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Regierungsumbildung

Bundespräsident händigt Ministern Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit Bundeskanzler Friedrich Merz und den ernannten Ministern Steffen Bilger, Carsten Linnemann und Nina Warken sowie den entlassenen Ministern Patrick Schnieder und Thorsten Frei (von links). Die Personen stehen nebeneinander vor blauem Hintergrund mit der Standarte des Bundespräsidenten in der Mitte. Linnemann und Warken halten die Ernennungsurkunde, Frei hält die Entlassungsurkunde in der Hand.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit Bundeskanzler Friedrich Merz und den ernannten Ministern Steffen Bilger, Carsten Linnemann und Nina Warken sowie den entlassenen Ministern Patrick Schnieder und Thorsten Frei (von links) (© picture alliance/dpa | Michael Kappeler)

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Mittwoch, 29. Juli 2026, in seinem Amtssitz am Spreebogen den von der Regierungsumbildung betroffenen Ministerinnen und Ministern die Ernennungs- und Entlassungsurkunden ausgehändigt. Damit übernimmt die bisherige Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) aus Baden-Württemberg das Amt der Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes, das bisher der designierte CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei, ebenfalls aus Baden-Württemberg, innehatte. 

Neuer Gesundheitsminister

Das Gesundheitsministerium wird vom nordrhein-westfälischen CDU-Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann übernommen, der bisher Generalsekretär seiner Partei war. Ihm folgt in diesem Amt zunächst bis zum nächsten Bundesparteitag kommissarisch die Hamburger CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann nach, die am 27. Juli vom CDU-Bundesvorstand einstimmig gewählt wurde. 

Neuer Verkehrsminister

Der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Steffen Bilger wird neuer Bundesminister für Verkehr und damit Nachfolger des CDU-Abgeordneten Patrick Schnieder aus Rheinland-Pfalz. 

Warken, Linnemann und Bilger sollen voraussichtlich am Mittwoch, 9. September, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Bundestag vereidigt werden. Darin heißt es, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister “bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid„ leisten.

Rochade Parlamentarischer Staatssekretäre

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein, zugleich CDU-Abgeordnete aus Sachsen, wechselt als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesministerium für Gesundheit. Sie löst dort in diesem Amt den CDU-Abgeordneten Tino Sorge aus Sachsen-Anhalt ab. 

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor aus Mecklenburg-Vorpommern, bisher Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, wechselt als Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit in das Bundeskanzleramt. Er löst dort den hessischen CDU-Abgeordneten Dr. Michael Meister ab.

Die niedersächsische CDU-Abgeordnete Gitta Connemann, bisher Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wird Nachfolgerin von Philipp Amthor als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Sie bleibt Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung.

Der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger wird neuer Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Nachfolger von Gitta Connemann.

Nina Warken

Die 47-jährige Rechtsanwältin Nina Warken aus Tauberbischofsheim war seit dem 6. Mai 2025 Bundesgesundheitsministerin. Sie zog erstmals 2013 über die CDU-Landesliste Baden-Württemberg in den Bundestag ein. 2017 reichte ihr Listenplatz nach der Bundestagswahl nicht für einen Wiedereinzug. Sie rückte jedoch im Dezember 2018 nach, als der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth aus dem Bundestag ausschied, um Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts zu werden.

Bei der Bundestagswahl 2021 errang Warken erstmals das Direktmandat im Wahlkreis Odenwald – Tauber mit 35,8 Prozent der Erststimmen, da ihr Vorgänger Alois Gerig nach zwölf Jahren im Bundestag nicht mehr kandidiert hatte. 2025 verteidigte sie mit 42,8 Prozent der Erststimmen ihr Direktmandat. 

Bevor sie Gesundheitsministerin wurde, arbeitete Warken als ordentliches Mitglied im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss mit, war in ihrer ersten Wahlperiode Obfrau ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss zum US-Auslandsgeheimdienst “National Security Agency“ (NSA) und von 2019 bis 2021 stellvertretende Vorsitzende im Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut. Sie war ordentliches Mitglied im Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes und im Parlamentarischen Begleitgremium Covid-19-Pandemie sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Unterausschuss Kommunales. 

In der vergangenen Wahlperiode von 2021 bis 2025 war Nina Warken Parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion und 2022/23 Ko-Vorsitzende der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. In ihrer neuen Funktion im Bundeskanzleramt ist sie auch Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste des Bundes.

Carsten Linnemann

Der neue Gesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann, der am 10. August 49 Jahre alt wird, gehört dem Bundestag seit 2009 an. In seinem Wahlkreis Paderborn gewann der Diplom-Volkswirt bereits fünfmal das Direktmandat, 2013 mit dem besten Ergebnis von 59,1 Prozent der Erststimmen und zuletzt 2025 mit 45,5 Prozent der Erststimmen. Linnemann folgte im Wahlkreis auf Gerhard Wächter, der nach zwei Wahlperioden im Bundestag nicht mehr kandidiert hatte.

Linnemann war ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Wirtschaftsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, im Tourismusausschuss, im Sportausschuss, in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ (2011 bis 2013) und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. 

Von 2018 bis 2021 und seit Mai 2025 war Carsten Linnemann stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Er gehört dem Parlamentskreis Mittelstand der Fraktion an, war von 2013 bis 2021 Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU und seit Juli 2023 Generalsekretär der CDU.

Steffen Bilger

Der 47-jährige Jurist Steffen Bilger ist wie Linnemann seit 2009 Mitglied des Bundestages. Wie Linnemann hat auch er seinen Wahlkreis Ludwigsburg fünfmal in Folge direkt gewonnen, zuletzt 2025 mit 36,5 Prozent der Erststimmen. Wie Linnemann hatte auch er sein bestes Erststimmenergebnis bei der Bundestagswahl 2013 mit 50,4 Prozent. Den Wahlkreis hatte vor Bilger Matthias Wissmann von 1976 bis 2007 vertreten. 

Bilger war von 2009 bis 2018 ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss und von 2011 bis 2013 in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, danach Mitglied des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 des Grundgesetzes, des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat und stellvertretendes Mitglied des Abgas-Untersuchungsausschusses. Zudem war er Vorsitzender des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung.

Von 2018 bis 2021 war Steffen Bilger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. In der folgenden Wahlperiode von 2021 bis Anfang 2025 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion und war zugleich stellvertretendes Mitglied im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss.

In der laufenden Wahlperiode hatte er das Amt des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion inne. Darüber hinaus gehörte er dem Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dem Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. 

Christiane Schenderlein

Die 45-jährige Politikwissenschaftlerin Dr. Christiane Schenderlein aus Taucha bei Leipzig ist seit 2021 Mitglied des Bundestages. Zuvor war sie seit 2019 sächsische Landtagsabgeordnete. Sie erhielt bei der Bundestagswahl 2021 22,8 Prozent und 2025 25,0 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Nordsachsen und zog über die Landesliste Sachsen ihrer Partei ins Parlament ein. In ihrer ersten Wahlperiode war sie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien und stellvertretendes Mitglied im Tourismusausschuss und im Innenausschuss.

Seit dem 6. Mai 2025 war sie Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.

Philipp Amthor

Der 33-jährige Jurist Philipp Amthor ist seit 2017 Mitglied des Bundestages. Er gewann 2017 als Nachfolger von Matthias Lietz das Direktmandat im Wahlkreis „Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II“ mit 31,2 Prozent der Erststimmen. Bei den Bundestagswahlen 2021 und 2025 zog Amthor jeweils über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag ein, 2021 mit 20,7 und 2025 mit 19,9 Prozent der Erststimmen.

Amthor arbeitete in seiner ersten Wahlperiode als ordentliches Mitglied im Innenausschuss und im Europaausschuss und als stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss und in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit mit. In der vergangenen Wahlperiode war er ordentliches Mitglied im Innenausschuss und Mitglied der Berichterstattergruppe des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ sowie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, im Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes und im Geschäftsordnungsausschuss. Seit dem 6. Mai 2025

Gitta Connemann

Die 62-jährige Juristin Gitta Connemann aus Hesel in Ostfriesland zog nach der Wahl 2002 als Nachfolgerin von Rudolf Seiters erstmals ins Parlament ein. Bei sieben Bundestagswahlen in Folge errang sie in ihrem Wahlkreis Unterems stets das Direktmandat, zuletzt 2025 mit40,5 Prozent der Erststimmen. Ihr bestes Ergebnis erzielte sie 2013 mit 54,7 Prozent der Erststimmen. 

Während in ihren ersten beiden Wahlperioden der Rechtsausschuss im Mittelpunkt ihrer Ausschussarbeit lag, rückte später der Landwirtschaftsausschuss in den Vordergrund. Dem Agrarausschuss gehörte sie von 2005 bis 2015 als ordentliches Mitglied an und war von 2014 bis 2015 dessen Vorsitzende, danach bis 2021 stellvertretendes Mitglied. Von 2003 bis 2007 war sie Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, von 2010 bis 2013 ordentliches Mitglied des Gorleben-Untersuchungsausschusses, von 2017 bis 2025 des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53a des Grundgesetzes und von 2021 bis 2025 des Bildungs- und Forschungsausschusses, darüber hinaus seit 2018 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien.

Von 2015 bis 2021 war Gitta Connemann stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Seit 2021 war sie stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsausschuss, im selben Jahr wurde sie als Nachfolgerin von Carsten Linnemann zur Bundesvorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU gewählt. Seit dem 6. Mai 2025 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ebenso lange ist sie Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand. 

Johannes Steiniger

Der 39-jährige Gymnasiallehrer für Mathematik und Gemeinschaftskunde Johannes Steiniger aus Bad Dürkheim gehört dem Bundestag seit 2013 an. Er zog zunächst über die Landesliste Rheinland-Pfalz seiner Partei in den Bundestag ein, errang aber 2017, 2021 und 2025 das Direktmandat im Wahlkreis Neustadt – Speyer als Nachfolger von Norbert Schindler mit zuletzt 34,7 Prozent der Erststimmen

Steiniger ist Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der Unionsfraktion und Sprecher der Fraktion für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Aktuell ist er auch stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, im Sportausschuss und im Digitalausschuss. In früheren Wahlperioden hatte er zudem als ordentliches Mitglied im Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ und als stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Menschenrechtsausschuss, im Petitionsausschuss, im Bildungs- und Forschungsausschuss, im Wirecard-Untersuchungsausschuss und im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung mitgewirkt. (vom/29.07.2026)

Parlament

Thorsten Frei zum neuen Chef der Unionsfraktion gewählt

Thorsten Frei sitzt auf einem schwarzen Stuhl und blickt in die Kamera.

