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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Regierung will Recht auf ge­schlechtliche Selbst­bestimmung stärken

Die Bundesregierung will Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung besser schützen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in erster Lesung ihren Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (19/24686) debattiert und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22214) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf (19/24686) soll das Recht von Kindern auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden, zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Der Entwurf sieht ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor.

Er stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann einem operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Zudem bedarf die Einwilligung zu einem solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden.

Antrag der Grünen

Für einen Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag ein (19/22214). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der trans- und intergeschlechtlichen Personen zu errichten, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde. (mwo/sas/17.12.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Christian Lange

© Susie Knoll/Benno Kraehahn

Lange (Backnang), Christian

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

Dr. Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

© Dr. Robby Schlund/Karsten Hermsdorf

Schlund, Dr. Robby

AfD

Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

© DBT/ Inga Haar

Lehrieder, Paul

CDU/CSU

Dr. Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg / Tobias Koch

Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Jens

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Doris Achelwilm/ Cosima Hanebeck

Achelwilm, Doris

Die Linke

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion/ Kaminski

Lehmann, Sven

Bündnis 90/Die Grünen

Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/22214 - Antrag: Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen
    PDF | 258 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/24686 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 847 KB — Status: 25.11.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/24686 und 19/22214 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Schutz von Kindern vor geschlechts­an­gleichenden Operationen gefordert

Die Hand eines Neugeborenen liegt in der Hand seiner Mutter.

Der Anhörung lag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern zugrunde. (© picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

Zeit: Mittwoch, 13. Januar 2021, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Um den besseren Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) ging es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 13. Januar 2021. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24686) stieß bei den eingeladenen Experten überwiegend auf Unterstützung. Sachverständige aus der Medizin vertraten dabei teilweise andere Ansichten als Rechtswissenschaftlerinnen und Psychologinnen. Bei der ersten Lesung der Vorlage im Deutschen Bundestag hatte es vor allem Zustimmung gegeben.

Ärztekammer: Vermutung nicht durch Daten belegt

Der pädiatrischer Endokrinologe Dr. Oliver Blankenstein von der Charité-Universitätsmedizin Berlin gab zu bedenken, dass der Regierungsentwurf im Falle der zahlenmäßig größten, von der Regelung erfassten Gruppe, nämlich den Patientinnen mit adrenogenitalem Syndrom (AGS), über das Ziel hinausschieße und mehr schade als nutze. Obwohl AGS anders sei als andere Varianten der Geschlechtsentwicklung, werde es medizinisch als eine solche eingeordnet. Wenn hier die gesetzlichen Anforderungen bis hin zu einem faktischen Behandlungsverbot angehoben würden, drohten erhebliche Schäden für die Kindesgesundheit.

Dr. Wiebke Pühler von der Bundesärztekammer bemängelte, dass dem Entwurf die nicht durch Daten belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung medizinischer Leitlinien zur Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung noch Operationen stattfinden, die nicht unbedingt erforderlich sind. Mit dem auf einer nicht belegten Vermutung basierenden Entwurf werde ohne Not eine bürokratische Hürde aufgebaut, die die Behandlung der betroffenen Kinder eher erschweren denn verbessern dürfte. Ein grundsätzliches Operationsverbot bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werde den von einer breiten Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen Betroffenen nicht gerecht und entspreche auch nicht dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.

Forderung nach zentralem Register

Prof. Dr. Annette Richter-Unruh von der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Ruhr-Universität Bochum im St. Josef-Hospital sagte, die Kinderendokrinologen begrüßten den Gesetzentwurf als guten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings stelle die Erfordernis einer Genehmigung durch das Familiengericht eine bürokratische Hürde und eine Belastung für die Familie dar. Deren Notwendigkeit sollte daher überprüft werden. Erforderlich sei auch die Meldung von Kindern und Jugendlichen mit DSD und deren Operationen in einem unabhängigen Register.

