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  • 1. Lesung
  • Anhörung (vertagt)
  • Anhörung
Verteidigung

Dienstvergehen von Zeit­soldaten sollen schneller ge­ahndet werden können

Die Bundesregierung will die Wehrdisziplinarordnung ändern. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ (19/22862) hat der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in erster Lesung erörtert und zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.

Die geplante Änderung des Soldatengesetzes eröffnet laut Bundesregierung die Möglichkeit, auf besonders schwere Dienstvergehen auch dann schnell zu reagieren, wenn sie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit begangen werden, die bereits länger als vier Jahre dienen. Zukünftig könne auch bei bereits länger dienenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit als Reaktion auf schuldhafte Dienstpflichtverletzungen das Dienstverhältnis schnell und zeitnah beendet werden, sofern es sich um besonders schwere Fälle handelt und das Dienstverhältnis noch nicht länger als acht Jahre besteht, heißt es in dem Entwurf.

Truppendienstgerichte sollen entlastet werden

Durch die beabsichtigten Änderungen der Wehrdisziplinarordnung wird die Möglichkeit geschaffen, bereits auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene und somit ohne ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren auf Dienstvergehen zu reagieren.

Auch solle die Anwendbarkeit verfahrensbeschleunigender gerichtlicher Entscheidungen ausgeweitet werden, „sodass die Truppendienstgerichte insgesamt entlastet werden und gerichtliche Disziplinarverfahren im Ergebnis schneller bearbeitet werden können“, schreibt die Bundesregierung. (hau/28.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Annegret Kramp-Karrenbauer

Annegret Kramp-Karrenbauer

© CDU / Laurence Chaperon

Kramp-Karrenbauer, Annegret

Bundesministerin der Verteidigung

Berengar Elsner von Gronow

Berengar Elsner von Gronow

© DBT/ Achim Melde

Elsner von Gronow, Berengar

AfD

Dr. Eberhard Brecht

Dr. Eberhard Brecht

© Dr. Eberhard Brecht/Peter Köpke, Fotostudio Halberstadt

Brecht, Dr. Eberhard

SPD

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

© Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann/Jasco Denzel

Strack-Zimmermann, Dr. Marie-Agnes

FDP

Matthias Höhn

Matthias Höhn

© DIE LINKE / Michael Breyer

Höhn, Matthias

Die Linke

Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

© Agnieszka Brugger/Anne Hufnagl

Brugger, Agnieszka

Bündnis 90/Die Grünen

Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

Jan Ralf Nolte

Jan Ralf Nolte

© Jan Nolte/Ferdinand Vogel

Nolte, Jan Ralf

AfD

Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

Fritz Felgentreu

Fritz Felgentreu

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Felgentreu, Dr. Fritz

SPD

Jens Lehmann

Jens Lehmann

© Jens Lehmann / Julia Nowak

Lehmann, Jens

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/22862 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 540 KB — Status: 25.09.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/22862 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verteidigung

Vertagt: Anhörung zur Möglichkeit der Ent­las­sung von Zeit­soldaten

Soldaten einer Luftlandepionierkompanie üben in einem Maisfeld.

Die Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften sollte Gegenstand der Anhörung sein. (© Bundeswehr/Sebastian Wilke)

Vertagt hat der Verteidigungsausschuss seine für Montag, 11. Januar 2021, geplante öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (19/22862). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Zeitsoldaten zukünftig in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei besonders schwerwiegenden Verletzungen der Dienstpflicht ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren zeitnah entlassen werden können. Bislang ist eine Entlassung von Zeitsoldaten auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene nur in den ersten vier Jahren möglich.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die bestehenden Regelungen des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung nicht mehr ausreichend effizient seien, um auf schwere Dienstvergehen wie beispielsweise politischen und religiösen Extremismus oder schwerwiegende Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie reagieren zu können.

In den Jahren 2017 bis 2019 hätten Disziplinarverfahren von der Aufnahme der Vorermittlungen bis zu ihrer Beendigung durch eine gerichtliche Entscheidung durchschnittlich länger als 30 Monate gedauert. Grund dafür sei die hohe Belastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften und der Truppendienstgerichte. (aw/04.01.2020)

Dokumente

  • 19/22862 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 540 KB — Status: 25.09.2020

Weitere Informationen

  • Verteidigungsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verteidigung

Geplante Verschärfung des Soldatengesetzes stößt auf ein geteiltes Echo

Die geplante Verschärfung des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Einerseits seien die angestrebten Änderungen, mit denen Zeitsoldaten in den ersten vier beziehungsweise acht Jahren ihrer Dienstzeit bei Dienstvergehen ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren zeitnah entlassen werden können, verfassungskonform, stellten die Sachverständigen übereinstimmend fest. Allerdings seien die Verschärfungen überzogen und auch nicht zielführend, monierten die Vertreter des Deutschen Bundeswehrverbandes und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

Diese beiden Grundpositionen zeigten sich in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses unter Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (19/22862) am Mittwoch, 10. März 2021, unter Leitung. Unstrittig hingegen waren die angestrebten gesetzlichen Regelungen zur kostenlosen Beförderung von Soldaten in Uniform durch öffentliche Eisenbahnen, die ebenfalls mit der Gesetzesänderung verabschiedet werden sollen.

