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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Initiativen zur Rehabilitierung politisch Verfolgter in der DDR

Der Bundesstag hat am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (20/12789) in erster Lesung beraten. Ebenfalls beraten wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Gerechtigkeit für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen SBZ und DDR – Beweislastumkehr bei Anerkennung von Gesundheitsschäden gesetzlich verankern, Zuwendungen für Haftopfer anheben und Bedürftigkeitsprüfung abschaffen“ (20/12971) und „Die Geschichte der Speziallager in der Sowjetischen Besatzungszone weiterhin aufarbeiten, die Opfer angemessen würdigen“ (20/12972). 

Im Anschluss an die Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf und beide Anträge zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss. Die AfD-Fraktion wollte ihren ersten Antrag (20/12971) an den Ausschuss für Kultur und Medien und den zweiten Antrag (20/12972) an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überweisen, konnte sich aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen, die für die Federführung beim Rechtsausschuss votierten. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Neuregelung will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden erreichen, „dass sich die wirtschaftliche Lage der Betroffenen deutlich verbessert“. Dem Entwurf liegt eine entsprechende Absichtserklärung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag zugrunde.

Vorgesehen ist zum einen, einen bundesweiten Härtefallfonds einzurichten und die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiterzuentwickeln. Die Stiftung soll laut Entwurf für die Gewährung der Leistungen zuständig sein. Die Aufsicht darüber soll die SED-Opferbeauftragte übernehmen, die dazu Billigkeitsrichtlinien erlassen soll. Geplant ist, die Regelungen zur Stiftung und zum Härtefallfonds in einem Stammgesetz, dem „Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“, zu bündeln. Die Stiftung soll entsprechend umbenannt werden.

SED-Opferrente dynamisieren

Ferner sieht der Entwurf vor, die sogenannte SED-Opferrente zu dynamisieren. Statt wie bisher alle fünf Jahre die Höhe der „besonderen Zuwendung für Haftopfer“ zu überprüfen, soll die Entwicklung der Opferrente an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden. Ebenso soll den Angaben zufolge künftig mit den Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte verfahren werden.

Angepasst werden soll zudem - mit Verweis auf den aktuellen Forschungsstand - die Definition der Opfergruppen. Demnach sollen künftig auch Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro haben.

Schließlich soll künftig darauf verzichtet werden, die monatliche Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt zu kürzen. Dies gilt laut Entwurf aktuell für Fälle, „in denen Betroffene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen“. Zudem soll künftig auch darauf verzichtet werden, dass Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen. (hau/scr/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Jan Plobner

Jan Plobner

© Jan Plobner/Michael Schober

Plobner, Jan

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Budde

Katrin Budde

© Katrin Budde/Thomas Koehler

Budde, Katrin

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/12789 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
    PDF | 461 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/12971 - Antrag: Gerechtigkeit für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen SBZ und DDR - Beweislastumkehr bei Anerkennung von Gesundheitsschäden gesetzlich verankern, Zuwendungen für Haftopfer anheben und Bedürftigkeitsprüfung abschaffen
    PDF | 168 KB — Status: 24.09.2024
  • 20/12972 - Antrag: Die Geschichte der Speziallager in der Sowjetischen Besatzungszone weiterhin aufarbeiten, die Opfer angemessen würdigen
    PDF | 204 KB — Status: 24.09.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Pau, Petra (Gruppe Die Linke), Ullrich, Dr. Volker (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/12789 beschlossen
  • Überweisung 20/12971 beschlossen (federführend beim Rechtsausschuss)
  • Überweisung 20/12972 beschlossen (federführend beim Rechtsausschuss)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Umfassende Kritik an Regierungsplänen für SED-Opfer

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für SED-Opfer als unzureichend kritisiert. Der Gesetzentwurf enthalte „einige gute Ansätze“, gehe aber weit an dem vorbei, „was wir heute brauchen, um die Opfer angemessener zu unterstützen“, sagte Zupke am Mittwoch, 6. November 2024, in einer Anhörung des Rechtsausschusses. 

Auch die übrigen Sachverständigen äußerten sich kritisch zu dem Entwurf. Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, sagte vor den Abgeordneten, der Gesetzentwurf habe ihn „fassungslos“ gemacht. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung (20/12789) unter anderem die finanziellen Leistungen an Opfer der SED-Diktatur, die SED-Opferrente, dynamisieren. Zudem soll ein bundesweiter Härtefallfonds zur Unterstützung der SED-Opfer eingerichtet werden. Betroffene von Zwangsumsiedlungen sollen als Opfergruppe anerkannt werden und eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. 

