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Parlamentariergruppe Westafrika

Josef Oster: Senegal und Cabo Verde sind Stabili­täts­anker in Westafrika

Dr. Lena Gumnior, Detlef Seif, Josef Oster, Ciliana Lima, Gabriela Heinrich, Ludwig Blaurock und Telma Velga stehen im Windpark auf Cabo Verde

Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), Detlef Seif (CDU/CSU), Josef Oster (CDU/CSU), Ciliana Lima, Projekt- und Windparkbetriebskoordinator, Gabriela Heinrich (SPD), Ludwig Blaurock, Erster Botschaftsrat der Deutschen Botschaft in Portugal und Telma Velga, Managerin für Umwelt, Soziales und Administration, besuchen einen Windpark auf Cabo Verde, der einen Beitrag zur Modernisierung und energiepolitischen Unabhängigkeit leistet. (© DBT/Schneider)

Die Beziehungen zum Nachbarkontinent Afrika pflegen, politische Stabilität und Entwicklung unterstützen und irreguläre Migration nach Europa unterbinden: Darum ging es den Mitgliedern der Parlamentariergruppe Westafrika bei einer Delegationsreise in die Republiken Senegal und Cabo Verde, so der offizielle Name der Kapverdischen Inseln, vom 1. bis 7. Februar 2026. Ein deutliches Zeichen, welches die stabile, demokratische Entwicklung dieser beiden Länder anerkenne, habe man mit dem Besuch setzen wollen, sagt Josef Oster (CDU/CSU), Vorsitzender der Parlamentariergruppe Westafrika. Es gehe darum, die Erfolgsgeschichten Senegals und Cabo Verdes fortzuschreiben, indem man helfe, den Menschen dort eine Perspektive zu geben, Wirtschaft und berufliche Qualifizierung zu fördern und die Migrationsbewegungen in der Sahelregion zu bewältigen. Das liege im ureigenen Interesse Deutschlands.

Entwicklung, Sicherheit, Wirtschaft und Energie

Dazu führten die deutschen Abgeordneten Gespräche mit den dortigen parlamentarischen Freundschaftsgruppen, Regierungsvertretern und NGOs. Sie besuchten die Assemblée nationale in Dakar und die Assembleia Nacional in Praia sowie Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Während in Senegal Entwicklung und Sicherheit im Vordergrund standen, waren es in Cabo Verde die Themen Wirtschaft, Umwelt und Energie. Dazu machten die Abgeordneten einige Abstecher, die ihnen, über die Hauptstädte hinaus, Einblicke ins Land verschafften.

Was für einen Sprung in der Lebensqualität der Menschen sich bereits mit geringen Mitteln erreichen lässt, habe ein Entwicklungsprojekt von Misereor in einem Dorf in Senegal vor Augen geführt. Die Hilfsorganisation hat dort eine kleine, solarbetriebene Getreidemühle finanziert, die den Dorfbewohnern die Herstellung von Mehl nun sehr erleichtere, erzählt Oster. Die Dankbarkeit sei entsprechend groß gewesen. Wie Cabo Verde seine Volkswirtschaft ökologisch nachhaltig modernisiert und energiepolitisch unabhängiger aufstellt, davon verschaffte sich die deutsche Delegation auf Santiago einen Eindruck, wo ein Technologiepark, ein Ausbildungszentrum für erneuerbare Energien und industrielle Instandhaltung sowie ein Windpark mit einem Energiespeichersystem auf dem Besuchsprogramm standen.

„Stabilität, von der wir alle profitieren“

„Deutschland muss sich stärker um Europas Nachbarkontinent im Süden kümmern und den Austausch mit den Ländern Afrikas pflegen“, mahnt Oster. Daran haben wir ein fundamentales Interesse. Es gehe darum, die dort in einigen Ländern vorhandene „Stabilität“ zu erhalten, „von der wir alle profitieren“. „Senegal und Cabo Verde sind Stabilitätsanker in der Region“, so der CDU-Politiker, denn sie verfügten über gefestigte demokratische Strukturen und hätten sich als fähig erwiesen, freie Wahlen durchzuführen und politische Machtwechsel konfliktfrei zu organisieren. Das habe man mit dem Besuch würdigen wollen. Auf diesem Weg wolle man die Länder fortan unterstützen.

Es gelte, „alles dafür zu tun, dass die Situation in den beiden Sahel-Ländern stabil“ bleibe. „Mir war als Vorsitzender der Parlamentariergruppe wichtig, mit dieser Reise in beiden Ländern jetzt schnell ein Zeichen zu setzen.“ Denn: Instabilität in Afrika habe immer unmittelbare Auswirkungen auf Europa und Deutschland.

Stabilität vor Ort sorgt für weniger Migration nach Europa

Um die Republik Senegal „stabil zu halten“ gelte es vor allem, „den Migrationsdruck auf Senegal als Transitland Richtung Europa zu verringern, der aus den instabilen Nachbarländern in der Sahelregion“, wie Niger und Mali, komme. „Es liegt in unserem Interesse, dass diese Zahlen niedrig bleiben.“ Man müsse die Menschen über falsche Vorstellungen von Europa als Zielregion aufklären und dringend davon abraten, sich auf eigene Faust auf den gefährlichen Weg zu machen, mahnt Oster, der im Bundestag dem Innenausschuss vorsitzt. Senegal selbst gehöre zu den sicheren Herkunftsländern und für Senegalesen bestehe in Europa kein Asylgrund, da es im Senegal keine politische Verfolgung gebe. Das Land sei als positives Beispiel hervorzuheben, da es versuche, Stabilität zu organisieren und relativ geringe Migrationszahlen aufweise. Dabei brauchen sie aber unseren Beistand, so Oster.

Senegal ist Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Damit unterstütze man eine gute wirtschaftliche Entwicklung und eröffne den Menschen in dem afrikanischen Land weitere Perspektiven. Ein Schlüssel für Entwicklung sei es, in Bildung und Ausbildung zu investieren, sagt Oster. In einem gewissen Umfang strömt zudem unternehmerisches Kapital, auch aus Deutschland, in das westafrikanische Land. Firmen entdecken es als Sprungbrett auf den afrikanischen Kontinent. Oster ruft in Erinnerung, dass es seit 30 Jahren ein deutsch-senegalesisches Investitionsschutzabkommen gibt.

Oster: Wichtige Rolle der Parlamentarier in der Außenpolitik

Die Erwartungen an Deutschland sind in beiden Ländern groß, dass man an bewährten Formen der Zusammenarbeit festhält, berichtet Oster. Das gehe bei den Afrikanern mit der Sorge einher, angesichts weltpolitischer Themen wie dem Ukrainekrieg oder den transatlantischen Spannungen, ins Abseits zu geraten. Dass das nicht passiert, dem stehe allerdings das Wesensmerkmal der Parlamentariergruppen entgegen, für größtmögliche Vernetzung zu sorgen. Die Parlamentariergruppen flankierten als selbstbewusster Ausdruck des Deutschen Bundestages auf eine mitgestaltende Rolle die deutsche Außenpolitik an nahezu allen Schauplätzen der Welt. Angesichts einer dynamischen internationalen Entwicklung komme diesem Engagement der Abgeordneten eine umso größere Bedeutung zu, stellt Oster fest.

