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Vizepräsident Bodo Ramelow bei Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Mauthausen

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (links) mit dem deutschen Botschafter Vito Cecere (rechts) auf dem Appellplatz der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (links) und der deutsche Botschafter Vito Cecere (rechts) gedenken der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in Österreich. (© DBT/Fahlbusch)

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat am Sonntag, 10. Mai 2026, an der diesjährigen Internationalen Befreiungsfeier in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen teilgenommen und gemeinsam mit dem deutschen Botschafter in der Republik Österreich, Vito Cecere, der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung gedacht. „Die NS-Verbrechen mahnen uns auch heute, dass die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit die zentralen Lehren aus dem Holocaust sind, wie auch das konsequente Eintreten gegen Antisemitismus, Antiziganismus, und Rassismus“, sagte Bodo Ramelow und fügte hinzu: „Mir war es ein vordringliches Anliegen beim Gedenken in Mauthausen zum Ausdruck zu bringen, welche große Relevanz das Gedenken an die Opfer der NS-Verbrechen für den Deutschen Bundestag auch eingedenk der gegenwärtigen Herausforderungen hat.“

Eine der größten Gedenkveranstaltungen in Europa

An dem Gedenken, das aus Anlass des 81. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers durch US-amerikanische Truppen am 5. Mai 1945 stattfand, nahmen in diesem Jahr über 13.000 Menschen teil. Damit gehört die Gedenkveranstaltung zu den größten in Europa. Am Rande des Gedenkens sprach Vizepräsident Ramelow mit Mitgliedern der IG-Metall Jugend und des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge sowie mit Schülerinnen und Schülern, die auf Einladung des Deutschen Mauthausen Komitees an dem Gedenken mitwirkten. 

Im Rahmen seiner Reise traf Vizepräsident Bodo Ramelow ferner den Vorsitzenden Israelitische Kultusgemeinde Wien, Oskar Deutsch, zu einem Gespräch wie auch den Geschäftsführer des Kulturvereins österreichischer Roma, Andreas Sarközi. Außerdem hat er den Nationalrat der Republik Österreich besucht, um sich über dessen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Im KZ Mauthausen bei Linz wurden ab 1938 über 200.000 Menschen inhaftiert, von denen mehr als jeder Zweite ermordet wurde. Die Republik Österreich begeht den Jahrestag der Befreiung des Lagers zugleich als nationalen Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. (13.05.2026)

Befragung der Bundesregierung

Lars Klingbeil und Verena Hubertz stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz in einer Collage.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesbauministerin Verena Hubertz stellen sich den Fragen der Abgeordneten. (© picture alliance/flashpic/Jens Krick - DBT/phothothek/ThomasTrutschel)

Liveübertragung: Mittwoch, 20. Mai, 14 Uhr

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 20. Mai 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Fragen der Abgeordneten.

In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/08.05.2026)

Fragestunde

Fragestunde am 20. Mai

Mikrofon im Plenarsaal des Deutschen Bundestag

Die Fragestunde dauert 45 Minuten. (© DBT/photothek)

Liveübertragung: Mittwoch, 20. Mai, 15.40 Uhr

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 20 Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

34 der insgesamt 82 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 21 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 

28 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, zwölf Fragen an das Bundesministerium des Innern und sieben Fragen an das Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll sechs Fragen beantworten. Je fünf Fragen gehen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Auswärtige Amt muss sich mit vier Fragen auseinandersetzen. Jeweils drei Fragen beschäftigen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind bei je zwei Fragen gefordert. Eine Frage richtet sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise fragt die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, wie Ministerin Nina Warken verhindert, dass ihre Sparpläne am Ende gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen zu schlechterer Versorgung führen.

Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Maximilian Kneller erkundigt sich beim Bundeskanzleramt, welche Kostensteigerung die Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts annimmt, wobei die ursprünglich angenommenen sowie die derzeit angenommenen Kosten angegeben werden sollen. Kneller will zudem erfahren, welche Kosten für die neue Dienstwohnung des Bundeskanzlers im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts veranschlagt sind.

Die sächsische Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) will vom Bundesinnenministerium wissen, welche Regelungen zur Aushändigung eines Handgelds an (insbesondere nach Afghanistan) abzuschiebenden Personen es gibt. Sie fragt, ob die Personen, die am 26. Februar 2026 und am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben worden sind, ein Handgeld erhalten haben. Wenn ja, soll das Ministerium dessen Höhe beziffern.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.05.2026)

 

Parlament

Vereinbarte Debatte zur Situation im Sudan

Flaggen stehen in einer Reihe am Eingang des Auswärtigen Amts. Im Vordergrund ist ein hellblaues Banner mit der Aufschrift „Sudan-Konferenz“ in mehreren Sprachen sichtbar. Dahinter stehen mehrere nationale Flaggen an Flaggenstöcken, vor Stufen, die in das Gebäude führen.