Thorsten Frei beim Pressestatement nach der Sondersitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bei der er mit 91,9 Prozent der Stimmen zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen neuen Vorsitzenden. In der Sondersitzung der Fraktion am Mittwoch, 29. Juli 2026, wählten die Fraktion den Abgeordneten Thorsten Frei im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zum Nachfolger von Jens Spahn. Spahn war am 18. Juli aufgrund der Debatte um die Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für seinen zuvor dort geborenen Sohn zurückgetreten. Er war seit dem 6. Mai 2025 Fraktionschef gewesen. 

Für Thorsten Frei, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Dr. Markus Söder (CSU) für das Amt vorgeschlagen hatten, stimmten 170 von 185 anwesenden Abgeordneten (91,9 Prozent). Die Unionsfraktion zählt 208 Mitglieder. 

Fraktionsvize und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer

Thorsten Frei gehört dem Bundestag seit der Bundestagswahl 2013 an. Er vertritt den baden-württembergischen Wahlkreis Schwarzwald-Baar, zu dem auch fünf Gemeinden des Ortenaukreises gehören. Sein Vorgänger als Wahlkreisabgeordneter war Siegfried Kauder. Bei seiner ersten Wahl erhielt Frei 56,7 Prozent der Erststimmen, 2017 47,0 Prozent, 2021 36,4 Prozent und bei der letzten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 42,3 Prozent. 

Seit dem 6. Mai 2025 gehörte Frei als Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts der Bundesregierung an. In der Bundestagsfraktion war er zuvor von 2018 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender mit Zuständigkeit für Innen- und Rechtspolitik und von 2021 bis 2025 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer.

Gemeinderat, Kreisrat, Oberbürgermeister

Frei, der am 8. August 53 Jahre alt wird, stammt aus Bad Säckingen (Kreis Waldshut). Er ist römisch-katholisch, verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg war er zunächst als Rechtsanwalt tätig, ehe er 2002 als Regierungsrat in die Dienste des baden-württembergischen Staatsministeriums trat und persönlicher Referent des Staats- und Europaministers Dr. Christoph Palmer wurde. 2004 wurde er mit 68,7 Prozent der Stimmen als Nachfolger von Dr. Bernhard Everke zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Donaueschingen gewählt. Nach achtjähriger erster Amtszeit steigerte er sein Ergebnis bei der Wiederwahl 2012 auf 99,2 Prozent der Stimmen.

Begonnen hatte seine politische Laufbahn 1999 als Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen. 2001 folgte der Vorsitz des CDU-Kreisverbands Waldshut. Von 2006 bis 2016 war Frei Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Baden-Württemberg, von 2009 bis 2019 Kreisrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises. Von 2017 bis 2025 war er zudem Kreisvorsitzender der CDU Schwarzwald-Baar. Seit 2007 ist er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg. (vom/29.07.2026)

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe verwirft Heilmanns Organklage zum Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht im Karlsruher Schlossbezirk

Das Bundesverfassungsgericht im Karlsruher Schlossbezirk (© picture alliance / | Daniel Kalker)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge im Organstreitverfahren des ehemaligen Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergieänderungsgesetz („Heizungsgesetz“) im Jahr 2023 verworfen. Das Gericht hat seinen Beschluss am Donnerstag, 23. Juli 2026, zu dem Verfahren einstimmig gefasst (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23).

Abschließende Beratung vor der Sommerpause 2023 untersagt

Heilmann sah sich durch das damalige Gesetzgebungsverfahren insgesamt wie auch durch einzelne Verfahrensschritte in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte Erfolg, wie das Gericht am 5. Juli 2023 mitgeteilt hatte. Das Gericht untersagte dem Deutschen Bundestag, die zweite und dritte Lesung in der damals laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Dadurch konnte der Gesetzentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 verabschiedet werden.

Der Abgeordnete hatte beanstandet, dass bis zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 5. Juli 2023 kein Gesetzentwurf vorgelegen habe, aus dem das „eigentlich Gewollte“ erkennbar gewesen sei, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Gerichts. Außerdem habe er seine Rechte dadurch verletzt gesehen, dass die Plenarberatung nach der Sommerpause 2023 ohne weitere Ausschussberatung stattgefunden habe. Der Bundestag hatte das Gesetz dann am 8. September 2023 in der Ausschussfassung beschlossen (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/7595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

„Verletzung der Abgeordnetenrechte nicht ausreichend dargelegt“

Im Hauptsacheverfahren verwarf der Zweite Senat nun die Organklage als unzulässig, weil Heilmann nicht ausreichend dargelegt habe, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, werde durch die Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens dann verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird und Mitwirkungsrechte von Abgeordneten leerlaufen, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehle. Dies zeige Heilmann jedoch nicht auf.

Das Gericht argumentiert, der Abgeordnete habe eine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber anderen Abgeordneten durch das Vorenthalten von Informationen nicht nachvollziehbar darlegen können. Soweit er geltend mache, die damalige Ampelkoalition habe sich der Kommunikation verweigert, sie „die Möglichkeit einer Verletzung seines Abgeordnetenrechts ebenfalls nicht ersichtlich“. Aus seinem Vortrag ergebe sich auch nicht, dass das Gesetzgebungsverfahren insgesamt seinen Zweck verfehlt haben könnte, „die parlamentarische Willensbildung hierüber zu ermöglichen“. 

„Gesetzentwurf war nicht nur ein Platzhalter“

Der Regierungsentwurf sei entgegen Heilmanns Einschätzung nicht nur ein „Platzhalter“ und damit eine „ungeeignete Beratungsgrundlage“ gewesen. In den Ausschussberatungen hätten die konkretisierungsbedürftigen „Leitplanken“ nicht die alleinige Beratungsgrundlage gebildet. Mit der Formulierungshilfe des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2023 hätten auch die erforderlichen Informationen vorgelegen, damit eine Willensbildung im Plenum möglich war. 

Nicht zutreffend ist aus Sicht des Gerichts auch Heilmanns Einschätzung, dass die bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung abgehaltenen Ausschussberatungen unmaßgeblich gewesen seien. „Zwar waren diese Beratungen zeitlich stark verdichtet, aber weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer noch ohne Ergebnis“, so die Richterinnen und Richter. (vom/23.07.2026)

Parlamentarischer Freundeskreis

Abgeordnete festigen Beziehungen zu Taiwan

Das Bild zeigt einen großen Raum im Präsidentenpalast in Taipei. Links am Tisch der Abgeordnete Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender und Delegationsleiter der Freundschaftsgruppe, und rechts den taiwanischen Staatspräsidenten, Lai Ching-te, am Sitz des Staatspräsidenten, sowie außen links und rechts Mitglieder der deutschen Delegation und Vertreter gastgebender taiwanischer Institutionen.

Delegationsleiter Till Steffen (in der Mitte links) im Gespräch mit dem taiwanischen Präsidenten Lai Ching-te; links und rechts Mitglieder der Bundestagsdelegation sowie Vertreter gastgebender taiwanischer Institutionen. (© DBT/Dr. Till Steffen)

Die erprobte Zusammenarbeit auszubauen, vor allem angesichts globaler machtpolitischer Spannungen und Unsicherheiten: Das bekräftigten deutsche und taiwanische Abgeordnete bei bilateralen Gesprächen, zu denen eine Delegation des Parlamentarischen Freundeskreises Berlin-Taipei vom 23. bis 31. Mai 2026 nach Taiwan reiste.

Tenor der Gespräche war, in so gut wie allen Bereichen stärker zu kooperieren, berichtet der Vorsitzende des Freundeskreises, Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen). Ob IT-Produkte aus Taiwan oder Autos und Maschinen aus Deutschland: Beide Volkswirtschaften würden einander gut ergänzen.

Als demokratisch verfasste Staaten und offene Volkswirtschaften stehen Deutschland und Taiwan vor ähnlichen Herausforderungen und treten für eine regelbasierte, multilaterale Weltordnung ein, erläutert Steffen. „Die Zeichen stehen eindeutig auf ein engeres Zusammenrücken.“

Intensive Gespräche

In Taipeh erfuhr der Besuch aus Berlin große Würdigung. So wurde die Delegation vom taiwanischen Präsidenten Lai Ching-te empfangen. Im taiwanischen Parlament trafen die Bundestagsabgeordneten mit Mitgliedern der Taiwanisch-Deutschen Freundschaftsgruppe zusammen. Zudem tauschte man sich mit Regierungsvertretern und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus.

„Die Gastfreundschaft der Taiwaner und eine enge Verbundenheit war die ganze Zeit spürbar“, fasst Steffen die Atmosphäre zusammen. Außerdem trafen die Abgeordneten deutsche und taiwanische Wirtschaftsakteure und besuchten Hightech-Unternehmen sowie Wissenschaftseinrichtungen.

Besondere Beziehungen, besonderer Freundschaftskreis

Der Parlamentarische Freundeskreis Berlin-Taipei spiegelt das besondere Verhältnis Deutschlands zu Taiwan, zu dem Deutschland keine diplomatischen Beziehungen unterhält, erklärt Steffen.

Daher übernimmt der Freundeskreis, der die bilateralen Beziehungen auf parlamentarischer Ebene pflegt, auch Aufgaben, die es wegen der „Ein-China-Politik“ Deutschlands mit der Volksrepublik China auf Regierungsebene nicht gibt. So reisen hochrangige Repräsentanten wie Bundespräsident, Bundestagspräsidentin, Bundeskanzler, Außen- und Verteidigungsminister nicht zum Staatsbesuch nach Taiwan. Auch Besuche anderer Regierungsmitglieder sind eher selten.

Reger Austausch zwischen beiden Ländern bestehe dagegen, jenseits dieser diplomatischen Gepflogenheiten, bei den Parlamentariern sowie in Wirtschaft und Gesellschaft, erzählt Steffen. Die Volksrepublik China allerdings stehe den Aktivitäten des Freundeskreises, ja Beziehungen Taiwans mit anderen Ländern überhaupt, ablehnend gegenüber und habe auch den jüngsten Besuch der Delegation in Taiwan kritisiert.

