben, ob das Gesetz „überhaupt machbar und bezahlbar“ sei. „Jede Regierung, der das Wohl ihrer eigenen Bürger am Herzen liegt, würde genau andersrum handeln“, so der Abgeordnete.
Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) rügte die aus ihrer Sicht zu kurz gekommene Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben. „Gesetzgebung ist kein Fast Food“, rief sie der Koalition zu, die einmal mehr zeige, „wie wenig sie für ordentliche parlamentarische Beratungsprozesse übrig“ habe.
Für Die Linke stellte Ina Latendorf klar, dass es bei der Organklage ihrer Fraktion nicht nur um die Beratungszeit gegangen sei. Vielmehr habe es die Bundesregierung versäumt, die klimapolitischen Konsequenzen ihres Gesetzes darzulegen. Latendorf verwies zudem darauf, dass auch Fachverbände und der Bundesrat Kritik am Gesetz geäußert hätten.
Koalition wirbt für „Auseinandersetzung in der Sache“
Vertreter der Koalition verteidigten hingegen ihr Vorgehen. Dirk Wiese (SPD) machte deutlich, dass die Koalition bereits am Dienstag die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes kommuniziert, aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht aber abgewartet hätte, wie dieses über die Klage der Linksfraktion entscheidet.
Steffen Bilger (CDU/CSU) hob auf die inhaltliche Stoßrichtung der Novelle ab. „Mit diesem Gesetz bewahren wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor Kosten in Milliardenhöhe“, so der Abgeordnete. „Lassen Sie uns hier im Plenum die Auseinandersetzung in der Sache suchen, anstatt sich weiter hinter Verfahrensrecht zu verstecken“, warb er.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Zu der sogenannten Novelle des Heizungsgesetzes liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. (ste/10.07.2026)
Energie
Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen, mit der unter anderem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll.
Angenommen wurde zudem eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine „grundlegende Vereinfachung“ der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen. Die Richtlinie soll zu Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden führen, ziehe aber neue Bürokratie nach sich, so der Entschließungstext.
Ein Entschließungsantrag (21/7071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion zur dritten Lesung vorgelegt hatte, fand gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses keine Mehrheit. Die Fraktion drang auf die Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Anträge von Grünen und Linken abgelehnt
Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden auch Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Zwar soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe).
Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden.
Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden.
Erster Antrag der Linken
Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der unter anderem vorsieht, dass die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden. Die 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz solle weiter erhöht und die Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze beschränkt werden, um die Menschen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen.
Dazu sollten nach dem Willen der Fraktion kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote organisiert werden. Die Modernisierungsumlage für die Vermieter wollte sie abschaffen und eine Mieterschutzklausel einführen. Zudem sollten sozial gestaffelte staatliche Förderprogramme eingerichtet werden.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem eine Mieterschutzklausel mit einem Heizkostendeckel einführt und vorgibt, dass der CO2-Preis vollständig von der Eigentümerseite zu tragen ist.
Die Heizkosten sollten auf Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden, das Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Heizungsoptionen und energetische Gebäudesanierung setzt.
Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen und die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten.
Darüber hinaus sollte die Regierung nach dem Willen der Fraktion eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung ausarbeiten. (eis/vom/ste/10.07.2026)
Scharfe Kritik der anderen Fraktionen am AfD-Wirtschaftsantrag
Die AfD-Fraktion hat umfangreiche Steuer- und Abgabensenkungen sowie eine Reduzierung der Bürokratiebelastung der Unternehmen gefordert, um die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern. Die anderen Fraktionen wiesen die Vorschläge am Freitag, 10. Juli 2026, im Bundestag strikt zurück. Ein von der AfD vorgelegter Antrag mit dem Titel „Deutschland braucht echte Reformen – Dem weiteren Niedergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland entgegentreten“ (21/6928(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an die Ausschüsse überwiesen. Federführend wird sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit dem Antrag befassen.
AfD: Vier Jahre Rezession in Deutschland
In der Debatte des Bundestages erklärte Marc Bernhard (AfD), als einziges Industrieland befinde sich Deutschland seit vier Jahren in der Rezession. Bernhard wies auf Betriebsschließungen, Entlassungen und auf die Bürokratie hin. Gründe für den Niedergang seien neben dem „größten Bürokratie-Wahnsinn“ der Welt hohe Energiepreise und Steuern.
Der Regierung sei nichts weiter eingefallen als eine „Placebo-Steuersenkung“, die er auf 150 Euro pro Jahr für jeden Erwerbstätigen in Deutschland bezifferte. Im Gegenzug würden die Krankenkassenbeiträge erhöht und Ehepartner aus der Mitversicherung geworfen. Minijobs würden abgeschafft, und die Rentenversicherung werde auch teurer. „Das einzige, was Sie mit Ihrer Politik erreichen, ist die Menschen weiter zu belasten und auszupressen, damit sie noch mehr von unseren Steuergeldern in alle Welt verschenken können“, so Bernhard an die Adresse der Regierung.
Union: Phase der Stagnation, nicht Rezession
Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU) warf der AfD vor, sie wolle den Menschen vor den Landtagswahlen Angst machen: „Dazu ist Ihnen jedes Mittel recht und jede noch so oberflächliche Analyse.“ Die AfD verbreite Untergangsszenarien. Wiener räumte ein, dass das verarbeitende Gewerbe unter Druck stehe: Für die Volkswirtschaft als Ganzes gelte das aber nicht. Man befinde sich in einer Phase der Stagnation, aber nicht in einer Rezession, wie die AfD fälschlicherweise behaupte. In zukunftsweisenden Wirtschaftsbereichen würden die Investitionen steigen. Im ersten Halbjahr 2026 seien über 3.000 junge Unternehmen gegründet worden. Ein Drittel habe KI-Bezug: „Offensichtlich gibt es hier viele junge Menschen, die mehr an unser Land glauben als Sie“, sagte Wiener.
Er verwies auch auf den Bürokratieabbau, zum Beispiel durch Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, was 90 Prozent der Unternehmen von diesen Belastungen befreien werde. Mit über 100 Maßnahmen werde Deutschland wieder gestärkt, und es werde neuer Wohlstand für alle geschaffen, der jungen Generation eine Perspektive geboten und die Freiheit bewahrt.
