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Parlament

Neu gewählter Bundestag tritt am 25. März zusammen

Blick in den leeren Plenarsaal vom Sitz des Sitzungsvorstands aus

Der 21. Deutsche Bundestag konstituiert sich am 25. März 2025. (© DBT/phototek)

Liveübertragung: Dienstag, 25. März, 11 Uhr

Der 21. Deutsche Bundestag tritt am Dienstag, 25. März 2025, zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Sie beginnt um 11 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und die Wahl der Bundestagspräsidentin oder des Bundestagspräsidenten sowie der weiteren Mitglieder des Präsidiums. Eröffnet wird die Sitzung mit einer Ansprache des Alterspräsidenten. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages ist dies „das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist“. 

Gregor Gysi dienstältester Abgeordneter

Dienstältester Abgeordneter ist Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der dem Bundestag seit dem 3. Oktober 1990 (mit einer Unterbrechung von 2002 bis 2005) angehört. Er war zuvor Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR gewesen. 144 von 400 Abgeordneten der 10. Volkskammer, zu denen Gysi gehörte, wurden mit dem 3. Oktober, dem Tag des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, in den Deutschen Bundestag entsandt. 

Der Bundestag konstituiert sich damit am 30. Tag nach der Wahl. Dies ist der spätestmögliche Zeitpunkt, den das Grundgesetz in Artikel 39 vorgibt. Nach elf von bisher 21 Bundestagswahlen seit 1949 fand die erste Sitzung am 30. Tag statt. Am kürzesten war der Abstand zwischen Wahl und Konstituierung nach der ersten gesamtdeutschen Wahl am 2. Dezember 1990. Damals trat das Parlament nach 18 Tagen am 20. Dezember erstmals zusammen. 

Konstituierungen nach weniger als 30 Tagen

22 Tage dauerte es nach der Bundestagswahl am 28. September 1969, die den Wechsel von der ersten Großen zur sozialliberalen Koalition markiert. Nach der Wahl am 6. März 1983 benötigte der Bundestag 23 Tage bis zur Konstituierung. 24 Tage verstrichen nach der Wahl, ehe sich der 1. Deutsche Bundestag am 7. September 1949, der 7. Deutsche Bundestag am 13. Dezember 1972 und der 11. Deutsche Bundestag am 18. Februar 1987 konstituierten.

Jeweils 25 Tage nach der Wahl fanden die erste Sitzung des 13. Deutschen Bundestages am 10. November 1994 und des 15. Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2002 statt. In der Wahlperiode davor konstituierte sich der 14. Deutsche Bundestag am 26. Oktober 1998 nach 29 Tagen.

Längste Zeitspanne zwischen Wahl und Konstituierung 1976

Die längste Zeitspanne zwischen Wahltag und Konstituierung gab es im Jahr 1976. Gewählt wurde am 3. Oktober, der 8. Deutsche Bundestag trat jedoch erst nach 72 Tagen, am 14. Dezember 1976, zusammen. 

In diese Lücke fielen die ersten beiden von insgesamt vier Bundestagssitzungen, die seit 1949 nach den Neuwahlen noch in alter Besetzung stattfanden. In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause 1976 und damit auch vor dem Wahltag äußerte Bundestagspräsidentin Annemarie Renger (SPD) am 2. Juli die Hoffnung, „noch in der laufenden Legislaturperiode“ Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung des Bundestages verabschieden zu können.

Zwei Plenarsitzungen des alten Bundestages nach der Neuwahl

Nachdem der 8. Deutsche Bundestag am 3. Oktober gewählt worden war, trat der 7. Deutsche Bundestag am 10. November und am 8. Dezember 1976 erneut zusammen. In der ersten der beiden Sitzungen wurden mehrere Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses angenommen, in der zweiten ging es vor allem um die Verabschiedung des von einem Sonderausschuss vorbereiteten Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (7/5525, 7/5531, 7/5903).  

Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Schmitt-Vockenhausen (SPD) schloss die letzte Sitzung am 8. Dezember unter anderem mit den Worten: „Es wird wohl das erste und letzte Mal gewesen sein, dass zwischen zwei Wahlperioden ein so großer, wie die Frau Präsidentin gesagt hat, Zwischenraum bestanden hat.“ Er sollte Recht behalten. 

Änderung des Artikels 39 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen

Der Zwischenraum konnte nur deshalb mehr als zwei Monate umfassen, weil der einschlägige Artikel 39 des Grundgesetzes noch einen anderen Wortlaut hatte. Absatz 2 lautete: „Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Bundestages zusammen.“ Laut Absatz 1 endete die Wahlperiode vier Jahre nach dem ersten Zusammentritt oder mit seiner Auflösung. Konstituiert hatte sich der 7. Deutsche Bundestag am 13. Dezember 1972. Als sich der 8. Deutsche Bundestag am 14. Dezember konstituierte, waren die vier Jahre gerade erst vollendet.

Schon zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass es solche „Zwischenräume“ nicht mehr geben würde, denn der Bundestag hatte am 1. Juli 1976 eine Grundgesetzänderung, unter anderem auch des Artikels 39, beschlossen (7/4958, 7/5101, 7/5307, 7/5491). Seither heißt es im Absatz 2: „Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“ 

Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes 1976 und 1998 geändert

Der 1976 beschlossene Wortlaut des Artikels 39 Absatz 1 besagt: „Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens fünfundvierzig, spätestens siebenundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.“ Die Änderungen waren am 14. Dezember 1976 in Kraft getreten.

Diese Formulierung änderte der Bundestag mit Gesetzesbeschluss vom 28. Mai 1998 (13/9393, 13/10590). Absatz 1 lautet seither: „Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.“

Nachwahl-Plenarsitzung 1998 zum Kosovo-Konflikt

Die dritte Sitzung eines alten Bundestages ging am 16. Oktober 1998, 19 Tage nach der Neuwahl des 14. Deutschen Bundestages, über die Bühne. Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU) verkündete den Anlass (13/11469) eingangs so: „Mit Schreiben vom 12. Oktober 1998 hat mich der Herr Bundeskanzler gebeten, für Freitag, den 16. Oktober 1998, eine Sitzung des 13. Deutschen Bundestages einzuberufen, um eine Beschlussfassung zu dem Antrag der Bundesregierung zur deutschen Beteiligung an den von der Nato geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt herbeizuführen. Ich habe in Übereinstimmung mit den Fraktionen den noch bestehenden 13. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur heutigen Sitzung einberufen.“

Artikel 39 Absatz 3 besagt: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“ Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt entsprechend, dass der Bundestagspräsident zur Einberufung des Bundestages verpflichtet ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

Nachwahl-Plenarsitzung zum Afghanistan-Einsatz

Zur vierten und bisher letzten Sitzung eines alten Bundestages kamen die Abgeordneten am 28. September 2005, zehn Tage nach der Neuwahl, zusammen. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) eröffnete mit folgendem knappen Hinweis: „Die heutige Sitzung habe ich gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf Verlangen der Fraktionen einberufen.“ 

Die beiden Tagesordnungspunkte bestanden aus Mandatsverlängerungen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan (15/5996, 15/6001). (vom/06.03.2025)

Parlament

Bundestag lehnt Anträge zur Geschäftsordnung ab

Der 20. Bundestag ist am Dienstag, 18. März 2025, zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über eine Änderung des Grundgesetzes abzustimmen. Zwei Geschäftsordnungsanträge zur Absetzung der abschließenden Beratung hatten das Parlament zuvor mehrheitlich abgelehnt. Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen wies der Bundestag einen Antrag der FDP zur Absetzung des Tagesordnungspunktes 1a zurück. Dieser behandelt die zweite und dritte Beratung des von SPD und Union eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h, 20/15096). Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der AfD zur Absetzung des gesamten Tagesordnungspunktes 1 zur Änderung des Grundgesetzes. Mit den Antragstellern votierte lediglich das BSW.