„Chinas Rhetorik hat sich verschärft“

„Die Rhetorik Chinas gegenüber dem deutsch-taiwanischen Business as usual hat sich verschärft“, so Steffen. Der Besuch von Abgeordneten „überschreite eine rote Linie, sagt Peking“. Plötzlich nicht mehr gehen solle nun, was jahrzehntelange Praxis ist. China führe einen „Lawfare“ gegen Taiwan und versuche mit völkerrechtlichen Auslegungsfragen den außenpolitischen Handlungsspielraum Taiwans einzuschränken, analysiert der Grünen-Abgeordnete und Jurist. Das sei „Teil der Bemühungen Pekings auf vielen Ebenen“, die Insel einem chinesischen Gesamtstaat einzuverleiben.

Die Volksrepublik China betrachtet die Insel im Südchinesischen Meer als abtrünnige Provinz, während sich die „Republik China auf Taiwan“ als souveränen Staat sieht, von dem sich „Festland-China“ nach dem Bürgerkrieg durch die Gründung der Volksrepublik 1949 abgespalten hat. Dabei hat die Inselrepublik nie zur Volksrepublik gehört. China und Taiwan erkennen einander nicht als souveräne Staaten an.

Zusätzlich demonstriere die Volksrepublik mit Militärmanövern rund um Taiwan ihre Macht. Die Beziehungen sind angespannt. „Aber Peking geht nicht so weit, Taiwan physisch anzugreifen“, anders als etwa Russland in der Ukraine, zieht Steffen die europäische Parallele. In den letzten Jahrzehnten kam es sogar zu Schritten der Entspannung zwischen beiden Ländern. Es gibt Abkommen, die etwa Direktflüge ermöglichen oder Bankgeschäfte erleichtern.

Neue Töne auch in Taipeh

Überraschend beim jüngsten Delegationsbesuch sei für ihn der außenpolitische Kurswechsel der nationalkonservativen Oppositionspartei Kuomintang. Deren Vorsitzende glaube, Taiwan und Festland-China könnten sich auf Augenhöhe einander annähern und in der wiedererstarkten chinesischen Nation einen gemeinsamen Weg gehen, der von Taipeh mitbestimmt werde. Das werde nicht funktionieren und einen ähnlichen Verlauf nehmen wie nach der Übernahme Hongkongs. „Das ist eine besorgniserregende Haltung. Peking wird hundertprozentig seine Macht ausüben wollen“, mahnt Steffen. „Damit würde Taiwan seine Errungenschaften als freies Land aufs Spiel setzen.“

„Wir sehen unsere Praxis der Zusammenarbeit in einer Kontinuität die auch von Peking toleriert wurde. Wir wollen mit beiden Ländern zusammenarbeiten“, unterstreicht der deutsche Abgeordnete für den Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.

Gestiegene wechselseitige Zuneigung 

Taipeh suche angesichts der Drohgebärden seines großen Nachbarn international Anschluss. Es komme hinzu, dass die enge Kooperation mit der Schutzmacht USA unter der Regierung Trump Risse bekommen habe. „Beide Länder, Taiwan wie Deutschland, erleben gerade, dass man sich auf Washington nicht mehr so ganz verlassen kann“, so Steffen.

Auch deswegen erfahre die wechselseitige Zuneigung beider Staaten gerade einen Schub. „Die Rahmenbedingungen ändern sich. Daher findet mehr statt in dem Verhältnis.“ Mehr deutsche Unternehmen investieren in Taiwan und umgekehrt. Deutsche kommen nach Taiwan, etwa auch zum Studieren, und betrachten es als Alternative zu China. Beide Seiten hätten sich beim Delegationsbesuch darin bestärkt, die Zusammenarbeit auszubauen, berichtet Steffen. „Es liegt im Interesse Taiwans und Deutschlands, stärker zu kooperieren.“

„Nicht nur auf die chinesische Karte setzen“

Vor allem wirtschaftlich lasse sich ein Umdenken beobachten. Taiwanische Unternehmen, genauso wie deutsche, würden nicht mehr so einseitig in China investieren, sondern sich breiter aufstellen. Deutschland habe ein Interesse daran, weniger abhängig zu sein von einzelnen Ländern und seine Außenwirtschaftsbeziehungen zu erweitern. „Wir sind gut beraten, wenn wir nicht nur auf die chinesische Karte setzen.“

Der taiwanische Markt sei mit 23 Millionen Einwohnern nicht besonders groß, aber als Vertriebsstützpunkt für die gesamte Region gefragt.

Hightech-Partner

Interessant an Taiwan sei für Kooperationspartner und Investoren vor allem dessen technologische Stärke, die dem Land allein im ersten Quartal 2026 ein Wirtschaftswachstum von 13 Prozent beschert habe. „Das hat viel mit der Stärke der dortigen Chip-Industrie zu tun“, erläutert Steffen. Die Inselrepublik ist führend in der Halbleiterfertigung.

Die Verflechtung zwischen beiden Volkswirtschaften ist groß, so der Vorsitzende der Freundeskreises. Die deutsche Industrie frage in Taiwan Halbleiter nach, Airbus lasse dort produzieren, die Taiwaner wiederum führen mit Vorliebe deutsche Autos und der taiwanische Chip-Riese TSMC (Taiwan Semiconductor Manufacturing Company) investiere gerade gemeinsam mit Bosch, Infineon und NXP über zehn Milliarden Euro in den Bau einer Chipfabrik bei Dresden.

„Taiwan ist ein hoch entwickeltes Land, in dem Bildung einen hohen Stellenwert hat.“ Daher komme auch dem Aspekt des Voneinander-Lernens große Bedeutung zu. Die Wirtschaftsbeziehungen gereichten beiden Seiten zum Vorteil. Obwohl es kein Freihandelsabkommen gebe, bestünden keine hohen Zölle und Handelshemmnisse, und Investoren genössen Rechtssicherheit.

„Taiwaner sind stolz auf ihre Demokratie“

Ebenso stolz wie auf ihre technologischen und wirtschaftlichen Leistungen sind die Taiwaner auf ihren demokratischen Rechtsstaat, erzählt Taiwan-Kenner Steffen. Mit welcher Entschlossenheit die dortige Zivilgesellschaft dieses verteidige und sich beispielsweise gegenüber Desinformationen zur Wehr setze, sei beeindruckend. Eine Nichtregierungsorganisation habe einen digitalen Fact-Checker entwickelt. Technische Anwendungen mache man sich in Taiwan ganz selbstverständlich zunutze.

Ein Plug-in, einmal in den Browser geladen, übernimmt mithilfe von Künstlicher Intelligenz im Hintergrund das Fact-Checking, wenn man sich im Internet bewegt, erklärt Steffen. Auch beim Chatten und Telefonieren könne das Tool als Chatbot helfen. Man habe damit in Echtzeit, während der Recherche oder des Gesprächs, die Kontrolle: Kann das eigentlich stimmen, was da erzählt wird? Fake News werden auf diese Weise in Echtzeit entlarvt. Werden Eier wirklich knapp? Nein, es ist nur Panikmache, die Geschäfte sind gut gefüllt, die Lieferketten funktionieren, die Bauern produzieren. Von diesem privaten, bürgerschaftlichen Engagement könne sich Deutschland etwas abgucken, findet der Grünen-Abgeordnete. Umgekehrt zeige Taipeh großes Interesse daran, wie die Ukraine sich, ebenfalls mit Hightech-Hilfe von außen, aber auch einem beispiellosen Durchhaltewillen, gegenüber dem übergriffigen Russland behauptet.

Freundeskreis fördert Austausch

Der Parlamentarische Freundeskreis sehe seine Aufgabe darin, in die bilateralen Beziehungen zu investieren und den wechselseitigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Austausch zu fördern. Man bringe die durch eigene Anschauung gewonnenen Erfahrungen in die parlamentarische Arbeit ein und kümmere sich auch im Detail darum, dass etwa Mitarbeiter, ob aus Deutschland oder Taiwan, rund um den künftigen Produktionsstandort der Chipfabrik von TSMC günstige Rahmenbedingungen vorfinden.

„Der politische Anspruch des Freundeskreises ist, die Beziehungen zu fördern und eine solche Industrieansiedlung wie in Dresden zum Erfolg werden zu lassen“, sagt Steffen. „Wir bringen uns ein, damit die Potenziale der Zusammenarbeit voll ausgeschöpft werden. In Bezug auf Taiwan ziehen alle politischen Fraktionen an einem Strang.“

Die Delegation bestand aus den Abgeordneten Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen, Leitung), Dr. Markus Reichel, Klaus-Peter Willsch (beide CDU/CSU), Mandy Eißing (Die Linke) und Dr. Rainer Kraft (AfD). (ll/02.08.2026)

 

Parlament

Gelegentlich uneinheitlich: Namentliche Abstimmungen im Bundestag

Drei Hände mit blauen Abstimmungskarten bewegen sich auf den Einwurfschlitz einer Abstimmungsurne zu (Aufnahme von seitlich oben).

Namentliche Abstimmung am 26. März 2026 im Bundestag (© picture alliance / Flashpic | Jens Krick)

68 Mal hat der Bundestag seit Beginn der laufenden Wahlperiode am 25. März 2025 namentlich abgestimmt – über 32 Anträge, 27 Gesetzentwürfe, vier Entschließungsanträge, zwei Haushalts-Einzelpläne, eine Verordnung, einen Änderungsantrag und über die Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025. 

Namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten bis zum Beginn der Sitzung ohne besondere verlangt werden. Auf den blauen Abstimmungskarten, die in Urnen geworfen werden, steht neben dem Namen des Abgeordneten „Ja“, auf den roten „Nein“ und auf den weißen „enthalte mich“. 

Nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitfensters für die Abstimmung und der Frage, ob es Abgeordnete gibt, die ihre Stimmkarte noch nicht abgegeben haben, erklärt die Sitzungsleitung die Abstimmung für geschlossen und verkündet das Ergebnis, sobald die Schriftführer die Stimmen gezählt haben. Ist für die Annahme eines Gesetzentwurfs, eines Antrags oder einer Entschließung die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich, sind bei insgesamt 630 Abgeordneten mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Änderungen des Grundgesetzes verlangen grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 420 Ja-Stimmen.

Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“

Unzulässig ist eine namentliche Abstimmung bei bestimmten parlamentsinternen Verfahrensfragen. Die Geschäftsordnung nennt hier die Stärke des Ausschusses, die Abkürzung der Fristen, die Sitzungszeit und die Tagesordnung, die Vertagung der Sitzung oder der Beratung, einen Antrag auf Aussprache oder Schluss der Aussprache, die „Teilung der Frage“ (getrennte Abstimmung über Teile einer Vorlage), die Überweisung an einen Ausschuss, einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die Durchführung geheimer Wahlen und sonstige, nur in der Geschäftsordnung geregelte Verfahrensanträge. 

Die Ergebnisse aller namentlichen Abstimmungen im Plenum werden im Internetauftritt des Bundestages (Interner Link)sowie im jeweiligen Plenarprotokoll veröffentlicht, sodass sich die Wählerinnen und Wähler jederzeit über das Stimmverhalten ihrer Abgeordneten informieren können. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. 

Das bedeutet zum einen, dass sie nicht nur die Interessen ihres Wahlkreises vertreten, sondern immer das Wohl des „ganzen Volkes“ im Blick haben müssen. Zum anderen, dass sie nicht gezwungen sind, bei der Stimmabgabe der Empfehlung ihrer Fraktion zu folgen. Sie müssen sich somit nicht der sogenannten „Fraktionsdisziplin“ unterwerfen.

Kürzung der Kostenpauschale

Die Abgeordneten können also auch gegen die Haltung ihrer eigenen Fraktion stimmen, sie können sich der Stimme enthalten oder der Abstimmung fernbleiben, wenn sie in einer Sachfrage eine andere Meinung als die Mehrheit in der Fraktion vertreten. Gar nicht abzustimmen, ist allerdings mit Kosten verbunden. Einem Mitglied des Bundestages, das an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnimmt, werden 200 Euro von der monatlichen Kostenpauschale von derzeit monatlich 5.467,27 Euro abgezogen, wenn nicht bestimmte Ausnahmetatbestände greifen, etwa Krankheit, Mutterschutz oder eine Dienstreise. So steht es im Abgeordnetengesetz. 

In 30 der 68 namentlichen Abstimmungen dieser Wahlperiode kam es vor, dass Abgeordnete nicht dem Votum ihrer Fraktion folgten. Unabhängig davon haben sie generell die Möglichkeit, ihr Abstimmungsverhalten oder auch die Nichtteilnahme an einer Abstimmung bis zu drei Minuten lang im Plenum zu erklären oder eine entsprechende schriftliche Erklärung nach Paragraf 31 der Geschäftsordnung abzugeben. Diese Erklärungen stehen jeweils am Ende des Plenarprotokolls des jeweiligen Sitzungstages.

Abstimmung über die Krankenversicherungsreform

Jüngstes Beispiel für uneinheitliches Abstimmungsverhalten innerhalb einer Fraktion ist die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die am 10. Juli 2026 beschlossen wurde. In der Unionsfraktion stimmte der Abgeordnete Kai Whittaker gegen die Reform, in der SPD-Fraktion gab es drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen: dagegen stimmten Jan Dieren, Sabine Dittmar und Martin Kröber. Adis Ahmetović, Rasha Nasr, Truels Reichardt und Dr. Nina Scheer enthielten sich. Zu diesem Gesetz haben elf Abgeordnete Erklärungen zum Abstimmungsverhalten abgegeben, zehn von der Unionsfraktion, darunter Kai Whittaker, und Sabine Dittmar von der SPD.

In neun Fällen gaben Unionsabgeordnete Erklärungen ab, obwohl sie dem Votum ihrer Fraktion gefolgt sind und dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. So brachten beispielsweise die Abgeordneten Axel Knoerig, Hans Koller, Christina Stumpp, Klaus-Peter Willsch und Vanessa Zobel zum Ausdruck, dass sie die geplante Einführung einer Sonderabgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 ablehnen. 

Rentenniveau und Mandatsverlängerung

Unruhig ging es in der Unionsfraktion bereits am 5. Dezember 2025 zu, als über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden wurde. Mit Nein stimmten damals die jüngeren Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Pascal Reddig, Marvin Schulz, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann, Johannes Winkel und Nicolas Zippelius. Nicklas Kappe und Dr. Konrad Körner enthielten sich. 

Uneinheitlich abgestimmt wird gelegentlich auch in der Opposition: Als der Bundestag am 16. Oktober 2025 über die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Südsudan namentlich entschied, stimmten auch AfD und Grüne mehrheitlich dafür. In der AfD gab es allerdings 18 Gegenstimmen und drei Enthaltungen, während bei den Grünen die Abgeordnete Simone Fischer die Verlängerung ablehnte. 

In einer schriftlichen Erklärung im Plenarprotokoll korrigierte Simone Fischer allerdings ihr Votum: „Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt. Mein Votum lautet Ja.“ In solchen Fällen wird das im Protokoll festgestellte Abstimmungsergebnis aber nicht nachträglich verändert. (vom/23.07.2026)

Interview

Tobias Winkler: OSZE-Diplomatie in Richtung Moskau ist nie abgerissen

Der CSU-Bundestagsabgeordnete im Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Der CSU-Abgeordnete Tobias Winkler leitet die deutsche Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). (© picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH)

„Es liegt im ureigensten Interesse Russlands und aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden“, sagt Tobias Winkler (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die vom 4. bis 8. Juli 2026 in Den Haag zu ihrer 33. Jahrestagung zusammenkam. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine dürfe angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Im Interview spricht der CSU-Außenpolitiker über die Ergebnisse der Jahrestagung, die fortlaufende Diplomatie der Organisation in Richtung Moskau, vertrauliche Runden mit den Delegationen der Ukraine, der USA und der Schweiz und den wichtigen Beitrag der OSZE zu einer künftigen Friedenssicherung. Das Interview im Wortlaut:

Herr Winkler, mitten in der OSZE-Welt, in der Ukraine tobt seit über vier Jahren ein unvorstellbarer Krieg. Das Land musste in den letzten Tagen unter besonders heftigen Luftangriffen der russischen Streitkräfte leiden. Der ukrainische Präsident Selenskyj hat eine Video-Botschaft an Sie als OSZE-Abgeordnete gerichtet. Was hatte er zu sagen und wie wurde seine Botschaft von den Parlamentariern aufgenommen?

Präsident Wolodymyr Selenskyj wendet sich regelmäßig an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Über allem steht immer der Dank für die einzigartige Unterstützung. Der ukrainische Präsident ist sich dessen bewusst, dass sein Land ohne die große Solidarität diesen Kampf nicht führen könnte. Es handelt sich um finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe. Im Rahmen der OSZE-PV geht es aber auch um die völkerrechtliche Einordnung, da die Russische Föderation mit ihrem rücksichtslosen Angriff auf die Ukraine gegen alle zehn Helsinki-Prinzipien verstößt, die die Grundlage der Zusammenarbeit in der OSZE darstellen und von der Sowjetunion 1975 in der Helsinki-Schlussakte unterzeichnet wurden. Es liegt daher auch im ureigensten Interesse aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland diesen Krieg beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden.

Was kann OSZE-Diplomatie bei dem derzeitigen Eskalationsniveau militärischer Gewalt leisten? 

Die OSZE muss immer eine Plattform des Austausches bieten. Auch wenn Extremisten anderes behaupten, ist die Diplomatie in Richtung Moskau nie abgerissen. Im OSZE-Rahmen kommen wöchentlich die 57 Botschafter zusammen. Hier muss sich der russische Vertreter die Kritik der anderen anhören, und es wäre jederzeit möglich, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Der russische Präsident Putin nutzt diesen Weg bisher nicht und entscheidet stattdessen jeden Tag neu, diesen Krieg weiterzuführen.

Nancy Faeser (SPD), Mitglied der deutschen Delegation, ist vom Präsidenten der OSZE PV zur Vorsitzenden des parlamentarischen Unterstützungsteams für die Ukraine benannt. worden. Was sind die Aufgaben dieses Gremiums?

Das „Parliamentary Support Team for Ukraine“ (PSTU) gibt es bereits seit 2023, und ich freue mich sehr, dass Nancy Faeser kürzlich den Vorsitz übernommen hat. Es ist wichtig, die Unterstützung der Ukraine nicht nur über die Exekutive, auf Ebene der Minister und Staatschefs zu organisieren. Hier sind es die Abgeordneten, die in den nationalen Parlamenten sensibilisieren und aufklären sollen. Der Krieg in der Ukraine darf angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Nancy Faeser ist mit ihrer Erfahrung, ihrem Netzwerk und ihrer hohen Professionalität ein Glücksfall für dieses Amt. Sie wird bereits in den nächsten Monaten mit dem PSTU nach Kyjiw fahren, um den gegenseitigen Austausch zu vertiefen.

Die Tagung trug die Überschrift „Völkerrecht und gemeinsame Grundsätze: Grundlagen für Sicherheit und Zusammenarbeit im OSZE-Raum“. Die OSZE, als Organisation und Versammlung, als KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ehemals auch von der Sowjetunion mitbegründet, will Forum des Dialogs für alle Mitglieder sein. Wie lassen sich die beiden Ambitionen Ort der Diplomatie für alle, auch solche, die das Recht brechen, und Gemeinschaft auf der Wertebasis des Völkerrechts zusammenbringen?

Der Titel ist eine Erinnerung an das, was unsere Teilnehmerstaaten miteinander verbindet. Nicht alle Staaten sind Demokratien, nicht alle sind lupenreine Rechtsstaaten, nicht alle teilen die gleichen Werte und genau darin liegt die Stärke dieser Organisation. Teilnehmer mit sehr unterschiedlichen Perspektiven haben sich vor 50 Jahren in Helsinki zur Einhaltung von Grundprinzipien des Miteinanders verpflichtet und kommen heute regelmäßig am Verhandlungstisch zusammen. Daraus erwächst Völkerrecht. Diese selbst gegebenen Regeln zu verteidigen, bietet einen Mehrwert für über eine Milliarde Menschen.

Etwas Erfreuliches gibt es von den Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan zu berichten. Die beiden Länder kommen, nach der jahrzehntelangen Auseinandersetzung um die Region Bergkarabach, einem Friedensschluss näher, oder? 

