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Geschichte

23. Juli 2001: Bundestag bezieht das Paul-Löbe-Haus

Blick in die Halle des Paul-Löbe-Hauses am Tag des Erstbezugs, 23. Juli 2001.

Die Halle des Paul-Löbe-Hauses am 23. Juli 2001, dem Tag des Erstbezugs. (© picture-alliance / Berliner_Kurier | Friedel Bernd)

Am Montag, 23. Juli 2001, begann der Deutsche Bundestag mit dem planmäßigen Bezug des Paul-Löbe-Hauses im Berliner Parlamentsviertel. Bis zum 10. August wurden 6.500 Kubikmeter Mobiliar, Bücher und Akten, verpackt in rund 20.000 Kartons, in den Neubau transportiert. Abgeordnete und Beschäftigte der Bundestagsverwaltung bezogen dort ihre Büros. Vor allem die Ausschüsse erhielten in dem vom Münchner Architekten Stephan Braunfels entworfenen Haus einen zentralen Arbeitsort mit eigens für ihre Beratungen ausgestatteten Sitzungssälen.

Zwei Jahre in Übergangsquartieren

Der Bundestag arbeitete zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast zwei Jahren in Berlin. In der parlamentarischen Sommerpause 1999 war das Parlament mit großem logistischem Aufwand von Bonn an die Spree gezogen: 5.299 Arbeitsplätze, rund 150.000 Möbelstücke, 38 Kilometer Bücher und elf Kilometer Akten wurden innerhalb von vier Wochen nach Berlin verlagert.

Weil die drei Parlamentsneubauten Paul-Löbe-Haus, Jakob-Kaiser-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus noch nicht fertiggestellt waren, blieb der parlamentarische Betrieb zunächst auf zahlreiche Übergangsquartiere verteilt. Das Paul-Löbe-Haus war im Sommer 2001 der erste der Neubauten, der bezogen werden konnte. Der Einzug führte damit jene Bereiche zusammen, die seit dem Wechsel nach Berlin noch auf unterschiedliche Standorte verteilt waren.

Vom Hauptstadtbeschluss zum Parlamentsviertel

Der Einzug markiert einen weiteren Schritt in der größten Umzugsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Zehn Jahre zuvor, am 20. Juni 1991, hatte der Bundestag in Bonn den Weg dafür freigemacht. Nach einer kontroversen Debatte stimmten 338 Abgeordnete für Berlin und 320 für Bonn. In den folgenden Jahren entstand im Spreebogen ein neues Parlaments- und Regierungsviertel.

Der 1992 ausgelobte städtebauliche Wettbewerb wurde im Februar 1993 entschieden. Axel Schultes und Charlotte Frank gewannen mit einem Entwurf, der eine von West nach Ost verlaufende Gebäudeachse über die Spree vorsah. Das spätere „Band des Bundes“ verbindet das Bundeskanzleramt, das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und überspannt damit den früheren Grenzraum des geteilten Berlins.

Im November 1994 gewann Stephan Braunfels den Wettbewerb für den damaligen Alsenblock, das spätere Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Am 28. April 1997 gab Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth mit dem ersten Spatenstich das Startsignal für den Neubau.

Heute ist das Paul-Löbe-Haus über eine doppelgeschossige Brücke mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der gegenüberliegenden Spreeseite verbunden. Die untere Ebene ist öffentlich zugänglich, der obere Übergang den Abgeordneten und Beschäftigten des Bundestages vorbehalten. Der „Sprung über die Spree“ verbindet nicht nur zwei Parlamentsgebäude. Er steht zugleich sinnbildlich für die Überwindung der Teilung Berlins.

Ein „Motor der Republik“

Anders als beim Umbau des historischen Reichstagsgebäudes konnte der Architekt beim Paul-Löbe-Haus, losgelöst von den Vorgaben der Geschichte, eigene Akzente setzen. Das ist dem Architekten Stephan Braunfels nach dem einhelligen Urteil von Fachleuten und Laien gelungen: Der achtgeschossige Neubau mit seinen jeweils fünf markanten Seitenkämmen und den acht charakteristischen gläsernen Zylindern wirkt wie ein kraftvoller „Motor der Republik“.

Große Glasflächen, offene Galerien und lange Sichtachsen geben dem Leitgedanken eines transparenten Parlamentarismus architektonischen Ausdruck. Transparenz kennzeichnet das Haus bereits am westlichen Haupteingang. Die große Glasfassade spiegelt das gegenüberliegende Bundeskanzleramt wider. Auch die Seitenfassaden sind durch Glasflächen geprägt. 

Zwischen den Seitenflügeln liegen begrünte Lichthöfe mit verglasten Wänden, die sich vom grauen Sichtbeton der Außenmauern abheben. Büros, Sekretariate und Sitzungssäle sind zu den Höfen hin ausgerichtet. So eröffnen sich nicht nur Ausblicke aus dem Haus, sondern auch Einblicke in die Arbeit des Parlaments. 