FDP: Schadet der politischen Kultur

Für die Absetzung des Gesetzentwurfs von SPD und Union argumentierte Johannes Vogel (FDP). „Was Sie heute vorhaben, ist, mit alten Mehrheiten, das Gegenteil von dem zu tun, was Sie vor der Wahl gesagt haben“, kritisierte Vogel. Das schade der politischen Kultur in Deutschland. Zudem treibe das Vorhaben die Staatsverschuldung „auf ein Allzeithoch“ und verletze die Generationengerechtigkeit. 

SPD: Investition in die Zukunft Deutschlands

Es gehe um hohe Summen, die für die Sicherheit und Zukunft Deutschlands investiert werden müssten, hielt Dr. Johannes Fechner (SPD) seinem Vorredner entgegen. Deutschland stehe vor großen Herausforderungen und „einem gigantischen Investitionsbedarf“. Der AfD warf Fechner Scheinheiligkeit vor und nannte die Verfahrenskritik der Fraktion „vorgeschoben“.

AfD wirft Merz „Wahlbetrug“ vor

Dr. Bernd Baumann (AfD) richtete seine Kritik vor allem gegen Friedrich Merz (CDU/CSU). „Mit Billionen Schulden, gebilligt vom längst abgewählten Bundestag, will er sich die Kanzlerschaft bei SPD und Grünen erkaufen“, sagte Baumann und warf Merz „Wahlbetrug“ vor. Er raube der Demokratie „jede Substanz“, wenn er sich „durch falsche Versprechen“ die Stimmen der Wähler „ergaunert und dann das Gegenteil tut“. 

Union: Alle Fristen wurden eingehalten 

Der 20. Deutsche Bundestag sei laut Grundgesetz berechtigt, „voll handlungsfähig zu sein“, konterte Thorsten Frei (CDU/CSU). Alle Voraussetzungen der Geschäftsordnung des Bundestages seien eingehalten, Fristen gar übererfüllt worden. Er betonte zudem, dass Deutschland unter Handlungsdruck stehe. „Ja, es ist viel zu tun“, sagte Frei, „aber es ist nichts, was irgendjemanden überfordern könnte.“

Grüne: AfD will Keil ins Parlament treiben

Für Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich Dr. Irene Mihalic kritisch gegenüber dem von SPD und Union gewählten Verfahren, betonte allerdings auch, dass das Bundesverfassungsgericht sämtliche Eilanträge  abgelehnt und diesen Weg ausdrücklich gebilligt habe. „Und das gilt es zu respektieren“, so Mihalic. Wenn nun die Absetzung beantragt werde, habe dies vielmehr inhaltliche Gründe. Der AfD warf sie vor, die Mittel der Geschäftsordnung zu nutzen, um einen Keil in dieses Parlament zu treiben.

Linke: Unwürdiges parlamentarisches Verfahren

Aus Sicht des Linken-Abgeordneten Christian Goerke (Gruppe Die Linke) handelt es sich um ein „dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag unwürdiges parlamentarisches Verfahren“, das „überfallartig“ eingespeist worden sei. Den Grünen warf Goerke „Prinzipienlosigkeit“ vor und warnte: „Mit diesem Deal wird es mit dieser Union keine ernsthafte Reform der Schuldenbremse in der nächsten Legislatur geben.“ Diese sei aber notwendig. Die Linke sei deshalb für eine grundsätzliche Reform in einem „geordneten und transparenten Verfahren“ im 21. Deutschen Bundestag.  

BSW sieht „historischen Fehler“

Jessica Tatti (Gruppe BSW) sprach von einem „historischen Tag“ und einem „historischen Fehler“. Der neue Kanzler sei noch nicht im Amt, „und da folgt ihm der alte schon unterwürfig, samt der SPD“. Wer an diesem Tag mit Friedrich Merz für die Aufrüstung stimme, so Tatti, stimme morgen Kürzungen bei der Rente, beim Bürger- und Elterngeld zu. Das BSW werde weiter gegen „diese kranke Politik“ vorgehen, auch außerhalb des Parlaments. (irs/eis/18.03.2025)

Parlament

Bärbel Bas erinnert an die erste freie Volks­kammer­wahl vor 35 Jahren

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat zu Beginn der Plenarsitzung am Dienstag, 18. März 2025, an die erste freie Wahl der Volkskammer in der ehemaligen DDR erinnert. Blicke man heute auf die „demokratische Euphorie von 1990“ zurück, könne man erkennen, dass Menschen für die Demokratie begeistert und fürs Mitmachen gewonnen werden könnten, sagte Bas. Sie warb dafür, diese Euphorie als Inspiration für die Herausforderungen der Gegenwart zu nutzen.

Vor 35 Jahren, am 18. März 1990, wählten die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR zum ersten Mal ein frei gewähltes Parlament. Fast 12 Millionen Menschen gaben damals ihre Stimme ab. Die Wahlbeteiligung lag bei außergewöhnlichen 93,4 Prozent. Die Volkskammer zählte insgesamt 400 Abgeordnete; die meisten von Ihnen waren Parlaments-Neulinge.

Wiedervereinigung unter Zeitdruck

Die Abgeordneten hätten vor „gewaltigen Aufgaben“ gestanden, erklärte Bas mit Blick etwa auf die Verhandlungen zur Wiedervereinigung, die unter großem Zeitdruck stattgefunden hätten. In nur 180 Tagen seien 164 Gesetze verabschiedet und 93 Beschlüsse gefasst worden, sagte die Parlamentspräsidentin anerkennend an die Adresse der damaligen Parlamentspräsidentin Sabine Bergmann-Pohl, die der Würdigung von der Ehrentribüne des Plenarsaals aus beiwohnte.

Die Euphorie und die Aufbruchsstimmung, die man mit 1990 verbinde, dürften jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Zuge der Deutschen Einheit nicht alle Hoffnungen erfüllt wurden. „Der wirtschaftliche Umbruch traf viele Menschen hart. Gewohnte Sicherheiten zerbrachen. Existenzängste bestimmten den Alltag. Hinzu kam bei manchen das Gefühl, nicht gehört zu werden“, mahnte Bas. Das wirke bis heute nach, fügte sie hinzu.

Die an die Worte der Parlamentspräsidentin anschließende Plenarsitzung zur Änderung des Grundgesetzes für eine Reform der Schuldenbremse ist die voraussichtlich letzte des 20. Deutschen Bundestages und damit vermutlich auch die letzte unter der Präsidentschaft von Bärbel Bas. (ste/18.03.2025) 

Parlament

Eilanträge gegen Sitzung des Bundestages am 18. März erfolglos

Der Schriftzug Bundesverfassungsgericht. ist vor dem Gebäude des Gerichts angebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages abgelehnt. (© picture alliance/dpa | Uli Deck)

Mit sechs Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Montag, 17. März 2025, weitere Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragstellenden im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden.

Eilanträge von Linken-Abgeordneten und Sevim Dağdelen

Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke Dr. Dietmar Bartsch, Clara Bünger, Christian Görke und Dr. Gesine Lötzsch hatten beim Gericht die Feststellung beantragt, „dass die Antragstellenden durch die vom Antragsgegner zu verantwortende verfassungswidrige Gestaltung“ des Gesetzgebungsverfahrens für das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h; 20/15096), die sich daraus ergebe, dass es sich bei der vermeintlichen Fraktionsvorlage tatsächlich um eine Vorlage einer potenziellen zukünftigen Bundesregierung handelt und dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag auf die zwölfte Kalenderwoche festgelegt und terminiert wurde, in ihren „Abgeordnetenrechten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 76 f. Grundgesetz“ verletzt wurden (Aktenzeichen: 2 BvE 7 / 25).