Der jahrzehntelange Konflikt im Südkaukasus hat die OSZE lange und sehr intensiv beschäftigt. Hier wurde viel Vorarbeit geleistet, um auf beiden Seiten eine Einigungsbereitschaft zu befördern. Am Ende war es dann die US-Administration, die eine Verständigung auf einen Friedensplan erreicht hat. Das ist noch ein sehr zerbrechlicher Prozess, aber es besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass die Menschen in der Region in Zukunft sicherer leben werden.

Die deutsche Delegation hat sich am Rand der Tagung mit den Delegationen der Ukraine, USA und der Schweiz getroffen. Worum ging es bei diesen bilateralen Side Events?

Als deutsche Delegation nutzen wir diese Tagungen stets auch, um unsere Beziehungen zu unseren Partnern auszubauen. Neben zahlreichen bilateralen Kontakten der Delegationsmitglieder und dem Austausch innerhalb der Parteienfamilien, sind die Gespräche zwischen den nationalen Delegationen ein wichtiger Baustein der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der OSZE-PV. In solchen Runden wird sehr offen gesprochen und Vertrauen aufgebaut. Wir sprachen über die inhaltlichen Schwerpunkte, aber auch über organisatorische Fragen. In angespannten Zeiten geht es darum, dass sich die OSZE-PV auf ihre Kernaufgaben, die Verteidigung der Helsinki-Prinzipien und auf ihr eigenes Gebiet konzentriert. Organisatorisch haben wir im Frühjahr eine Initiative zu mehr Transparenz und der Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung angestoßen. Hier sind noch einige Schritte zu gehen und dafür gilt es für eine breite Unterstützung zu werben.

Die Delegierten haben am 8. Juli die „Erklärung von Den Haag“ verabschiedet. Was sind darin die wichtigsten Punkte?

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine steht in allen drei Dimensionen der OSZE im Mittelpunkt der Erklärung, ebenso das schwere Schicksal der entführten Kinder und die drei von Russland verhafteten OSZE-Mitarbeiter. Dazu kommen neue Bedrohungen der kritischen Infrastruktur, die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Menschenrechtslage in verschiedenen Teilnehmerstaaten, die eingeschränkte Freiheit der Medien, aber auch die Vorbereitung der OSZE auf die Zeit nach einem wie auch immer gearteten Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine. Dazu gehören die Unterstützung der Durchführung von freien Wahlen, die Dokumentation möglicher Grenzverletzungen, die Zuarbeit bei der völkerrechtlichen Aufarbeitung oder die Kontrolle der Verbreitung von Kleinwaffen. Hier kann die OSZE einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung leisten und wir hoffen natürlich, dass dieser Tag möglichst bald kommt.

Wegen ausbleibender Mitgliedsbeiträge muss die Versammlung sparen und lebt bereits von ihren finanziellen Reserven. Droht da nicht bald eine Bankrott-Erklärung oder wie soll es finanziell weitergehen? 

Das ist ein Thema, das zu lange vor den Mitgliedern verborgen blieb. Erst durch die Beharrlichkeit des Schatzmeisters und einer politischen Initiative, ausgehend von Sozialdemokraten und Christdemokraten, war es möglich, das Ausmaß der finanziellen Situation zu erfassen. Die Konsolidierung des Haushalts und der Wiederaufbau der Reserven werden deshalb die internen Gremien, den Ständigen Ausschuss, das Präsidium und den Geschäftsordnungsausschuss beschäftigen. Wir haben konkrete Forderungen an den Präsidenten und den Generalsekretär formuliert, den Kurs zu ändern und mit Vorschlägen die nachhaltige Finanzierung zu sichern. Spätestens bei der Herbsttagung in Andorra werden wir die Ergebnisse bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

(ll/27.07.2026)

 

Bundesverfassungsgericht

Erfolglose Organklage zum Plenarsaal-Zutritt während der Corona-Pandemie

Schild Bundesverfassungsgericht mit Bundesadler vor dem Gerichtsgebäude in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD-Fraktion zu Zugangsregelungen im Plenarsaal während der Corona-Pandemie verworfen. (© picture alliance/dpa | Uli Deck)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Anträge in einem Organstreitverfahren verworfen, die sich gegen die im Januar 2022 wegen der Covid-19-Pandemie erlassenen sogenannten „2G+“-Regeln im Deutschen Bundestag richteten. Antragsteller waren die AfD-Bundestagsfraktion und die AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und Tino Chrupalla sowie der damalige AfD-Abgeordnete Joachim Wundrak. Wie das Gericht am Mittwoch, 22. Juli 2026, mitteilte, erging der bereits am 9. Juni 2026 gefasste Beschluss einstimmig (Aktenzeichen: 2 BvE 1 / 22).

„2G+“-Regel im Bundestag

Das Organstreitverfahren betraf die Frage, ob die Antragsteller durch die Einführung einer „2G+-Regel“ in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag und den Ausschluss der Möglichkeit, auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde am 27. Januar 2022, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, teilzunehmen, in ihren Abgeordneten- und Fraktionsrechten verletzt wurden. 

Die von der damaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 12. Januar 2022 erlassene Allgemeinverfügung sah verschärfte Zugangsregeln für Abgeordnete vor. In den Bereichen des Bundestages, in denen zuvor die „3G“-Regel gegolten hatte (Plenum, Ausschüsse, Veranstaltungen), galt danach „2G+“. Dies betraf vor allem den Zutritt zum Plenarsaal, der auf Geimpfte und Genesene beschränkt war, die zusätzlich einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung („Boosterung“) nachweisen mussten. Nicht geimpfte Abgeordnete konnten an Plenarsitzungen nur bei Nachweis eines negativen Tests auf gekennzeichneten Plätzen der Tribünen teilnehmen, nicht aber auf der unteren Ebene des Plenarsaals.

Senat betont Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments

Mit Schreiben vom 19. Januar 2022 hatte Bundestagspräsidentin Bas mitgeteilt, dass anlässlich der Gedenkstunde am 27. Januar die „2G+-Regel“ anwendbar und eine Teilnahme auf den Besuchertribünen nicht möglich ist. Die Antragsteller rügten in Karlsruhe daraufhin eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie eine Verletzung des Rechts auf effektive Opposition aus Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes durch die Beschränkung der Möglichkeit zur Teilnahme an der Gedenkstunde aufgrund der Anwendung der „2G+-Regel“.

Wie der Zweite Senat erläutert, berühren die Regelungen für Plenar- und Ausschusssitzungen zwar die Teilhaberechte aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Die Regelungen seien aber zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages in der Covid-19-Pandemie gerechtfertigt gewesen. Dies gelte auch für die Gedenkstunde am 27. Januar 2022, die angesichts der damaligen Pandemiebedingungen „aus konzeptionellen und praktischen Gründen nur auf diese Weise durchgeführt werden konnte“.

Auf die „konkrete Pandemiesituation“ beschränkte Regelung 

Auch im Hinblick auf die Bedeutung gleichberechtigter Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung sei die „2G+“-Regelung angemessen gewesen. Sie sei zunächst auf einen Monat befristet und erkennbar auf die konkrete Pandemiesituation beschränkt gewesen. Es habe kein Anlass bestanden, die Regelung als den Beginn einer generellen Zweiteilung der Abgeordneten anzusehen. Auch die Möglichkeit, Rückschlüsse auf den persönlichen Impfstatus der Abgeordneten zu ziehen, führt für die Richterinnen und Richter nicht zur Unzumutbarkeit der „2G+“-Regel im Bundestag.

Der Zweite Senat hatte mit der Organklage verbundene Eilanträge bereits mit Beschlüssen vom 26. Januar 2022 und 8. März 2022 verworfen. (vom/22.07.2026)

Geschichte

23. Juli 2001: Bundestag bezieht das Paul-Löbe-Haus

Blick in die Halle des Paul-Löbe-Hauses am Tag des Erstbezugs, 23. Juli 2001.

Die Halle des Paul-Löbe-Hauses am 23. Juli 2001, dem Tag des Erstbezugs. (© picture-alliance / Berliner_Kurier | Friedel Bernd)

Am Montag, 23. Juli 2001, begann der Deutsche Bundestag mit dem planmäßigen Bezug des Paul-Löbe-Hauses im Berliner Parlamentsviertel. Bis zum 10. August wurden 6.500 Kubikmeter Mobiliar, Bücher und Akten, verpackt in rund 20.000 Kartons, in den Neubau transportiert. Abgeordnete und Beschäftigte der Bundestagsverwaltung bezogen dort ihre Büros. Vor allem die Ausschüsse erhielten in dem vom Münchner Architekten Stephan Braunfels entworfenen Haus einen zentralen Arbeitsort mit eigens für ihre Beratungen ausgestatteten Sitzungssälen.

Zwei Jahre in Übergangsquartieren

Der Bundestag arbeitete zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast zwei Jahren in Berlin. In der parlamentarischen Sommerpause 1999 war das Parlament mit großem logistischem Aufwand von Bonn an die Spree gezogen: 5.299 Arbeitsplätze, rund 150.000 Möbelstücke, 38 Kilometer Bücher und elf Kilometer Akten wurden innerhalb von vier Wochen nach Berlin verlagert.

Weil die drei Parlamentsneubauten Paul-Löbe-Haus, Jakob-Kaiser-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus noch nicht fertiggestellt waren, blieb der parlamentarische Betrieb zunächst auf zahlreiche Übergangsquartiere verteilt. Das Paul-Löbe-Haus war im Sommer 2001 der erste der Neubauten, der bezogen werden konnte. Der Einzug führte damit jene Bereiche zusammen, die seit dem Wechsel nach Berlin noch auf unterschiedliche Standorte verteilt waren.

Vom Hauptstadtbeschluss zum Parlamentsviertel

Der Einzug markiert einen weiteren Schritt in der größten Umzugsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Zehn Jahre zuvor, am 20. Juni 1991, hatte der Bundestag in Bonn den Weg dafür freigemacht. Nach einer kontroversen Debatte stimmten 338 Abgeordnete für Berlin und 320 für Bonn. In den folgenden Jahren entstand im Spreebogen ein neues Parlaments- und Regierungsviertel.