Er habe bei den Gesprächen deutlich gemacht, dass Deutschland ein verlässlicher Partner bleiben wolle. Man strebe zudem Beziehungen auf Augenhöhe an, getragen von gegenseitiger Wertschätzung. Der CDU-Politiker macht klar, dass Deutschland mehr denn je auf verlässliche Partner angewiesen sei und sich weltweit vernetzen müsse. Man befinde sich in einer „Phase der geopolitischen Neuorientierung“. „Wir müssen den Blick weiten, über eingefahrene Wege, vermeintlich eingespielte Partnerschaften hinaus. Nach Südamerika, Indien – und Afrika.“

Europa muss Afrika moderne Partnerschaft anbieten

Länder wie Senegal und die Kapverden könnten für sich verbuchen, dass sie heute von mehreren Großmächten, von den USA über Indien bis China umworben würden und entsprechend selbstbewusst auftreten. Vor allem Chinas Einfluss wachse in Afrika und selbst auf den Kapverdischen Inseln. Dem müsse Europa mit eigener Präsenz begegnen, die mehr biete als die klassische Entwicklungshilfe: mit einer modernen Partnerschaft auf Augenhöhe, die wirtschaftliche Zusammenarbeit ebenso wie sicherheitspolitische Kooperation umschließe.

Mit der jüngsten Delegationsreise habe man die Bereitschaft unterstrichen, diesen Anforderungen zu entsprechen und so den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen. Die Parlamentariergruppen verfügten dazu über ein einzigartiges Netzwerk an Kontakten, das Ansprechpartner auf politischer, parlamentarischer und Regierungsebene und darüber hinaus in Wirtschaft und Gesellschaft umfasse, mit dem man einzelne Länder wirklich kennenlerne.

Zu Hause geht die Arbeit weiter

Die Parlamentariergruppe Westafrika kümmert sich um insgesamt 16 Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Tschad. Pro Wahlperiode finden zwei Delegationsreisen statt. Aber auch Einladungen nach Deutschland werden ausgesprochen, um die Beziehungen zu pflegen.

Die erste Reise in der laufenden Wahlperiode setze nun einen punktuellen Schwerpunkt, sagt Oster. Man kehre mit einer Fülle an Eindrücken, Ideen und Kontakten zurück. Die Arbeit der Parlamentariergruppe gehe über die Delegationsreisen hinaus. „Unsere Hauptaufgabe ist, das zu verstetigen.“ Man werde sich digital austauschen. Im März steht bereits die nächste „Großveranstaltung“ der Parlamentariergruppe an: Dann hat Oster sämtliche Botschafter der westafrikanischen Länder in Berlin zu einem Austausch eingeladen.

Der Delegation gehörten außerdem die Abgeordneten Detlef Seif (CDU/CSU), Sven Wendorf (AfD), Gabriela Heinrich (SPD) und Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) an. (ll/17.02.2026)

Parlament

Trauerstaatsakt für Rita Süssmuth am 24. Februar

Schwarz-weiß-Collage einer Ausnahme des leeren Plenarsaals mit dem Adler im Hintergrund und einer Porträtaufnahme von Rita Süssmuth,

Zu Ehren der verstorbenen ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth richtet der Bundestag einen Trauerstaatsakt aus. (© Porträt: Stella von Saldern | Thomas Köhler/ photothek)

Der Deutsche Bundestag würdigt am Dienstag, 24. Februar 2026, die ehemalige Bundestagspräsidentin, CDU-Abgeordnete und Bundesministerin Prof. Dr. Rita Süssmuth mit einem Trauerstaatsakt. Süssmuth war am Sonntag, 1. Februar, im Alter von 88 Jahren in Neuss verstorben. Der Trauerstaatsakt beginnt um 12 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes und dauert 90 Minuten.

Der Trauerstaatsakt wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Gedenkreden von Heribert Prantl und Friedrich Merz

Nach der Begrüßungsansprache von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner werden der Autor und Journalist Prof. Dr. Heribert Prantl und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Gedenkreden halten. Eröffnet wird der Trauerstaatsakt mit der Nocturne in Es-Dur, Opus 9 Nr. 2 von Frédéric Chopin, vorgetragen von Clara Haberkamp am Piano. Zwischen den Reden werden als weitere Musikstücke „(Something Inside) So Strong“ von Labi Siffre und „I Say A Little Prayer“ von Burt Bacharach & Hal David von den Sängerinnen Emily Intsiful, Jarita Freydank, King Josephine und Toshín dargeboten. Zum Abschluss trägt das Bläserquintett der Universität der Künste Berlin die Nationalhymne vor. 

Der Staatsakt findet im Beisein der Familie, Repräsentanten aller Verfassungsorgane sowie von Weggefährtinnen und Weggefährten und weiteren geladenen Gästen statt. Zuvor gibt es ab 10 Uhr einen ökumenischen Gottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte.

Zehn Jahre lang Bundestagspräsidentin

Rita Süssmuth gehörte dem Deutschen Bundestag von 1987 bis 2002 an, sie vertrat den niedersächsischen Wahlkreis Göttingen. Von 1988 bis 1998 stand sie als Präsidentin an der Spitze des Parlaments. Davor war sie von 1985 bis 1988 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Bundestagspräsidentin Klöckner nannte Süssmuth eine der „prägendsten Politikerinnen und Persönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte“. Sie habe Debatten geöffnet und Verantwortung auch zu unbequemen Themen eingefordert, lange bevor diese mehrheitsfähig wurden.

Mit ihrem politischen Wirken stehe Süssmuth dafür, so Klöckner, „dass Führung nicht Lautstärke braucht, sondern Konsequenz“. Als Bundestagspräsidentin habe Süssmuth mit dieser Art den Bundestag als selbstbewusstes Verfassungsorgan gestärkt: „Mit dem Staatsakt wollen wir nun ihre herausragende politische und gesellschaftliche Lebensleistung würdigen und ihr ein bleibendes Andenken setzen.“ 

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hatte den Staatsakt, der vom Bundestag ausgerichtet wird, am 2. Februar angeordnet. Das staatliche Zeremoniell findet nur selten statt. Es ist Ausdruck höchster Würdigung durch die Bundesrepublik Deutschland und ehrt eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich, so steht es in der Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte, „um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht“ hat. Im Bundestag ist am 24. Februar ganztägig Halbmastbeflaggung angeordnet. (vom/19.02.2026)

Interview

Abraham: Irreguläre Migration im Einklang mit Menschenrechten reduzieren

Der Abgeordnete Knut Abraham lächelt in die Kamera.

