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Haushalt

Bundestag bringt Grund­ge­setz­änderungen zur Schul­denbremse auf den Weg

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 13. März 2025, in erster Lesung mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes beraten. Im Mittelpunkt der Debatte stand ein von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096). 

Mit dem Entwurf wollen die beiden Fraktionen Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe von den Regeln der Schuldenbremse ausnehmen, ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur einrichten und den Ländern einen Verschuldungsspielraum für ihre Haushalte einräumen. Die Vorschläge sind das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die drei Parteien haben nach der Bundestagswahl am 23. Februar inzwischen Koalitionsverhandlungen aufgenommen.

Differenzen über Verfahren und Inhalt

Im Fokus der rund dreistündigen Debatte stand zum einen das Verfahren. Insbesondere Vertreter von AfD, Die Linke und BSW kritisierten, dass die Grundgesetzänderungen noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Der 21. Deutsche Bundestag konstituiert sich am 25. März. Zum anderen ging es um inhaltliche Differenzen. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (20/15098) und FDP (20/15099) hatten jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die beide Grundgesetzänderungen für höhere Verteidigungsausgaben vorsehen. 

Der Bundestag überwies im Anschluss an die Aussprache alle drei Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, wobei der Haushaltsausschuss die Federführung übernimmt. Ein Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ wurde federführend an den Auswärtigen Ausschuss und mitberatend an den Verteidigungsausschuss überwiesen.

Für ihre weitergehenden Vorschläge warben Vertreter von Union und SPD vor allem um die Unterstützung der Grünen. Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Union und SPD verfügen zusammen nicht über die erforderlichen Stimmen. Auch im Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

SPD: „Historische Chance“ nicht verspielen

SPD-Fraktionsvorsitzender Lars Klingbeil warb eindringlich für den Vorstoß von SPD und Union. Er verwies – wie auch in der Begründung des Gesetzentwurfs – auf die turbulente internationale Lage, es seien „außergewöhnliche Zeiten“. Die Nachkriegsordnung sei ins Wanken geraten, eine neue Ordnung sei noch nicht da. Europa müsse sein Schicksal stärker in die eigenen Hände nehmen, sagte der Sozialdemokrat: „Auf Deutschland kommt eine Führungsrolle zu – und die müssen wir ausfüllen.“ 

Damit Deutschland ein starkes Land in Europa sein könne, dürfe man nicht nur in die Sicherheitspolitik investieren. „Investitionen in unsere Sicherheit und in die Infrastruktur unseres Landes – das gehört zusammen, das eine wird es ohne das andere nicht geben“, sagte Klingbeil. Die Schritte, die man mit den Änderungen im Grundgesetz gehen wolle, seien „historisch“. 

Er warb insbesondere bei den Grünen um Unterstützung für das Vorhaben und zeigte sich zuversichtlich, dass es zu einer Einigung kommen werde. Diese „historische Chance“ dürfe nicht leichtfertig verspielt werden. „Wenn die Geschichte anklopft, muss man die Tür öffnen, weil man niemals weiß, ob es vielleicht eine zweite Chance dafür gibt“, mahnte der SPD-Chef.

CDU/CSU: Abschreckung muss „glaubwürdig militärisch unterlegt werden“

Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Friedrich Merz, betonte die Notwendigkeit, noch in der laufenden Legislaturperiode mit dem 20. Bundestag die Änderungen zu beschließen. Diese duldeten „keinen Aufschub“, so der Christdemokrat. Absoluten Vorrang habe die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. „Das Wort Abschreckung muss jetzt schnell und glaubwürdig militärisch unterlegt werden. Jede weitere Verzögerung wäre unverantwortlich“, sagte Merz. 

Für diese „nationale Kraftanstrengung“ müsse auch die wirtschaftliche Grundlage gelegt werden, sagte der Fraktionschef mit Blick auf das vorgeschlagene Sondervermögen. „Mit dieser Volkwirtschaft, so wie wir sie gegenwärtig haben, ist diese Aufgabe nicht zu leisten.“ Es gehe nicht darum, „Geld für nichts und wieder nichts“ auszugeben, „sondern wir wollen das eingebettet sehen in eine umfassende Reformagenda für unser Land“.