Keine Änderung soll es mit dem Entwurf an den Verfahren zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von SED-Opfern geben. Seit Jahren beklagen Betroffene und Opferbeauftragte, dass die Regelungen zur Anerkennung von Gesundheitsschäden zulasten der Betroffenen gingen. Die Bundesregierung vertritt in dem Entwurf die Auffassung, dass mit schon umgesetzten Änderungen im sozialen Entschädigungsrecht dieses Problem angegangen worden sei.

„Die Ablehnungsquoten haben sich nie verbessert“

Dieser Auffassung widersprachen in der Anhörung diverse Sachverständige vehement. Zupke sagte, sie sei davon „erschüttert“. Die von der Bundesregierung angeführten Regelungen seien nicht neu, sie würden in der Praxis schon seit Jahren gelten. Die letzten Jahrzehnte hätten gezeigt, dass dieses Problem so nicht zu lösen sei. „Die Ablehnungsquoten haben sich nie verbessert“, so Zupke. Gebraucht werde eine eigene, auf die Opfer zugeschnittene Lösung. Die SED-Opferbeauftragte bekräftigte ihre Forderung nach einer kriterienbasierten Vermutungsregelung, wie sie für einsatzgeschädigte Soldaten im Soldatenversorgungsgesetz bereits gelte.

Ebenso argumentierte die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in der DDR in Brandenburg, Maria Nooke. Es brauche eine politische Entscheidung, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige – und verwies auch auf eine entsprechende Forderung des Bundesrates.

Plädoyer für kriterienbasierte Vermutungsregelung

Drei Sachverständige mit medizinisch-psychologischem Hintergrund sprachen sich in der Anhörung ebenfalls für eine kriterienbasierte Vermutungsregelung aus. Tolou Maslahati (Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie) berichtete über Studienergebnisse, nach denen sowohl psychische als auch physische Erkrankungen bei Menschen, die politisch verfolgt wurden, gehäuft vorkämen. So hätten 60 Prozent der früher Inhaftierten mindestens einmal im Leben eine psychische Erkrankung. Die politische Haft stehe in einem Zusammenhang mit heutigen Erkrankungen, eine kriterienbasierte Vermutungsregelung sei daher „sehr wünschenswert“, sagte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. 

Ähnlich äußerten sich der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Jörg Frommer (Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) und die von der Grünen-Fraktion benannte Diplompsychologin Heide Glaesmer (Universität Leipzig).

Aus Betroffenensicht verwies Carla Ottmann vom Forum für politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur ebenfalls auf die Notwendigkeit, eine solche Regelung einzuführen. Das bestehende Verfahren sei für die Frauen verletzend und „für unsere Demokratie ist es beschämend“, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

Bundesweite Härtefallfonds für SED-Opfer

Ebenfalls thematisiert wurde der bundesweite Härtefallfonds für SED-Opfer. Dieser sei „überaus wichtig und überfällig“, betonte der Vorsitzende des Trägervereins für das Stasimuseum Berlin und Stiftungsratsmitglied der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, Jörg Drieselmann. Es dürfe aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um einen „Härtefallfonds West“ handle und dass es eine unterschiedliche Behandlung der Opfer in Ost und West gebe. „Es ist nicht vermittelbar, dass Art und Höhe der Unterstützung vom Wohnort abhängig sind“, sagte der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige. Drieselmann sprach sich dafür aus, den Fonds für Betroffene in allen Bundesländern einzurichten und die bestehenden Härtefallfonds in den Ländern zu beenden.

Ähnlich äußerte sich der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi. Aktuell sei es ein Härtefallfonds für westdeutsche Bürgerinnen und Bürger, ostdeutsche würden explizit ausgenommen. Das sei ein Modus, der seiner Ansicht nach nicht bestehen könne, so Wurschi, den die Grünen-Fraktion als Sachverständigen benannt hatte.

Der von der Unionsfraktion als Sachverständiger benannte UOKG-Vorsitzende Dombrowski führte an, dass sich mit Ikea ein ausländisches Unternehmen erklärt habe, den Härtefallfonds mit sechs Millionen Euro zu unterstützen. Ikea hatte früher Produkte verkauft, die in der DDR von politischen Häftlingen produziert worden waren. Nun seien auch deutsche Unternehmen aufgefordert zu handeln, mahnte Dombrowski und nannte namentlich die Deutsche Bahn sowie Aldi und Otto. „Möglicherweise liegt es in der DNA deutscher Unternehmen, dass sie kein Problem haben, mit und in Diktaturen gute Geschäfte zu machen“, kritisierte Dombrowski.