Der CDU-Abgeordnete Knut Abraham leitet die deutsche Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates. (© picture alliance/dpa | Patrick Pleul)

Irreguläre Migration begrenzen und den Schutz der Menschenrechte gewährleisten: Beides sind legitime Ziele und müssen im Einklang mit dem Recht umgesetzt werden, sagt Knut Abraham (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), die vom 26. bis 30. Januar 2026 zu ihrer ersten Sitzungswoche in Straßburg zusammenkam. Die Europäische Menschenrechtskonvention brauche man dafür nicht zu verändern. Stattdessen solle die EU Abkommen mit sicheren Drittstaaten abschließen: „Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen.“

Im Interview spricht der Außenpolitiker über die Bedeutung des Europarates als Stifter internationalen Rechts und internationaler Ordnung, die transatlantischen Spannungen, deutsch-französisches Zusammenrücken und Annäherungen zwischen Europa und Vertretern eines demokratischen Russlands sowie darüber, was die Delegierten in der ersten Sitzungswoche des Jahres noch bewegt hat. Das Interview im Wortlaut:

Herr Abraham, eine Debatte hat in den letzten Monaten um sich gegriffen, ob die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Politik beim Thema Migration zu stark einschränken. Einige Mitgliedstaaten kritisierten in einer Erklärung die Rechtsprechung des EGMR. Was für Stimmen waren während der ersten Sitzungswoche zu diesem Thema von den Abgeordneten in Straßburg zu hören? Und gerät dabei nicht der Menschenrechtsschutz unter Druck, eines der Kernanliegen des Europarates?

Fast alle Regierungen in Europa und eine große Mehrheit der Gesellschaften 80 Prozent in Deutschland sind für Kontrolle der Migration. Sie wollen irreguläre Migration reduzieren und Straftäter ohne Bleiberecht abschieben. Beides sind legitime Ziele in jeder Demokratie. Doch diese Ziele müssen im Einklang mit dem Recht und ohne Verletzung der Menschenrechte umgesetzt werden. Das ist auch möglich, ohne die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. 

Was genau kritisieren die Staaten?

Im Mai 2025 unterzeichneten neun Staaten, darunter Dänemark und Italien, einen offenen Brief, in dem sie die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf die Abschiebung von ausländischen Straftätern kritisierten. Im Dezember 2025 forderten dann 27 Staaten ohne Deutschland in einer gemeinsamen Erklärung, die Auslegung des Folterverbots aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Artikel 8 „einzuschränken“, um mehr Abschiebungen zu „ermöglichen“. Doch diese Kritik ist irreführend. Denn tatsächlich gab es in den letzten zehn Jahren nur sehr wenige Urteile des EGMR, die, mit Bezug auf Artikel 3 und Artikel 8, eine Abschiebung aus Mitgliedstaaten des Europarates verhinderten. Ohnehin sind die meisten Staaten, auch Deutschland, neben der Europäischen Menschenrechtskonvention an nationales Recht, das Grundgesetz, EU-Recht und internationale Konventionen wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Es würde sich praktisch nichts ändern, in diesem Sinn die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. 

Was kann man tun? 

Was umsetzbar wäre, ist, ab Sommer 2026 in der EU auch Abkommen mit sicheren Drittstaaten abzuschließen, um irreguläre Migration im Einklang mit den Menschenrechten zu reduzieren. Das sollte der Fokus europäischer Migrationspolitik sein. Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen, irreguläre Migration stark zu reduzieren und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen.

Für verbindliche internationale Regeln, die eine schützende Wirkung in alle Richtungen entfalten, machte sich auch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, als Gastrednerin der Versammlung stark.

Der Besuch der deutschen Bundesjustizministerin Hubig wurde sehr begrüßt. Wie die Mehrheit in der Parlamentarischen Versammlung teile ich die Einschätzungen von Frau Hubig: „Der Europarat ist wichtiger denn je … Er ist das Gegenmodell zu einer Welt, in der Gewalt wieder zum politischen Instrument geworden ist.“ In der Debatte über den „Schutz des internationalen Justizsystems“ sprach sie über die Notwendigkeit der Rechtsstaatlichkeit, denn „Recht bändigt Gewalt“. Gerade angesichts vieler Angriffe auf das Völkerrecht, von außen wie von innen, ist es wichtig, dass Deutschland das Konventionssystem verteidigt.

Während der Sitzungswoche befassten sich die Delegierten auch mit dem internationalen Ringen um Grönland. Welchen Beitrag kann die Versammlung zur Entschärfung des Konflikts leisten?

34 nationale Delegationsleiter und fünf Fraktionsvorsitzende haben eine gemeinsame Erklärung zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks unterzeichnet, in der bestätigt wird, dass Grönland ausschließlich dem grönländischen Volk gehört und dass alle Entscheidungen über Grönland und das Königreich Dänemark allein von ihnen getroffen werden können. Die territoriale Integrität aller Staaten ist unverhandelbar. Die Parlamentarische Versammlung hat auch eine gemeinsame Resolution zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks verabschiedet, in der sie auch eine Vertiefung der Beziehungen zur kanadischen Delegation mit Beobachterstatus fordert.

Traditionsgemäß kam die deutsche mit der französischen Delegation zu einem bilateralen Treffen zusammen. Worum ging es dabei?

Es ging vor allem darum, die Zusammenarbeit im Europarat zu vertiefen, denn die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, verlangen eine enge Abstimmung zwischen Frankreich und Deutschland: Wie erreicht man eine bessere Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes? Wie erreicht man die Freilassung politischer Gefangener in Georgien, Aserbaidschan oder der Türkei? Wie stärkt man die Glaubwürdigkeit des EGMR und verhindert symbolische Debatten, wie beim Migrationsthema? Frankreich und Deutschland gehören zu den ältesten und größten Mitgliedstaaten des Europarates. Deshalb ist dieser Austausch besonders wichtig. 

In der Sitzungswoche hat außerdem das erste Treffen einer neuen Dialogplattform zwischen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und russischen demokratischen Kräften im Exil stattgefunden. Kann es gelingen, durch die Benennung von Teilnehmern einer Plattform von russischen Oppositionellen in der PVER einen dauerhaften Gesprächskanal zu einem veränderten, demokratischen Russland aufzubauen?

Als der Europarat im Kalten Krieg gegründet wurde, vergaß man die mutigen Dissidenten hinter dem Eisernen Vorhang nicht. Menschen wie Václav Havel, die den Glauben an eine demokratische Zukunft ihres Landes nicht aufgaben, gibt es auch heute in Belarus und Russland. Indem die Parlamentarische Versammlung nun den Dialog mit Vertretern der russischen Anti-Kriegs- und pro-demokratischen Opposition vertieft, schicken wir ein Signal an Tausende politische Gefangene in Russland und an alle, die gegen das Putin-Regime kämpfen, dass wir sie nicht vergessen haben.

Wer ist dort beispielsweise Mitglied?

Unter den Vertretern sind ehemalige politische Gefangene wie Oleg Orlow, der Mitgründer der Menschenrechtsorganisation Memorial, die den Friedensnobelpreis erhielt, und Wladimir Kara-Murza, ein Mitstreiter des ermordeten Boris Nemzow, der trotz zwei fast tödlicher Vergiftungsversuche weiter entschlossen und mutig für ein anderes Russland kämpfte. Er kritisierte öffentlich den Ukrainekrieg und wurde zu 25 Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Omsk in Sibirien verurteilt. Orlow und Kara-Murza wurden durch den Gefangenenaustausch 2024 befreit. Sie geben den Traum von einem demokratischen Russland nicht auf und werben für eine Verschärfung der Sanktionen gegen Putins Kriegsmaschinerie. Sie sind die Zukunft Russlands, für die wir uns alle einsetzen sollten.

Was hat die Parlamentarier während der Sitzungswoche noch bewegt?