Merz ging in der Debatte auf die Grünen zu und stellte Änderungen am Gesetzentwurf von SPD und Union in Aussicht. So schlug er vor, 50 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für den Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung zu stellen. Dies sei ein sehr konkretes Angebot. „Was wollen Sie eigentlich in so kurzer Zeit noch mehr als das, was wir ihnen jetzt in den Gesprächen vorgeschlagen haben?“, fragte Merz in Richtung Grüne. „Ist Scheitern aus ihrer Sicht eine ernsthafte Option?“ 

Grüne: Paketlösung ist eine „willkürliche Entscheidung“

Die Ko-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, unterstrich die skeptische Haltung ihrer Fraktion. Sie kritisierte, dass auch in dem von Merz angekündigten Änderungsantrag nicht festgeschrieben sei, dass das Geld aus dem Sondervermögen für zusätzliche Investitionen verwendet werden müsse, obwohl SPD-Fraktionschef Klingbeil dies in seiner Rede betont habe. Wer das ernst meine, „der hätte kein Problem damit, das Wort Zusätzlichkeit ins Grundgesetz zu schreiben“, kritisierte Dröge. Es sei auch merkwürdig, dass es an den Grünen sei, für die Berücksichtigung des Klimaschutzes zu kämpfen. „Machen Sie das nicht zu unserem Privatproblem“, so die Grünen-Abgeordnete. 

Dröge betonte, dass die außen- und sicherheitspolitische Lage herausfordernd und gefährlich sei und Handeln erfordere. Die Grünen würden bei diesem Thema auch zu schnellen Entscheidungen bereit sein. Sie kritisierte es aber als „willkürliche Entscheidung“, diese Grundgesetzänderungen in ein Paket zu packen. Dafür gebe es keinen sachlichen Grund. Grund sei vielmehr, dass sich Union und SPD gegenseitig nicht vertrauten. 

Dröge erklärte, die Fraktion sei bereit, das, was dringlich sei, sofort anzugehen. Das, was notwendig sei, wolle man mit der gebotenen Sorgfalt angehen, sagte die Abgeordnete mit Verweis auf eine Reform der Schuldenbremse. „Wenn Sie das anders machen wollen, dann spiele Sie mit der Sicherheit unseres Landes“, so Dröge.

FDP: CDU-Chef plant „linke Wirtschaftspolitik“

FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Dürr warf Friedrich Merz „Wortbruch“ vor. Mit dem Finanzpaket würden Union und SPD die Schuldenbremse de facto abschaffen, kritisierte der Liberale. Zwar sei es richtig, dass Deutschland mehr für seine Verteidigungsfähigkeit tun müsse, um seinen Verpflichtungen gegenüber Nato und EU nachzukommen. „Krieg und Frieden“ dienten Union und SPD aber nur als Begründung für eine andere wirtschaftspolitische Agenda. „Sie planen eine linke Wirtschaftspolitik für Deutschland“, kritisierte Dürr. 

Der Abgeordnete verwies auf den Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (20/15099). Dieser sei eine maßvolle und effektivere Alternative zu den Vorschlägen von SPD und Union. „Unbefristet einfach mehr Schulden zuzulassen, das ist eine Aufweichung verantwortungsvoller Haushaltspolitik“, kritisierte Dürr.

AfD: Skrupeloser Angriff auf die Verfassung

AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel ging insbesondere Friedrich Merz scharf an. „Noch kein Bewerber um das Kanzleramt hat in so kurzer Zeit so viele Wahlversprechen gebrochen wie Sie“, sagte Weidel. Merz werde als „Totengräber der Schuldenbremse“ in die Geschichte eingehen. Der Christdemokrat opfere bedenkenlos den Wohlstand der Bürger, „um auf Biegen und Brechen Kanzler zu werden“, schimpfte die Abgeordnete. 

Sie kritisierte auch das Vorhaben, die Grundgesetzänderungen noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen zu wollen, obwohl ein neuer Bundestag bereits gewählt sei. Das sei ein „skrupelloser Angriff auf die Verfassung und die demokratische Legitimität“. Die geplante Verschuldung sei eine „gigantische Hypothek, mit der sie sich an den kommenden Generationen versündigen, die für diese Ausgaben gerade stehen müssen“.