Die BSW-Abgeordnete Sevim Dağdelen will feststellen lassen, „dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143a) durch die Terminierung der ersten Lesung am 13. März 2025 sowie der zweiten und dritten Lesung am 18. März 2025 den Anforderungen aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sowie aus Artikel 42 Absätze 1 und 2 und Artikel 76 Grundgesetz nicht genügt und das Recht der Antragstellerin als Mitglied des Deutschen Bundestages auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordnete an der parlamentarischen Willensbildung verletzt'“ (Aktenzeichen: 2 BvE 8 / 25).

Eilanträge der AfD-Fraktion und von Joana Cotar

Die AfD-Fraktion der 20. Wahlperiode, der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner und 31 weitere Abgeordnete der 20. Wahlperiode beantragen die Feststellung, dass die Ausgestaltung der Gesetzgebungsverfahren Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h; 20/15096), Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115; 20/15098) und Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a; 20/15099), insbesondere die Anberaumung der zweiten und dritten Lesung für den 18. März 2025 durch die Antragsgegner das Recht der Antragstellenden auf Beteiligung und Mitwirkung, insbesondere auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz) sowie die Rechte des Deutschen Bundestages auf Parlamentsautonomie und Mitwirkung (Artikel 38 Absatz 1, Artikel 40 Grundgesetz) verletzt hat und dass „den Antragstellenden die notwendigen Auslagen durch die Antragsgegner erstattet werden“ (Aktenzeichen: 2 BvE 10 / 25).

Die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar will feststellen lassen, dass der Zeitplan für und die tatsächliche Durchführung der Beratung der Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096, 20/15098, 20/15099) sie in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz auf gleichberechtigte Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren verletzen (2 BvE 11 / 25).

Eilanträge von FDP- und von AfD-Abgeordneten

Die FDP-Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Otto Fricke und Dr. Thorsten Lieb beantragen die Feststellung, „dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens durch die Antragsgegner die Antragsteller in ihren verfassungsrechtlich durch Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz garantierten Rechten, insbesondere auf ordnungsgemäße Beratung und Erörterung des Gesetzentwurfs innerhalb angemessener Zeit und aufgrund angemessener Informationen, dadurch verletzt hat, dass Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens Verfassungsänderungen von erheblicher Bedeutung und weitreichenden Auswirkungen sind und unter Berücksichtigung der ebenfalls bedeutenden Änderung des ursprünglichen Entwurfs im Rahmen der Ausschussberatungen die aufgeworfenen Fragen eine ausführliche und gründliche inhaltliche Befassung erforderlich machen, die im Rahmen des gewählten Zeitplans aber nicht gewährleistet ist“ (Aktenzeichen: 2 BvE 12 / 25).

Die AfD-Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Martin Sichert und Dr. Christina Baum wollen feststellen lassen, dass der Zeitplan für die tatsächliche Durchführung der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096) die Antragstellenden in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz auf gleichberechtigte Mitwirkung an den Gesetzesverfahren verletzt (Aktenzeichen_ 2 BvE 13 / 25).  

„Entscheidung der jeweiligen Hauptsache vorbehalten“

In der Mitteilung des Gerichts heißt es: „Ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, enthält das jeweilige Vorbringen der Antragstellenden keine Gesichtspunkte, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung zum Beschluss des Senats vom 13. März 2025 die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen.“

Die Entscheidung darüber, inwieweit „das Vorbringen der Antragstellenden“ zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Anhaltspunkte für eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte enthält, sei der jeweiligen Hauptsache vorbehalten. Eine speziell gelagerte Ausnahmekonstellation, in der eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten bereits im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung angezeigt wäre, liegt nach Auffassung des Zweiten Senats nicht vor. 

„Kein allgemeiner Grundsatz“

Nach Darstellung der Richterinnen und Richter gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach „allein wegen der drohenden Schaffung von irreversiblen Folgen durch die angegriffene Maßnahme eine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stets geboten wäre“. 

Vielmehr stelle die Frage, ob durch die angegriffene Maßnahme ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden einträte oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder ausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden, einen der Gesichtspunkte dar, welcher im Rahmen der umfassenden – aber ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmenden – Folgenabwägung zu berücksichtigen ist.

Beschlüsse vom 13. März

Bereits am Freitag, 14. März 2025, hatte der Zweite Senat Beschlüsse vom 13. März zu mehreren Anträgen veröffentlicht, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richteten. 

Es handelt sich um Beschlüsse zu Anträgen der Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und der der Vor-Fraktion angehörenden Abgeordneten Jan van Aken und Ines Schwerdtner (Aktenzeichen: 2 BvE 3 / 25); der AfD-Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Martin Sichert und Dr. Christina Baum sowie der AfD-Abgeordneten der 21. Wahlperiode Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons und Christoph Grimm (beigetreten) (Aktenzeichen: 2 BvE 2 / 25); und der AfD-Fraktion der 20. Wahlperiode, des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und der AfD-Abgeordneten der 21. Wahlperiode Dr. Anna Rathert (Aktenzeichen: 2 BvE 5 / 25).

Darüber hinaus lehnte der Zweite Senat Eilanträge der fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Joana Cotar ab (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 25), mit denen sie sich im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der beiden Sondersitzungen wendet.

„Anträge sind unbegründet“

Die Antragstellenden der Linken und der AfD halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages vor allem deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.

Nach Darstellung des Zweiten Senats sind die Anträge unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheide allein der neue Bundestag. Er wird hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. 

Die Einberufung des alten Bundestages sei hier auch nicht pflichtwidrig, heißt es weiter. Wenn ein Drittel der Abgeordneten dessen Einberufung beantrage, sei die Bundestagspräsidentin hierzu nach Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 GG verpflichtet. Inwieweit hingegen eine Pflicht besteht, der Konstituierung des neuen Bundestages den Vorzug zu geben, könne offenbleiben. Eine solche Pflicht bestünde allenfalls, wenn der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hätte. Daran fehle es hier, schreibt der Zweite Senat.

„Gründe für eine einstweilige Anordnung überwiegen nicht“

Zum Eilantrag der fraktionslosen Abgeordneten Cotar heißt es, ungeachtet der Frage, ob der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, sei eine einstweilige Anordnung schon deshalb nicht zu erlassen, weil jedenfalls die vorzunehmende Folgenabwägung ergebe, dass die für einen Erlass sprechenden Gründe nicht überwiegen.

Erginge eine einstweilige Anordnung und hätte die Hauptsache keinen Erfolg, käme es zu einem erheblichen Eingriff in die Autonomie des Parlaments, wovon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich abzusehen sei, argumentieren die Karlsruher Richterinnen und Richter. Zudem würde dies voraussichtlich endgültig die Beschlussfassung des alten Bundestages verhindern, da diesem nur ein begrenzter Zeitraum bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages (am 25. März 2025) zur Verfügung stehe. Abgeordnete des alten Bundestages würden ihr Recht auf Beschlussfassung unwiederbringlich verlieren.

„Abgeordnetenrechte wären irreversibel verletzt“

Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Hauptsache Erfolg, wäre der Antragstellerin – und möglicherweise auch weiteren Abgeordneten – unwiederbringlich die Möglichkeit genommen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung ihre Mitwirkungsrechte im verfassungsrechtlich garantierten Umfang wahrzunehmen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

In beiden Fällen wären somit nach Auffassung des Zweiten Senats Abgeordnetenrechte irreversibel verletzt. Der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Parlaments hätte aber besonderes Gewicht, weil die Gefahr bestünde, dass die Beschlussfassung über die eingebrachte Gesetzesvorlage wegen des Grundsatzes der Diskontinuität endgültig unmöglich wird. Der Grundsatz der Diskontinuität besagt, dass alle Gesetzentwürfe und andere Vorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, vom neuen Bundestag nicht mehr aufgerufen und beraten werden – es sei denn, sie würden wieder neu eingebracht. 