Die Rede der moldauischen Präsidentin Maia Sandu hat bei vielen Abgeordneten einen starken Eindruck hinterlassen. Sandu warnte vor den zwei großen Kriegen in Europa. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, einerseits. Und der hybride Krieg gegen unsere Demokratien im Inneren. Als kleines Nachbarland der Ukraine ist sich Moldau besonders bewusst, dass seine Sicherheit von der Resilienz der Ukraine abhängt. Aber auch von der Resilienz der moldauischen demokratischen Institutionen gegen hybriden Krieg. Tausende von Fake-Accounts, KI und von Russland finanzierte Netzwerke versuchten, die Wahlen zu beeinflussen. Die Gefahr ist real und betrifft heute alle Demokratien in Europa. Sandu warnte uns, diese Gefahren ernst zu nehmen: „Wenn nichts dagegen unternommen wird, werden diejenigen, die die Technologie kontrollieren, zunehmend bestimmen, wie die Menschen denken.“

Die Versammlung hat eine neue Präsidentin, die Österreicherin Petra Bayr (SPÖ), gewählt. Welche Erwartungen haben Sie an sie?

Als erfahrene Politikerin und ehemalige Vorsitzende des Richterwahlausschusses ist die PVER mit Präsidentin Petra Bayr in sehr guten Händen. Die Gefahren für Menschenrechte und Demokratie in Europa und die Angriffe von innen wie von außen sind heute enorm. Daher ist meine persönliche Erwartung an Frau Bayr, dass sie als Präsidentin der Versammlung mit Mut und Entschlossenheit diesen Herausforderungen entgegentritt und die Werte der Institution standhaft verteidigt. Dabei kann Sie auf meine Unterstützung zählen.

(ll/10.02.2026)

 

Besuch in Israel

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner an der Demarkationslinie im Gazastreifen

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner steht mit Helm und Sonnenbrille an einem Zaun, umringt von Soldaten im Kampfanzug, und blickt in die dahinterliegende Ebene des Gazastreifens

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner umringt von Soldaten der Israel Defense Forces an der Demarkationslinie im Gazastreifen (© Deutscher Bundestag / Xander Heinl)

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat sich im Rahmen ihres Besuchs in Israel am Donnerstag, 12. Februar 2026, ein Bild der Lage in der sogenannten „gelben Zone“ im Gazastreifen gemacht. Die Präsidentin wurde bei ihrem einstündigen Aufenthalt vor Ort von den Israel Defense Forces (IDF) begleitet. 

Prekäre Lage der Zivilbevölkerung

Bei ihrem offiziellen Antrittsbesuch in Israel legte die Bundestagspräsidentin ganz bewusst einen Schwerpunkt auf die Situation im Gazastreifen. Dort zeigt sich derzeit in besonders zugespitzter Form, welche humanitären, sicherheitspolitischen und politischen Herausforderungen in der Region bestehen. 

Klöckner sprach die prekäre Lage der Zivilbevölkerung sowie die schwierige humanitäre Situation in Gaza in ihren politischen Gesprächen mit den israelischen Partnern offen an. Um sich zusätzlich eine unabhängige Perspektive zu verschaffen, hatte sie sich am Vortag bewusst auch mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz ausgetauscht. 

„Demarkationslinie darf nicht zur dauerhaften Barriere werden“

Julia Klöckner: „Der Zugang zu unterschiedlichen, belastbaren Lageeinschätzungen ist Voraussetzung für verantwortungsvolle politische Einordnung. Ich begrüße ausdrücklich, dass Israel mit mir nun erstmals einer parlamentarischen Beobachterin Zugang zum Gazastreifen ermöglicht hat. Das ist ein wichtiges Signal, gerade weil es sich um ein Gebiet handelt, in dem man sich aufgrund der weiterhin fragilen Waffenruhe nach wie vor nicht sicher bewegen kann. Gleichzeitig ist klar, dass ich bei meinem Aufenthalt nur einen begrenzten Einblick erhalten konnte.“ 

Die Bundestagspräsidentin appellierte daher an Israel, diesen Weg der Öffnung weiterzugehen. Die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen nach dem 7. Oktober 2023 seien nachvollziehbar. Die gelbe Linie so ist es im Friedensplan festgelegt , sei aber keine feste Grenze, sondern nur eine temporäre Demarkationslinie. „Sie darf nicht zu einer dauerhaften Barriere werden“, betonte Klöckner. Umso wichtiger sei der Zugang für internationale, unabhängige Beobachterinnen und Beobachter und perspektivisch ein Zeitplan für weitere Schritte zur Umsetzung des Friedensplans.

„Deutschland wird immer für das Existenzrecht Israels einstehen“

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner steht neben ihrem israelischen Amtskollegen Amir Ohana und gibt ihm die Hand, flankiert von den Fahnen Deutschlands und der EU links und der Fahne Israels und der Knesset rechts.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner traf in Jerusalem mit ihrem israelischen Amtskollegen, Knesset-Präsident Amir Ohana, zusammen. (© Deutscher Bundestag / Xander Heinl)

„Transparente Lagebilder stärken Vertrauen. Als internationale Gemeinschaft müssen wir diesen Prozess begleiten und dabei sowohl Israels Sicherheitsbedürfnisse als auch die humanitäre Lage in Gaza im Blick haben“, sagte Klöckner, die am Vortag mit ihrem israelischen Amtskollegen, dem Knesset-Präsidenten Amir Ohana, zu einem Gespräch zusammengetroffen war. Ohana hatte sie zum Besuch in Israel eingeladen.

Dabei unterstrich die Bundestagspräsidentin, dass es für Deutschland keine außergewöhnlichere Freundschaft als die zu Israel gebe. Der enge und freundschaftliche Austausch zwischen dem israelischen Parlament, der Knesset, und dem Deutschen Bundestag sei ein zentraler Bestandteil der deutsch-israelischen Partnerschaft. Deutschland werde „immer für das Existenzrecht und die Sicherheit Israels“ einstehen. Dies sei das größte Bekenntnis, das der deutsche Staat abgeben könne: „Es ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses. Das gilt ohne Wenn und Aber.“

Kranzniederlegung in Yad Vashem

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner kniet vor einem Kranz in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner legte in der internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem einen Kranz nieder. (© Deutscher Bundestag / Xander Heinl)

Zuvor hatte Klöckner in der Internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem im Beisein Ohanas einen Kranz niedergelegt. Dort stehe man „dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte gegenüber – Name für Name, Gesicht für Gesicht“, sagte die Präsidentin vor Pressevertretern in der Knesset. Sechs Millionen Namen und Gesichter von Jüdinnen und Juden seien von Deutschen aus dem einzigen Grund ermordet worden, „weil sie Juden waren“. 

Yad Vashem wurde im Jahr 1956 durch ein von der Knesset, dem israelischen Parlament, beschlossenes Gesetz gegründet. Seine Aufgabe ist das Gedenken an den Holocaust, seine Dokumentation, Erforschung und Vermittlung. Dazu gehören die Erinnerung an die sechs Millionen von den Nazis und ihren Helfershelfern ermordeten Juden, an die zerstörten jüdischen Gemeinden und die Ghetto- und Widerstandskämpfer, aber auch die Ehrung der Gerechten unter den Völkern, die während des Holocausts ihr Leben auf Spiel setzten, um Juden zu retten.