Grüne: Höchststand an Insolvenzen
Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, die erneuerbaren Energien würden weltweit ausgebaut. Das Problem für diedeutsche Automobilindustrie sei doch nicht das E-Auto, sondern, „dass keiner mehr die alten Verbrenner haben will“. Im vergangenen Monat sei die meist zugelassene Antriebsart der E-Motor gewesen. Wenn die AfD etwas für Ostdeutschland tun wolle, dann solle sie für den Kauf von E-Autos aus Zwickau werben. Doch die AfD habe für Ostdeutschland nichts zu bieten und sei dort auch nicht willkommen.
Zur Lage der Wirtschaft sagte Kellner, es gebe einen Höchststand an Insolvenzen. In dieser Situation zum Beispiel das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand zu kürzen, sei ein schwerer Fehler. Wirtschaftspolitik heute bedeute, von fossilen Energien wegzukommen. Die Bundesregierung müsse daher schnell ein neuesErneuerbare-Energien-Gesetz vorlegen.
SPD: Notwendigkeit von Reformen ist unbestritten
Sebastian Roloff (SPD) warf der AfD vor, die „übliche Leier“ mit Rückkehr zu Atomkraft und Kohle zu verbreiten. Das werde der Wirtschaft nicht helfen, sondern sie erst „so richtig an die Wand fahren“. Die Spitzenverbände der Wirtschaft hätten die AfD als Standortrisiko identifiziert.
Dass Deutschland Reformen brauche, sei unbestritten. Die Säulen des alten Erfolgsmodells würden allein nicht mehr tragen. Doch es gehe jetzt langsam wieder nach oben, versicherte Roloff. Die Koalition mache ihre Hausaufgaben, „um Deutschland wieder fit zu bekommen“. Zukunftsindustrien würden angesiedelt und gezielt gefördert.
Linke: Deutschland braucht Investitionen
Mirze Edis (Die Linke), warf der AfD vor, die Arbeitnehmer in Stich zu lassen. Die AfD wolle mehr Atom und weniger Klimaschutz sowie nur Steuersenkungen für Unternehmen und sehe Trumps Wirtschaftspolitik als Vorbild an. Deutschland brauche Investitionen.
Der Bundesregierung und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warf Edis vor, angesichts der VW-Krise abzutauchen und sich nicht an die Seite der Menschen zu stellen. Wenn Konzerne wie VW Milliarden an Dividenden ausschütten und gleichzeitig 100.000 Arbeitsplätze abbauen wollten, „dann läuft doch etwas grundsätzlich falsch“. Edis setzte sich für gute Löhne für die Arbeiterklasse und für einen gerechten Beitrag großer Vermögen ein. „Wer Milliarden besitzt, muss auch Milliarden zum Gemeinwohl betragen“, forderte Edis.
Antrag der AfD
Zu den Kernpunkten des Antrags der AfD-Fraktion gehört die Forderung nach umgehender Abschaffung der nationalen und europäischen CO2-Bepreisung. Außerdem soll sich die Bundesregierung umgehend dafür einsetzen, die Energiekosten auf das EU-übliche Niveau zu senken. Damit könnten die Produktionskosten deutlich gesenkt, die Kaufkraft der Haushalte gestärkt, die Binnenkonjunktur belebt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Bundesregierung wird von der AfD-Fraktion aufgefordert, einen kostengünstigen Energiemix unter Einbeziehung von Kernenergie und Kohlekraft umzusetzen, um die Stromkosten nachhaltig zu senken und die Importabhängigkeit zu verringern. „Hierzu sollen bestehende Kernkraftwerke reaktiviert, neue geplant und Laufzeiten von Kohlekraftwerken verlängert werden“, fordert die AfD-Fraktion.
Zu den weiteren geforderten Maßnahmen gehören eine Abschaffung beziehungsweise Senkung sämtlicher Strom- und Energiesteuern sowie Umlagen und Konzessionsabgaben. Auch der Solidaritätszuschlag und die Körperschaftsteuer sowie die Mehrwertsteuer sollen deutlich gesenkt werden. Die Automobilindustrie soll durch gesenkte Energiekosten und weitreichende Deregulierung gestärkt werden. Dafür sollen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, übermäßige Berichtspflichten und „überzogene Regulierungen“ wie die EU-Flottengrenzwerte abgeschafft werden. Zur Begründung der Maßnahmen schreibt die AfD-Fraktion, Deutschland stehe vor einer wirtschaftlichen Krise, da hohe Energiekosten und Steuern die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand sowie die Kaufkraft der Bürger untergraben würden. Die aktuell beschlossenen Reformmaßnahmen der Bundesregierung würden an diesen strukturellen Ursachen der Wirtschaftskrise vorbeigehen. „Um die Wirtschaftskrise zu beenden, müssen die Energiekosten und die Steuerbelastung in Deutschland gesenkt werden und die bürokratische Belastung reduziert werden“, fordert die AfD-Fraktion. (hle/10.07.2026)
Heftiger Streit über die Reform der Krankenversicherung
Nach einem langen außerparlamentarischen Vorlauf hat sich der Bundestag erstmals mit der geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. In der teilweise sehr kontroversen und von Schuldzuweisungen geprägten Aussprache beklagten Redner der Opposition am Freitag, 12. Juni 2026, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unausgewogen sei und in der jetzt vorliegenden Form nicht ausreichen werde, um weitere Beitragsanstiege zu vermeiden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte hingegen das Sparpaket und machte deutlich, dass eine entschlossene Finanzreform unerlässlich sei, um Beiträge zu stabilisieren und die Versorgung weiter auf hohem Niveau garantieren zu können. Nach der einstündigen ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Warken: Zeit zum Handeln ist jetzt
Die Ministerin betonte, dass die Ausgaben in der Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren viel stärker gestiegen seien als die Einnahmen. Daher gehe es nun darum, Einnahmen und Ausgaben in der GVK „wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“ Der Handlungsbedarf sei angesichts des milliardenschweren Defizits groß. Nicht nur für die Versicherten seien stabile Beiträge wichtig, auch Unternehmen bräuchten mehr Planungssicherheit statt immer weiter steigende Sozialbeiträge. Warken sagte: „Nur eine solide und stabile Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung garantiert eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung.“ Es gehe letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Warken räumte ein, dass die Reform viele Veränderungen und Belastungen mit sich bringe. „Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares.“ Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssten dazu einen Beitrag leisten und könnten langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung profitieren. Sie ging auch auf die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Grundsicherungsempfänger ein und wies darauf hin, dass der Bundesanteil schrittweise erhöht werde. „Wir setzen ein erstes Signal für eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten.“ Warken betonte: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt.“
AfD: Gesetz ist eine Katastrophe
Von der Opposition kam indes harsche Kritik an dem GKV-Sparpaket. Martin Sichert (AfD) sagte: „Dieses Gesetz ist eine echte Katastrophe.“ Er warnte insbesondere vor den Folgen für die Krankenhäuser, von denen bereits viele defizitär seien. Einige Landräte liefen deswegen schon Sturm gegen das Gesetz, das für die Kommunen massive Belastungen bringen werde. Sichert beklagte: „Sie lösen keine Probleme, sie schaffen nur neue.“ Der AfD-Gesundheitspolitiker ging auf aktuelle Meldungen ein, wonach die Finanzierungslücke in der GKV im laufenden Jahr nochmals um 3,5 Milliarden Euro höher ausfalle als erwartet und wertete die Bundesregierung als „eine Ansammlung von Minderleistern“.