Arbeitsort der Ausschüsse

Bestimmt ist das Paul-Löbe-Haus vor allem für drei Arbeitsbereiche des Bundestages: die Ausschüsse, die Öffentlichkeitsarbeit und die zentrale Besucherbetreuung. Ein großer Teil der parlamentarischen Facharbeit wird nicht im Plenarsaal, sondern in den ständigen Ausschüssen geleistet. Als „vorbereitende Beschlussorgane“ beraten sie Gesetzentwürfe und Anträge, hören Sachverständige an und legen dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor.

Die meisten Ausschüsse tagen in den gläsernen Zylindern des Paul-Löbe-Hauses. Bei öffentlichen Sitzungen können Besucherinnen und Besucher die Beratungen von Galerien aus verfolgen. Als einziger Ausschuss hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union seinen Sitzungssaal nicht in einem der acht Zylindertürme, sondern im zweiten und dritten Geschoss der großen Ostrotunde des Paul-Löbe-Hauses. Der Saal mit Blick auf die Spree ist größer als die übrigen Ausschusssäle. Mit seinen Dolmetscherkabinen und Technikräumen ist er kongresstechnisch perfekt ausgestattet; verschiedene große öffentliche Anhörungen und internationale Konferenzen finden hier statt.

Büros für Abgeordnete und Mitarbeitende

Neben den Ausschusssälen befinden sich im Paul-Löbe-Haus rund 1.000 Büros für Abgeordnete, ihre Mitarbeitenden und Teile der Bundestagsverwaltung wie etwa der Besucherdienst. Dort finden auch Seminare zur parlamentarisch-politischen Bildung sowie Gespräche zwischen Abgeordneten und Besuchergruppen statt. 

Ausstellungen und Kunstwerke machen das Gebäude zugleich zu einem Ort der Begegnung von Politik und Öffentlichkeit.

Namensgeber Paul Löbe

Benannt ist das Haus nach dem Sozialdemokraten Paul Löbe, dem letzten demokratischen Reichstagspräsidenten der Weimarer Republik. Löbe gehörte 1919 der Verfassunggebenden Nationalversammlung an und wurde 1920 erstmals zum Reichstagspräsidenten gewählt.

Nach der nationalsozialistischen Herrschaft wirkte er 1948 und 1949 als einer der Berliner Abgeordneten im Parlamentarischen Rat an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mit. Am 7. September 1949 eröffnete er als Alterspräsident die erste Sitzung des Deutschen Bundestages. Das nach ihm benannte Haus erinnert damit an einen Parlamentarier, dessen Wirken die demokratischen Traditionen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik miteinander verbindet.

Schlüsselübergabe im Oktober 2001

Die offizielle Schlüsselübergabe für das Paul-Löbe-Haus folgte am 15. Oktober 2001. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse nahm den Schlüssel für den Neubau entgegen. An der Einweihung nahm auch Werner Löbe teil, der damals 90-jährige Sohn des Namensgebers.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der parlamentarische Alltag in dem Gebäude bereits begonnen. Während im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes die großen politischen Debatten öffentlich ausgetragen werden, findet im Paul-Löbe-Haus ein erheblicher Teil der parlamentarischen Facharbeit statt. Dort werden Vorlagen beraten, Anhörungen durchgeführt und Entscheidungen vorbereitet. Das Haus ist damit nicht nur seiner Architektur, sondern auch seiner Funktion nach ein „Motor der Republik“. (klz/16.07.2026)

Aktuelle Stunde

Heftige Diskussion über Verschärfungen bei Krankschreibungen

Die im Koalitionsausschuss vereinbarte Regelung, dass für Arbeitnehmer künftig am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein soll, stößt bei der Opposition auf massive Kritik. Darin zeige sich ein tiefes Misstrauen der Bundesregierung gegenüber Arbeitnehmer und Ärzten, hieß es bei einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mehr Gesundheitsschutz, kein Misstrauen“ am Freitag, 10. Juli 2026. Auch die SPD-Fraktion steht der Idee skeptisch gegenüber, wies zugleich aber daraufhin, dass damit Planungen, Karenztage einzuführen, abgewehrt worden seien. Seitens der CDU/CSU-Fraktion wurde die Regelung als Rückkehr zum Normalzustand bewertet.

Grüne: Regelung ist kontraproduktiv

Wer angeschlagen ist, müsse sich nun in die volle Arztpraxis zwingen „und wird erst richtig krank“, sagte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Aussprache. Wer keinen Termin bekomme, gehe zur Arbeit und stecke seine Kollegen an. Wer unter Migräne leidet und nur einen freien Tag bräuchte, werde nun zur Sicherheit gleich die ganze Woche krankgeschrieben. „Die Ärzte versinken im Bürokratiewahnsinn und die Deutschen warten noch länger auf einen Arzttermin“, sagte Lang. 