„Fest und klar an der Seite Israels“

Zum Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sagte die Bundestagspräsidentin, Deutschland habe sich klar und fest an die Seite Israels gestellt. Es dürfe keinen Zweifel daran geben, dass Israel das Recht habe, seine Bevölkerung gegen diesen Terror zu schützen, zumal in einem Land, „das Demokratie unter Dauerbelastung lebt“. Es werde keinen Frieden geben, solange Terror als politische Strategie akzeptiert und verherrlicht wird.

Mit Israel solidarisch zu sein, schließe eine kritische Begleitung des Regierungshandelns nicht aus, so Klöckner, die sich „sehr besorgt“ aufgrund von Plänen zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel zeigte: „Die Errungenschaft, auf staatliche Hinrichtungen zu verzichten, sollte man nicht auf Spiel setzen. Die Todesstrafe ist für mich grundsätzlich nicht mit dem Schutz der Menschenwürde vereinbar.“ 

„Dauerhafte und belastbare Sicherheitsgarantien für Israel“

Zur Situation in Gaza sagte die Bundestagspräsidentin, mit dem Waffenstillstand und dem Friedensplan von Sharm el-Sheikh bestehe eine Perspektive für die Region, dass die Menschen in Sicherheit und Würde leben könnten. Dazu gehöre, dass von der Hamas nie wieder eine Gefahr für Israel ausgehen dürfe. Wenn Israel weiterhin ein Schutzversprechen für Jüdinnen und Juden weltweit sein solle, müsse es dauerhafte und belastbare Sicherheitsgarantien für Israel eben. Zugleich müsse den Palästinensern eine politische und wirtschaftliche Perspektive eröffnet werden. 

Mit dem Knesset-Präsidenten sprach Klöckner auch über den wachsenden Antisemitismus in Deutschland. Sie sprach von einer „erschreckenden Zunahme antisemitischer Straftaten, Hassparolen auf unseren Straßen und Hetze im Netz“ seit dem 7. Oktober 2023. Der Schutz jüdischen Lebens sei „Gradmesser für die Stärke unserer Demokratie in Deutschland“. 

„Cybersicherheit eine Frage demokratischer Selbstverteidigung“

Ein weiteres Gesprächsthema war die „Sicherheit unserer Parlamente“. Bei der Cybersicherheit sei Israel nicht nur Ziel, sondern auch Vorreiter, wenn es um effektiven Schutz gehe. Cyberangriffe seien längst Teil moderner Kriegsführung. Sie zielten nicht nur auf kritische Infrastruktur ab, sondern auch auf die Parlamente und damit auf das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen. 

Cybersicherheit sei eine Frage der demokratischen Selbstverteidigung, sagte Klöckner. Deutschland könne hier „viel vom israelischen Parlament lernen“. (vom/12.02.2026)

SED-Opferbeauftragte

Evelyn Zupke eröffnet Ausstellung über „Asoziale“ als Staatsfeinde in der DDR

Wer nicht arbeitete oder anderweitig „aus der Reihe tanzte“ wurde in der DDR zum Staatsfeind deklariert. Zur Zeit des Mauerfalls saß ein Viertel aller Gefangenen im Land aufgrund des Paragrafen 249 in Haft. Eine Ausstellung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus gibt Betroffenen eine Stimme.

Der Asozialenparagraf 249

Konformität wurde bekanntlich in der DDR ganz großgeschrieben. Alles, was abseits essen war, was die SED-Oberen als im Interesse der Entwicklung des Sozialismus für angemessen hielten, wurde nicht nur argwöhnisch beobachtet, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Ein beliebtes Mittel dafür war der Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR. 

Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren konnte danach bestraft werden, „wer sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist“ und „wer die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt“. Es handelte sich also um einen klassischen „Gummiparagrafen“: Universell handhabbar gegen alle, die dem Regime suspekt waren und deren man anderweitig nicht habhaft werden konnte. 

Podiumsdiskussion und Ausstellung

Das Bild zeigt eine Collage mit Fotos von 2 Männern und einer Frau. Rechts daneben steht ein Titel Erziehung durch Arbeit - 'asoziale´ als Staatsfeinde in der DDR, Ausstellung im Mauer-Mahnmal des Deutschen Bundestages, 12.02.-01.03.2026

Plakat zur Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ,Asoziale' als Staatsfeinde in der DDR“ im Mauer-Mahnmal des Bundestages (© exhibeo e.V. - Gesellschaft für politische, kulturelle und historische Forschung und Bildung)

Damit war der sogenannte „Asozialenparagraf 249“ auch ein Mittel zur Disziplinierung der Bevölkerung, von dem umfangreich Gebrauch gemacht wurde, wie bei einer von der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke am Mittwoch, 11. Februar 2026, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages geleiteten Podiumsdiskussion anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ deutlich wurde. 

Zum Ende der DDR habe ein Viertel aller Gefangenen im Land „aufgrund des Paragrafen 249 in Haft gesessen“, sagte Zupke. Die Ausstellung, die die Fälle von Betroffenen dokumentiert, zeige damit: „Die Verurteilung nach dem Asozialenparagrafen ist nicht nur ein abstraktes Phänomen eines diktatorischen Staates.“

Ausreiseantrag gestellt, Job gekündigt, inhaftiert

Betroffen war unter anderen Thomas Pflug, der neben Zupke auf dem Podium saß. Sein „Vergehen“: Gemeinsam mit seiner Frau und dem neu geborenen Kind wollte er die DDR verlassen „von der Diktatur in die Demokratie wechseln“, wie er es formulierte und hatte daher einen Ausreiseantrag gestellt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, kündigte er seine Arbeitsstelle als Diplom-Ingenieur im Kombinat TAKRAF in Leipzig. 

Pflug wollte vorerst von finanziellen Rücklagen leben und – so die Ausreise weiterhin nicht bewilligt wird später einen ihm von der Evangelischen Kirche angebotenen Job annehmen. „Ich hätte nie gedacht, dass ich verhaftet werden könnte“, sagte Pflug, der als Schöffe am Leipziger Familiengericht durchaus juristische Kenntnisse hatte und auch den besagten Paragrafen 249 kannte. 

Sein – aus heutiger Sicht naives Vertrauen in die Rechtssicherheit der DDR half aber nichts. 43 Tage nach seiner Kündigung standen Stasi-Mitarbeiter vor seiner Wohnungstür und nahmen ihn zu einer „Befragung“ mit. Seine Wohnung sollte er nie wiedersehen. Wegen „asozialen Verhaltens“ und „Staatsverleumdung“ landete er im berüchtigten Gefängnis Cottbus. Nach neunmonatiger Haft wurde er Ende 1977 von der Bundesregierung freigekauft. Später durften auch seine Frau und sein Kind in den Westen ausreisen. 

Vertraut auf die Schlussakte von Helsinki

Wie so viele Ausreiseantragsteller der damaligen Zeit hatte er auf die auch von SED-Chef Erich Honecker unterzeichnete Schlussakte von Helsinki gesetzt, in der allen Menschen die freie Wahl ihres Wohnortes zugesichert wurde. Für Bürger der DDR galt dieses Recht jedoch nach wie vor nicht – Helsinki hin oder her. Heute ist es ihm ein Anliegen, über die damalige Unrechtszeit aufzuklären. „Ich bin schließlich ein Ossi, ein Asi und ein Wessi.“ Das könnten nur wenige von sich behaupten, sagte er augenzwinkernd. 