Warken plane mit dem Gesetz einen „Rundum-Kahlschlag“. Steuerzahler und Beitragszahler würden als Melkkühe missbraucht. Die Bürger müssten am Ende für die verfehlte Politik zahlen. Dabei sei die Belastungsgrenze ist für viele Bürger schon überschritten. Es helfe nicht, ein unzureichendes Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen.
Grüne: Regierung hat sich grob verschätzt
Auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen reagierte aufgebracht auf die Reformpläne der Regierung und sagte voraus, dass höhere Beiträge so nicht zu verhindern seien, zumal sich Warken bei den Ausgaben offenkundig „grob verschätzt“ habe. Es fehlten nun zusätzlich 3,5 Milliarden Euro. Dahmen sprach von einem „unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz“. Alle Annahmen und Berechnungen seien in sich zusammengebrochen. Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden existenzielle Einschnitte zugemutet. Dabei habe die Finanzkommission Gesundheit (FKG) mit ihren 66 Vorschlägen eine gute Grundlage geliefert, um die Beiträge sogar zu senken. „Sie haben daraus ein offensichtlich qualitativ unzureichendes Paket gemacht.“
Dahmen rügte: „Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung.“ Dabei treffe es immer die Falschen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe die Rücklagen der GKV verschleudert, dieses Geld fehle heute. Viele Krankenhäuser schrieben rote Zahlen, der hausärztlichen Versorgung werde der Boden unter den Füßen weggezogen noch bevor das Primärsystem greifen solle. „Sie wissen nicht, was Sie hier tun.“
Linke: Hohe Einkommen besteuern statt Feuerlöschermedizin
Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) müssen vor allem die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen entlastet werden. Diese Menschen könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Die Regierung meine offenbar, das System und die Mitarbeite immer weiter belasten zu können.
Sie sprach von einer „Kettensägenreform“ und fügte hinzu: „Sie sparen, wo Menschen gepflegt, behandelt und gerettet werden.“ Auch Merendino ging auf die prekäre Finanzlage der Kliniken ein und warnte vor den geplanten Einsparungen. Es wäre möglich gewesen, eine solidarische Gesundheitsversicherung einzuführen, hohe Einkommen und Kapital zu besteuern, statt dessen werde eine „Feuerlöschermedizin“ betrieben. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben.
SPD verspricht „soziale Ausgewogenheit“
Redner von Union und SPD versprachen, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Dr. Christos Pantazis (SPD) machte in seiner Rede deutlich, was aus seiner Sicht auf dem Spiel steht. Die GKV sei ein Versprechen, dass jeder Bürger eine medizinische Versorgung bekomme, unabhängig vom Einkommen, vom Wohnort und der persönlichen Lebenssituation. Er fügte hinzu: „Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter erodiert. Die Lage ist ernst.“
Wenn jetzt nicht gehandelt werde, drohe eine neue Beitragsspirale zulasten von Beschäftigten, Rentnern und Unternehmen. „Nichts tun wäre die teuerste und unsozialste aller Optionen.“ Jeder werde seinen angemessenen Beitrag leisten müssen, um die GKV nachhaltig zu stabilisieren. Konsolidierung dürfe aber nicht zu einer sozialen Schieflage führen. „Es darf keine einseitigen Belastungen geben, und niemand darf überfordert werden.“ Daher werde der Gesetzentwurf auf seine soziale Ausgewogenheit hin überprüft. Zugleich machte Pantazis deutlich, dass diese Reform nur der Einstieg in systematische Veränderungen ist. Nötig seien etwa mehr Prävention, weniger Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung. Nicht nur die Finanzen würden angegangen, sondern auch die Strukturen.
CDU/CSU: Raum für Änderungen im parlamentarischen Verfahren
Auch Simone Borchardt (CDU/CSU) gab zu erkennen, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen ist. Alle 66 Vorschläge der Fachkommission würden noch einmal angeschaut und geprüft. Sie hielt der Opposition vor, keine eigenen Vorschläge zur Lösung der Probleme zu präsentieren.
Die Probleme müssten jetzt aber gelöst werden, weil sonst die Beiträge immer weiter stiegen. Dabei gehe es auch um Unternehmen und Arbeitsplätze. Es gehe aber nicht darum, das Gesundheitssystem kleinzusparen, sondern auf ein solides Fundament zu stellen. Wenn die Beitragslasten weiter steigen würden, könne das System an Akzeptanz verlieren. Dann wäre am Ende auch die Versorgung gefährdet. Sie räumte ein: „Die Beharrungskräfte sind enorm in diesem System.“ Teilweise seien Strukturen veraltet und verkrustet. Sie versprach: „Wir werden überall genau hinschauen.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.
Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.
Begrenzung der Vergütungsanstiege
Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.
Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden.
Streichung von Zusatzvergütungen
Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.
Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt.
Höherer Apothekenabschlag
Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen.
Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben.
Abschläge bei der Familienversicherung
GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten.
Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert.
Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.
Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.
Krankenkassen sollen sparen
Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.
Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden.
Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Mehreinnahmen sollen in geeigneter Weise der GKV entlastend zugutekommen. (pk/12.06.2026)
Gesundheit
Heftige Kritik von Fachverbänden an GKV-Sparpaket
Zeit:
Montag, 22. Juni 2026,
14.15
bis 16.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900
Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag, 22. Juni 2026, in der zweieinhalbstündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen.
Belastung von Versicherten und Patienten
Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform. Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Besonders kritisch sei die Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung. Die Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für Ehepartner ab 2028 stelle einen Bruch mit dem Solidarprinzip dar. Auch die Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnersatz seien abzulehnen.
