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Hauptausschuss

Änderung des Stabilisie­rungs­fonds­gesetzes debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals einen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (20/189(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

SPD, Grüne und FDP wollen die Befristungsregelung im Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) bis zum 30. Juni 2022 verlängern. Wie aus dem gemeinsamen Entwurf hervorgeht, sind Stabilisierungsmaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) derzeit bis Ende Dezember 2021 möglich. Nach diesem Zeitpunkt dürften Unternehmen keine Stabilisierungsmaßnahmen des WSF gewährt werden, selbst wenn dies erforderlich wäre, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf das jeweilige Unternehmen abzufedern, heißt es in dem Entwurf weiter. 

Angesichts der Pandemie habe die Europäische Kommission am 18. November 2021 beschlossen, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Nach entsprechender Verlängerung der Genehmigung des WSF durch die Europäische Kommission könnten auf Grundlage eines geänderten Stabilisierungsfondsgesetzes Stabilisierungsmaßnahmen bis Ende Juni 2022 gewährt werden.

Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Pandemie

Ziel des Gesetzentwurfs sei die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des WSF, um im Bedarfsfall auch nach dem 31. Dezember 2021 Unternehmen nach Paragraf 16 Absatz 2 StFG Stabilisierungsmaßnahmen gewähren zu können. 

Der WSF soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken. Mit Garantien und Kapitalhilfen sollen Unternehmen der Realwirtschaft stabilisiert werden, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Errichtet wurde der Fonds durch das Ende März 2020 in Kraft getretene Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz. (irs/09.12.2021) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek Berlin

Fricke, Otto

FDP

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Jung, Andreas

CDU/CSU

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Otto Kasper

Schwarz, Andreas

SPD

Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/Jörg Hofbauer

Boehringer, Peter

AfD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer/ AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Perli, Victor

Die Linke

Victor Perli

Victor Perli

© Deutscher Bundestag/ Alexander Klebe

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Westphal, Bernd

SPD

Bernd Westphal

Bernd Westphal

© Bernd Westphal/Photothek

Oßner, Florian

CDU/CSU

Florian Oßner

Florian Oßner

© Florian Oßner / Foto Pleyer

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek Berlin

Dokumente

  • 20/189 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 155 KB — Status: 06.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw Gesetzentwurf 20/189(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) <div xmlns="http://www.coremedia.com/2003/richtext-1.0" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink"><p>6. Sitzung, TOP 8: Stabilisierungs&amp;shy;fond&amp;shy;gesetz; Wirtschafts&amp;shy;stabilisierungs&amp;shy;be&amp;shy;schleu&amp;shy;nigungs&amp;shy;gesetz</p></div>

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Hauptausschuss

Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen für Unter­nehmen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (20/189(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke beschlossen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (20/246(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde.

Unterstützung bis Ende Juni 2022

Vorgesehen ist, dass der Staat bestimmten Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise in Notlage geraten sind, bis ins nächste Jahr hinein mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds unter die Arme greifen darf. Eine entsprechende Befristung im Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz sowie im Stabilisierungsfondsgesetz soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Bisher waren die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 befristet. 

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der gezielten Unterstützung von Unternehmen, „deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte“, wie es in der Vorlage heißt. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten erhalten. Zudem kann aus dem Fonds die direkte Rekapitalisierung von Unternehmen finanziert werden.

Garantierahmen und Kreditermächtigung reduziert

Im Zuge der beschlossenen Verlängerung der Befristung werden sowohl der Garantierahmen von 400 auf 100 Milliarden Euro als auch die Kreditermächtigung für solche Maßnahmen von 100 auf 50 Milliarden Euro reduziert. Begründet wird dies in der Vorlage mit der „zeitlich begrenzten Verlängerung bis zum 30. Juni 2022“.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds fällt unter das Beihilferecht der Europäischen Union. Wie es in der Vorlage heißt, hat die Europäische Kommission am 18. November 2021 beschlossen, „den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19 bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern“. Diese Fristverlängerung wird mit dem beschlossenen Gesetz genutzt. Laut Entwurf ist für die weitere Gewährung von Beihilfen über den 31. Dezember hinaus zudem die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds durch die Kommission erforderlich. (scr/16.12.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Houben, Reinhard

FDP

Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Mattfeldt, Andreas

CDU/CSU

Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

© Andreas Mattfeldt/Tobias Koch

Hubertz, Verena

SPD

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/Linda Blatzek

Espendiller, Dr. Michael

AfD

Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Schäfer, Jamila

Bündnis 90/Die Grünen

Jamila Anna Schäfer

Jamila Anna Schäfer

© Andreas Gregor

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Michel, Kathrin

SPD

Kathrin Michel

Kathrin Michel

© DBT / Inga Haar

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/189 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 155 KB — Status: 06.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/246 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/189 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
    PDF | 228 KB — Status: 09.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • GesEnwt 20/189(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/246(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) <div xmlns="http://www.coremedia.com/2003/richtext-1.0" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink"><p>9. Sitzung, TOP 5: Stabilisierungs&amp;shy;fonds&amp;shy;gesetz, Wirtschafts&amp;shy;stabilisierungs&amp;shy;be&amp;shy;schleunigungs&amp;shy;gesetz</p></div>

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw49-de-stabilisierungsfondsgesetz-870174

Stand: 29.08.2026