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Menschenrechte

Max Lucks setzt sich für Umweltschützerinnen aus Kolumbien ein

Der Abgeordnete Max Lucks hält ein Foto von Jani Silva vor sich und blickt in die Kamera.

Der Abgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) mit einem Foto von Jani Silva. (© DBT/Stella von Saldern)

Es ist eines der für Aktivisten gefährlichsten Länder der Welt, sagt der Bundestagsabgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen): Kolumbien. Dort setzt er sich für Umweltschützerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen ein. Lucks ist Mitglied im Menschenrechtsausschuss und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Sich für die Menschenrechte einzusetzen, bedeutet für den Abgeordneten aus dem Wahlkreis Bochum I auch, konkret einzelnen Betroffenen zu helfen. Er hat daher Patenschaften im Rahmen des Programms „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) übernommen. In dem Programm engagieren sich deutsche Abgeordnete für bedrohte Kolleginnen und Kollegen, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler weltweit.

Einsatz für Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva

So gilt sein Engagement zwei Umweltaktivistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen, die sich in Kolumbien für sauberes Wasser und die traditionelle Fischerei stark machen, die durch die Förderung von Erdöl, aber auch durch gewaltsame Auseinandersetzungen krimineller Banden gefährdet sind: Yuly Velásquez Briceño und Jani Silva.

„Wegen ihres mutigen Einsatzes werden die beiden Frauen immer wieder bedroht und angegriffen und leben so in großer Unsicherheit“, erklärt Lucks. Ihre Aufnahme in das Menschenrechtsprogramm des Deutschen Bundestages sei geeignet, ihre Arbeit zu würdigen und ihnen den Rücken zu stärken.

Kampf um sauberes Wasser, angestammte Lebensräume

Zu den natürlichen Schätzen Kolumbiens gehören nicht nur die reiche Flora und Fauna des tropischen Regenwaldes, sondern auch fossile Rohstoffe. An vielen Stellen in Kolumbien wird Erdöl gefördert.

Was einerseits Arbeitsplätze und Wohlstand bedeutet, schafft andererseits Umweltprobleme und spaltet die Gesellschaft, erläutert Lucks. So beraubt die Erdölförderung Fischerfamilien ihrer angestammten Lebensgrundlage, da die Erdölindustrie große Waldflächen rodet und es immer wieder zu Lecks und Verschmutzungen des Wassers kommt.

Konflikt mit Konzernen

Yuly Velásquez Briceño, kämpft daher in der Region Barrancabermeja im Norden Kolumbiens mit ihrem Verband für traditionelle Fischerei, Umweltschutz und Tourismus (Federación de Pescadoresartesanales, ambientalistas, y turísticos del departamento de Santander, FEDEPESAN) für den Erhalt von Flüssen, Feuchtgebieten und Fischbeständen, geht öffentlich und juristisch gegen Umweltverschmutzung und Korruption vor und stellt sich dafür auch einem staatlichen Erdöl-Unternehmen in den Weg. Jani Silva setzt sich mit ihrer Organisation zur Verteidigung der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern (Asociación de Desarrollo Integral Sostenible de La Perla Amazónica, ADISPA) in ihrer Heimatregion Puntomayo im Süden Kolumbiens für Artenvielfalt, Aufforstung, den Schutz des Wassers und die Rechte der Kleinbauern ein und ist ebenfalls mit dort tätigen Energieunternehmen aneinander geraten.

Eine Erdölfirma habe dort eine Fördererlaubnis für Flächen, die sich mit der Gemeinde La Perla Amazónica überschneiden, die sich dem Schutz der Natur und der traditionellen Lebensweise der Kleinbauern verschrieben hat, erzählt Lucks. Nun sollen viele Bewohner ihr Land verlassen. Nicht nur der Flächenverbrauch beraube die Gemeinde ihrer angestammten Lebensgrundlagen. Bisher habe es zudem mindestens zwei Öllecks gegeben. Dadurch würden Wasserquellen verunreinigt, von denen die örtliche Bevölkerung abhängig ist. Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen sowie die internationale Presse berichten regelmäßig über das Engagement der beiden Kolumbianerinnen.