Der Bundestag hat in seiner Sondersitzung am Donnerstag, 13. März, Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU (20/15096), Bündnis 90/die Grünen (20/15098) und der FDP (20/15099) zur Änderung des Grundgesetzes (Reform der Schuldenregel) sowie einen Antrag der Gruppe BSW (20/15107) in erster Lesung beraten. In einer zweiten Sondersitzung am Dienstag, 18. März 2025, soll über drei dieser Vorlagen (20/15096, 20/15099, 20/15107) abgestimmt werden. (vom/17.03.2025)

Kultur

73. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

Zeit: Freitag, 14. März 2025, 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.600

Der Ausschuss für Kultur und Medien der 20. Wahlperiode ist am Freitag, 14. März 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt der 73. Sitzung war die Mitberatung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und der CDU/CSU zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes (20/15096). Die Sitzung wurde unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Sie wurde dann abermals unterbrochen und vertagt.

Änderung der Schuldenbremse

Artikel 109 des Grundgesetzes regelt die sogenannte Schuldenbremse und besagt unter anderem, dass der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Außerdem sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse sollen die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. 

Die Schuldenbremse wird in Artikel 115 Grundgesetz für die Bundesebene präzisiert. Demnach ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.

Darüber hinaus soll der zurzeit außer Kraft gesetzte Artikel 143h neu gefasst werden. (14.03.2025) 

Bildung

93. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Forschung

Zeit: Freitag, 14. März 2025, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4300

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist am Freitag, 14. März 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt der 93. Sitzung war die Mitberatung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes (20/15096). Die Sitzung wurde unterbrochen und wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. 

Änderung der Schuldenbremse

Artikel 109 des Grundgesetzes regelt die sogenannte Schuldenbremse und besagt unter anderem, dass der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Außerdem sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse sollen die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. 

Die Schuldenbremse wird in Artikel 115 Grundgesetz für die Bundesebene präzisiert. Demnach ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.

Darüber hinaus soll der zurzeit außer Kraft gesetzte Artikel 143h neu gefasst werden. (14.03.2025) 

Familie

87. Sitzung des Familienausschusses

Zeit: Freitag, 14. März 2025, 9 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der 20. Wahlperiode ist am Freitag, 14. März 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Einziger Tagesordnungspunkt der 87. Sitzung war die Mitberatung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes (20/15096). Die Sitzung wurde unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Sie wurde dann abermals unterbrochen und vertagt.

Änderung der Schuldenbremse

Artikel 109 des Grundgesetzes regelt die sogenannte Schuldenbremse und besagt unter anderem, dass der Bund und die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Außerdem sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Durch die Schuldenbremse sollen die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. 

Die Schuldenbremse wird in Artikel 115 Grundgesetz für die Bundesebene präzisiert. Demnach ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.

Darüber hinaus soll der zurzeit außer Kraft gesetzte Artikel 143h neu gefasst werden. (14.03.2025) 

Parlament

Bundestag lehnt Antrag zur Geschäftsordnung ab

Der 20. Deutsche Bundestag hat zu Beginn seiner Plenarsitzung am Donnerstag, 13. März 2025, einen Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion abgelehnt, den einzigen Tagesordnungspunkt, die erste Lesung der Änderung des Grundgesetzes (Reform der Schuldenbremse) abzusetzen. Neben der AfD stimmte nur die Gruppe BSW für den Antrag, die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke stimmten dagegen.

Konkret ging es um die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU (20/15096) und Bündnis 90/Die Grünen (15098) zur Änderung des Grundgesetzes, um den Gesetzentwurf der FDP zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (20/15099) sowie um einen Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit —Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ (20/15107).

AfD: Wählerwille muss respektiert werden

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Bernd Baumann, argumentierte für die Absetzung mit dem Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar. Die Bürger hätten die alten Mehrheiten sattgehabt, und dieser Wählerwille müsse respektiert werden. Nur wenn unaufschiebbare, dringende Dinge zu klären seien, dürfe der alte Bundestag noch zusammentreten. Union und SPD wollten nun mit den alten Mehrheiten dreimal die Verfassung ändern und eine Schuldenorgie über 1.000 Milliarden Euro erzwingen. „Mehr Verachtung für die Demokratie kann man überhaupt nicht zeigen.“

Die CDU lasse ihre Maske fallen, sagte Baumann, sie wolle nur an die Macht und gehe vor SPD und Grünen auf die Knie. Dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz prophezeite er, dessen Kanzlerschaft werde nicht lange dauern, dann komme „mit großer Wucht“ die „wirklich neue Kraft im Land“.

SPD: Alter Bundestag ist handlungs- und beschlussfähig

Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, begründete die Notwendigkeit der Sitzung damit, „dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen“. Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes sei klar: Der alte Bundestag sei vor der für den 25. März geplanten Konstituierung des neuen Bundestages „handlungs- und beschlussfähig“. Die AfD habe nicht verstanden, worum es gehe. Die Bürgerinnen und Bürger sorgten sich wegen der internationalen Sicherheitslage, die vor fundamentalen Veränderungen stehe. In Zeiten knapper Haushaltsmittel würden schnell neue Investitionen gebraucht, sagte Mast. Dazu gehöre auch, dass die Infrastruktur wie Straßen oder Schienen auf der Höhe der Zeit ist. Verteidigungsfähigkeit und Infrastrukturinvestitionen gehörten zusammen.

Es sei daher notwendig, so Mast weiter, die Grundgesetzänderungen in einem zügigen, geordneten Verfahren zu beraten. Bis zur abschließenden Beratung am Dienstag, 18. März, gebe es ausreichend Gelegenheit, die 14-seitige Vorlage zu beschäftigen: „Die Welt wartet nicht auf uns. Es geht darum, in schwierigen Zeiten Verantwortung zu tragen, nicht morgen, nicht übermorgen, sondern jetzt.“ 

CDU/CSU: Wir müssen schnell handeln

Thorsten Frei, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, erklärte, man befinde sich in einer Situation, „wo wir schneller und substanzieller dafür sorgen müssen, dass wir uns selbst verteidigen können“. Die US-amerikanische Administration wende sich so von Europa ab, sodass die Gefahr bestehe, sich erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg selbst verteidigen zu müssen. 

Es gehe um die Resilienz der Gesellschaft, um leistungsfähige Infrastruktur. Deutschland sei auf europäischer Ebene wieder zurück und bereit, Verantwortung zu übernehmen, die sich in Taten zeigen müsse. „Wir müssen schnell handeln“, sagte Frei. Dies schließe nicht aus, es gründlich zu tun, es würden keine Fristen verkürzt.

Grüne: Ignoranz gegenüber dem Parlament

Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, hielt dem entgegen, der Investitionsbedarf sei nicht nach der Bundestagswahl vom Himmel gefallen. Ihre Fraktion habe auf den massiven Investitionsbedarf hingewiesen und die Union mehrfach aufgefordert, Mehrheiten zu suchen und eine grundlegende Reform der Schuldenbremse auf den Weg zu bringen. Die Mehrheitsverhältnisse seien schwieriger geworden, aber statt sich mit den Grünen und der Linken an einen Tisch zu setzen „wollen Sie das mit den alten Mehrheiten machen“. Dieses Verfahren zeige „Ihre ganze Ignoranz gegenüber dem Parlament“. 