Auch Prof. Dr. Konstanze Plett von der Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft, hält eine Meldepflicht an ein auf Bundesebene angesiedeltes zentrales Register für unverzichtbar. Persönlich begrüße sie vor allem den Wegfall einer starren Altersgrenze zur Bestimmung der Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger in die fraglichen Behandlungen, die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Patientenakten auf 30 Jahre ab Volljährigkeit, die Konkretisierungen zur gutachterlichen Kommission sowie die Aufnahme einer Evaluierungsklausel. Gleichwohl blieben einige Kritikpunkte wie das Fehlen von Bestimmungen über eine koordinierte Dokumentation beabsichtigter und durchgeführter medizinischer Behandlungen.

Expertinnen halten Nachbesserung für dringend nötig

Aus der Sicht von Prof. Dr. Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat der Regierungsentwurf viele Schwächen des Referentenentwurfs beseitigt, aber zugleich auch sehr viele gravierende neue Schwächen geschaffen. Er sollte zum Wohl der betroffenen Kinder im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden. Sie kritisierte unter anderem einen zu schmalen Anwendungsbereich, eine zu hohe Komplexität sowie Probleme im Hinblick auf das Konzept der Einwilligungsfähigkeit sowie in Bezug auf die interdisziplinäre Kommission und ihre Stellungnahme. Lugani schloss sich der Forderung nach einem Zentralregister an und sprach sich dafür aus, eine Evaluation bereits nach ein bis zwei Jahren durchzuführen.

Ähnliche Forderungen wie Lugani erhob die Geschlechterforscherin Dr. Ulrike Klöppel, Mitglied des Beirats der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen. Klöppel zufolge waren feminisierende und maskulinisierende Operationen an Kindern unter zehn Jahren bis Ende 2016 nicht rückläufig. Auch noch in den Jahren 2017 und 2018 seien Operationen durchgeführt worden. Sie kritisierte unter anderem den ihrer Meinung nach beschränkten Schutzbereich des Verbots sowie eine fehlende externe Prüfung der Einwilligungsfähigkeit. Ein verfestigter Behandlungswunsch und psychische Gesundheitsgefahren dürften ohne Erprobung alternativer Problemlösungen keine Ausnahme vom Verbot ermöglichen. Eine Nichtaufschiebbarkeit der Behandlung bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes müsse familiengerichtlich geprüft werden.

„Einstufung aus kinderrechtlicher Perspektive bedenklich“

Auch Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte schloss sich den Forderungen nach einem Register und einer früheren Evaluation an und bemängelte die fehlende Begleitung und Unterstützung bei einwilligungsfähigen Kindern im Falle einer selbstbestimmten Entscheidung. Die Tatsache, dass in diesem Zusammenhang die Einstufung eines Kindes als einwilligungsfähig oder nicht einwilligungsfähig allein den behandelnden Ärzten und Ärztinnen zugemutet werde, sei aus kinderrechtlicher Perspektive höchst bedenklich.

Die Psychologin Prof. Dr. Katinka Schweizer von der Medical School Hamburg attestierte dem Entwurf ebenfalls erheblicher Veränderungsbedarf an wichtigen Punkten. In der aktuellen Form sei der Gesetzentwurf widersprüchlich und schwer verständlich. Der Schwerpunkt der notwendigen Ergänzungen liege auf dem Prozedere der Interdisziplinären Kommission, der Sicherstellung einer unabhängigen psychosozialen Beratung, dem notwendigen Verbot des Bougierens im Kleinkindalter und der Einführung eines Bundeszentralregisters.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll das Recht von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden, zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Der Entwurf sieht ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen vor. Er stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann in einen operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes, der eine Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts zur Folge haben könnte, einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

Zudem bedarf die Einwilligung in einen solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden. (mwo/13.01.2021) 

Dokumente

  • 19/24686 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 847 KB — Status: 25.11.2020

Tagesordnung

  • 128. Sitzung am Mittwoch, den 13. Januar 2021- öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. med. Oliver Blankenstein
  • Stellungnahme Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
  • Stellungnahme Dr. Ulrike Klöppel
  • Stellungnahme Prof. D. Katharina Lugani
  • Stellungnahme Prof. i.R. Dr. Konstanze Plett, LL.M.
  • Stellungnahme Dr. med. Wiebke Pühler
  • Stellungnahme Prof. Dr. Katinka Schweizer

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­entwicklung beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (19/24686) angenommen. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/27929).