Gegenwind durch Gewaltakteure

Beiden Menschenrechtlerinnen und ihren Organisationen, die ganz unabhängig voneinander arbeiten, machen zudem kriminelle Banden zu schaffen, die im Kokainanbau, Drogenhandel und anderen illegalen Branchen gewaltsam eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, um Reviere und Schmuggelrouten kämpfen und die Kontrolle über weite Gebiete und Gewässer anstreben. Teilweise hätten diese Gewaltakteure bereits in den Energiekonzernen Fuß gefasst und versuchten, auch den kolumbianischen Staat zu unterwandern, weiß Lucks. „Velásquez Briceño und Silva riskieren ihr Leben, denn ihr Engagement ist bewaffneten Gruppen im Land ein Dorn im Auge.“

Der Friedensvertrag von 2016 zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla-Organisation FARC, die sich unter anderem mit Drogenhandel finanzierte, konnte den großflächigen Anbau von Koka in dem südamerikanischen Land nicht stoppen. Kolumbien gilt als weltgrößter Produzent von Kokain, mit dessen illegalem Anbau sich viele Bauern ihre Existenz sichern. Organisationen wie ADISPA versuchen dagegen zu halten, indem sie Alternativen fördern. Die Friedensverhandlungen mit unterschiedlichen gewalttätigen Gruppen ziehen sich hin. Diese liefern sich unterdessen weiter erbitterte Kämpfe um die Kontrolle der Koka-Wirtschaft.

Bedrohungen und Vertreibungen

Seit Yuly Velásquez Briceño und ihre Organisation die Aktivitäten der Ölgesellschaft und der bewaffneten Gruppen in Schutzgebieten öffentlich anprangern und auch juristisch gegen die Ölgesellschaft Ecopetrol vorgehen, erfahre die Aktivistin Gewalt, erzählt Lucks: Einschüchterungs- und Erpressungsversuche, Übergriffe bei Protestaktionen, Schüsse nahe ihrem Haus, Todesdrohungen per Telefon.

Durch die jahrelange Gewalt der bewaffneten Gruppen sahen sich 26 Fischerfamilien, darunter auch die von Velásquez Briceño, die in der Nähe der Seen und Flüsse rund um die Stadt Barrancabermeja leben, in den vergangenen Sommermonaten gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Nur unter Begleitung der Behörden konnten sie Mitte August zurückkehren.

Trotzdem kam es auch danach zu erneuten Repressionen, sogar seitens des Staates. So ordnete die Stadt die Schließung eines Mitglieder-Treffpunkts von FEDEPESAN an. Lucks findet: „Die kolumbianischen Behörden unternehmen nicht genug, um Velásquez Briceño und die Mitglieder des Verbandes zu schützen.“ So hätten es Aktivistinnen wie Velásquez Briceño neben umweltfeindlichen Unternehmen und der Gewalt der Guerilla auch noch mit gleichgültigen Behörden zu tun.

Zwielichtige Rolle des Staates

Auch Jani Silva, ihre Familie und die Mitglieder von ADISPA werden wegen ihres Engagements seit mehreren Jahren massiv bedroht, erhalten Morddrohungen bewaffneter Milizen, die an einer wirtschaftlichen Nutzung der Region nach ihrer Lesart interessiert sind. Mehr als einmal musste die Umweltschützerin seit 2017 ihren Wohnort wechseln, weil sich ihre Sicherheitslage dramatisch verschärfte. Im September 2024 wurde ihr per Telefon gedroht, man werde sie durch einen Sprengstoffanschlag auf das zu ihrem Schutz eingesetzte, gepanzerte Fahrzeug töten. Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten.