Sie könne sich nur wundern über die Appelle an die staatspolitische Verantwortung, sagte Mihalic: „Wir sind bereit, schwierige Entscheidungen zu treffen und mit Ihnen zu einer Lösung zu kommen. Für dieses Verfahren tragen Sie die volle Verantwortung.“

FDP: Veränderte Weltlage nur ein Vorwand

Johannes Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, erklärte, die FDP werde SPD und Union nicht die Hand reichen, um ihnen zur Mehrheit zu verhelfen. Für diese Schuldenpolitik sei die Begründung mit einer veränderten Weltlage nur ein Vorwand. Die Pläne gingen weit über die Sicherheitspolitik hinaus. 

Vogel verwies auf das Sondierungspapier von SPD und Union, das zeige, dass sie notwendigen Strukturreformen ausweichen wollten: „Sie bleiben bestenfalls vage.“ Dies sei der Politikmodus der 2010er-Jahre, kein Denken in Jahrzehnten. Friedrich Merz hielt Vogel vor, er kopiere den Politikmodus von Angela Merkel, was „der falsche Weg“ sei. Die Pläne von SPD und Union nannte er „fatal“.

Linke: Beenden Sie diesen Irrsinn

Christian Görke, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Gruppe Die Linke, wies darauf hin, dass der 18. März, das geplante Datum der Verabschiedung der Grundgesetzänderung, auch das Datum der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages sein könnte. SPD und Union gehe es um „finanzielle Beinfreiheit“. An zwei Werktagen würden Größenordnungen von zwei Bundeshaushalten durchgepeitscht. Friedrich Merz sei nicht nur ein Wendehals, sondern habe einen „gedrechselten Hals“. Und der SPD müsse der Kompass komplett verloren gegangen sein.

„Beenden Sie diesen Irrsinn, bevor Karlsruhe das übernimmt“, rief Görke den beiden Fraktionen zu. Es gebe eine demokratische Mehrheit für eine Reform der Schuldenbremse.

BSW: Illegitim und Wahlbetrug

Jessica Tatti, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe BSW, sprach vom „größten Aufrüstungsprogramm der bundesdeutschen Geschichte“. Es gehe um gigantische, unbegrenzte Aufrüstung. Damit würden die Lebensverhältnisse der Menschen nicht verbessert. Es gehe um militärische Ertüchtigung der Infrastruktur. Die Rentner würden noch ärmer sein, die Schulen in noch schlechterem Zustand, prophezeite sie.

Es gehe nicht um Kleinkram, fügte Tatti hinzu, sondern um Kriegskredite, und die SPD mache wieder mit wie 1914: „Es ist illegitim, was Sie hier machen.“ Dies lasse sich nicht mit Zeitdruck rechtfertigen. Trump habe schon lange gesagt, die militärische Unterstützung reduzieren zu wollen, argumentierte Tatti und sprach von „Wahlbetrug“. (vom/13.03.2025)

Parlament

Bärbel Bas blickt auf eine „herausfordernde Zeit“ zurück

Wenn sich der 21. Deutsche Bundestag am 25. März 2025 konstituiert, endet die knapp dreieinhalbjährige Amtszeit von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Das Vorschlagsrecht für das Amt an der Spitze des Parlaments hat im neuen Bundestag die CDU/CSU als stärkste Fraktion. Im Interview mit dem Parlamentsfernsehen blickt die SPD-Politikerin auf eine „herausfordernde Zeit“ zurück. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar hat Bas ihren Wahlkreis Duisburg I mit 39 Prozent der Erststimmen mit großem Abstand gewonnen. „Ich habe meinen Duisburgerinnen und Duisburgern gesagt, ich stehe wieder zur Verfügung als eure Wahlkreisabgeordnete, und das bin ja jetzt erst mal im neuen Bundestag nach der Konstituierung am 25. März“, sagt die 56-Jährige.

Amtsantritt unter Pandemie-Bedingungen

Bärbel Bas gehört dem Bundestag seit 2009 als Duisburger Abgeordnete an. Seit 2013 ist sie Mitglied im geschäftsführenden Fraktionsvorstand der SPD-Bundestagsfraktion. Von 2013 bis 2019 war sie Parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Fraktion und seit 2019 stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Nachdem die SPD nach der Bundestagswahl 2021 stärkste Fraktion geworden war, wurde sie in der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestages am 26. Oktober von ihrer Fraktion für das Amt der Bundestagspräsidentin vorgeschlagen und mit 576 von 724 Stimmen gewählt.

Der Anfang ihrer Amtszeit als dritte Bundestagspräsidentin nach Annemarie Renger (SPD, 1972 bis 1976) und Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU, 1988 bis 1998) war noch geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bas erinnert an die Bundesversammlung am 13. Februar 2022, bei der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier im Amt bestätigt wurde und die unter Pandemie-Bedingungen im Paul-Löbe-Haus statt im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes stattfinden musste.

Mehr Ordnungsrufe als in der Vergangenheit

In der Corona-Zeit habe es viele Verletzungen gegeben, erwidert Bas auf die Frage nach dem raueren Umgangston im Parlament. Viele Ordnungsrufe hätten die Präsidiumsmitglieder erteilen müssen. In den sozialen Medien werde gegen die Ordnungsrufe agitiert, sie würden als „Trophäen“ angesehen. Alle Fraktionen hätten mehr Ordnungsrufe erhalten als in der Vergangenheit, an der Spitze der Statistik liege jedoch die AfD-Fraktion. 

Weil die Ordnungsrufe nicht weniger werden, habe sie vorgeschlagen, die Ordnungsmaßnahmen zu verschärfen. Sie hoffe, sagt Bas, dass der neue Bundestag die geplante Reform der Geschäftsordnung beschließen wird. Vorgesehen sei, das Ordnungsgeld von 1.000 Euro bei einer erstmaligen, nicht geringfügigen Verletzung der Ordnung oder Würde des Bundestages und 2.000 Euro im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro erstmalig und 4.000 Euro im Wiederholungsfall zu verdoppeln. Auch solle ein Automatismus eingeführt werden, dass beim dritten Fall in einer Sitzungswoche eine Geldstrafe noch hinzukommt. Bas äußert die Hoffnung, dass sich die Abgeordneten durch diese Maßnahmen wieder mäßigen. 

Kein Handy-Verbot im Plenum

Von Bürgerinnen und Bürgern werde häufig beanstandet worden, dass die Abgeordneten während der Plenardebatten auf ihr Handy schauen anstatt zuzuhören. Sie habe nicht versucht, so die Bundestagspräsidentin, ein Handy-Verbot durchzusetzen, denn das Handy sei mittlerweile zu einem Arbeitsmittel geworden. Aber: „Man sollte es auf dem Tisch liegen lassen und wirklich nur im Notfall benutzen.“  

Den Zuschauerinnen und Zuschauern fielen aber auch die Diskriminierungen und Beleidigungen auf und sie fühlten sich davon abgestoßen, fügt Bas hinzu.

„Hetze gegen Abgeordnete schadet der Demokratie“

Der Demokratie schade es, wenn Abgeordnete sich aufgrund zunehmender Hetze in den sozialen Medien aus der Politik verabschieden wie etwa die sächsischen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz und Yvonne Magwas, Bundestagsvizepräsidentin der zurückliegenden Wahlperiode. Man habe noch nie so viele Abgeordnete unter Personenschutz nehmen müssen, sagt Bas und erinnert daran, dass auch Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter zunehmend angegriffen würden. Sie selbst stelle bei Beleidigungen und Drohungen auch Strafanzeige: „Es macht schon was mit einem, man wird vorsichtiger.“

In diesem Zusammenhang berichtet Bas, dass die Zuverlässigkeitsprüfung für den Zutritt zum Bundestag auf die Wahlkreismitarbeiter von Abgeordneten ausgedehnt wurde. Es gebe immer wieder Vorfälle, dass jemand ein Sicherheitsrisiko ist. Die Gewaltbereitschaft sei gestiegen, betont sie und verweist auf den Versuch von Demonstranten im August 2020, sich Zutritt zum Reichstagsgebäude zu verschaffen. Bas: „Wir wollen die Sicherheit erhöhen, aber trotzdem ein offenes Haus bleiben.“

Keine Mehrheiten für AfD-Bewerber um Vizepräsidentenamt

Auf die Frage, weshalb die AfD keinen Bundestagsvizepräsidenten stellt, erläutert die Bundestagspräsidentin, dass die Fraktion das Recht habe, Wahlvorschläge einzubringen. Allerdings müssten die Kandidierenden die erforderliche Stimmenmehrheit erlangen, was ihnen bisher nicht gelungen sei. Auch sie selbst sei von ihrer Fraktion vorgeschlagen worden und habe mit Mehrheit gewählt werden müssen.