Der 1992 ausgelobte städtebauliche Wettbewerb wurde im Februar 1993 entschieden. Axel Schultes und Charlotte Frank gewannen mit einem Entwurf, der eine von West nach Ost verlaufende Gebäudeachse über die Spree vorsah. Das spätere „Band des Bundes“ verbindet das Bundeskanzleramt, das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und überspannt damit den früheren Grenzraum des geteilten Berlins.

Im November 1994 gewann Stephan Braunfels den Wettbewerb für den damaligen Alsenblock, das spätere Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Am 28. April 1997 gab Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth mit dem ersten Spatenstich das Startsignal für den Neubau.

Heute ist das Paul-Löbe-Haus über eine doppelgeschossige Brücke mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der gegenüberliegenden Spreeseite verbunden. Die untere Ebene ist öffentlich zugänglich, der obere Übergang den Abgeordneten und Beschäftigten des Bundestages vorbehalten. Der „Sprung über die Spree“ verbindet nicht nur zwei Parlamentsgebäude. Er steht zugleich sinnbildlich für die Überwindung der Teilung Berlins.

Ein „Motor der Republik“

Anders als beim Umbau des historischen Reichstagsgebäudes konnte der Architekt beim Paul-Löbe-Haus, losgelöst von den Vorgaben der Geschichte, eigene Akzente setzen. Das ist dem Architekten Stephan Braunfels nach dem einhelligen Urteil von Fachleuten und Laien gelungen: Der achtgeschossige Neubau mit seinen jeweils fünf markanten Seitenkämmen und den acht charakteristischen gläsernen Zylindern wirkt wie ein kraftvoller „Motor der Republik“.

Große Glasflächen, offene Galerien und lange Sichtachsen geben dem Leitgedanken eines transparenten Parlamentarismus architektonischen Ausdruck. Transparenz kennzeichnet das Haus bereits am westlichen Haupteingang. Die große Glasfassade spiegelt das gegenüberliegende Bundeskanzleramt wider. Auch die Seitenfassaden sind durch Glasflächen geprägt. 

Zwischen den Seitenflügeln liegen begrünte Lichthöfe mit verglasten Wänden, die sich vom grauen Sichtbeton der Außenmauern abheben. Büros, Sekretariate und Sitzungssäle sind zu den Höfen hin ausgerichtet. So eröffnen sich nicht nur Ausblicke aus dem Haus, sondern auch Einblicke in die Arbeit des Parlaments. 

Arbeitsort der Ausschüsse

Bestimmt ist das Paul-Löbe-Haus vor allem für drei Arbeitsbereiche des Bundestages: die Ausschüsse, die Öffentlichkeitsarbeit und die zentrale Besucherbetreuung. Ein großer Teil der parlamentarischen Facharbeit wird nicht im Plenarsaal, sondern in den ständigen Ausschüssen geleistet. Als „vorbereitende Beschlussorgane“ beraten sie Gesetzentwürfe und Anträge, hören Sachverständige an und legen dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor.

Die meisten Ausschüsse tagen in den gläsernen Zylindern des Paul-Löbe-Hauses. Bei öffentlichen Sitzungen können Besucherinnen und Besucher die Beratungen von Galerien aus verfolgen. Als einziger Ausschuss hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union seinen Sitzungssaal nicht in einem der acht Zylindertürme, sondern im zweiten und dritten Geschoss der großen Ostrotunde des Paul-Löbe-Hauses. Der Saal mit Blick auf die Spree ist größer als die übrigen Ausschusssäle. Mit seinen Dolmetscherkabinen und Technikräumen ist er kongresstechnisch perfekt ausgestattet; verschiedene große öffentliche Anhörungen und internationale Konferenzen finden hier statt.

Büros für Abgeordnete und Mitarbeitende

Neben den Ausschusssälen befinden sich im Paul-Löbe-Haus rund 1.000 Büros für Abgeordnete, ihre Mitarbeitenden und Teile der Bundestagsverwaltung wie etwa der Besucherdienst. Dort finden auch Seminare zur parlamentarisch-politischen Bildung sowie Gespräche zwischen Abgeordneten und Besuchergruppen statt. 

Ausstellungen und Kunstwerke machen das Gebäude zugleich zu einem Ort der Begegnung von Politik und Öffentlichkeit.

Namensgeber Paul Löbe

Benannt ist das Haus nach dem Sozialdemokraten Paul Löbe, dem letzten demokratischen Reichstagspräsidenten der Weimarer Republik. Löbe gehörte 1919 der Verfassunggebenden Nationalversammlung an und wurde 1920 erstmals zum Reichstagspräsidenten gewählt.

Nach der nationalsozialistischen Herrschaft wirkte er 1948 und 1949 als einer der Berliner Abgeordneten im Parlamentarischen Rat an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mit. Am 7. September 1949 eröffnete er als Alterspräsident die erste Sitzung des Deutschen Bundestages. Das nach ihm benannte Haus erinnert damit an einen Parlamentarier, dessen Wirken die demokratischen Traditionen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik miteinander verbindet.

Schlüsselübergabe im Oktober 2001

Die offizielle Schlüsselübergabe für das Paul-Löbe-Haus folgte am 15. Oktober 2001. Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse nahm den Schlüssel für den Neubau entgegen. An der Einweihung nahm auch Werner Löbe teil, der damals 90-jährige Sohn des Namensgebers.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der parlamentarische Alltag in dem Gebäude bereits begonnen. Während im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes die großen politischen Debatten öffentlich ausgetragen werden, findet im Paul-Löbe-Haus ein erheblicher Teil der parlamentarischen Facharbeit statt. Dort werden Vorlagen beraten, Anhörungen durchgeführt und Entscheidungen vorbereitet. Das Haus ist damit nicht nur seiner Architektur, sondern auch seiner Funktion nach ein „Motor der Republik“. (klz/16.07.2026)

Menschenrechte

Martin Plum setzt sich für Waleed Abu al-Khair aus Saudi-Arabien ein

Martin Plum steht mit einem Foto des Rechtsanwaltes Abu al-Khair in den Händen im Paul-Löbe-Haus.

Der Abgeordnete Martin Plum (CDU/CSU) mit einem Foto des Rechtsanwaltes Waleed Abu al-Khair. (© DBT / Stella von Saldern)

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Plum (CDU/CSU) setzt sich mit einer Patenschaft im Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) für den in Saudi-Arabien inhaftierten Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair ein. Abu al-Khair hat sich in seinem Land als Anwalt einen Namen gemacht und Menschenrechtsopfer vertreten sowie die unabhängige Organisation „Monitor of Human Rights in Saudi Arabia“ gegründet.

Friedlicher Reformer versus absolute Monarchie

„Er hat seine anwaltliche Tätigkeit stets friedlich ausgeübt“, sagt Plum über Abu al-Khair. Über sein Engagement für seine Mandanten hinaus habe er auf friedlichem Wege versucht, politische Veränderungen in seiner Heimat anzustoßen, und sich für demokratische und rechtsstaatliche Reformen eingesetzt.

Das brachte ihn in Konflikt mit der Regierung und den Behörden. „Saudi-Arabien ist verfassungsrechtlich eine absolute Monarchie“, erklärt Plum, der vor seiner Zeit als Abgeordneter als Richter und Rechtsanwalt gearbeitet hat. Das Land berufe sich zudem auf religiöse Grundlagen. „Menschenrechte gelten dort nur unter dem Vorbehalt, dass sie mit der Scharia vereinbar sind. Daher ist Saudi-Arabien kein Rechtsstaat, wie wir ihn in Europa kennen.“

Abu al-Khair verfasste Artikel, hielt Vorträge und lud politisch engagierte Mitstreiter zu Treffen in seine Wohnung ein, wo regelmäßig über Politik, Religion und Menschenrechte diskutiert wurde, nachdem die Behörden einen von ihm initiierten Debattierclub geschlossen hatten. Mit dem Salon in den eigenen vier Wänden wollte er einen Raum für Meinungsfreiheit und gesellschaftlichen Diskurs schaffen, wie es ihn in der Öffentlichkeit nicht gab. In Saudi-Arabien riskieren kritische Stimmen Sanktionen, Verfolgung und Haft, so Plum.

Im Visier von Strafverfolgungsbehörden und Justiz

Schließlich nahmen Strafverfolgungsbehörden und Justiz den Menschenrechtler ins Visier. Im April 2014 wurde er festgenommen, nachdem er sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Darüber berichteten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International.

Zu den Vorwürfen, die in zwei Verfahren gegen Abu al-Khair erhoben wurden und zu seiner Verurteilung führten, zählten: Kritik an der absoluten Monarchie und Forderung einer konstitutionellen Monarchie, Missachtung des Gerichts und weiterer staatlicher Autoritäten, Volksverhetzung, Kommunikation mit ausländischen Stellen, sowie Schädigung des Ansehens des Landes durch den Einsatz von Medien und die Gründung von Organisationen.

Bereits zwölf Jahre in Haft

Drei Monate später, im Juli 2015, wurde Abu al-Khair verurteilt. Bei dem Gericht handelte es sich um ein Sonderstrafgericht, erläutert Plum. „Rechtsgrundlage war ein neues Antiterrorismusgesetz, das seitdem regelmäßig angewendet wird, um friedliche Menschenrechtsverteidiger gerichtlich zu verfolgen. Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hat das nichts zu tun.“ Abu al-Khair war der erste Aktivist, der nach diesem Gesetz verurteilt wurde. Das Strafmaß umfasst 15 Jahre Haft sowie eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 50.000 Euro. Darüber hinaus soll eine 15-jährige Ausreisesperre folgen.

Seit zwölf Jahren sitzt Abu al-Khair nun im Gefängnis. Menschenrechtsorganisationen machen auf die miserablen Haftbedingungen aufmerksam: Einzelhaft, Schlafentzug, mangelhafte Ernährung und fehlende medizinische Versorgung. Er sei zudem wiederholt misshandelt worden.

Plum fordert: Sofortige und bedingungslose Freilassung

Plum betont, Abu al-Khair habe auf friedlichem Weg versucht, politische Reformen in Saudi-Arabien anzustoßen – geleitet von den universalen Prinzipien der Menschenrechte. Der Abgeordnete fordert daher die sofortige und bedingungslose Freilassung des Aktivisten und appelliert zugleich an die saudische Regierung, den Fall im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards neu zu bewerten.