Zur zwielichtigen Rolle des kolumbianischen Staates gehört, dass Jani Silva eine von 130 Vertreterinnen und Vertretern der kolumbianischen Zivilgesellschaft ist, die illegal von Militäreinheiten ausspioniert wurden, wie 2020 bekannt wurde. Zwar erhalten die Umweltaktivistin und weitere Mitglieder ihrer Organisation seit 2017 Personenschutz seitens des Staates. Lucks attestiert Regierung und Behörden in Kolumbien, dass diese bemüht seien. Der kolumbianische Staat habe entsprechende Schutzeinheiten und Schutzprogramme, „aber diese reichen häufig nicht aus und können den Schutz der betroffenen Personen nicht vollständig garantieren“. Die Übergriffe auf die beiden Menschenrechtlerinnen hörten nicht auf, weil die angebotenen Schutzmaßnahmen „zu reaktiv“ seien. „Die Behörden laufen immer neuen Bedrohungen hinterher“, konstatiert Lucks. Die Sorge um die Sicherheit von Jani Silva und anderen, die sich in Kolumbien für Menschenrechte, Landrechte und den Umweltschutz einsetzen, bleibe.

PsP trägt zum Schutz der Aktivistinnen bei

Neben umfassenden Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger gelte es, die Täter vor Gericht zu stellen und die strukturellen Ursachen der Gewalt zu bekämpfen. In Kolumbien hätten sich Politik, Gesellschaft und ehemalige Gewaltakteure allerdings auf einen Friedensprozess verständigt, der auf dem Grundsatz der Straflosigkeit basiert. Und schließlich reiche der Arm des Staates weiterhin nicht bis in alle Landesteile, um geltendes Recht durchzusetzen.

Bei einem Treffen mit Lucks im September 2025 in Berlin berichtete Jani Silva, dass die Sicherheitssituation in ihrer Region immer noch angespannt sei. Sie erhalte daher weiterhin Personenschutz zwei Bodyguards und ein gepanzertes Fahrzeug - und bleibe, soweit es sich einrichten lasse, zu Hause. Das von der Organisation „Peace Brigades International“ gestellte Angebot sei allerdings durch Budgetkürzungen gefährdet.

Lucks, der bereits beide Aktivistinnen getroffen hat und die Situation in Kolumbien aus eigener Anschauung kennt, fordert, der kolumbianische Staat solle sich nun ernsthaft um einen lückenlosen Schutz der Frauen bemühen. Die Patenschaften im PsP-Programm des Bundestages würden dazu beitragen, die Verantwortlichen in Kolumbien zu sensibilisieren, das Schutzniveau zu erhöhen. Der Bundestag genieße in Kolumbien wegen der deutschen Unterstützung des Friedensprozesses hohes Ansehen, erinnert Lucks. „Wir nutzen unsere Reputation für den Schutz der Aktivisten.“

„Beeindruckend, inspirierend, unterstützenswert“

Die beiden Frauen kämpften unter widrigen Umständen, teils unter Lebensgefahr, für den Erhalt der Natur und ihrer Heimat, sagt Lucks. Ihre Projekte vor Ort seien ein wichtiger Beitrag für einen dauerhaften Frieden in Kolumbien. Dabei legten die beiden einen beeindruckenden Mut an den Tag, zeigten Verantwortungsbewusstsein und seien Vorbilder und Hoffnungsträger. Auch das gelte es mit der Patenschaft zu zeigen. Faszinierend sei, wie die Aktivistinnen sich gegen die Macht von Unternehmen und bewaffnete Gruppen stellten, eine Fischerin, mit dem Fischernetz als Symbol, eine Gegenmacht gegen große Konzerne organisiere, und bereits Erfolge errungen hätten.