Der „finanzpolitische Staatsstreich“ habe sich zudem bereits negativ auf deutsche Staatsanleihen ausgewirkt, es müssten nun höhere Zinsen gezahlt werden, kritisierte Weidel. Die Begründung für die Grundgesetzänderung wies die AfD-Abgeordnete zurück. „Sie beschwören eine angeblich plötzlich veränderte Weltlage und schüren Kriegspanik, um die Bürger einzuschüchtern und gefügig zu machen“, kritisierte Weidel. 

Linke kritisiert „Blankoscheck für Aufrüstung“

Für die Gruppe Die Linke kritisierte Heidi Reichinnek das Verfahren. Es sei „zutiefst undemokratisch“, dass noch in der laufenden Wahlperiode über drei Grundgesetzänderungen mit einem Finanzvolumen von bis zu 1.000 Milliarden Euro abgestimmt werden solle.

Reichinnek warb für eine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse. Den Vorschlag von Union und SPD werde die Linke ablehnen, handle es sich doch um einen „Blankoscheck für Aufrüstung“.

BSW: Größter Wahlbetrug in der Geschichte

Ähnliche Kritik an Verfahren und Inhalt äußerte Dr. Sahra Wagenknecht für die Gruppe BSW. Sie sprach von einer „neuen Etappe im Niedergang unserer Demokratie“. 

Es werde das „wahnwitzigste Aufrüstungspaket und der größte Wahlbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ behandelt, kritisierte Wagenknecht. 

Sitzung auf Wunsch von SPD und Union

Die Einberufung der Sitzung verlangen die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Artikel 39 Absatz 3 besagt: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“ 

Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt entsprechend, dass der Bundestagspräsident zur Einberufung des Bundestages verpflichtet ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

Änderung der Schuldenbremse

Ziel des Entwurfs von SPD und CDU/CSU ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen. Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll durch Änderungen der Artikel 109 und 115 erreicht werden. Dort soll laut Entwurf festgeschrieben werden, dass der Betrag der Verteidigungsausgaben, der ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigt, von den bei der Schuldenregel zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen ist.

„Fundamentale Veränderung der Sicherheitsarchitektur“

Zur Begründung führen die Fraktionen eine „fundamentale Veränderung der Sicherheitsarchitektur“ infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor drei Jahren an. „Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern“, schreiben SPD und Union. 

Für die „fortgeführte Ertüchtigung“ der Bundeswehr reiche das Instrument eines Sondervermögens nicht aus. Das erforderliche Finanzierungsvolumen sei aber auch im Rahmen der geltenden Schuldenregel nicht zu realisieren, heißt es weiter. 

„Mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr“

Von der Änderung der Schuldenregel versprechen sich Union und SPD auch mit Blick auf den Nato-Gipfel im Juni in Den Haag ein Signal, „dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird“.

Das Sondervermögen Infrastruktur soll in Artikel 143h des Grundgesetzes verankert werden. Es soll laut Entwurf ein Volumen von 500 Milliarden Euro umfassen und eine Laufzeit von zehn Jahren haben. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Die Kreditaufnahme des Sondervermögens soll von der Kreditobergrenze der Schuldenregel ausgenommen werden. 

Gesteigerter Investitionsbedarf für die Infrastruktur 

Zur Begründung führen die Fraktionen den „gesteigerten Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich“ an. „Die Einrichtung eines Sondervermögens zur Modernisierung der Infrastruktur mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen sichert eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands“, heißt es weiter. 

Das Sondervermögen ermögliche eine „Investitionsoffensive des Bundes“ als „integraler Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets der Bundesregierung“. Sie könne das mittelfristige Wirtschaftswachstum „spürbar stärken“, argumentieren Union und SPD in dem Entwurf. Die Einzelheiten des Sondervermögens sollen einfachgesetzlich geregelt werden.