„Ich verspreche Ihnen hier und heute: Wenn Sie diese Maßnahmen so beschließen, dann wird das nicht zu weniger, sondern zu mehr Krankentagen führen“, betonte die Grünenabgeordnete. Diese Maßnahmen trieften nur so von Misstrauen gegenüber Ärzten und Beschäftigten, sagte sie.

Union: Rückkehr zum Normalzustand

Simone Borchardt (CDU/CSU) sah das anders. Verfolge man die Debatte, könne man wirklich meinen, „Deutschland steht kurz davor, jeden Kranken unter Generalverdacht zu stellen, und jeder Bürger muss jetzt krank zur Arbeit“, sagte sie. „Das ist schlicht und ergreifend einfach falsch“, urteilte die Unionsabgeordnete. Es gehe darum, bei Krankschreibungen zu einem verlässlichen Normalzustand zurückzukehren. Die telefonische Krankschreibung sei eine Sonderregelung aus der Pandemiezeit gewesen, erinnerte sie. Sie habe in einer Ausnahmesituation einen eindeutigen Zweck gehabt. 

Eine Ausnahmeregelung sei aber kein Dauerzustand, so Borchardt. Wer krank ist, müsse geschützt werden. „Wer arbeitsunfähig ist, braucht eine ärztliche Feststellung.“ Wer das als Untergang des Abendlandes herbeistilisiere, „sollte vielleicht seine eigenen Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit überprüfen“, sagte sie.

AfD: Zusätzliche Belastung für Hausärzte

Martin Sichert (AfD) verwies auf den ohnehin schon existierenden Hausärztemangel. Wenn nun Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag zum Arzt müssten, bedeute das 30 Millionen zusätzlicher Arztkontakte für Hausärzte. „Diese enorme Mehrbelastung geht eindeutig zu Lasten der medizinischen Versorgung“, sagte Sichert. Es sei Wahnsinn, was die Regierung plane. Mit dem GKV-Gesetz werde den Hauärzten ein deutlicher Teil der Vergütung genommen. Neben den 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakte wolle die Regierung die Hausärzte noch zusätzlich belasten, in dem künftig vor jedem Facharztbesuch ein Besuch beim Hausarzt erforderlich werde. „Wie das umsetzbar sei soll, erschließt sich wahrscheinlich nur der Fantasie des Bundeskanzlers“, sagte der AfD-Abgeordnete. 

Auf solch eine Idee komme nur jemand mit einem Kontrollwahn, der anderen immer das Schlechteste unterstellt. Deutschland werde aber nicht auf die Beine kommen, „solange wir eine Misstrauenskultur des Staates gegen das eigene Volk pflegen“, sagte Sichert. 

SPD: Regelung trifft auf Unverständnis 

Jan Dieren (SPD) erinnerte an ein Vorhaben des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl vor 30 Jahren, der in seinem Programm für Wachstum und Beschäftigung vorgesehen hatte, die Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitstagen zu kürzen. Gewerkschaften und Sozialdemokratie hätten damals dagegen mobilisiert. Hunderttausende Beschäftigten hätten gestreikt – „mit Erfolg“. Die Proteste hätten sich zu einer Abwahlstimmung gegen die Regierung Kohl entwickelt, sagte Dieren. Zwei Jahre später habe Rot-Grüne die Karenztage wieder abgeschafft. 

Heute, so der SPD-Abgeordnete, sei eine ähnliche Debatte zu erleben. Dieren sprach von dem Infragestellen des Streikrechts, von „Steuersenkungen für die extrem Reichen“ und einem „Sozialabbau für alle anderen“. Es sei der SPD-Spitze „zum Glück“ gelungen, die von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geforderten Karenztage zu verhindern. Die stattdessen entwickelte Regelung habe für Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt. Auch er habe Fragen, sagte Dieren: „Ist das eigentlich die Farce oder die Groteske?“

Linke: Alle werden unter Generalverdacht gestellt

Es stelle sich die Frage, „ob die Bundesregierung den Arbeiterinnen vertraut, oder sie unter Generalverdacht stellt“, sagte Julia-Christiane Stange (Die Linke). Wer über Krankschreibungen spricht, ohne über Arbeitsbedingungen zu sprechen, wolle Krankheit nicht verhindern, sondern suche Schuldige. Das passe ins Bild der Politik der Bundesregierung. „Wer soziale Sicherung abbaut, traut den Menschen nicht.“ 

Das wirkliche Problem seien Überstunden, die fehlende Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Sorgearbeit und Personaleinsparungen der Arbeitgeber, sagte die Linken-Abgeordnete. Dabei sei es die Aufgabe der Arbeitgeber für ausreichendes Personal zu sorgen, indem sie gute Arbeitsbedingungen schaffen. Wenn Beschäftigte krank zu Arbeit gehen, sei das kein Zeichen besonderer Einsatzbereitschaft. „Das ist ein Alarmsignal.“ Genau diese Entwicklung versuche die Bundesregierung gerade zu fördern. (hau/10.07.2026)