Sicherheit informationstechnischer Systeme thematisiert
Sicherheit informationstechnischer Systeme
Die Bundesregierung will die Informationssicherheit weiter verbessern. Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, in erster Lesung eine Stunde lang über einen Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (19/26106) debattiert. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit zwei Anträgen der AfD-Fraktion (19/26225, 19/26226) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um die Informationssicherheit weiter verbessern, soll das Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik gestärkt werden. So soll es unter anderem Daten künftig über einen längeren Zeitraum speichern können. Laut Gesetzentwurf soll die Dauer der Speicherung auf zwölf Monate ausgeweitet werden.
Auch die bestehenden Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen wie Energieversorgung oder Wasser sollen im Zuge der Gesetzesänderung auf weitere Teile der Wirtschaft ausgeweitet werden. Hierzu zählen unter anderem Unternehmen der Rüstungsindustrie oder Betriebe, die wegen ihrer hohen Wertschöpfung eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben. Zudem sollen sie verpflichtet werden, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen.
Bislang hatte das Bundesamt die Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Nun soll der Verbraucherschutz als neue Aufgabe hinzukommen. Die Bundesregierung plant, das Bundesamt als unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Fragen der IT-Sicherheit zu etablieren.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag, die Evaluierung des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 nach Gesetzeslage umzusetzen und Ergebnisse im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zu berücksichtigen (19/26225). Die Bundesregierung soll den Entwurf des „IT Sicherheitsgesetzes 2.0“ erst in das parlamentarische Verfahren einbringen, nachdem gemäß Artikel 10 des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 unter Einbezug „eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wurde“, dieses derzeit gültige „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ evaluiert wurde. Auch solle die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluierung in das Gesetzesvorhaben einfließen lassen.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag verlangt die Fraktion, mit einem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Planungs- und Rechtssicherheit für Netzbetreiber herzustellen (19/26226). Die Regierung solle im Rahmen dieses Gesetzes entscheiden, „ob staatsnahe Netzwerksausrüster aus undemokratischen Ländern“ am Ausbau kritischer 5G-Infrastruktur beteiligt werden dürfen. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „die Rechts- und Planungssicherheit für Mobilfunknetzbetreiber dahingehend herzustellen, dass für die Folgen eines möglichen Ausschlusses von Herstellern kritischer Komponenten eine hinreichende Absicherung für die Mobilfunkbetreiber in Form von entsprechenden Kompensationsregelungen im Gesetz mit aufgenommen wird“.
Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass der Bundestag seit fast zwei Jahren über die Frage der Zulassung von Netzwerkausrüstern beim Ausbau des 5G-Netzes diskutiere, „deren Vertrauenswürdigkeit zumindest fragwürdig ist“. Die Volksrepublik China besitze mit Huawei und ZTE zwei Hersteller, deren Technik weltweit Verwendung finde. Als problematisch werde die Nähe dieser Unternehmen zum chinesischen Militär sowie der kommunistischen Partei angesehen. (sas/sto/28.01.2021)