Stigmatisierung wirkt auch heute noch nach

So reflektiert wie Pflug können aber nicht alle Betroffenen über die Stigmatisierung, ein „Asozialer“ zu sein, sprechen. „Der Begriff ,Asozial‘ wurde genutzt, um Menschen zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, die nicht dem sozialistischen Menschenbild entsprachen oder die aus den vielfältigsten Gründen nicht so zur Arbeit gegangen sind, wie sie es sollten“, sagte Dr. Eva Fuchslocher, Kulturwissenschaftlerin und Kuratorin der Ausstellung

Fuchslocher hat schon viele Ausstellungen zum DDR-Unrecht kuratiert. Bei keinem Thema aber sei es so schwer gewesen, Betroffene zu finden, „die bereit sind, über ihre Geschichte zu sprechen“, sagte sie. Die Stigmatisierung wirkt offenbar auch heute noch nach. Die Tabuisierung des Themas in der Gesellschaft, was auch ein Schweigen der Betroffenen zur Folge habe, müsse beendet werden, forderte sie. 

Schreckensbild „Asoziale“ verfängt bei der Bevölkerung

Klar wird bei der Podiumsdiskussion auch, dass das DDR-Regime versucht hat, die von ihr auserkorenen „Asozialen“ als Gefahr und schlechtes Vorbild für die Bevölkerung darzustellen. „Dieses Schreckensbild hat auch ganz klar eine politische Dimension und war auch systemstabilisierend“, sagte Fuchslocher. 

Wie nun genau die Bevölkerung zum Paragrafen 249 stand, lasse sich im Detail zwar nicht nachvollziehen, sagte die Ausstellungskuratorin. „Es gab aber schon eine gewisse Übereinstimmung zwischen der Bevölkerungshaltung und dem staatlichen Handeln in Bezug auf vermeintlich Asoziale“, befand sie. Im Hinterkopf dabei müsse man aber haben, dass in der Bevölkerung die Angst bestanden habe, selber als asozial stigmatisiert zu werden, fügte Fuchslocher hinzu. 

„Damit niemand aus der Reihe tanzt“

Bei welchen Personengruppen wurde der Asozialenparagraf denn bevorzugt angewendet? Dieser Frage widmete sich der Historiker Dr. Michael Schäbitz, Mitkurator der Ausstellung. Schäbitz sprach von fünf Gruppen. Da waren zuerst junge Leute aus zerrütteten Familienverhältnissen, die es ohnehin schon schwer hatten, ins Leben zu finden. 

Eine weitere Gruppe waren jene – im Gesetz explizit genannt – die der Prostitution nachgegangen sind. Dazu kamen Ausreiseantragsteller, Oppositionelle, Punks und andere Subkulturen. Sie alle – und über sie die ganze Bevölkerung – sollten diszipliniert werden, „damit niemand aus der Reihe tanzt“, sagte Schäbitz. 

Große Schwierigkeiten bei der Rehabilitierung

Wie schwierig es für die vom Paragraf 249 Betroffenen ist, eine Rehabilitierung zu erlangen, erläuterte Lasse Jacobsen, der als Rechtsanwalt unter anderem Strafverteidiger und Anwalt für DDR-Unrecht ist. Urteile, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprächen, könnten aufgehoben werden, sagte er und benannte konkret Fälle politischer Verfolgung. „Darunter fällt aber das ,asoziale Verhalten‘ gerade nicht“, so Jacobsen. Kämen noch andere „Straftaten“, wie etwa die Schuldung der Miete hinzu, würden Gerichte oft eine Rehabilitierung ablehnen. 

Jacobsen plädierte dafür, bei Rehabilitierungsverfahren, die aktuell fast ausschließlich schriftlich stattfänden, eine mündliche Anhörung der Betroffenen verpflichtend vorzusehen. 

Sichtbarkeit, Anerkennung des Leids, Entstigmatisierung

Einig waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, dass die Ausstellung ein Beitrag sein kann, um den Betroffenen eine Stimme zu geben. Sichtbarkeit und Anerkennung des Leids sowie eine Entstigmatisierung seien Ziele der Ausstellung, sagte Dr. Franziska Kuschel von der Bundesstiftung Aufarbeitung, die die Ausstellung gefördert hat.

Ausstellung bis 1. März zu sehen

Die multimediale Ausstellung zeichnet die Verfolgung der sogenannten Asozialen historisch nach und zeigt anhand verschiedener Biografien die Dimension der Willkür auf, mit der missliebige Menschen verfolgt wurden. Sie ist noch bis 1. März 2026 dienstags bis sonntags in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 in Berlin, zu sehen. 

Für Interessierte werden Führungen am Donnerstag, 19. Februar von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr und am Dienstag, 24. Februar, von 16.30 bis 17.30 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine für individuelle (Gruppen-)Führungen können per E-Mail vereinbart werden: m.schaebitz@exhibeo.de. (hau/12.02.2026).

Geschichte

15. Februar 1951: Bundestag beschließt Einrichtung des Bundesgrenzschutzes

Uniformierte Mitglieder des Bundesgrenzschutzes marschieren in militärischer Formation an einem Podest vorbei, auf dem Bundesinnenminister Rober Lehr steht. Neben dem Podest steht eine weitere Gruppe von Männern in Zivilkleidung, die den Vorbeimarsch verfolgen.

Bundesinnenminister Robert Lehr (auf dem Podest) nimmt am 25. Juni 1951 vor der Hubertuskaserne in Lübeck den ersten Vorbeimarsch von Einheiten des Bundesgrenzschutzes ab; neben Lehr in der vorderen Reihe links Ministerialdirektor Hans Egidi, Abteilungsleiter „Verfassung, Verwaltung, Öffentliche Sicherheit“ im Bundesministerium des Innern, rechts der erste Inspekteur des Bundesgrenzschutzes, General a. D. Anton Grasser. (© picture alliance / akg-images | akg-images)

Am Donnerstag, 15. Februar 1951, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (1/1785, 1/1881) verabschiedet. Die Errichtung des Bundesgrenzschutzes (BGS) erfolgt in einer Zeit, die vom Kalten Krieg und zunehmenden Spannungen an der Zonengrenze zur sowjetischen Besatzungszone geprägt ist. 

Die Sonderpolizei des Bundes mit, nach einem interfraktionellen Antrag zur Personalstärke (1/1887) zunächst 10.000 Mann, soll das Bundesgebiet gegen verbotene Grenzübertritte – „insbesondere durch die Ausübung der Passnachschau“ – sowie gegen sonstige die Sicherheit der Grenzen gefährdende Störungen der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sichern. Soweit Polizeiaufgaben der Länder berührt werden, soll der BGSim Benehmenmit den beteiligten Landespolizeibehörden handeln. 

Ringen um das Gesetz

Über Zweck, Reichweite und verfassungsrechtliche Einhegung des BGS wird im Bundestag in erster Beratung am 25. Januar 1951 (114. Sitzung) und dann in zweiter und dritter Beratung am 15. Februar 1951 (118. Sitzung) intensiv gestritten. 

Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Robert Lehr (1883 bis 1956, CDU) bezeichnet die Vorlage in der ersten Beratung als „von entscheidender Bedeutung für die Ausgestaltung unserer inneren Sicherheit“. Als Begründung führt er unter anderem eine „vermehrte Infiltration und Agitation“ an.