Was das neue Wahlrecht angeht, sieht Bas Vorteile, vor allem finanzielle Einsparungen durch die Verringerung der Zahl der Abgeordneten von zuletzt 733 auf künftig 630. Aber auch in räumlicher Hinsicht sei der Bundestag aufgrund seiner Größe an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen, die Arbeitsfähigkeit leide darunter. Sollte die Wahlrechtsreform noch einmal diskutiert werden, ist aus ihrer Sicht darauf zu achten, dass der „Deckel“ von 630 Abgeordneten gehalten wird.

Rückgang des Frauenanteils „dramatisch“

Als „dramatisch“ bezeichnet Bärbel Bas den Rückgang des Frauenanteils an den Abgeordneten von knapp 36 auf gut 32 Prozent. Sollte das Wahlrecht erneut reformiert werden, müsse eine Geschlechterparität im Parlament in Betracht gezogen werden: „Ich bin eine Verfechterin, dass Parteien es hinbekommen, ihre Listen paritätisch aufzustellen.“ 

Die Erfahrungen mit dem in der 20. Wahlperiode eingesetzten „Bürgerrat Ernährung im Wandel“ bewertet die Bundestagspräsidentin positiv. Sie sei nach wie vor begeistert von dem Projekt und hoffe, dass die Vorschläge der 160 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger in der neuen Wahlperiode wieder aufgegriffen werden: „Es sind tolle Vorschläge.“ Die Entscheidungen würden aber letztlich immer von den Abgeordneten getroffen. Bürgerräte seien kein Ersatz für ein Parlament, sondern eine Ergänzung. (vom/14.03.2025)

Parlament

Tobias Winkler: Wir müssen eigenständig für unsere Sicherheit sorgen

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Tobias Winkler steht am Rednerpult des Bundestages und spricht.

Tobias Winkler, CSU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied der deutschen Delegation zur Parlamentarierversammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (© DBT/Thomas Imo/photothek)

„Die größte Herausforderung für die europäische Sicherheit ist der mit Waffengewalt geführte Imperialismus von Wladimir Putin“, sagt Tobias Winkler (CDU/CSU), Mitglied der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV), die am 20. und 21. Februar 2025 zu ihrer Wintertagung in Wien zusammenkam. Nachdem sich Europa „viele Jahrzehnte auf die Sicherheitsgarantie der USA verlassen“ habe, müsse es nun „umso schneller handeln“ und mehr in seine Verteidigungsfähigkeit investieren, um den Rückstand aufzuholen und sich in die Lage zu versetzen, eigenständig für seine Sicherheit zu sorgen. Im Interview berichtet der CSU-Außen- und Europapolitiker aus dem Wahlkreis Fürth über seine aktuellen Eindrücke sowohl aus der Ukraine als auch aus den USA, spricht über die Politik der neuen US-Regierung und die Bindekraft der transatlantischen Beziehungen sowie über die Rolle, die die OSZE bei der Absicherung eines dauerhaften Friedens in der Ukraine spielen könnte. Das Interview im Wortlaut:

Herr Winkler, der russische Angriff auf die Ukraine hat sich im Februar zum dritten Mal gejährt. Der Krieg zieht sich hin. Sie sind kürzlich von einer Reise im Auftrag der OSZE aus der Ukraine zurückgekommen. Was für Eindrücke haben Sie dort gewonnen? 

Mitte Februar habe ich die Ukraine das zweite Mal seit der Invasion vor drei Jahren besucht. Meine persönlichen Eindrücke aus Kyjiw beschreiben eine Stadt, in der auf den ersten Blick nur wenig an den Krieg erinnert. Auf den zweiten Blick sieht man, dass auf den Straßen überwiegend Frauen und Kinder zu sehen sind, nachts wird nur sehr spärlich beleuchtet und die Handy-App, die vor Luftalarm warnt, alarmiert immer wieder, völlig unvermittelt, Tag und Nacht. Am Morgen unserer Ankunft stürzte eine Rakete nicht weit vom Parlamentsgebäude und unserem Hotel in einen Park. Man sieht in der Stadt relativ wenige Zerstörungen, aber immer wieder Orte, an denen der Soldaten gedacht wird, mit Flaggen, Bildern, Briefen, zerstörten Militärfahrzeugen oder anderen Symbolen. Das ist ergreifend und lässt niemanden kalt. 

Ihre Reisen nach Kyjiw sind jedes Mal ein großer zeitlicher Aufwand, insbesondere da Sie ab Polen auf den Nachtzug angewiesen sind. Warum ist es so wichtig, sich als Abgeordneter vor Ort persönlich ein Bild zu machen? Reichen dazu die Berichte und Schilderungen in den Medien und durch Ihre Kollegen aus dem ukrainischen Parlament nicht aus?

Wer Butscha besucht hat und sieht, wie wahllos in den 33 Tagen der russischen Besatzung im Februar 2022 über 500 ukrainische Zivilisten ermordet wurden, Frauen, Kinder, alte Menschen, der versteht die hohe Motivation, mit der die Ukrainer verhindern wollen, dass ihr Land in russische Hände fällt. Die Stimmung, die von solchen Orten ausgeht, ist unbeschreiblich und können Sie nur bei einem Besuch aufgreifen. Andererseits ist es auch für die ukrainische Seite von großer Bedeutung, dass die Menschen spüren und sehen, dass sie nicht allein gelassen werden. 

Bei Ihrer Reise im Februar haben Sie auch einige hochrangige Politiker, unter anderem den Präsidenten des ukrainischen Parlaments, der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk getroffen. Was können Sie aus den politischen Gesprächen berichten?

Zum Zeitpunkt meines Besuchs gab es die ersten Berichte über das Telefonat zwischen US-Präsident Donald Trump und Wladimir Putin, wenige Stunden vor unserer Ankunft. Die Angst, dass ein Diktatfrieden über die Köpfe der Ukrainer hinweg vereinbart werden könnte, war groß. Es gab auch die Bitte, dass die EU und die OSZE mit am Tisch sitzen sollten, wenn mit der Ukraine über einen dauerhaften Frieden verhandelt werde. Anders als bei meinem letzten Besuch im Sommer 2024 schien ein Kriegsende in absehbarer Zeit realistisch. Die Angst vor einer Niederlage oder einem strategischen Fehler, wie einem Waffenstillstand, den Russland zum Ausbau der Stellungen nutzen könnte, war immer wieder spürbar.

Der Krieg in der und um die Ukraine war auch Thema bei der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), die kurz vor der OSZE-Tagung stattfand. Wie bewerten die Parlamentarier die dortigen diplomatischen Vorstöße seitens der USA, um den Krieg zu beenden? 