„Der unglaubliche Optimismus und Zukunftsmut“, mit dem diese Aktivistinnen ihre Lebensgrundlagen schützen und sich mächtigen Akteuren entgegenstellen, inspiriere und motiviere ihn, sagt Menschenrechtspolitiker Lucks. Es sei für ihn sofort klar gewesen, diese Persönlichkeiten für Patenschaften im PsP-Programm vorzuschlagen. Die Patenschaft mit Yuly Velásquez Briceño besteht seit Juni 2024, die mit Jani Silva seit Februar 2025. Für ihr mutiges Handeln erhielt Yuly Velásquez Briceño auch Anerkennung in Form des Menschenrechtspreises 2024 der deutschen Amnesty-Sektion und Jani Silva wurde mit dem Hessischen Friedenspreis 2024 ausgezeichnet.

Unterstützung der nationalen Versöhnungspolitik

„An Beispielen wie denen von Jani und Yuly entscheidet sich der Friedensprozess in Kolumbien“, erklärt der Außen- und Menschenrechtspolitiker. „Wir müssen alles daran setzen, Präsident Gustavo Petro bei seiner nationalen Versöhnungspolitik zu unterstützen.“ Große Teile der Guerilla seien bereits transformiert, die Sondergerichtsbarkeit arbeite. Fälle wie die von Jani und Yuly machten Hoffnung, da deren Engagement von den kolumbianischen Behörden gewürdigt werde. Die Regierung aber habe mit Jahrzehnte alten Konflikten zu kämpfen und es bei der Aufarbeitung der Bürgerkriegsverbrechen mit einer Generationenaufgabe zu tun. Dabei könne sie die Unterstützung der Staatengemeinschaft gebrauchen.

Lucks fordert, die Menschenrechtslage in den bilateralen Beziehungen entschlossener zu thematisieren: „Wir müssen klarmachen, dass uns das etwas bedeutet.“ So sei in dem deutsch-kolumbianischen Sicherheitsabkommen der Menschenrechtsaspekt nur „unzureichend berücksichtigt“. Dabei solle man diesen Bereich in die Ausbildung der Sicherheitskräfte einbeziehen, damit Aktivisten wie Jani und Yuly künftig nicht mehr auf internationalen Schutz angewiesen seien. Es gehe letztlich auch um uns selbst, so die zentrale Botschaft von Lucks: „Menschenrechte sind für uns nur sicher, wenn wir sie auch für andere sichern.“ Daher müssten Deutschland und Europa für eine werteorientierte, menschenrechtsbasierte Außenpolitik stehen, die anderen und damit auch uns helfe.

Das parlamentarische Patenschaftsprogramm stehe beispielhaft für diesen Ansatz mit dem „Ziel, dass wir solche Fälle irgendwann nicht mehr haben“. Bis dahin gelte: Nur wenn Jani Silva, Yuly Velásquez Briceño und ihre Mitstreiterinnen sicher sind, können sie sich weiterhin für den Umwelt- und Menschenrechtsschutz einsetzen.

(ll/02.04.2026)

Befragung der Bundesregierung

Karsten Wildberger und Stefanie Hubig stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger in einer Collage.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellen sich den Fragen der Abgeordneten. (© picture alliance/dts-Agentur)

Liveübertragung: Mittwoch, 15. April, 14 Uhr

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 15. April 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) den Fragen der Abgeordneten.

In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.03.2026)

Fragestunde

Fragestunde am 15. April

Auf einer Anzeigetafel steht Fragestunde.

Die Fragestunde dauert 45 Minuten. (© DBT/Werner Schüring)

Liveübertragung: Mittwoch, 15. April, 15.40 Uhr

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/30.03.2026)

Digitales

Forderung nach einer Digitalsteuer wird beraten

Junge Frauen sitzen im Freien und schauen auf ihre Smartphones.

Die Forderung, große Techkonzerne stärker zu besteuern ist Thema im Bundestag. (© picture alliance / ZUMAPRESS.com | Luca Ponti)

Liveübertragung: Donnerstag, 16. April, 10.10 Uhr

Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem von ihr angekündigten Antrag, der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)
 

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Blick in den Plenarsaal mit Bundesadler.