Warnung vor kasernierten Formationen

Dem hält die Opposition, insbesondere die SPD, entgegen, der Grenzschutz dürfe nicht zu einem Instrument werden, das faktisch nach innen ausgreift. Dr. Walter Menzel (1901 bis 1963, SPD) warnt vor einem „Schleier von kasernierten Formationen“ im Hinterland „in einer Tiefe von 30 bis 50 km“. 

In der zweiten und dritten Beratung thematisiert Menzel zudem Kompetenzüberschneidungen: Störungen der Ordnung im Grenzgebiet lägen nach Artikel 30 des Grundgesetzes grundsätzlich bei der Länderpolizei; der Bund dürfe dies nicht unbestimmt an sich ziehen. Grenzschutz dürfe nicht über Notstandskonstruktionen entgrenzt werden; er dürfe „nur dort eingesetzt werden, wo das Gesetz ihm Aufgaben zuweist.“ 

Rein polizeiliche Grenzsicherung

Hugo Paul (1905 bis 1962, KPD) kritisiert, bei der Gesetzesvorlage gehe es gar nicht um Grenzschutzbehörden, sondern um eine „militärähnliche Polizeiformation“. 

Bundesinnenminister Lehr stellt deshalb abschließend klar: Der BGS soll eine polizeiliche Grenzsicherung leisten und keine verdeckte Bundespolizei sein. Es gehe „nicht etwa um die getarnte Aufstellung einer Bundespolizei“, sondern um „eine Sicherung im Grenzbereich“, „rein polizeilich“ und „nicht … militärischen“ Charakters.

Mit großer Mehrheit gegen wenige Stimmen wird das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden angenommen und tritt am 16. März 1951 mit seiner Verkündung in Kraft. 

Weiterentwicklung und neue Aufgaben

Der BGS bleibt nicht auf den namensgebenden Grenzschutz der frühen 1950er-Jahre begrenzt. Bereits 1972 wird im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich festgestellt, das damalige BGS-Gesetz von 1951 sei „nicht mehr zeitgemäß“ und nenne als Aufgabe des Bundesgrenzschutzes in Friedenszeiten „nur die Sicherung des Bundesgebietes gegen verbotene Grenzübertritte“ (6/2886, 6/3569). Mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 wird der Aufgabenrahmen des BGS gesetzlich neu gefasst und erweitert. 

Nach der Herstellung der deutschen Einheit entfällt die ursprüngliche Hauptaufgabe an der innerdeutschen Grenze. 1994 werden mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz, 12/8047, 12/8101, 12/8422) die Vorschriften über den Bundesgrenzschutz an die seit 1972 eingetretene Entwicklung des Polizeirechts angepasst. 

Bundesgrenzschutz wird Bundespolizei

2005 wird aus dem Bundesgrenzschutz die Bundespolizei. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt.“ 

Die Umbenennung entspreche einer „zeit- und aufgabengerechten Namensgebung“; zugleich wird betont, dass damit keine Erweiterung der Aufgaben verbunden sei. (15/5217). 2008 folgt mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze“ (16/6291, 16/7871) eine weitreichende Organisationsänderung.

Aktuelle Änderung des Bundespolizeigesetzes

Mit dem am 18. Dezember 2025 in erster Lesung im Bundestag beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) soll das bisherige, überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende und seither nur in einzelnen Vorschriften geänderte Gesetz umfassend überarbeitet werden.

Die Bundespolizei hat heute weit über 50.000 Bedienstete. Sie ist damit die personalstärkste Polizeiorganisation in der Bundesrepublik. (klz/06.02.2026)

Kinderkommission

Bundestag setzt am Red Hand Day Zeichen gegen Einsatz von Kindersoldaten

Mit Wäscheklammern nebeneinander aufgehängte weiße Blätter mit roten Handabdrücken darauf und schwarzen Beschriftungen

Der jährlich am 12. Februar begangene Red Hand Day der Vereinten Nationen mahnt, Kinder vor Kriegshandlungen zu beschützen. (© Deutscher Bundestag/Inga Haar)

Zum „Red Hand Day“ gegen den Einsatz von Kindersoldaten hat die Kinderkommission (Kiko) des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 29. Januar 2026, mit einem Aktionsstand darauf aufmerksam gemacht, dass weltweit etwa 250.000 Jungen und Mädchen gezwungen werden, als bewaffnete Kämpfer in Kriegen mitzumachen und dabei unvorstellbaren Gefahren ausgesetzt sind.

Mit dem „Red Hand Day“ wird seit mehr als 20 Jahren jährlich weltweit am 12. Februar gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten mit den roten Handabdrücken protestiert. Die rote Hand – das zentrale Zeichen der Aktion – steht für den entschiedenen Widerstand gegen jede Form der Zwangseinbindung von Minderjährigen, informierte die Kiko. Mit der Aktion will die Kiko ein klares Zeichen setzen, dass der Missbrauch von Kindern als Soldaten eine der schwerwiegendsten Verletzungen ihrer Rechte darstellt. 

„Kinderrechte werden massiv verletzt“

„In viel zu vielen Ländern der Welt sind Kinder Opfer von Krieg und Vertreibung, werden verschleppt oder als Geiseln gehalten“, sagte Michael Hose (CDU/CSU), Vorsitzender der Kinderkommission. „In vielen Regionen werden Kinder weiterhin rekrutiert, instrumentalisiert und ihrer Kindheit beraubt. Krieg bedeutet für sie nicht nur Gewalt, sondern den Verlust von Bildung, Sicherheit, Perspektiven und Zukunft.“

Auch in den Konflikten wie in der Ukraine litten Kinder unter kriegerischen Handlungen. Kinderrechte würden dabei massiv verletzt. Der Red Hand Day erinnere daran, dass Kinderrechte universell gelten. „Kinderrechte enden nicht im Krieg“, sagte Hose. Mit der Aktion der Kinderkommission und der Parlamentarier insgesamt setze man ein klares Stopp-Signal. „Diese roten Hände stehen genau für diesen Stopp: Kinder sind keine Soldaten und dürfen nicht länger Leidtragende von Krieg und Vertreibung sein!“

Ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten

Die Kinderbeauftragte der Bundesregierung, Mareike Wulf (CDU), unterstrich, was für ein besonderes Leid junge Mädchen in gewaltsamen Konflikten und Kriegen zu tragen hätten. „Denn die werden nicht nur als Soldatinnen eingesetzt, sondern sind außerdem sexualisierter Gewalt ausgesetzt oder werden zwangsverheiratet.“ Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen mit ihrem vor mehr als 20 Jahren in Kraft getretenen Zusatzprotokoll gegen Kindersoldaten, das auch Deutschland ratifiziert habe, wolle genau diesem Missbrauch von Kindern als Soldatinnen und Soldaten begegnen. 

Darauf, dass Kinderrechte in Deutschland, aber auch weltweit gelten, macht die Kinderkommission mit dieser Aktion im Bundestag aufmerksam. In der Halle des Paul-Löbe-Hauses konnten Abgeordnete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Aktionsstand mit ihrem roten Handabdruck ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten setzen.

