Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals einen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (20/189) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
SPD, Grüne und FDP wollen die Befristungsregelung im Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) bis zum 30. Juni 2022 verlängern. Wie aus dem gemeinsamen Entwurf hervorgeht, sind Stabilisierungsmaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) derzeit bis Ende Dezember 2021 möglich. Nach diesem Zeitpunkt dürften Unternehmen keine Stabilisierungsmaßnahmen des WSF gewährt werden, selbst wenn dies erforderlich wäre, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf das jeweilige Unternehmen abzufedern, heißt es in dem Entwurf weiter.
Angesichts der Pandemie habe die Europäische Kommission am 18. November 2021 beschlossen, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Nach entsprechender Verlängerung der Genehmigung des WSF durch die Europäische Kommission könnten auf Grundlage eines geänderten Stabilisierungsfondsgesetzes Stabilisierungsmaßnahmen bis Ende Juni 2022 gewährt werden.
Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Pandemie
Ziel des Gesetzentwurfs sei die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des WSF, um im Bedarfsfall auch nach dem 31. Dezember 2021 Unternehmen nach Paragraf 16 Absatz 2 StFG Stabilisierungsmaßnahmen gewähren zu können.
Der WSF soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken. Mit Garantien und Kapitalhilfen sollen Unternehmen der Realwirtschaft stabilisiert werden, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Errichtet wurde der Fonds durch das Ende März 2020 in Kraft getretene Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz. (irs/09.12.2021)