Trotz der zur Schau gestellten Ambitionen, sich mit der Reformagenda 2030 moderner und offener zu präsentieren, stehen politische Verfolgung und die im internationalen Vergleich sehr häufige Anwendung der Todesstrafe weiterhin in krassem Widerspruch zum Ziel der saudischen Führung, den Staat zu modernisieren. Aus westlicher Sicht gehöre dazu, einen stärkeren Fokus auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu legen, sagt Plum, der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie Mitglied in den Ausschüssen für Recht und Verbraucherschutz sowie für Digitales und Staatsmodernisierung ist. Unmut über die anhaltende Unfreiheit regt sich in dem Land allerdings nur zaghaft, da es den Menschen wirtschaftlich weitgehend gut geht.

Patenschaft lenkt Aufmerksamkeit auf den Fall

Für den Bundestagsabgeordneten ist es Teil seines Selbstverständnisses als frei gewählter Parlamentarier eines demokratischen Landes, sich international für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Sich für Waleed Abu al-Khair zu engagieren, passt laut Plum zu ihm selbst. Der saudische Menschenrechtsverteidiger habe ebenfalls einen Justizberuf ausgeübt und sich als Anwalt für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie eingesetzt. „Da habe ich viele Parallelen zu mir gesehen.“

Es sei wichtig, die Öffentlichkeit über das Schicksal Waleed Abu al-Khairs zu informieren, um ihn nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und Druck auf die Verantwortlichen auszuüben. „Die Patenschaft und die Berichterstattung darüber können dazu beitragen, Aufmerksamkeit auf den Fall zu lenken.“ Ziel sei es, die Haftbedingungen zu erleichtern und auf eine Freilassung hinzuwirken. Er hoffe, dass die Patenschaft einen positiven Effekt habe.

Menschenrechtsarbeit als weltweite Aufgabe

Das Engagement aus dem Bundestag stelle etwas Besonderes dar, erklärt der CDU-Politiker mit dem Wahlkreismandat Viersen in Nordrhein-Westfalen. „Ein Abgeordneter hat eine gesellschaftliche Stellung inne, die es ihm ermöglicht, anders als Menschenrechtsorganisationen beispielsweise an öffentliche Stellen heranzutreten. Er kann ein zusätzliches Gewicht in die Waagschale werfen und im Einzelfall eine positive Entwicklung anstoßen.“

Ob als Richter, Abgeordneter oder Bürger: Ihm sei es wichtig, Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu schützen. „Das sind wertvolle Güter, die die Rahmenbedingungen für unser Leben schaffen.“ Diese gelte es für unser Land und darüber hinaus zu verteidigen. „Wir sind ja nicht allein. Was da draußen weltweit passiert, kann auf uns zurückwirken.“ Für den Politiker und Juristen gehören der Schutz der Menschenrechte, für jeden einzelnen, und des Völkerrechts, zwischen Staaten, zusammen.

„Wir erleben derzeit, dass die regelbasierte internationale Ordnung immer weniger als Maßstab anerkannt wird. Demgegenüber müssen wir deutlich machen, dass wir diese Ordnung für wichtig halten, da sie ein friedliches Zusammenleben langfristig sichert. In Europa erlebt jede und jeder täglich, wie wichtig es ist, sich gemeinsame Regeln zu geben, und welche Freiheiten diese dann eröffnen.“

PsP-Programm als Signal der Hoffnung

Die Weltöffentlichkeit fokussiere sich derzeit stark auf die Golfregion und den Iran. „Es besteht internationaler Konsens, dass man die Menschen im Iran in ihrem Freiheitskampf unterstützen muss“, so Plum. Dabei dürfe man aber nicht vergessen, dass es auch in vielen anderen Ländern Menschenrechtsverletzungen und politische Verfolgung gebe.

Das PSP-Programm ermöglicht es Abgeordneten, sich weltweit für Menschenrechtsverteidiger einzusetzen. Es wirkt dabei über die einzelne Patenschaft hinaus und sendet ein Signal der Hoffnung an alle Betroffenen. Mit seiner Patenschaft für Waleed Abu al-Khair möchte er als Mitglied des höchsten deutschen Verfassungsorgans und eines der angesehensten Parlamente der Welt auf den Handlungsbedarf in diesem Bereich aufmerksam machen. (ll/02.08.2026)

Interview

Detlef Seif: Nahost-Frieden setzt klare Distanzierung vom Terrorismus voraus

Der CDU-Abgeordnete Detlef Seif steht am Rednerpult im Plenarsaal des Bundestages und spricht ins Mikrofon. Er hält beide Hände in Brusthöhe.

Detlef Seif (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Union für das Mittelmeer (PV-UfM) (© picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH)

„In einer Zeit großer Spannungen ist es wichtig, dass Parlamente den politischen Dialog aufrechterhalten“, sagt Detlef Seif (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Union für das Mittelmeer (PV-UfM), die vom 3. bis 5. Juli 2026 zu ihrer Jahrestagung in Kairo zusammenkam. Parlamentarische Diplomatie will ihren Beitrag leisten, um die Konflikte im Nahen Osten zu überwinden, so Seif. 

Im Interview spricht der Innen- und Europapolitiker über die Ergebnisse der Jahrestagung sowie darüber, wie dauerhafter Frieden im Nahen Osten gelingen kann „Frieden ist nur möglich, wenn er in den Köpfen der Menschen beginnt und sich Regierungen klar vom Terrorismus distanzieren“ und: dass Künstliche Intelligenz den jungen Menschen Perspektiven eröffnen und wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in der Region rund um Europa fördern kann. Das Interview im Wortlaut:

Herr Seif, was ist aus Ihrer Sicht das wichtigste Ergebnis der Jahrestagung in Kairo?

Die Jahrestagung hat gezeigt, dass die PV-UfM auch in einer äußerst schwierigen geopolitischen Lage handlungsfähig bleibt. Es ist den Vertretern der EU-Länder und der Mittelmeeranrainer gelungen, eine gemeinsame Abschlusserklärung zu verabschieden, die sowohl den aktuellen Konflikten im Nahen Osten als auch Zukunftsthemen, wie Künstliche Intelligenz, Jugendbeteiligung und Frauenförderung Rechnung trägt. Gerade in einer Zeit großer Spannungen ist es wichtig, dass Parlamente den politischen Dialog aufrechterhalten und gemeinsame Positionen entwickeln.

Israel hat allerdings wiederholt keine Delegation entsendet.

Es ist bedauerlich, dass die Israelis nicht teilgenommen haben. Der Terrorismus, insbesondere die Anschläge vom 7. Oktober 2023, haben tiefe Spuren in der Seele Israels hinterlassen. Während aber die Palästinenser bei der Versammlung mitmachen und für ihren Standpunkt werben, lässt Israel diese Möglichkeit verstreichen und damit in gewisser Weise auch seine Unterstützer im Regen stehen. Es wäre wichtig, dass die Israelis sich beteiligen, damit beide Seiten gehört werden.

Sie haben sowohl beim „Summit of Speakers“, also dem Treffen der Parlamentspräsidenten, stellvertretend für Julia Klöckner, als auch im Plenum eine Rede gehalten. Welche Schwerpunkte haben Sie dabei gesetzt?

Im Mittelpunkt meiner Reden standen zwei Themen. Zum einen habe ich dafür geworben, Künstliche Intelligenz als Chance für die Menschen im Mittelmeerraum zu begreifen. Entscheidend ist, dass technologische Entwicklungen allen zugutekommen. Dafür brauchen wir Investitionen in digitale Kompetenzen und berufliche Bildung, insbesondere für junge Menschen. Der zweite Schwerpunkt war die Frage, wie dauerhafter Frieden im Nahen Osten gelingen kann. Dabei habe ich bewusst einen Punkt hervorgehoben, der aus meiner Sicht häufig zu wenig ausgesprochen wird: Frieden entsteht nicht allein durch Abkommen oder diplomatische Initiativen. Frieden ist nur möglich, wenn er in den Köpfen der Menschen beginnt und der weit verbreitete Hass überwunden wird. Darüber hinaus setzt er voraus, dass Terrorismus eindeutig verurteilt wird. Unterstützung für terroristische Gewalt darf nirgendwo einen Platz haben. Regierungen müssen sich klar vom Terrorismus distanzieren. Solange Terroristen als Freiheitskämpfer oder Verteidiger glorifiziert werden, fehlt die Grundlage für Versöhnung und gegenseitiges Vertrauen. Erst wenn die Bereitschaft wächst, den anderen anzuerkennen, miteinander zu sprechen und Versöhnung zuzulassen, kann ein nachhaltiger Frieden gelingen. Genau dazu kann parlamentarische Diplomatie einen Beitrag leisten.

Welchen konkreten Beitrag leistet die Versammlung in der aktuellen Lage im Nahen Osten zur parlamentarischen Diplomatie? 

Die PV-UfM kann keine Friedensverträge schließen und keine Waffenstillstände aushandeln. Sie kann aber dazu beitragen, dass der politische Dialog auch in Zeiten schwerster Krisen nicht abreißt. Gerade weil hier Parlamente aus Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen und Konflikterfahrungen an einem Tisch sitzen, können Vertrauen und gegenseitiges Verständnis wachsen. Dabei dürfen wir die Ursachen des Konflikts nicht ausblenden. Ich habe in Kairo deutlich gemacht, dass dauerhafter Frieden mehr verlangt als die bloße Ablehnung von Gewalt. Terrorismus muss ohne jede Relativierung verurteilt werden. Wer Terroristen als Freiheitskämpfer oder Verteidiger feiert, verhindert Versöhnung und Vertrauensbildung und erschwert jede politische Lösung. Die PV-UfM leistet, auf der Basis des persönlichen Austauschs, eine wesentliche Vorarbeit für politische Verständigung.

Wie groß war der Konsens bei der Abschlusserklärung – insbesondere zu den Aussagen zum Nahen Osten?

Angesichts der sehr unterschiedlichen politischen Perspektiven der Mitgliedstaaten war der erzielte Konsens durchaus ausgeglichen. Die Erklärung bekräftigt das Ziel einer gerechten und dauerhaften Friedenslösung auf Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung, fordert den Schutz der Zivilbevölkerung, humanitäre Hilfe sowie eine Deeskalation der Konflikte. Dass sich die Mitgliedsparlamente trotz ihrer unterschiedlichen Positionen auf diese Erklärung einigen konnten, ist ein wichtiges Signal für die Dialogfähigkeit.