„Gesetzentwurf steht in Einklang mit dem Grundgesetz“

Übereinstimmend stellten die Rechtswissenschaftler Philipp-Sebastian Metzger von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz in Einklang stehe. Metzger und Wiefelspütz wiesen darauf hin, dass Soldaten  der Bundeswehr nicht unter den Anwendungsbereich von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes fielen, sodass deren Dienstrecht nicht die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums berücksichtigen müsse, sich aber gleichzeitig auch nicht zu weit vom Beamtenrecht entfernen dürfe.

Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings im Januar 2020 entschieden, dass  es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gebe, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen dürfe. Für das Wehrdienstverhältnis von Soldaten bedeute dies umgekehrt, dass sowohl Entlassungen als auch jede andere Disziplinarmaßnahme per Verwaltungsakt verfassungsrechtlich unbedenklich seien.

„Entwurf verstößt gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit“

Die Rechtsanwälte Christian Sieh, Justitiar beim Deutschen Bundeswehrverband, und Christopher Hilgert,  Vertragsanwalt des Bundeswehrverbandes, sowie Nils Kammradt von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi räumten zwar ein, dass die Gesetzesvorlage nicht gegen das Grundgesetz verstoße, allerdings gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. „Nicht alles, was legal ist, ist eben auch legitim“, sagte Sieh.  Er verwies darauf, dass die Ursache für die geplante Gesetzesverschärfung in rechtsextremistischen Vorkommnissen in der Truppe liege, die man bekämpfen wolle. Es sei aber zu bedenken, dass bereits ein „falsches Autokennzeichen“ oder das Hören von Rechtsrock ausreiche, um in Verdacht zu geraten.

Von den jährlich gemeldeten Verdachtsfällen in den Bereichen Rechtsextremismus oder Reichsbürger würden sich allerdings nur rund 20 Prozent bestätigen. Von diesen wiederum würden nur rund 20 Prozent auf Zeitsoldaten mit einer Dienstzeit zwischen fünf und acht Jahren entfallen. In den allermeisten Fällen seien eben nicht junge Zeitsoldaten betroffen. Insofern sei es unverständlich, dass nun ausgerechnet für diese Gruppe unter den Soldaten die Gesetzeslage und die Wehrdisziplinarordnung verschärft werden soll.

Sieh, Hilgert und Kammradt verwiesen zudem darauf, dass derzeit eine Arbeitsgruppe an einer Überarbeitung der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr arbeite und bis Jahresende ihre Ergebnisse vorlegen will. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, dass die Bundesregierung Änderungen zu wenigen Teilaspekten bereits jetzt durch das parlamentarische Verfahren bringen will.

Wunsch nach größeren Spielräumen im Wehrdisziplinarrecht

Der Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr, Generalmajor André Bodemann, wies darauf hin, dass der Wunsch nach größeren Spielräumen im Wehrdisziplinarrecht von vielen Disziplinarvorgesetzten geäußert werde. Dies zeige sich in Veranstaltungen und Schulungen zur Inneren Führung.

Zugleich machte Bodemann darauf aufmerksam, dass sich der Personalkörper der Streitkräfte nach Aussetzung der Wehrpflicht deutlich verändert habe. Heute kämen deutlich mehr junge Menschen in die Truppe, die mit politischen und historischen Zusammenhängen weniger vertraut seien. Sie seien weniger resilient gegenüber extremistischen Ansichten. An dieser Stelle komme es vor allem darauf an, die politische Bildung in der Bundeswehr zu verstärken.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung verweist in ihrem Gesetzentwurf darauf hin, dass die bestehenden Regelungen des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung nicht mehr ausreichend effizient seien, um zeitnah und angemessen auf schwere Dienstvergehen wie beispielsweise politischen und religiösen Extremismus oder schwerwiegende Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie reagieren zu können.

In den Jahren 2017 bis 2019 hätten Disziplinarverfahren von der Aufnahme der Vorermittlungen bis zu ihrer Beendigung durch eine gerichtliche Entscheidung durchschnittlich länger als 30 Monate gedauert. Grund dafür sei die hohe Belastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften und der Truppendienstgerichte. (aw/10.03.2021)

Dokumente

  • 19/22862 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 540 KB — Status: 25.09.2020

Tagesordnung

  • Tagesordnung für die öffentliche Anhörung am Mittwoch, 10. März 2021, 11:00 bis ca. 15:00 Uhr

Protokolle

  • Protokoll der öffentlichen Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucksache 19/22862)"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen RD Philipp-Sebastian Metzger, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, für die Anhörung des Verteidigungsausschusses am 10. März 2021
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Dieter Wiefelspütz, Rechtswissenschaftler, für die Anhörung des Verteidigungsausschusses am 10. März 2021
  • Stellungnahme des Sachverständigen Christian Sieh, Justitiar Deutscher Bundeswehrverband, für die Anhörung des Verteidigungsausschusses am 10. März 2021

Weitere Informationen

  • Verteidigungsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 23.06.2025