Die Einführung einer Teilkrankschreibung sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf kranke Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Ein zentrales Versäumnis des Entwurfs bleibe die nicht kostendeckende Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger, erklärte der VdK. Angesichts der aktuell noch höheren Deckungslücke von 3,5 Milliarden Euro erweise sich der Entwurf als „völlig unzureichendes Stückwerk“.
Finanzierung versicherungsfremder Aufgaben
Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem erheblich an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht noch weiter zusätzlich belastet werden.
Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Stattdessen entlaste sich der Bund nochmals in erheblicher Größenordnung zulasten der GKV, indem er die jährliche Beteiligung massiv und dauerhaft kürze. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen.
Strukturwandel bei Kliniken
Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe für eine Deregulierung und zum Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Förderung der ambulanten Versorgung.
Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren. Die aktuelle Krankenhausstrukturreform sei auf zehn Jahre angelegt. Aus Sicht der DKG seien am Ende noch mehr als 1.000 Standorte nötig, um die Versorgung sicherzustellen. Mit dieser Reform sei jedoch eine planvolle und am Bedarf orientierte Veränderung nicht möglich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen. Dies werde zu einem geringeren Leistungsvolumen bei Untersuchungen und Behandlungen führen. Mit längeren Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen auch in dringenden Fällen sei zu rechnen. Die Gesundheit der Bevölkerung werde sich durch die Begrenzung von extrabudgetär gezahlten Untersuchungen verschlechtern.
Pflegerat: Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor
Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. In zentralen pflegerelevanten Bereichen werde auf pauschale Begrenzungen gesetzt.
Die Grundlohnrate sei ein Finanzindikator, aber kein Maßstab für den Pflegebedarf, erklärte der DPR. Ausgabensteigerungen in der Pflege seien auch nicht automatisch Ausdruck von Fehlentwicklungen oder Ineffizienz. Sie könnten vielmehr einen Nachholbedarf sichtbar machen. Das gelte besonders für die vorgesehene Einschränkung der vollständigen Tarifrefinanzierung. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt.
Pharmabranche: Leisten bereits einen Sparbeitrag
Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel.
Weitere Anträge
Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten“ (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen“ (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen“ (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“ (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“ (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (pk/22.06.2026)
Geschäftsordnungsantrag
Abstimmung über Finanzreform der GKV soll stattfinden
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Mittwoch, 8. Juli 2026, die Plenartagesordnung für die laufende letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause bestätigt. Die Abstimmung über die Tagesordnung war notwendig geworden, nachdem die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragt hatten, den Urnengang zur geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Freitag, 10. Juli, abzusetzen. Auch die AfD-Fraktion stimmte für den Absetzungsantrag.
Während der gut 20-minütigen Geschäftsordnungsdebatte im Vorfeld der Abstimmung kritisierten Vertreter der Oppositionsfraktionen die Koalition scharf. Die Grünen-Abgeordnete, Dr. Irene Mihalic, sprach von einem „chaotischen Verfahren“ und einem „handfesten Skandal“. Gut „300 Seiten Änderungen“ hätte die Koalition kurzfristig zu ihrem Gesetz eingebracht, und niemand könne seriös beurteilen, wie sich diese Änderungen auswirken werden, so die Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen.
AfD und Linke drohen mit Bundesverfassungsgericht
Martin Sichert (AfD) argumentierte ähnlich. Auch er sprach von „katastrophalen Auswirkungen“, die die geplanten Änderungen nach sich zögen und prognostizierte einen „massiven Eingriff in Verbraucherrechte“ und ein „Massensterben der Krankenhäuser“. Durch die von der Koalition geplanten Änderungen am Ursprungsentwurf sei ein „komplett neues Gesetz“ entstanden. „Wer so etwas kurzfristig durch das Parlament peitschen will, verachtet die Demokratie“, so Sichert.
„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass wir uns gewissenhaft mit dem Gesetz befassen“, befand Ina Latendorf (Die Linke). Die Parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Fraktion kritisierte zudem, dass die Koalition eine weitere Expertenanhörung im Ausschuss verhindert hätte. Außerdem kündigte Latendorf – wie auch ihre Vorredner – an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte die Abstimmung über die Reform nicht abgesetzt werden.
Koalition beharrt auf Abstimmung am Freitag
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen verteidigten die parlamentarischen Prozesse im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und beharrten auf der Abstimmung am Freitag. Steffen Bilger (CDU/CSU) gab an, dass die Reform „unter Einhaltung aller Fristen“ beraten worden sei. Außerdem beträfen die in Rede stehenden Änderungen nur bestimmte Stellen. „Dieses Gesetz muss so schnell wie möglich kommen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Union.
Bilgers Amtskollege von der SPD, Dirk Wiese, verwies auf die Anhörung, die mit genügend Vorlauf am 22. Juni zu dem Reformvorhaben stattgefunden hätte. Außerdem beruhe das gesamte Vorhaben auf Vorschlägen, die die GKV-Finanzkommission gemacht habe. „Es gibt eigentlich seit Ostern keine neuen Vorschläge“, so Wiese mit Blick auf die Kritik an der Kürze der Beratungszeit. (ste/08.07.2026)
Gesundheit
Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform
Nach heftigen Kontroversen und umfassenden Änderungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Mit der Reform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden.
Die Opposition von AfD, Grünen und Linken machten in der teilweise hitzigen und emotionalen Schlussberatung deutlich, dass sie sowohl das Gesetzgebungsverfahren wie auch die geplanten Regelungen für völlig verfehlt halten. Nach Ansicht der Opposition hätten die Änderungen im Gesundheitsausschuss in ihren möglichen inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen genauer analysiert werden müssen. Es habe an Beratungszeit gefehlt, monierten Redner.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte ihr Vorgehen und wertete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem langen Weg zur finanziellen Absicherung der GKV. Die kontroverse Debatte zeige, dass die Reform weitreichende Auswirkungen haben werde, es gehe auch um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Sie räumte ein: „Wir haben bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen.“ Es sei harte Arbeit gewesen.
Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Die Ausgaben seien zuletzt etwa doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. In der Zukunft gehe es im Übrigen um „Effizienz und Evidenz“. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben.“ Warken fügte hinzu: „Es bleibt ein ausgewogenes Paket.“ Auch die Pharmaindustrie leiste einen angemessenen Beitrag. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft.
