Debatte zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesens
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (20/6519) beraten. Im Anschluss an Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Dokumententyp Kinderreisepass abzuschaffen. Stattdessen solle ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. In begründeten Ausnahmefällen soll auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden können, der in der Regel sofort ausgestellt werden könne. Das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises (eID) soll laut Gesetzentwurf auf 13 Jahre reduziert werden. Mit dem Gesetz sollen zudem Verordnungsermächtigungen geschaffen werden, um Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch des Antragstellers auch im Inland an diesen zu versenden.
Wird durch einen Umzug des Inhabers eines Dokuments eine andere Behörde zuständig, soll weiterhin die Behörde für die Registerführung zuständig bleiben, die das Dokument ausgestellt hat. Die neue zuständige Behörde soll durch automatisierte Abrufe ohne Zeitverzug auf die im Register gespeicherten Daten zugreifen können. Sobald die Voraussetzungen für eine synchrone Kommunikation der jeweiligen Behörden geschaffen sind, soll die Speicherung bei der neu zuständig gewordenen Behörde entfallen. Um bundesweit einen stets verfügbaren automatisierten Lichtbildabruf zu ermöglichen, sollen die Pass- oder Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den berechtigten Behörden diesen Abruf jederzeit zu gestatten.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, dass die Behörden, die die Echtheit des Passes oder Personalausweises oder die Identität des Inhabers überprüfen, berechtigt werden, die Personendaten mit Ausnahme der biometrischen Daten automatisiert in ein Datenverarbeitungssystem zu überführen. Durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll eine Rechtsgrundlage für jene Fälle geschaffen werden, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber oder -inhaber im Ausland eine strafbare Handlung vornehmen wird. Unter diesen Voraussetzungen sollen dem Entwurf zufolge passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, einer Passentziehung oder einer Ausreiseuntersagung vorgenommen werden können, heißt es im Entwurf.
Ziel der Änderungen ist es laut Regierung, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und den Aufwand für die Behörden wie für die Bürger zu verringern. Durch die Einführung des neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. (vom/27.04.2023)