Der Bundestag überweist bestimmte Vorlagen ohne Aussprache an die Ausschüsse. (© picture alliance / Chris Emil Janßen / Chris Emil Janssen)

Liveübertragung: Donnerstag, 16. April, 12.30 Uhr

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse:

Vertrag: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vor. Die Vorlage soll an den Innausschuss zur Federführung überwiesen werden. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. 

(eis/31.03.2026)

Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Abgeordnete stimmen bei der 50. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag mit Handzeichen ab.

Die Abgeordneten des Bundestages entscheiden über manche Vorlagen ohne vorherige Debatte im Plenum. (© picture alliance/dpa / Fabian Sommer)

Liveübertragung: Donnerstag, 16. April, 12.35 Uhr

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, über mehrere Vorlagen ab:

Petitionen: Das Parlament stimmt über 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses ab. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 209 bis 222 (21/5009, 21/5010, 21/5011, 21/5012, 21/5013, 21/5014, 21/5015, 21/5016, 21/5017, 21/5018, 21/5019, 21/5020, 21/5021, 21/5022).

Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden beziehungsweise acht Jahre zu begrenzen. Eine Amtszeitbegrenzung fördert aus Sicht des Petenten die politische Vielfalt und verhindert eine „Entfremdung des Bundeskanzlers von der Bevölkerung“. 

Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechenschaftspflicht des Kanzlers, da sein politisches Wirken in kürzeren Abständen regelmäßig geprüft werde. Schließlich führe die Begrenzung zu einer dynamischeren Politik, da politische Entscheidungen nicht mehr aufgeschoben werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 154551).

Ausschuss Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Angesicht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Forderung begegne, vermag der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen, heißt es in der Vorlage.

Die Abgeordneten weisen in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung darauf hin, dass das Grundgesetz (GG) nur für den Bundespräsidenten in Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG eine Begrenzung der Amtszeit kenne. Eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler würde aus Sicht des Ausschusses einer Verfassungsänderung bedürfen, da die Wahl beziehungsweise Wiederwahl des Kanzlers verfassungsrechtlich an keine solchen Voraussetzungen geknüpft sei. 

Erwägungen gegen eine Amtszeitbeschränkung

Es gebe zudem praktische Erwägungen, die gegen eine Amtszeitbeschränkung sprächen. Eine Begrenzung auf Regierungsjahre berge das Problem in sich, dass das endgültige Ende der Amtszeit in den Zeitraum einer laufenden Legislaturperiode des Bundestages fallen könne, was mit der Praxis des bestehenden parlamentarischen Regierungssystems nur schwer vereinbar wäre. 

Würde die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers nur auf zwei begrenzt, läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners, die Amtszeit eines Bundeskanzlers dauerhaft deutlich vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode per Misstrauensvotum zu beenden und somit einen politischen Konkurrenten nachhaltig und gegebenenfalls bereits frühzeitig aus dem Amt des Bundeskanzlers zu verdrängen. Er könne im Fall der Begrenzung nach einer Neuwahl des Bundestages nicht erneut kandidieren. Die Machtarithmetik innerhalb von Koalitionsregierungen würde daher durch eine entsprechende Regelung „in einer vom Grundgesetz nicht vorgesehen Weise ausgestaltet“, heißt es.

Der Ausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass sich die Wahlrechtskommission in ihrem Abschlussbericht mit der Thematik befasst habe und mehrheitlich zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Amtszeitbegrenzung zwar, anders als eine Mandatszeitbegrenzung, möglicherweise zu rechtfertigen wäre, „dennoch verfassungsrechtliche Bedenken an einer derartigen Regelung bestehen“. Im Ergebnis habe die Kommission empfohlen, von einer Begrenzung der Amtszeit abzusehen. (hau/eis/30.03.2026)