CDU/CSU: Wir haben es geschafft
Auch Albert Stegemann (CDU/CSU) erinnerte in der Aussprache an die emotionale Seite, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist. Es gehe um Krankenhäuser, Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, um höhere Zuzahlungen und die Pharmaindustrie. Da gebe es grundsätzliche Diskussionen. Letztlich gehe es aber um die Gesundheit aller Menschen im Land. Er schilderte den aufwendigen Hergang des Gesetzentwurfs mit der Finanzkommission Gesundheit (FKG) und den zahlreichen Beratungen auf verschiedenen Ebenen und kam zu dem Schluss: „Wir haben es geschafft.“ Es sei „ein großes Gesetz, es ist ein Gesetz mit sehr viel Betroffenheit.“ Es habe auch noch viele Änderungen in den parlamentarischen Beratungen gegeben, aber der Entwurf der Fachkommission sei immer noch klar erkennbar.
Stegemann versicherte: „Das Geheimnis der Akzeptanz dieses Gesetzes ist die faire Belastungsstatik.“ Alle müssten ihren Beitrag leisten. Er würdigte zugleich die aus seiner Sicht konstruktiven Verhandlungen und die Bereitschaft zum Kompromiss. „Die letzten Wochen waren wirklich sehr hart für uns alle.“ Mit der Reform werde nun auch Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt zum Wohl des Landes.
SPD: Kein Anlass für Sektkorkenknallen
Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, dass die Verabschiedung der Reform kein Anlass sei, die Sektkorken knallen zu lassen. Ohne das Gesetz würden jedoch die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel um voraussichtlich einen Prozentpunkt steigen. Sie führte das Problem steigender Beiträge und des wachsenden Defizits auf eine lange Zeit ausgebliebene Strukturreformen zurück. Nun werde mit Nachdruck daran gearbeitet. Solche Reformen seien allerdings nicht von heute auf morgen umsetzbar, warb sie um Geduld.
Schmidt erinnerte daran, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt habe, „mit mittelgutem Ergebnis“. Viele Menschen hätten nicht das Gefühl, dass es gut funktioniere, etwa wenn es um Arzttermine gehe. Sie betonte: „Immer mehr Geld hilft hier also nicht, sondern Strukturreformen.“ Aus ihrer Sicht sind in den Beratungen noch verschiedene Verbesserungen vereinbart worden, etwa in der Familienversicherung oder bei den Zuzahlungen.
AfD: Gesundheitssystem wird gegen die Wand gefahren
Ganz anders und teilweise aufgebracht äußerten sich Redner der Opposition, die das Gesetz entschieden ablehnen. Nicole Hess (AfD) kritisierte: „Dieses Gesetz verspricht Stabilität, dabei ist es nur die nächste Rechnung.“ Bezahlen müssten die Bürger. Sie fügte hinzu: „Es stabilisiert allenfalls die Illusion, dass man ein überfordertes System rettet, indem man Patienten, Leistungsträger, Kommunen und Beitragszahler noch ein bisschen stärker auspresst.“ Sie unterstellte der Koalition, die wahren Probleme gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen werde eine fragwürdige Reform durch den Bundestag gejagt, „als sei der Leibhaftige hinter Ihnen her“.
Schon seit Jahren sei die Situation im Gesundheitswesen katastrophal, jetzt müsse es auf einmal alles schnell gehen. Dabei nehme die Koalition Klagen in Kauf und führe mit Entschließungsanträgen ihren eigenen Entwurf ad absurdum, sagte sie. Sie hielt der Regierung vor, an den falschen Stellen zu sparen, etwa in der Psychotherapie. Gleichwohl sei im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Sie rügte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“ Das Gesundheitssystem werde mit Vollgas gegen die Wand gefahren.
Grüne: Nichts wird sich verbessern
Scharfe Kritik kam auch von Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen): „Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird.“ Dabei würden die eigentlichen Kostentreiber geschont. Zudem würden keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen sagte sie: „Es ist ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung.“
Sie fügte hinzu: „Hier rächt sich auch, dass Sie der Pharmaindustrie milliardenschwere Versprechungen gemacht haben und gleichzeitig Einsparvorschläge Ihrer eigenen Experten nicht umsetzen.“ Der Gesetzentwurf werde die Beiträge voraussichtlich nicht stabilisieren können. Haßelmann forderte die Regierung dazu auf, den Menschen nicht solche Versprechungen zu machen: „Sie werden schon in diesem Jahr dieses Versprechen nicht einlösen können.“ Alle Warnungen seien ignoriert worden. „Nichts wird sich verbessern für das Gros der Leute.“
Linke: Versorgung wird kaputtgekürzt
Heidi Reichinnek (Die Linke) forderte mehr Mitgefühl für die Hauptbetroffenen der gesetzlichen Änderungen: Ältere Menschen, die mehr Zuzahlungen leisten müssten oder psychisch Kranke. Mit der Reform werde „die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land“ gelegt. Sie verwies auf eine aktuelle Demonstration gegen das GKV-Sparpaket und erklärte, viele Menschen könnten das alles nicht mehr aushalten. Sie warf der Koalition vor, die Auswirkungen des Gesetzes nicht zu durchschauen und kritisierte auch den Verlauf der Beratungen.
„Der ganze Gesetzgebungsprozess war eine absolute Katastrophe.“ So hätten die Fachverbände kaum Zeit gehabt, sich zu den Regelungen zu positionieren. Die vielen Änderungen könnten in der Kürze der Zeit nicht seriös beraten werden. Mit stabilen Beiträgen sei nicht zu rechnen, dafür werde die Versorgung „kaputtgekürzt“. „Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schrieb die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.
Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.
Begrenzung der Vergütungsanstiege
Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.
Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden.
Streichung von Zusatzvergütungen
Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.
Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt.
Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. Allerdings ist die ursprünglich geplante Regelung in den Beratungen verändert worden. So wird zwar der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt, jedoch fällt die angedachte dynamische Komponente weg, die auf lange Sicht regelmäßige Mehreinnahmen bringen sollte.
Abschläge bei der Familienversicherung
Die Versicherten und Patienten werden an verschiedenen Stellen stärker zur Kasse gebeten. In der bislang beitragsfreien Familienversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig nur noch dann kostenlos mitversichert, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr leben oder behinderte Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. In den Beratungen ist die bei den Ausnahmen zu berücksichtigende Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben worden.
Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung
Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro), allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, mit der Grundlohnrate dynamisiert.
Zudem will der Bund die nicht kostendeckende Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung ab 2027 stufenweise anheben.Der Bund zahlt nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden.
Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds
Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst geplant. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro.