Um die Not der Menschen in Sudan zu lindern fand in Berlin Mitte April die dritte Internationale Sudan-Konferenz statt. (© picture alliance/dpa | Michael Kappeler)

Liveübertragung: Mittwoch, 20. Mai, 18.40 Uhr

Der Bundestag berät am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer Vereinbarte Debatte „zur Situation im Sudan und zur Verständigung auf die Berliner Prinzipien“. Rund 30 Minuten sind dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)
 

Parlament

Vereinbarte Debatte zur Bedeutung des Ehrenamts

Ein älterer Mann in rotem Sport-Shirt sthet vor einer Gruppe von Kindern auf einem Fußballfeld und hält ein schwarzes Trikot mit der Aufschrift Ehrencoach hoch, das ihm von den Kindern geschenkt wurde

Das ehrenamtliche Engagement in Deutschland ist vielfältig und wird in vielen Vereinen tagtäglich gelebt. (© picture alliance / firo Sportphoto | firo Sportphoto/Jürgen Fromme)

Liveübertragung: Donnerstag, 21. Mai, 11.20 Uhr

Im Parlament gibt es am Donnerstag, 21. Mai 2026, zu dem Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“ eine Vereinbarte Debatte. Eine Stunde ist dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)
 

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Der Lichteinlass der Reichstagskuppel erhebt sich über dem Plenarsaal.

Der Bundestag überweist bestimmte Vorlagen ohne Aussprache an die Ausschüsse. (© DBT/Tobias Koch)

Liveübertragung: Donnerstag, 21. Mai, 13.40 Uhr

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse:

Deutsch-Französische Gymnasien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend dem Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kulturministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich.

Schlichtungsstellen für Reisende: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen“ (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Tourismus weiterberaten werden. Die Fraktion will den Verbraucherschutz für Reisende stärken, indem Reiseveranstalter dazu verpflichtet werden, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Konkret geht es um Schlichtungsstellen, „die Reisenden in der Regel kostenlos anbieten, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt“, heißt es in dem Antrag. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr habe 2025 knapp 42.000 neue Schlichtungsanträge erhalten. Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 Prozent dieser Schlichtungsstelle zeige, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werde, argumentieren die Antragsteller. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können. Dazu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die analog zur Regelung im Luftverkehr ist und damit einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023„ folgt. Außerdem sollen Reisende besser über “alternative Schlichtungsangebote„ durch die Reiseanbieter informiert werden.

(vom/11.05.2026)

Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Eine Kamera filmt den Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Die Abgeordneten des Bundestages entscheiden über manche Vorlagen ohne vorherige Debatte im Plenum. (© DBT/Henning Schacht)

Liveübertragung: Donnerstag, 21. Mai, 13.45 Uhr

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über mehrere Vorlagen ab:

Wahlprüfung: Abgestimmt wird über die noch nicht vorliegende siebte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5800(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wird die Zurückweisung von 229 Einsprüchen wegen Unbegründetheit empfohlen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. 

Petitionen: Das Parlament stimmt über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 245 bis 255 (21/5785(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5787(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5788(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5789(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5790(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5791(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5792(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5793(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5794(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5795(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Verbesserung der Finanzlage deutscher Kommunen

Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung, der Bundestag solle beschließen, „die Finanzen der deutschen Kommunen zu verbessern“. Die finanzielle Situation vieler Kommunen sei besorgniserregend, schreibt der Petent. Sie seien daher oft nicht in der Lage, grundlegende Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen. Dies beeinträchtige die Qualität des Lebens in diesen Gebieten und behindere das Wachstum, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 159220).

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 6. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Finanzen „als Material“ zu überweisen und sie den Landesparlamenten zuzuleiten. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. 

Der Petitionsausschuss kann ausweislich der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung die vom Petenten geäußerte Sorge über die Finanzlage der Kommunen durchaus nachvollziehen. Schließlich ermögliche deren auskömmliche finanzielle Situation erst eine angemessene kommunale Daseinsvorsorge als Voraussetzung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde.

Ausgaben für Sozialleistungen treiben die Kosten nach oben

Nach den in den Jahren 2012 bis 2022 durchgängig erzielten Finanzierungsüberschüssen habe sich im Jahr 2023 die kommunale Finanzlage verschlechtert und 2024 weiter verschärft, heißt es in der Vorlage. Mit einem Defizit von rund 24,8 Milliarden Euro sei das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht worden. Die Ausgaben der Kommunen seien deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. „Besonders die Ausgaben für Sozialleistungen trieben die Kosten nach oben, während die Steuereinnahmen nur moderat zulegten“, schreibt der Petitionsausschuss.

Festzuhalten sei aber auch, dass laut der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die Kommunen staatsorganisatorisch den Ländern zugeordnet seien. „Es obliegt daher in erster Linie diesen, den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zu gewähren und bei finanziellen Schwierigkeiten oder bestimmten Bedarfen zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen“, machen die Abgeordneten deutlich. 

100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen

Der Bund, so heißt es weiter, trage jedoch weiterhin politische Verantwortung für die finanzielle Lage der Kommunen. Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung sei ein neuer Artikel 143h in das Grundgesetz eingefügt worden, der unter anderem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund gesetzt hat. 

Auch habe der Bund ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro errichtet, aus dem den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und ihren Kommunen zur Verfügung gestellt würden. Im Bereich der Altschuldenproblematik sei vorgesehen, „dass sich der Bund an Maßnahmen der Länder beteiligt, die ihre Kommunen durch die Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/11.05.2026)