Die Abschlusserklärung setzt einen Schwerpunkt auf Künstliche Intelligenz (KI). Welche konkreten Impulse erwarten Sie davon für die Zusammenarbeit im Mittelmeerraum? 

Künstliche Intelligenz wird die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Region nachhaltig prägen. Deshalb ist es richtig, dass die Erklärung einen menschenzentrierten und verantwortungsvollen Ansatz verfolgt. Ich sehe großes Potenzial für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainern bei Forschung, Ausbildung, Wissensaustausch und gemeinsamen Standards. Es geht dabei darum, die jungen Leute, und auch die Frauen, viel stärker als bisher einzubinden. In dieser Region, in Nordafrika und und im nahen Osten, ist der Anteil der jungen Menschen an der Bevölkerung sehr hoch. Diesen überwiegend sehr engagierten Menschen muss man eine Perspektive geben. Es braucht eine stärkere Förderung: von der Schul- über die Berufs- bis zur universitären Bildung. KI, richtig angewendet, bietet insbesondere der neuen Generation enorme Chancen. Wenn wir in Bildung und Innovation investieren, kann KI neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand in der Region rund um Europa fördern.

Die PV-UfM arbeitet seit Jahren ohne regulären Haushalt und dauerhaftes Generalsekretariat. Hat die Tagung in Kairo hier Fortschritte gebracht? 

Ja, es gibt einige Fortschritte. Die organisatorischen Voraussetzungen für das Sekretariat in Rom sind inzwischen weiter vorangekommen. Allerdings sind noch nicht alle administrativen und finanziellen Fragen abschließend gelöst. Deshalb bleibt die vollständige Arbeitsfähigkeit des Sekretariats eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Monate.

Sie hatten berichtet, dass Sie zur institutionellen Weiterentwicklung der PV-UfM mit dem Interim-Generalsekretär, Pietro Ducci, im Austausch stehen. Konnten Sie die Gespräche in Kairo fortsetzen? Wann rechnen Sie mit einem arbeitsfähigen Sekretariat in Rom?

Ja, ich konnte die Gespräche mit Herrn Ducci in Kairo fortsetzen. Bis zum Jahresende 2026 soll das Sekretariat in Rom eröffnet werden. Bis dahin soll es einen Generalsekretär und ein bis zwei weitere Angestellte im Sekretariat geben. Ein Buchprüfer ist engagiert. Als nächster Schritt sollen ein Bankkonto eröffnet und dann Beiträge der Mitgliedsparlamente erhoben werden. Bislang haben die jeweiligen jährlichen Ausrichter anfallende Kosten getragen. 

Welche Erwartungen verbindet Deutschland mit dem auf der Versammlung neu gewählten Präsidium für die Jahre 2026 bis 2030?

Mit dem neuen Präsidium verbinden wir die Erwartung, dass die begonnenen institutionellen Reformen fortgeführt werden. Dazu gehören insbesondere die Inbetriebnahme des Sekretariats in Rom, die Schaffung einer Finanzierungsstruktur sowie eine stärkere politische Sichtbarkeit der Versammlung. Gleichzeitig sollte die PV-UfM ihre Rolle als parlamentarisches Forum für den Dialog zwischen Europa und den Mittelmeeranrainern weiter ausbauen.

Wo sehen Sie den größten Reformbedarf, damit die PV-UfM politisch sichtbarer und handlungsfähiger wird? 

Die Versammlung braucht vor allem verlässliche Strukturen, um dauerhaft wirksam arbeiten zu können. Ein Generalsekretariat, das kontinuierlich arbeitsfähig ist, sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung bilden dafür die wichtigste Grundlage. Ebenso wichtig ist es, die Zusammenarbeit mit der Union für den Mittelmeerraum und den nationalen Parlamenten weiter auszubauen. Denn je besser parlamentarische Ideen und Initiativen in konkrete politische Zusammenarbeit umgesetzt werden, desto sichtbarer und einflussreicher wird die PV-UfM.

(ll/16.07.2026)

 

 

Aktuelle Stunde

Heftige Diskussion über Verschärfungen bei Krankschreibungen

Die im Koalitionsausschuss vereinbarte Regelung, dass für Arbeitnehmer künftig am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein soll, stößt bei der Opposition auf massive Kritik. Darin zeige sich ein tiefes Misstrauen der Bundesregierung gegenüber Arbeitnehmer und Ärzten, hieß es bei einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mehr Gesundheitsschutz, kein Misstrauen“ am Freitag, 10. Juli 2026. Auch die SPD-Fraktion steht der Idee skeptisch gegenüber, wies zugleich aber daraufhin, dass damit Planungen, Karenztage einzuführen, abgewehrt worden seien. Seitens der CDU/CSU-Fraktion wurde die Regelung als Rückkehr zum Normalzustand bewertet.

Grüne: Regelung ist kontraproduktiv

Wer angeschlagen ist, müsse sich nun in die volle Arztpraxis zwingen „und wird erst richtig krank“, sagte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Aussprache. Wer keinen Termin bekomme, gehe zur Arbeit und stecke seine Kollegen an. Wer unter Migräne leidet und nur einen freien Tag bräuchte, werde nun zur Sicherheit gleich die ganze Woche krankgeschrieben. „Die Ärzte versinken im Bürokratiewahnsinn und die Deutschen warten noch länger auf einen Arzttermin“, sagte Lang. 

„Ich verspreche Ihnen hier und heute: Wenn Sie diese Maßnahmen so beschließen, dann wird das nicht zu weniger, sondern zu mehr Krankentagen führen“, betonte die Grünenabgeordnete. Diese Maßnahmen trieften nur so von Misstrauen gegenüber Ärzten und Beschäftigten, sagte sie.

Union: Rückkehr zum Normalzustand

Simone Borchardt (CDU/CSU) sah das anders. Verfolge man die Debatte, könne man wirklich meinen, „Deutschland steht kurz davor, jeden Kranken unter Generalverdacht zu stellen, und jeder Bürger muss jetzt krank zur Arbeit“, sagte sie. „Das ist schlicht und ergreifend einfach falsch“, urteilte die Unionsabgeordnete. Es gehe darum, bei Krankschreibungen zu einem verlässlichen Normalzustand zurückzukehren. Die telefonische Krankschreibung sei eine Sonderregelung aus der Pandemiezeit gewesen, erinnerte sie. Sie habe in einer Ausnahmesituation einen eindeutigen Zweck gehabt. 

Eine Ausnahmeregelung sei aber kein Dauerzustand, so Borchardt. Wer krank ist, müsse geschützt werden. „Wer arbeitsunfähig ist, braucht eine ärztliche Feststellung.“ Wer das als Untergang des Abendlandes herbeistilisiere, „sollte vielleicht seine eigenen Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit überprüfen“, sagte sie.

AfD: Zusätzliche Belastung für Hausärzte

Martin Sichert (AfD) verwies auf den ohnehin schon existierenden Hausärztemangel. Wenn nun Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag zum Arzt müssten, bedeute das 30 Millionen zusätzlicher Arztkontakte für Hausärzte. „Diese enorme Mehrbelastung geht eindeutig zu Lasten der medizinischen Versorgung“, sagte Sichert. Es sei Wahnsinn, was die Regierung plane. Mit dem GKV-Gesetz werde den Hauärzten ein deutlicher Teil der Vergütung genommen. Neben den 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakte wolle die Regierung die Hausärzte noch zusätzlich belasten, in dem künftig vor jedem Facharztbesuch ein Besuch beim Hausarzt erforderlich werde. „Wie das umsetzbar sei soll, erschließt sich wahrscheinlich nur der Fantasie des Bundeskanzlers“, sagte der AfD-Abgeordnete. 

Auf solch eine Idee komme nur jemand mit einem Kontrollwahn, der anderen immer das Schlechteste unterstellt. Deutschland werde aber nicht auf die Beine kommen, „solange wir eine Misstrauenskultur des Staates gegen das eigene Volk pflegen“, sagte Sichert. 

SPD: Regelung trifft auf Unverständnis 

Jan Dieren (SPD) erinnerte an ein Vorhaben des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl vor 30 Jahren, der in seinem Programm für Wachstum und Beschäftigung vorgesehen hatte, die Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitstagen zu kürzen. Gewerkschaften und Sozialdemokratie hätten damals dagegen mobilisiert. Hunderttausende Beschäftigten hätten gestreikt – „mit Erfolg“. Die Proteste hätten sich zu einer Abwahlstimmung gegen die Regierung Kohl entwickelt, sagte Dieren. Zwei Jahre später habe Rot-Grüne die Karenztage wieder abgeschafft. 

Heute, so der SPD-Abgeordnete, sei eine ähnliche Debatte zu erleben. Dieren sprach von dem Infragestellen des Streikrechts, von „Steuersenkungen für die extrem Reichen“ und einem „Sozialabbau für alle anderen“. Es sei der SPD-Spitze „zum Glück“ gelungen, die von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geforderten Karenztage zu verhindern. Die stattdessen entwickelte Regelung habe für Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt. Auch er habe Fragen, sagte Dieren: „Ist das eigentlich die Farce oder die Groteske?“

Linke: Alle werden unter Generalverdacht gestellt

Es stelle sich die Frage, „ob die Bundesregierung den Arbeiterinnen vertraut, oder sie unter Generalverdacht stellt“, sagte Julia-Christiane Stange (Die Linke). Wer über Krankschreibungen spricht, ohne über Arbeitsbedingungen zu sprechen, wolle Krankheit nicht verhindern, sondern suche Schuldige. Das passe ins Bild der Politik der Bundesregierung. „Wer soziale Sicherung abbaut, traut den Menschen nicht.“ 

Das wirkliche Problem seien Überstunden, die fehlende Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Sorgearbeit und Personaleinsparungen der Arbeitgeber, sagte die Linken-Abgeordnete. Dabei sei es die Aufgabe der Arbeitgeber für ausreichendes Personal zu sorgen, indem sie gute Arbeitsbedingungen schaffen. Wenn Beschäftigte krank zu Arbeit gehen, sei das kein Zeichen besonderer Einsatzbereitschaft. „Das ist ein Alarmsignal.“ Genau diese Entwicklung versuche die Bundesregierung gerade zu fördern. (hau/10.07.2026)