Konkret einbezogen in die Überlegungen werden spätere Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer neu einzuführenden Abgabe auf zuckerhaltige Getränke.
Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.
Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.
Krankenkassen sollen sparen
Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.
Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro.
Entschließungen angenommen
Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz zudem eine Entschließung (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es darin an die Adresse der Bundesregierung, die nun aufgefordert ist, gesetzlich nachzusteuern.
Nachjustieren soll sie laut einem weiteren Entschließungsantrag (21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Pharmaindustrie in Deutschland, die mit der Reform einen zusätzlichen Herstellerabschlag leisten muss.
Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der AfD zu KV-Beiträgen von Grundsicherungsempfängern
Die Fraktion forderte die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, hieß es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab.
Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten forderten, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden, hieß es.
Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung
Die AfD-Fraktion plädierte außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die Abgeordneten forderten zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst.
Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung auf dem Land
In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, hieß es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich.
Die Abgeordneten forderten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollten in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen.
Antrag der AfD zur Finanzlage der GKV
Schließlich forderte die AfD-Fraktion „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, hieß es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen.
Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten forderten auch in diesem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen.
Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden.
Antrag der Grünen für Beitragssenkungen
Die Grünen-Fraktion forderte eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, hieß es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung.
Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.
Antrag der Grünen zur psychotherapeutischen Versorgung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden.
Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.
Antrag der Grünen zu zuckergesüßten Getränken
Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem an den Gesundheitsausschuss überwiesenen Antrag eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, um die Gesundheit zu schützen und die Krankenkassen zu entlasten. Der Pro-Kopf-Zuckerkonsum in Deutschland liege aktuell bei rund 90 Gramm täglich - mehr als doppelt so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) höchstens empfehle, heißt es in dem Antrag (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuckergesüßte Getränke trügen hierzu maßgeblich bei.
Zuckergesüßte Getränke gälten als zentraler Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch erhöhten Softdrink-Konsum würden von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die FKG habe daher einstimmig eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke empfohlen.
Die Abgeordneten fordern eine Herstellerabgabe für nicht-alkoholische Erfrischungsgetränke in Endverbraucherverpackungen mit zugesetztem Zucker. Ausgenommen sein sollen reine Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz, Milch und Milchmischgetränke ohne Zuckerzusatz, Getränke für besondere medizinische Zwecke sowie Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker auf 100 ml.
Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugeführt und vorrangig zur Finanzierung von Präventionsprogrammen mit Schwerpunkt Ernährungsaufklärung verwendet werden.
Antrag der Linken gegen Leistungskürzungen
Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, hieß es in dem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.
Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, hieß es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.
Die Abgeordneten forderten in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wurde zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/ste/10.07.2026)
Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen.
Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden.
Ministerin: Neustart für die Wärmewende
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der „Wärmewende“. Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt“ werden. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“, sagte Reiche.
Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, „sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel“. Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: „Diese Politik, die korrigieren wir jetzt“, sagte Reiche.
AfD: Heizungshammer durch die Hintertür
Marc Bernhard (AfD) widersprach: „Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?“ Vielmehr sei das neue Gesetz „nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. „Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle“, sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben.
CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard
Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits „absolut der Standard“. Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine „gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig“, sagte er.
Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. „Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen.“
SPD: Klimaschutz ist kein Luxus
Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. „Klimaschutz ist kein Luxus“, befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen „härter als andere“ betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen.
„Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik“. Er halte es jedoch für falsch, dass „der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird“. Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. „Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz“, so Kleebank.
Grüne: Regierung blendet Realität aus
Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. „Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht“.
Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits „explodiert“. Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, „mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen“.
Linke: Entwurf ist verfassungswidrig
„Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist“, betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung.
„Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren“, forderte sie.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt.
Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen.
Grüngasquote und Grünheizölquote
Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden.
Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)
Energie
Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz
Zeit:
Montag, 22. Juni 2026,
13.30
bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung, soziale Risiken für Verbraucher und mangelnde Praxistauglichkeit, und sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken.
Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie waren am Montag, 22. Juni 2026, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
„Neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten“
Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte „die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung“. Vor allem die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p sowie des Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und die Wiederherstellung größerer Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch seien „richtige und notwendige Schritte“, sagte Warnecke. Aus Sicht der privaten Eigentümer bleibe der Entwurf jedoch an zentralen Stellen hinter diesem Anspruch zurück.
Vor allem die Einführung der Bio-Treppe bringe mit neuen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtlichen Sonderregelungen sowie der Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. Dabei hätten die Hauseigentümer begriffen: „In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen Stand heute kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen“, sagte Warnecke. Das würden aktuelle Zahlen verdeutlichen: Im vergangenen Jahr seien 300.000 Wärmepumpen eingebaut worden, „während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen ist“, betonte er
„Grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts“
Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung (ZVSHK), berichtet hingegen von verunsicherten Firmen. „“Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?„, so Hilpert. Er habe den Eindruck, der Entwurf sei keine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes, sondern eine grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts. Hilpert hält es für nötig, dass auch in Zukunft unterschiedliche Heizsysteme möglich bleiben – von Wärmepumpen über Hybridlösungen bis hin zu Gas-, Öl- und Biomasseheizungen.
Gleichzeitig dürfe aber nicht verschwiegen werden, dass fossile Heizsysteme künftig schrittweise strengeren Anforderungen beim Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe unterliegen. “Damit entstehen neue wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher„, sagte er. Man erwarte nun, dass der Gesetzentwurf deutlich einfacher und praxistauglicher gestaltet werde.
“Nachweis- und Dokumentationspflichten reduzieren„
Markus Staudt,Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, wünscht sich ebenfalls Nachbesserungen. Vor allem bei der “Ausgestaltung von Nachweis- und Dokumentationspflichten muss die Bürokratie reduziert werden„, forderte Staudt. Die Technologieoffenheit dürfe jedoch nicht allein auf dem Papier bestehen. Das Gesetz müsse in erster Linie dazu führen, dass mehr investiert werde. “Die Wärmewende im Gebäudesektor wird nur dann erfolgreich sein, wenn private und gewerbliche Gebäudeeigentümer bereit sind, in moderne Heizungsanlagen zu investieren„, sagte er.
Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), betonte die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gas- und die Stromgrundversorger. “Die Bürokratie soll nicht weiter ausgefahren werden„, sagte Lobo. Deswegen appellierte er an die Verantwortlichen, “praxistaugliche Regeln„ zu finden, die geeignet seien, die Wärmewende für Jahre zu tragen und zu unterstützen. “Sie darf nicht alle paar Jahre wieder komplett in ihren Leitplanken zur Abstimmung gestellt werden, denn das ist Gift für jede Art von Infrastrukturplanung„, so Lobo.