Die Sorge vor einem kompletten Stopp der Unterstützung durch die USA war groß. Die US-Abgeordneten waren sichtlich bemüht, das Vertrauen aufrecht zu halten und relativierten in Teilen die Aussagen des US-Vizepräsidenten J. D. Vance auf der MSC. Der Stil des US-Präsidenten wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Es gab aber auch einige Stimmen, die darauf hofften, dass eine neue Dynamik auch neue Möglichkeiten für Verhandlungen bieten könnte. Die Unterstützung für die Ukraine und die Aufrechterhaltung der regelbasierten Ordnung, auch im Sinne der Helsinki-Schlussakte, überwogen mit großer Mehrheit bei den Delegationen.

Welche Rolle kommt der OSZE als größter regionaler Sicherheitsorganisation der Welt und als ein Ort der internationalen Diplomatie und Abstimmung bei der Beendigung des Ukraine-Krieges zu insbesondere wenn man an die jüngsten Alleingänge der neuen US-Regierung denkt? 

In der OSZE sind neben den USA auch Russland und die Ukraine Mitglied. Damit bietet die Organisation einen geeigneten Rahmen für Gespräche und Verhandlungen auch über einen Friedensschluss hinaus. Wenn ein Frieden dauerhaft abgesichert werden soll, ist dies eine große militärische, aber auch eine diplomatische Herausforderung. Bei Letzterem könnte der OSZE eine wichtige Rolle zufallen, ebenso bei der Etablierung einer Nachkriegsordnung, der Durchführung von Wahlen oder der Ahndung von Kriegsverbrechen, deren Dokumentation sie bereits heute unterstützt.

Sicherheit wurde in Westeuropa in den vergangenen Jahrzehnten stets transatlantisch gedacht, die USA sind selbst Mitglied der OSZE und führen mit der Nato das mächtigste Verteidigungsbündnis der Welt an. Kann die OSZE dazu beitragen, Washington davon zu überzeugen auf dem europäischen Kontinent engagiert zu bleiben? 

Donald Trump ist kein Freund von internationalen Organisationen, da er die USA so stark wähnt, dass durch die US-Mitgliedschaft stets nur die anderen profitierten. Der Nutzen für das eigene Land scheint ihm oft nicht recht bewusst zu sein. Die europäischen Verbindungen zu den USA sind kein dickes Seil, das man mit einem Hieb durchschlagen kann, sondern es sind abertausende dünne Fäden, die in Summe eine viel größere Widerstandsfähigkeit aufweisen. Die Verbindungen zwischen einzelnen Abgeordneten sind deshalb wichtig als Gesprächskanäle, für die gegenseitige Verständigung und als Gewinn für beide Seiten. 

Als OSZE-Wahlbeobachter in den USA haben Sie im vergangenen November einen tiefen Einblick in das Land bekommen. Hilft Ihnen das nachzuvollziehen, wie die aktuelle US-Politik in Amerika mehrheitsfähig werden konnte? 

Der amerikanische Wahlkampf war von Populismus geprägt. In einer komplexen Welt konnte die Kampagne der Republikaner mit einfachen Antworten vielen Menschen Hoffnung geben. „Make America Great Again“ versprach die Lösung gegen steigende Preise, Wohlstandsverluste, Wirtschaftskrise, Migration oder die Übergriffigkeit des Staates zu sein. Mit den Themen trafen die Republikaner sehr viel besser die Sorgen der Durchschnittsamerikaner als es die Demokraten und Kamala Harris vermochten. Dazu kamen die riesigen Summen für den Wahlkampf in zweistelliger Milliardenhöhe, die in TV-Spots und Social-Media-Kampagnen gesteckt wurden. Ob die aktuelle US-Politik mehrheitsfähig ist, muss sich aber erst noch beweisen. Dazu ist es nur wenige Wochen nach Amtsantritt noch viel zu früh.

Das Generalthema der OSZE-Versammlung lautete: „Herausforderungen für die europäische Sicherheit“. Gehört nun der amerikanische Rückzug zu den größten Herausforderungen für die europäische Sicherheit? 

Nein. Die größte Herausforderung für die europäische Sicherheit ist der mit Waffengewalt geführte Imperialismus von Wladimir Putin. Die Großmachtphantasien und sein Versuch, mit militärischen Mitteln ein großrussisches Reich wiederzuerlangen, bedrohen die westliche Wertegemeinschaft, die liberale Demokratie und die Sicherheit in ganz Europa. Wir haben uns viele Jahrzehnte auf die Sicherheitsgarantie der USA verlassen, ohne selbst mehr in unsere Verteidigungsfähigkeit zu investieren. Die Hoffnung auf ein friedliches Europa hat die europäischen Staaten bequem werden lassen. Nun müssen wir umso schneller handeln, um den Rückstand aufzuholen und uns in die Lage zu versetzen, eigenständig für unsere Sicherheit zu sorgen.

Müssen jetzt die Europäer, allen voran die Europäische Union, mehr für ihre Sicherheit tun als lediglich den „europäischen Pfeiler in der Nato“ zu verstärken? 

Es wäre naiv zu glauben, dass 350 Millionen US-Amerikaner dauerhaft für die Sicherheit von über 500 Millionen Europäern bezahlen. Wir sind in der EU stark genug, dies selbst zu organisieren. Dazu brauchen wir aber den politischen Willen und müssen unsere Prioritäten neu justieren. Unsere Kräfte zu bündeln, das bedeutet nicht nur bei der direkten Verteidigung, sondern bereits bei der Beschaffung von Material oder strategischer Lastenteilung. Hier kann und muss die EU in den nächsten Jahren sehr viel mehr erreichen, nicht gegen die Nato, sondern als sinnvolle Ergänzung.

Sie sind in der OSZE-PV-Berichterstatter für Politische Angelegenheiten und Sicherheit. Was sind sind in Ihrem Bericht die wichtigsten Punkte und was hat die Versammlung bei der Wintertagung neben der Ukraine noch bewegt? 

Auf der Wintertagung stelle ich als Berichterstatter die Leitlinien für meinen jährlichen Bericht vor, der während der Tagung im Juli verabschiedet wird. Auch hier war es mir wichtig, die Unterstützung für die Ukraine in den Mittelpunkt zu stellen, aber ich habe mich selbstverständlich auch anderen Regionen und Themen gewidmet. Der Nahe Osten, der Südkaukasus, Zentralasien oder der Balkan spielten ebenso eine wichtige Rolle wie der Schutz kritischer Infrastruktur, der Kampf gegen Antisemitismus oder die Finanzierung und Aufgaben der OSZE, die 50 Jahre nach der Helsinki-Schlussakte gefordert ist wie vielleicht nie in ihrer Geschichte. Die OSZE ist eine einmalige Plattform für Diplomatie, auch in schwierigsten Zeiten, sofern die Teilnehmer echte Dialogbereitschaft zeigen und die regelbasierte Ordnung respektieren. Ich hoffe sehr, dass wir die Kraft haben, diese einmalige Organisation in eine gute Zukunft zu führen und dass ihre Möglichkeiten dazu beitragen, zwischen den 57 Mitgliedsländern wieder dauerhaften Frieden zu sichern, von Vancouver bis Wladiwostok. (ll/12.03.2025)

Parlament

Eva Högl: Wir müssen in unsere Verteidigungs­fähigkeit investieren

„Es ist unbedingt notwendig, dass unsere Bundeswehr vollständig einsatzbereit ist, und dafür braucht es auch viel Geld“, sagte die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Eva Högl, am Dienstag, 11. März 2025, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen angesprochen auf ein weiteres Sondervermögen für die Bundeswehr. Högl hat am selben Tag ihren Wehrbericht 2024 (20/15060) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas überreicht. Diese Summen seien notwendig, um glaubwürdig abschrecken zu können und um sich auch wirksam verteidigen zu können. „Das ist gutes Geld, das investiert wird in Frieden und Freiheit“, sagte Högl.

