Parlament

Wolfgang Wiehle nicht zum Bundestags­vizepräsi­denten gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/11706) abgewählt, ihren bayerischen Abgeordneten Wolfgang Wiehle zum Stellvertreter der Bundestagspräsidentin zu wählen. In geheimer Wahl erhielt Wiehle 92 Ja-Stimmen bei 565 Nein-Stimmen. Es gab 17 Enthaltungen. Wiehle erreichte damit nicht die erforderliche Mehrheit von 367 Stimmen und wurde somit nicht gewählt.

Der 59-jährige Abgeordnete gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag ein. Der Diplom-Informatiker und IT-Berater vertritt den Wahlkreis München-Süd. Er ist ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss und im Haushaltsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss und im Ausschuss für Digitales. Darüber hinaus ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Nordischen Parlamentariergruppe.

Wahlen zum Parlamentarischen Kontrollgremium

Des Weiteren hatte die AfD-Fraktion ihren sächsischen Abgeordneten Mike Moncsek (AfD) für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vorgeschlagen (20/11716). Auf Moncsek entfielen 55 Ja-Stimmen bei 605 Nein-Stimmen. Es gab zwölf Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Moncsek erreichte damit nicht die erforderliche Mehrheit von 367 Stimmen und wurde somit nicht als Mitglied des PKGr gewählt.

Die erforderliche Mehrheit erreichte dagegen die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz, die von der Unionsfraktion für die Mitgliedschaft im PKGr vorgeschlagen worden war (20/12111). Auf Lindholz entfielen 548 Ja-Stimmen bei 73 Nein-Stimmen, 49 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen. Die Abgeordnete wurde somit zum Mitglied des PKGr gewählt.

Grundlage der Abstimmung war Artikel 45d des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Kuratorium der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Der Bundestag hat als Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf Vorschlag der Fraktionen der Regierungskoalition die Abgeordneten Dietmar Nietan (SPD), Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) und Renata Alt (FDP) gewählt, die aus dem gemeinsamen Wahlvorschlag (20/11976) der drei Fraktionen hervorgegangen sind. Als stellvertretende Mitglieder gewählt wurden Marianne Schieder (SPD), Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulla Ihnen (FDP).

In das Kuratorium gehen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (20/11977) die Abgeordneten Michael Breilmann (CDU/CSU) als Mitglied und Stephan Mayer (CDU/CSU) als stellvertretendes Mitglied.

Der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/11978) mit den Abgeordneten Götz Frömming (AfD) als Mitglied und Martin Erwin Renner (AfD) als stellvertretendes Mitglied wurde hingegen abgelehnt. Beide Kandidaten konnten bei Zustimmung ihrer Fraktion gegen die Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke nicht die nötige Mehrheit hinter sich vereinen.

Die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ will die Geschichte der NS-Zwangsarbeit in der deutschen und europäischen Erinnerungskultur verankern. Dabei kommen die Opfer zu Wort, die ihre Erfahrungen im Nationalsozialismus nachkommenden Generationen vermitteln. Die Stiftung leistet einen Beitrag zur Entwicklung einer Erinnerungskultur auch für die deutsche Migrationsgesellschaft. Sie bringt die exemplarische Aufarbeitung von Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts in den internationalen Erfahrungsaustausch ein. Die Stiftung will zudem das Bewusstsein für den jüdischen Anteil an der deutschen und europäischen Geschichte stärken.
Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere über die Feststellung des Haushaltsplans. Es erlässt Richtlinien für die Verwendung der Mittel. Das Kuratorium der Stiftung ist international besetzt. Die 27 Mitglieder werden für vier Jahre unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat, der deutschen Wirtschaft und von den an den internationalen Verhandlungen zur Gründung beteiligten Staaten und Organisationen entsandt. Die Kuratoriumsvorsitzende und ihr Stellvertreter werden von der Bundeskanzlerin berufen. 

Beirat bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste

Darüber hinaus hat der Bundestag die Mitglieder des 16-köpfigen Beirates bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste nach Paragraf 21 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) bestimmt. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten einen gemeinsamen Wahlvorschlag eingebracht (20/12121). Gewählt sind für den Bereich Zivilgesellschaft Josephine Ballon von HateAid, Lina Ehrig für den Verbraucherzentrale Bundesverband, Matthias Spielkamp für das Bündnis F5 (AlgorithmWatch, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Open Knowledge Foundation Deutschland, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland), Teresa Widlok für LOAD und Svea Windwehr für das Zentrum für Digitalen Fortschritt D64. Für den Bereich Wissenschaft sind Professorin Diplom-Journalistin Christina Elmer von der Technischen Universität Dortmund, Dr. Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut) und Prof. Dr. Henrike Weiden von der Hochschule München gewählt und schließlich Alexander Rabe für eco – Verband der Internetwirtschaft und Susanne Dehmel für Bitkom für den Bereich der Wirtschaftsverbände.

Auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (20/12122) wurden für die Union Prof. Dr. Ulrike Klinger als Vertreterin der Wissenschaft, Markus Hartmann und Siegfried Schneider als Vertreter der Zivilgesellschaft und Verbraucherverbände sowie Dirk Freytag als Vertreter der Wirtschaftsverbände gewählt. Der auf Vorschlag der AfD-Fraktion (20/12123) nominierte Vertreter der Zivilgesellschaft Hadmut Danisch fand bei der Abstimmung gegen die Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und die Gruppe Die Linke bei Zustimmung durch die AfD keine Mehrheit.

Nach dem Digitale-Dienste-Gesetz übernimmt eine Koordinierungsstelle die Aufsicht über die Anbieter digitaler Dienste und die Koordination von Beschwerden. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Aufgabe. (vom/aw/sto/eis/04.07.2024)

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