“Erhebliche finanzielle Risiken für Mieter„
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sieht sowohl Fortschritte als auch erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Aus diesem Grund solle “ein technologieneutraler Heizkostendeckel eingeführt werden, der die nach einem Heizungstausch von Mietern zu zahlenden künftigen Heizkosten nach den Kosten der wirtschaftlichsten Heizungsoption begrenzt„, forderte er. Außerdem solle der CO2-Preis vollständig vom Vermieter getragen werden müssen.
Die geplante pauschale 50/50-Aufteilung des CO2-Preises zwischen den Mietvertragsparteien bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen bedeute für die Mehrheit der Mieter zwar eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Becker wies jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mieter kommen könne. Deshalb halte man daran fest, dass der CO2-Preis vollständig von den Vermietern getragen werden sollte, da sie die Investitionsentscheidungen träfen.
“Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro„
Wie stark Mieter mit geringem Einkommen bereits von seit Jahren gestiegenen Kosten für Öl- und Gasheizungen betroffen sind, davon berichtete Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin einer Wohnung des Wohnkonzerns Vonovia. Sie machte deutlich, welchen Schock eine Heizkostennachzahlung über 6.500 Euro für das Jahr 2022 bei ihr ausgelöst habe: “Diese Forderung hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen, und nicht nur mir, denn ich war natürlich nicht die Einzige, die eine Nachforderung in vergleichbarer Höhe erhalten hatte„.
Sie lebe in einer Wohnung in einem schlecht isolierten Gebäude: Im Winter seien es in den Zimmern durchschnittlich 17 Grad und im Sommer 35 Grad. Carcassonne forderte eine “klimaneutrale Sanierung der Wohnung„.
“Neue Unsicherheiten und Probleme„
Frederik Moch,Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält den Anspruch des Gesetzes, Regulierung einfacher und verlässlicher zu machen, zwar für gut, doch “dieser Gesetzentwurf erfüllt das nicht„, sagte Moch. Statt Klarheit und Verlässlichkeit schafften die komplexen Änderungen neue Unsicherheiten und Probleme. “Damit erweist der Gesetzentwurf dem schrittweisen und sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität einen Bärendienst„, sagte er.
Auch die Bio-Treppe sieht er kritisch. Nach seiner Auffassung sollten erneuerbare Moleküle bevorzugt in Wirtschaftsbereichen und Sektoren zum Einsatz kommen, in denen es keine alternativen, einfacheren Dekarbonisierungsoptionen gebe, wie beispielsweise im Schiff- und Luftverkehr. Für Bewohner in derart beheizten Gebäuden drohten jedoch “erhebliche Kostenrisiken„, denn die künftige Preisentwicklung der erneuerbaren Brennstoffe sei völlig unklar.
“Auf Verbraucher kommen erhebliche Kosten zu„
Auch Dr. Helmut Waniczek,Chemiker und Autor, befürchtet, dass durch den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan zur Beheizung von Wohnungen und anderen Gebäuden erhebliche Kosten auf die Verbraucher zukommen. Der Entwurf sehe einen Erfüllungsaufwand für die Bürger von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 5,1 Milliarden Euro vor. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde mit 2,3 Milliarden Euro beziffert.
“Insgesamt sind die Angaben der Aufwände im Gesetzentwurf nicht nachvollziehbar und deshalb stark anzuzweifeln„, sagte Waniczek. Die Preise für biogene Brennstoffe könnten laut Entwurf gar nicht vorhergesagt werden. Auch Fernwärme werde als mögliche Option erwähnt, gleichzeitig sei aber klar, dass diese Infrastruktur nur punktuell zur Verfügung stehen werde.
“Verfassungswidrig und europarechtswidrig„
Die schwersten Bedenken gegen das Gesetz erhob Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Er erklärte: “Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig. Artikel 20 Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Die suggerierte Möglichkeit, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in einem direkten Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung wolle der Verunsicherung beim Heizungsgesetz begegnen und Klarheit schaffen, doch stattdessen ermögliche sie nun Entscheidungen, „die zu erblichen Verunsicherungen führen“.
„Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen“
Dem widersprach Prof. Dr. Johann-Christian Pielow, Staatsrechtler und Gutachter bei der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihm zufolge darf ein neugewählter Bundestag frühere Gesetze zum Klimaschutz ändern. „Schließlich ist (...) das Parlament der Natur nach Souverän, beziehungsweise vertreten die gewählten Abgeordneten diesen Souverän in Gestalt des Wahlvolks.“ Außerdem heißt es in dem Gutachten aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender, das als Ausschussdrucksache (21(9)293) in die Anhörung eingebracht wurde: Die behauptete „strukturelle Lücke“ im Klimaschutzrecht infolge der Streichung des Paragrafen 72des Gebäudeenergiegesetzes sei „schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar“.
Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus ohne unmittelbare „Bio-Treppe“-Verpflichtung weiterbetrieben werden. Tatsächlich werde deren Zahl aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen überschaubar sein, „sodass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird“.
Kommunen: Technologieoffenheit ein richtiger Schritt
Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Kommunalwirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, die auch den Deutschen Landkreistag vertrat, und Dr. Till Jenssen, Hauptreferent für Klimaschutz und Energiepolitik beim Deutschen Städtetag, sehen die Technologieoffenheit im GMoDG zwar als einen „richtigen Schritt“. Allerdings entfalle damit für Kommunen, die bereits mit ihrer Wärmeplanung fertig seien oder bald fertig sein werden, „eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur“, heißt es in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme vom Deutschen Städte- und Gemeindebund/Deutscher Landkreistag und vom Deutschen Städtetag.
Der Gesetzentwurf sehe die Streichung der Paragrafen 71, 71b bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, ohne dass die Verknüpfung von Wärmeplanung und Heizungsentscheidung in anderer Form aufgefangen werde. „Von den weiteren Änderungen, die größtenteils Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umsetzen, sind die Kommunen zum Teil direkt betroffen, da kostenintensive Vorgaben für Renovierungen und Neubauvorhaben in ihrem Gebäudebestand getroffen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Es gelte, die Kosten „realistisch und nach Ebenen differenziert darzustellen“. Der Gesetzentwurf habe an dieser Stelle keine Klarheit geschaffen. (nki/22.06.2026)
Geschäftsordnungsantrag
Bundestag stimmt für Aufsetzung der Heizungsgesetz-Novelle
Der Bundestag wird am Freitag, 10. Juli 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abstimmen. Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag stimmte das Parlament einem Antrag der Koalitionsfraktionen zu, wonach die Abstimmung kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte. Die Opposition stimmte gegen die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes.