Zweitantragsrecht auf strafrechtliche Rehabilitierung

Neben Details zu aufsichtsrechtlichen Fragen rund um den Härtefallfonds ging es auch um ein Zweitantragsrecht auf strafrechtliche Rehabilitierung. Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen von Landgerichten zu dem Thema. In Thüringen würden Personen, „die vor der letzten Novellierung 2019 einen Antrag auf Rehabilitierung stellten und der abgelehnt wurde, der aber nunmehr nach der neuen Rechtsprechung erfolgreich wäre, bei den zuständigen Gerichten nicht zugelassen“, führte Landesbeauftragter Wurschi in seiner schriftlichen Stellungnahme aus. Auch der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige Philipp Mützel (Bürgerbüro e. V.) sprach sich im Sinne der Betroffenen aus.

Weitere Forderungen der Sachverständigen bezogen sich etwa auf die Erhöhung der SED-Opferrente vor der geplanten Dynamisierung. Auch ein Verzicht auf Bedürftigkeitsprüfungen wurde vorgeschlagen. Ferner wurde die Höhe der Entschädigung für Betroffene der Zwangsumsiedlung als zu gering kritisiert. (scr/06.11.2024)

Dokumente

  • 20/12789 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
    PDF | 461 KB — Status: 09.09.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 122. Sitzung - 6. November 2024, 10.45 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Jörg Frommer
  • Stellungnahme Prof. Dr. Heide Glaesmer
  • Stellungnahme Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  • Stellungnahme Tolou Maslahati
  • Stellungnahme Bürgerbüro e.V.
  • Stellungnahme Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur
  • Stellungnahme Forum für politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur e.V.
  • Stellungnahme Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  • Stellungnahme SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag

Weitere Informationen

  • 20/12789 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
    PDF | 461 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13250 - Unterrichtung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR - Drucksache 20/12789 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 09.10.2024

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Bundestag beschließt weit­reichende Ver­besserungen für SED-Opfer

Opfer des SED-Regimes sollen verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden künftig leichter anerkennen lassen können. Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2025, einstimmig den Weg dafür frei gemacht und den Entwurf der Bundesregierung für ein sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4, 20/14799) in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/14744) gebilligt.

Mit dem Gesetz soll zudem die sogenannte SED-Opferrente zum 1. Juli 2025 erhöht und ab dem Jahr 2026 dynamisiert werden. Außerdem wird ein bundesweiter Härtefallfonds für SED-Opfer eingerichtet. 

Angenommen hat das Parlament zudem einen von SPD, Union, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Antrag mit dem Titel: „Die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkennen und besser unterstützen“ (20/14702). Bei der Abstimmung votierte nur die Gruppe Die Linke gegen den Antrag.

Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens und in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 29. Januar 2025, hatten die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke sowie Opferverbände erhebliche Nachbesserungen an dem Regierungsentwurf gefordert. Die Fraktionen hatten in der ersten Lesung des Entwurfs weitere Änderungen in Aussicht gestellt.

Der Ausschuss beschloss insgesamt zwei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf. Der erste von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachte Änderungsantrag sah neben Änderungen der Regelungen für SED-Opfer auch eine Anpassung der Grundbuchordnung vor. Der zweite Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen ergänzte den Entwurf um eine weitere sachfremde Änderung im Vierten Sozialgesetzbuch. Er sieht eine Übergangsregelung für die Versicherungspflicht von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung und im Musikschulbereich vor.

Änderungen der Regelungen für SED-Opfer:

Neu eingeführt wurde mit dem Änderungsantrag eine Vermutungsregelung für die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von SED-Opfern. Dies bedeutet, dass „beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse und bestimmter gesundheitlicher Schädigungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet wird“, wie es in dem Gesetz heißt. Im Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung noch ausgeführt, dass für eine solche Regelung kein Bedarf bestehe, da die geltende Rechtslage ausreichend sei.

Wesentliche Änderungen betreffen auch die Höhe der SED-Opferrente. Sie soll nach dem geänderten Entwurf ab dem 1. Juli 2025 400 Euro statt 330 Euro betragen. Ab dem Jahr 2026 soll die Höhe der SED-Opferrente dann - wie im Regierungsentwurf vorgesehen - dynamisiert und an die Rentenentwicklung gekoppelt werden. Zudem soll die Gewährung der SED-Opferrente nicht mehr von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängig gemacht werden. Gleiches soll für die Unterstützungsleistungen nach Paragraf 18 StreRehaG gelten.

Zudem wird im StreRehaG ein sogenanntes Zweitantragsrecht eingeführt. „Dieses ermöglicht es Personen, deren Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung unter der Geltung einer früheren (für den Betroffenen ungünstigeren) Rechtslage rechtskräftig abgelehnt wurde, bei späteren gesetzlichen Änderungen im StrRehaG zugunsten des Betroffenen erneut einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung zu stellen“, heißt es in der Begründung.

Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte

Ähnliche Anpassungen wie bei der SED-Opferrente nahm der Ausschuss auch bei der Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte vor. Die Ausgleichsleistung soll demnach zum 1. Juli von 240 auf 291 Euro angehoben werden, ab dem Jahr 2026 ist ebenfalls eine Dynamisierung vorgesehen. Zudem soll die erforderliche Mindestverfolgungszeit als Voraussetzung für die Ausgleichsleistung um ein Jahr verkürzt werden. Zur Begründung heißt es, „dass Erwerbsbiografien auch durch kürzere Verfolgungszeiten nachhaltig beeinträchtigt worden sein können“.

Angepasst wurde auch die neue Einmalzahlung für Opfer von Zwangsaussiedlungen. Sie soll 7.500 Euro betragen, im Regierungsentwurf waren 1.500 Euro vorgesehen. Außerdem ist nun vorgesehen, dass auch Opfer von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb des Beitrittsgebietes eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten können.

Neue Regelungen zum Stiftungsrat

Weitere vom Ausschuss beschlossene Änderungen betreffen das neue Gesetz über die Stiftung für ehemalige politische Verfolgte. Die Stiftung soll Leistungen aus dem geplanten bundesweiten Härtefallfonds gewähren können. Unter anderem wird nun geregelt, dass die Stiftung auch Mittel von dritter Seite annehmen und für Unterstützungsleistungen verwenden darf. Hintergrund ist die von IKEA angekündigte Unterstützung in Höhe von sechs Millionen Euro für den Härtefallfonds.

Ebenfalls angepasst wurden die Regelungen zum Stiftungsrat. Ein Drittel, also vier Mitglieder des Rates, sollen künftig vom Bundestag gewählt werden. „Diese vier gewählten Mitglieder sollen - so wie die zwei von der oder dem Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag berufenen Mitglieder - möglichst Betroffene politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone oder der Deutschen Demokratischen Republik sein, so dass im Idealfall möglichst die Hälfte der Mitglieder des Stiftungsrates Betroffene politischer Verfolgung sind“, heißt es dazu. Mit Verweis auf die Aufgaben des Stiftungsrates ist ferner nunmehr vorgesehen, die Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz über die Stiftung auf die Rechtsaufsicht zu beschränken.

Änderungen in der Grundbuchordnung:

Gegenstand des Änderungsantrags von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP war darüber hinaus eine sachfremde Änderung der Grundbuchordnung. Sie betrifft die Befugnis, dem Entwickler eines Migrationsprogramms Grundbuchdaten zur Verfügung zu stellen. Die bisherige Regelung war bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die wortgleiche Neuregelung soll nun bis zum 31. Dezember 2029 gelten.

Änderungen im Vierten Sozialgesetzbuch:

Die Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch betrifft die Versicherungspflicht von Lehrkräften, insbesondere in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen. Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 und die Prüfung des Erwerbsstatus von Lehrkräften. Vorgesehen ist, dass im Falle einer Prüfung durch einen Versicherungsträger, die eine Versicherungspflicht der Lehrkraft feststellt, die Versicherungspflicht erst ab 1. Januar 2027 gilt. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt. 

Mit der Regelung soll es laut Antrag ermöglicht werden, „für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen“ und „Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit zu geben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können“. (scr/ste/30.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Katrin Budde

Katrin Budde

© Katrin Budde/Thomas Koehler

Budde, Katrin

SPD

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Philipp Hartewig

Philipp Hartewig

© DBT / Inga Haar

Hartewig, Philipp

FDP

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

Dr. Christiane Schenderlein

Dr. Christiane Schenderlein

© Dr. Christiane Schenderlein/ Chris Gonz

Schenderlein, Dr. Christiane

CDU/CSU

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Jan Plobner

Jan Plobner

© Jan Plobner/Michael Schober

Plobner, Jan

SPD

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12789 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
    PDF | 461 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13250 - Unterrichtung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR - Drucksache 20/12789 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 09.10.2024
  • 20/13439 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 26. September bis 14. Oktober 2024)
    PDF | 181 KB — Status: 18.10.2024
  • 20/14702 - Antrag: Die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkennen und besser unterstützen
    PDF | 171 KB — Status: 28.01.2025
  • 20/14744 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
    PDF | 461 KB — Status: 29.01.2025
  • 20/14799 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/14744 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
    PDF | 192 KB — Status: 29.01.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/12789 (Beschlussempfehlung 20/14744: Gesetzentwurf annehmen) Artikel 6 Buchstabe a und 6 Buchstabe b angenommen
  • Gesetzentwurf 20/12789 (Beschlussempfehlung 20/14744: Gesetzentwurf annehmen) übrige Teile angenommen
  • Gesetzentwurf 20/12789 angenommen
  • Antrag 20/14702 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Zupke sieht Paradigmen­wechsel im Um­gang mit Fol­gen des SED-Unrechts

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-sed-opfer-1042020

Stand: 14.07.2025