Abgelehnt mit breiter Mehrheit der übrigen Fraktionen wurde ein Änderungsantrag der AfD (19/27934). Ebenfalls abgelehnt wurden drei Änderungsanträge der Linken (19/27935, 19/27936, 19/27937). Der erste wurde von den Grünen unterstützt, bei Enthaltung der FDP, und von den übrigen Fraktionen abgelehnt.

Der zweite Antrag wurde von Grünen und Liberalen mitgetragen gegen das Votum von CDU/CSU, SPD und AfD. Der dritte Antrag wurde ebenfalls von den Grünen unterstütz. Dagegen lehnten übrigen Fraktionen die Vorlage ab.

Abgelehnt wurden auch drei Entschließungsanträge der AfD (19/27938), der FDP (19/27939) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/27940). Die AfD-Vorlage wurde mit breiter Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen, die Vorlage der Liberalen konnte gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Unterstützung durch Grüne und Linke keine Mehrheit finden. Der Antrag der Grünen wurde bei Enthaltung der FDP, bei Unterstützung der Linksfraktion gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD zurückgewiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz (19/24686) soll das Recht von Kindenr auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Das Gesetz enthält ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Es stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann in einen operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, der eine Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts zur Folge haben könnte, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

Zudem bedarf die Einwilligung in einen solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden.

Abgelehnte Änderungsanträge der AfD und der Linken

Die AfD forderte in ihrem Änderungsantrag (19/27934), Patienten, die an einem Ad-renogenitalen Syndrom (AGS) leiden, aus der geplanten Regelung herauszunehmen.

Die Linke wollte in ihrem ersten Änderungsantrag (19/27935), dass die reine Vermutung über eine zukünftige Belastung der psychosexuellen oder Identitätsentwicklung des Kindes einen operativen Eingriff in die Geschlechtsentwicklung nicht rechtfertigt.

In ihrem zweiten Änderungsantrag (19/27936) wollte die Fraktion, dass alle genitalverändernden Eingriffe an Minderjährigen sowie Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen gemeldet und archiviert werden.

Der dritte Änderungsantrag der Linken (19/27937) zielte darauf ab, die zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei unzulässigen Eingriffen zu verlängern.

Abgelehnte Entschließungsanträge

Die AfD forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/27938) unter anderem zu prüfen, inwieweit ein zentrales Patientenregister für Betroffene mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu Zwecken der Qualitätssicherung und Forschung etabliert werden kann.

Die FDP forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/27939) unter anderem, das Schutzniveau vor genitalverändernden Eingriffen so zu erhöhen, dass diese nur dann möglich sind, wenn sie eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes abwenden.

Die Grünen verlangten in ihrem Entschließungsantrag (19/27940) unter anderem, alle genitalverändernden Eingriffe und sonstigen Behandlungen ohne medizinische Indikation, die eine Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes zur Folge haben können, klar zu verbieten. (mwo/eis/vom/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

© DBT/ Inga Haar

Lehrieder, Paul

CDU/CSU

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Nils-Leon Brauer

Lehmann, Sven

Bündnis 90/Die Grünen

Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/24686 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 847 KB — Status: 25.11.2020
  • 19/27929 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24686 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 710 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27934 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24686, 19/27929 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 271 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27935 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24686, 19/27929 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 238 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27936 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24686, 19/27929 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 231 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27937 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24686, 19/27929 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 264 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27938 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24686, 19/27929 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 300 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27939 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24686, 19/27929 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 305 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27940 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24686, 19/27929 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    PDF | 337 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/27934 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/27935 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/27936 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/27937 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/24686 (Beschlussempfehlung 19/27929: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/27938 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/27939 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/27940 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

geschlechtliche_selbstbestimmung_reg_gruene

  • Regierung will Recht auf ge­schlechtliche Selbst­bestimmung stärken
  • Schutz von Kindern vor geschlechts­an­gleichenden Operationen gefordert
  • Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechts­entwicklung beschlossen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw02-pa-recht-selbstbestimmung-814994

Stand: 22.05.2025