Am 9. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht ein von der Fraktion Die Linke beantragtes Organstreitverfahren zu diesem Gesetzgebungsverfahren für unzulässig erklärt.
Opposition gegen Aufsetzung des Tagesordnungspunktes
Vertreter der Opposition übten in einer Geschäftsordnungsdebatte massive Kritik am Vorgehen der Koalition. Marc Bernhard (AfD) warf der Bundesregierung vor, vor der Abstimmung nicht geprüft zu haben, ob das Gesetz „überhaupt machbar und bezahlbar“ sei. „Jede Regierung, der das Wohl ihrer eigenen Bürger am Herzen liegt, würde genau andersrum handeln“, so der Abgeordnete.
Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) rügte die aus ihrer Sicht zu kurz gekommene Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben. „Gesetzgebung ist kein Fast Food“, rief sie der Koalition zu, die einmal mehr zeige, „wie wenig sie für ordentliche parlamentarische Beratungsprozesse übrig“ habe.
Für Die Linke stellte Ina Latendorf klar, dass es bei der Organklage ihrer Fraktion nicht nur um die Beratungszeit gegangen sei. Vielmehr habe es die Bundesregierung versäumt, die klimapolitischen Konsequenzen ihres Gesetzes darzulegen. Latendorf verwies zudem darauf, dass auch Fachverbände und der Bundesrat Kritik am Gesetz geäußert hätten.
Koalition wirbt für „Auseinandersetzung in der Sache“
Vertreter der Koalition verteidigten hingegen ihr Vorgehen. Dirk Wiese (SPD) machte deutlich, dass die Koalition bereits am Dienstag die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes kommuniziert, aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht aber abgewartet hätte, wie dieses über die Klage der Linksfraktion entscheidet.
Steffen Bilger (CDU/CSU) hob auf die inhaltliche Stoßrichtung der Novelle ab. „Mit diesem Gesetz bewahren wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor Kosten in Milliardenhöhe“, so der Abgeordnete. „Lassen Sie uns hier im Plenum die Auseinandersetzung in der Sache suchen, anstatt sich weiter hinter Verfahrensrecht zu verstecken“, warb er.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe). Zu der sogenannten Novelle des Heizungsgesetzes liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/7009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/7010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. (ste/10.07.2026)
Energie
Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen, mit der unter anderem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll.
Angenommen wurde zudem eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine „grundlegende Vereinfachung“ der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen. Die Richtlinie soll zu Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden führen, ziehe aber neue Bürokratie nach sich, so der Entschließungstext.
Ein Entschließungsantrag (21/7071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion zur dritten Lesung vorgelegt hatte, fand gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses keine Mehrheit. Die Fraktion drang auf die Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Anträge von Grünen und Linken abgelehnt
Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden auch Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) grundlegend verändern. Zwar soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe).
Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden.
Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden.
Erster Antrag der Linken
Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der unter anderem vorsieht, dass die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden. Die 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz solle weiter erhöht und die Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze beschränkt werden, um die Menschen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen.
Dazu sollten nach dem Willen der Fraktion kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote organisiert werden. Die Modernisierungsumlage für die Vermieter wollte sie abschaffen und eine Mieterschutzklausel einführen. Zudem sollten sozial gestaffelte staatliche Förderprogramme eingerichtet werden.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderte die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem eine Mieterschutzklausel mit einem Heizkostendeckel einführt und vorgibt, dass der CO2-Preis vollständig von der Eigentümerseite zu tragen ist.
Die Heizkosten sollten auf Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden, das Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Heizungsoptionen und energetische Gebäudesanierung setzt.
Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen, Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen und die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beizubehalten.
Darüber hinaus sollte die Regierung nach dem Willen der Fraktion eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einführen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Sanierungs- und Heizungsförderung ausarbeiten. (eis/vom/ste/10.07.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes„ (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten, macht die Regierung deutlich. Im Tierschutzgesetz sei geregelt, dass warmblütige Tiere nur geschlachtet werden dürfen, “wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind und ab der Betäubung bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos sind„. Eine ausbleibende oder unzureichende Betäubung könne mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen, heißt es. Auch im Vorfeld der Betäubung und Tötung bestehe – im Rahmen der Entladung und Unterbringung sowie Zuführung zur und Ruhigstellung zwecks Betäubung – ein Risiko übermäßiger Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere.
Da bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden könnten, insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig abliefen, sehe die Regelung eine Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Diese unterstütze die amtliche Überwachung darin, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen.
Die zuständige Behörde werde in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies erleichtere es den zuständigen Behörden, die einschlägigen Tierschutzvorschriften erforderlichenfalls durchzusetzen und gegebenenfalls etwaige Rechtsverstöße zu sanktionieren. Mittels der Videoüberwachung könne das amtliche Personal auch überprüfen, “ob Abläufe am Schlachthof durch die eigene Anwesenheit beeinflusst werden„. (hau/09.07.2026)
Erste Lesung zur geplanten Reform der Notfallversorgung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Notfallversorgung“ (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht.
Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf.
Defizite bei der Patientensteuerung
So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.
Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.
Kooperationspraxen für die Akutversorgung
Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ.
Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.
Terminservice- und Akutleitstelle
Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.
So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann.
Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden.
Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird.
Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung
Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.
Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden.
Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, heißt es in dem Antrag.
Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen.
Neustrukturierung der Notfallversorgung
Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen.
Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden.
Integrierte Akut- und Notfallzentren
Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden.
Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/hau/09.07.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt.
Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Finanzausschuss überwiesen. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden.
Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll demnach künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln.
Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf.
Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern“ (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden.
Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel „Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20“ (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet.
Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke „Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen“ (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wid im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten. Um eine „fortschreitende Militarisierung“ an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient.
Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe.
Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf.
Unternehmensstatistik: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren.
Steuerhinterziehung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen“ (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten.
(vom/hle/25.06.2026)
Recht
Bundestag modernisiert das Verpflichtungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/6985(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor..
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen.
Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe.
Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“
Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung erlaubt nun ausdrücklich eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“. Verpflichtungen werden künftig erleichtert, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann.
„Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. (hau/09.07.2026)