„Kinder haben das Recht, Kinder zu sein“

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner war eine der ersten, die Ihren roten Handabdruck hinterließen. „Kinder haben das Recht, Kinder zu sein!“, schrieb sie zu ihrem Abdruck. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kiko-Sekretariats sowie junge Freiwillige trugen an mehreren Tischen Interessierten die Fingerfarbe auf die Hand auf und bedruckten weiße Papierbögen, auf die die Teilnehmer zuvor ihre persönliche Botschaft schreiben konnten. „Keine Waffen in Kinderhände“, „Kinder sollen spielen und lernen statt zu töten“, „Kinder in die Schule, nicht in den Krieg“ lauteten einige der Statements, andere wiederum „Jedes Kind hat das Recht auf eine friedliche Kindheit“, „Kinder brauchen Frieden“, „Kinder brauchen Zukunft keinen Kampf“.

Mehr als 200 Bögen bedruckt

Schon bald waren beeindruckend viele Meter Wäscheleine voll mit roten Prints, die dort eine Weile zum Trocknen hingen. „Der Zuspruch war erfreulich“, sagte Christine Horstmann, Leiterin des Sekretariats der Kinderkommission: „Mehr als 200 Bögen wurden bedruckt.“ Abgeordnete und Mitarbeiter seien auf dem Weg zwischen Sitzungssälen und Plenarsaal oder zum Mittagessen vorbeigekommen, um mit ihrem Abdruck ein Statement abzugeben.

Die gesammelten Handabdrücke lässt die Kinderkommission nun dem UN-Generalsekretär und der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte zukommen, als Statement des Deutschen Bundestages gegen den Einsatz von Kindersoldaten. 

Rekrutierung von Kindern ein Kriegsverbrechen

Am 12. Februar 2002 war das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Verbot des Einsatzes von Kindern und Jugendlichen als Soldatinnen und Soldaten in Kraft getreten. Seitdem gilt die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen. Minderjährige dürfen nicht gegen ihren Willen eingezogen werden oder an Kampfhandlungen teilnehmen. 

Fast alle Staaten der Welt haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. In vielen Ländern jedoch werden Kinder weiterhin illegal zum Dienst an der Waffe und zur Beteiligung an kriegerischen Handlungen gezwungen. Heutzutage gibt es immer noch weltweit über 250.000 Mädchen und Jungen, die als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt und so auf brutalste Weise ihrer Kindheit beraubt werden. 

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung und Familie und versteht sich als Stimme der Kinder und Jugendlichen im Parlament. (ll/12.02.2026)

Parlament

Bewerbungsfrist für den Medienpreis Parlament 2026 endet am 16. März

Mikrofone verschiedener Presseagenturen und Medien stehen vor einem Aufsteller mit dem Schriftzug Deutscher Bundestag und dem Bundestagsadler.

Bis 16. März können Bewerbungen für den Medienpreis Parlament 2026 des Deutschen Bundestages eingereicht werden. (© picture alliance / Metodi Popow)

Bewerbungen für den Medienpreis Parlament 2026 des Deutschen Bundestages können bis Montag, 16. März 2026, eingereicht werden. Der Bundestag würdigt mit dem Preis herausragende publizistische Arbeiten mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind. Sie sollen zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen.

Beiträge müssen 2025 veröffentlicht worden sein

Die eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 erschienen oder gesendet worden sein. Autorinnen und Autoren können sich sowohl selbst bewerben (als Einzelpersonen oder mehrere Personen gemeinsam) als auch von anderen vorgeschlagen werden.

Dem Bewerbungsschreiben soll ein Exemplar der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Publikation sowie ein Lebenslauf des Autors oder der Autorin beziehungsweise Lebensläufe aller beteiligten Personen beigefügt werden. Audiovisuelle Beiträge müssen als Download-Link zur Verfügung gestellt oder auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium (DVD, Stick) zugesandt werden. Erforderlich ist auch eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungen (oder Rückfragen) können eingereicht werden beim Deutschen Bundestag, Fachbereich WD 1, Medienpreis Parlament, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (E-Mail: medienpreis@bundestag.de; Telefon: 030/227-38629).

Unabhängige Fachjury entscheidet 

Über die Vergabe des mit 5.000 Euro dotierten Preises entscheidet eine unabhängige, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für die Dauer der laufenden Wahlperiode berufene Fachjury, der neun Journalistinnen und Journalisten angehören: Dr. Helene Bubrowski (Table Media), Katharina Hamberger (Deutschlandfunk), Miriam Hollstein (Stern), Andrea Kümpfbeck (Augsburger Allgemeine), Micky Beisenherz (Nachrichten-Podcast „Apokalypse & Filterkaffee“), Dr. Eckart Lohse (Frankfurter Allgemeine Zeitung), Markus Preiß (ARD-Hauptstadtstudio), Jörg Quoos (Funke Zentralredaktion) und Steffen Schwarzkopf (Welt TV). Den Medienpreis vergibt der Bundestag seit 1993, zunächst als „Medienpreis Politik“, seit 2019 als „Medienpreis Parlament“. (vom/05.02.2026)

Befragung der Bundesregierung

Nina Warken und Boris Pistorius stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Zwei Einzelfotos von Bundesgesundheitsministerin Warken und Bundesverteidigungsminister Pistorius stehen als Collage nebeneinander.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius stellen sich den Fragen der Abgeordneten. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr/dts-Agentur | -r)

Liveübertragung: Mittwoch, 25. Februar, 14 Uhr

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 25. Februar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fragen der Abgeordneten. 

In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.01.2026)

Fragestunde

Fragestunde am 25. Februar

Zwei Saalmikrofone sind vor dem besetzten Plenarsaal des Deutschen Bundestages zu sehen.

Die Fragestunde dauert 45 Minuten. (© DBT/Werner Schüring)

Liveübertragung: Mittwoch, 25. Februar, 15.40 Uhr

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4187), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

AfD mit den meisten Fragen

29 der insgesamt 67 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt.

Die meisten Fragen, nämlich 17, richten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das elf Fragen beantworten soll. Das Bundesministerium für Verkehr ist mit acht Fragen vertreten. Jeweils fünf Fragen gehen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend müssen sich mit jeweils vier Fragen auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt sind bei jeweils drei Fragen gefordert. Zu je zwei Fragen sollen das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Schließlich soll sich das Bundesministerium der Verteidigung zu einer Frage äußern.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise fragt der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) das Bundesfinanzministerium vor dem Hintergrund des Modells der Aktivrente, das zusätzliche finanzielle Anreize für das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus vorsieht, weshalb selbstständige Erwerbstätige von diesem Instrument ausgeschlossen werden, „obwohl auch sie erheblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen“. Schröder will erfahren, wie die Bundesregierung dieser „von Verbänden kritisierten Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten“ begegnen will.

Die bayerische Abgeordnete Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, welche Konsequenzen der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger „aus der Tatsache zieht, dass die dominierenden US-Digitalkonzerne in Deutschland und Europa kaum besteuert werden“. Lenhard fragt, ob die Bundesregierung darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer kleiner und mittelständischer Digitalunternehmen sieht.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) will vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissen, ob die Bundesregierung Altersbeschränkungen für die Nutzung von Social-Media-Angeboten für sinnvoll hält und wie sich solche Maßnahmen gegebenenfalls umsetzen ließen.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/20.02.2026)