Investitionen und Fortschritte

Bundestagspräsidentin Barbel Bas (links) und die Wehrbeauftragte Dr. Eva Högl (rechts) halten den Wehrbericht 2024 in der Hand, den Högl an Bas übergibt. Im Hintergrund sind die Deutschland- und die Europaflagge zu sehen.

Die Wehrbeauftragte des Bundestages Eva Högl (rechts) hat ihren Wehrbericht 2024 am 11. März an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (links) übergeben. (© DBT/Thomas Koehler/photothek)

Das bereits beschlossene Sondervermögen von 100 Milliarden Euro sei wichtig gewesen, um besondere Investitionen nachzuholen, zum Beispiel in neue Flugzeuge und Flugabwehrgeschütze. Nun müsse weiter in modernes Material, Personal und Infrastruktur investiert werden. So brauche die Bundeswehr dringend moderne Drohnen und Technik zur Abwehr von Drohnen. Doch die Wehrbeauftragte stellte auch fest, dass „nur Geld allein nicht reicht“. 

Die Bundeswehr müsse auch in eine moderne Verwaltung investieren und es bedürfe besserer Verfahren und Prozesse. „Die Beschaffung muss noch schneller laufen und das europäische Vergaberecht muss flexibler genutzt werden“, forderte Eva Högl. Die Wehrbeauftragte sah aber auch Fortschritte. Es seien Vorschriften geändert, Reformen umgesetzt und Verträge geschlossen worden. Auch der Bundestag habe einen Beitrag dazu geleistet, indem viele Beschlüsse zügig gefasst worden seien, die wiederum von den Ämtern schnell vorbereitet wurden. „So muss es weitergehen“, sagte die Wehrbeauftragte. 

Verbesserte Rahmenbedingungen

Wie Högl bei der Übergabe des Berichts an die Bundestagspräsidentin sagte, ist es ihr im Jahr 2024 gelungen, die Rahmenbedingungen für die Bundeswehr zu verbessern. Noch immer habe aber die Bundeswehr nicht alles, was sie benötigt, um ihren Auftrag zu erfüllen. Unabhängig davon könne man stolz sein auf die Leistungen der Soldatinnen und Soldaten, befand die Wehrbeauftragte. „Die 181.174 Frauen und Männer leisten jeden Tag einen herausragenden Dienst“, sagte Högl. 

Bundestagspräsidentin Bas zeigte sich erfreut, dass es in diesem Jahr erstmals am 15. Juni einen Veteranentag geben werde, den der Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen habe. Das sei ein gutes Signal, befand Bas.

Angespannte Personalsituation

Im Bericht der Wehrbeauftragten wird der angespannten Personalsituation viel Raum gegeben. „Genügend und vollständig einsatzbereites Personal ist der Schlüssel zur Verteidigungsfähigkeit“, heißt es in der Vorlage. Högl weist darauf hin, dass die Bundeswehr dem ursprünglich bis zum Jahr 2025 gesteckten, jedoch später zeitlich angepassten Ziel, eine Personalstärke von 203.000 Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2031 zu erreichen, im Berichtsjahr erneut nicht nähergekommen sei. 

Bereits jetzt stehe zudem infrage, „ob diese Anzahl für die zukünftigen Herausforderungen überhaupt ausreichend ist“. Ende des Jahres 2024 habe die Stärke des militärischen Personals 181.174 aktive Soldatinnen und Soldaten betragen. Gleichzeitig, so Högl, werde die Bundeswehr immer älter. „Während das Durchschnittsalter Ende 2019 noch 32,4 Jahre betrug, ist es bis Ende 2024 auf 34 Jahre gestiegen.“

Hohe Abbruchquote 

Im Berichtsjahr haben ihren Angaben nach rund 20.290 Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten, ein Plus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. So erfreulich die gestiegenen Zahlen bei Bewerbungen und Einstellungen auch seien der hohe Anteil derjenigen, die den Dienst noch während der Probezeit abbrechen, bleibe weiterhin „äußerst problematisch“. 

Von den 2023 angetretenen 18.810 Soldatinnen und Soldaten hätten 5.100 (27 Prozent) die Bundeswehr wieder verlassen: 4.900 auf eigenen Wunsch durch Widerruf der Verpflichtungserklärung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit und 200 durch Entlassungen. „Insgesamt verlässt jede beziehungsweise jeder Vierte die Bundeswehr wieder innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten“, teilt die Wehrbeauftragte mit. Die Anstrengungen, die hohe Abbruchquote deutlich zu senken, müssten erhöht und intensiviert werden, fordert sie. 

„Pistorius' Wehrdienstmodell gut und richtig“

Die Wehrbeauftragte schaltet sich auch in die Debatte über die Wiedereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht ein. Das von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vorgestellte, aber aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages nicht verabschiedete Wehrdienstmodell sei ein guter und richtiger Vorschlag, so Högl. 

Auf Grundlage eines für volljährige Männer bindend und für volljährige Frauen freiwillig zu beantwortenden Fragebogens wäre danach eine Einladung zur Musterung und anschließend die Auswahl der Geeignetsten und Motiviertesten erfolgt. „Die Wehrbeauftragte befürwortet bereits seit Beginn ihrer Amtszeit ein sogenanntes Gesellschaftsjahr also ein verpflichtendes Jahr für junge Frauen und Männer etwa im Umweltschutz, im sozialen Bereich oder bei der Bundeswehr“, heißt es in dem Bericht. 

„Brigade Litauen ein Signal der Solidarität“

Darin macht die Wehrbeauftragte auch deutlich, dass die Nato „das Fundament für unsere Sicherheit ist und bleibt“. Im Sommer 2024 habe das für Deutschland und die Partner existenzielle Bündnis sein 75-jähriges Bestehen gefeiert. 

Als ein besonderes Signal der Solidarität mit den Nato-Partnern und für die Landes- und Bündnisverteidigung sieht Högl die Aufstellung der Brigade Litauen. Die schon im Jahr 2023 geplante und seitdem im Aufwuchs befindliche Aufstellung der Panzerbrigade 45 sei in dieser Ausprägung erstmalig in der Geschichte der Bundeswehr. 

Attraktiverer Dienst und bessere soziale Absicherung

Einen entscheidenden Baustein für die Brigade Litauen stelle das Artikelgesetz Zeitenwende dar, das der Bundestag im Januar 2025 mit einer breiten Mehrheit beschlossen hat. „Es enthält viele wichtige Maßnahmen, die vor allem den Dienst in Litauen attraktiver gestalten sollen, unter anderem die Erhöhung der finanziellen Leistungen für Soldatinnen und Soldaten im Ausland, die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Verpflichtungsprämien sowie die Vergütungsmöglichkeit für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen“, heißt es in der Vorlage. 

Zur Verbesserung der sozialen Absicherung seien zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert worden.

48 Eingaben zu sexualisiertem Fehlverhalten

Noch längst nicht erreicht ist nach Aussage der Wehrbeauftragten die vollständige Gleichstellung der Geschlechter in der Bundeswehr. „Soldatinnen sehen sich weiterhin nicht selten Vorurteilen, Diskriminierung und leider zuweilen sexueller Belästigung ausgesetzt“, schreibt Högl. Insgesamt habe sie im Berichtsjahr 48 Eingaben zu sexualisiertem Fehlverhalten erhalten.

Daneben habe sie die Ermittlungen zu 376 meldepflichtigen Ereignissen wegen des Verdachts auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beobachtet. Sehr zu begrüßen sei daher die Entscheidung des Verteidigungsministers, das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr mit einer wissenschaftlichen Dunkelfelduntersuchung zu Ursachen, Ausmaß und Folgen von sexualisiertem Fehlverhalten in der Bundeswehr zu beauftragen, heißt es in dem Wehrbericht. (eis/hau/11.03.2025)