Verschuldungsspielraum für die Länder

Der durch eine Änderung des Artikels 109 des Grundgesetzes vorgesehene Verschuldungsspielraum für die Länder wird von den Fraktionen mit der „herausfordernden Finanzsituation der Länder und Kommunen“ begründet. Der Entwurf sieht vor, der Ländergesamtheit – analog zum Bund – im Rahmen des Grundsatzes ausgeglichener Haushalte einen „sehr eng begrenzten“ strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts einzuräumen. 

„Über die tatsächliche Nutzung dieses Spielraums und die konkrete Verwendung von entsprechenden finanziellen Mitteln entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie. Dies ermöglicht einen passgenauen Mitteleinsatz vor dem Hintergrund individueller regionaler und örtlicher Gegebenheiten“, so Union und SPD.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)“ (20/15098) vorgelegt. Mit den Änderungen im Grundgesetz will die Fraktion eine „limitierte Bereichsausnahme für Ausgaben für Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im Rahmen der Schuldenregel“ schaffen. Geplant ist, dass Ausgaben dieser Art, die über dem Betrag von 1,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen, von den im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen sind.

Mit diesem Vorschlag grenzen sich die Grünen von einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ab. Zudem sei der Begriff der Verteidigungsausgaben „viel zu eng“ gefasst, kritisieren die Grünen in ihrem Entwurf. So könnten „die drängenden Fragen im Bereich Gesamtverteidigung und sicherheitspolitischer Aufgaben“ nicht gelöst werden, heißt es weiter.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion hatte den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/15099) vorgelegt. Darin schlagen die Liberalen vor, das bestehende Sondervermögen Bundeswehr um weitere 200 Milliarden Euro aufzustocken. Die Nutzung der Mittel will die Fraktion an eine Bedingung geknüpft wissen. „Das erweiterte Sondervermögen kann ab dem Haushaltsjahr 2025 nur unter der Bedingung genutzt werden, dass im jeweiligen Haushaltsjahr ohne Mittel des Sondervermögens Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien von mindestens zwei Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsplan veranschlagt werden“, heißt es dazu. 

Dadurch werde sichergestellt, dass das kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich zusätzliche, über die zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato hinaus erforderliche Verteidigungsausgaben abdeckt. „Eine Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt wird so verhindert“, führen die Liberalen aus. Die Kreditaufnahme aus dem Sondervermögen soll wie bisher nicht auf die Kreditobergrenze nach der Schuldenregel angerechnet werden.

Die Notwendigkeit der erhöhten Ausgaben für die Verteidigung und die Bundeswehr begründet die Fraktion unter anderem mit dem anhaltenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine. „Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern. Die Gewissheiten unserer nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen transatlantischen Sicherheitsarchitektur gehören der Vergangenheit an“, heißt es weiter. 

Antrag Gruppe BSW

Die Gruppe BSW wendet sich gegen die Pläne zur Steigerung der Verteidigungsausgaben. In einem Antrag (20/15107) mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „Diplomatie wieder ins Zentrum der deutschen Außenpolitik zur rücken“. Sie solle „eine Politik der Entspannung, gemeinsamen Sicherheit in Europa und Abrüstung“ verfolgen, „statt Hunderte Milliarden Euro für die Aufrüstung zu verpulvern und Deutschland zur ausgabenstärksten Militärmacht in Europa zu machen“. Außerdem stellt sich das BSW gegen den Plan „ReArm Europe“, mit dem die EU-Kommission 800 Milliarden Euro für Verteidigung mobilisieren will. Die Bundesregierung solle stattdessen im EU-Rahmen „auf eine Friedensinitiative zur Beendigung des Stellvertreterkrieges in der Ukraine“ dringen.

Weitere Forderungen zielen auf den Stopp von Rüstungslieferungen an die Ukraine und die Absage an jegliche Überlegungen zu einer atomaren Aufrüstung in Deutschland. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem auf, „Russland ein Gesprächsangebot über gemeinsame Abrüstungsanstrengungen zu unterbreiten, dies auch mit Blick auf eine Senkung der eigenen Militärausgaben und eine mögliche Beendigung der selbstschädigenden Wirtschaftssanktionen“. (scr/ahe/eis/13.03.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

SPD

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Friedrich Merz

Friedrich Merz

© Friedrich Merz/Tobias Koch

Merz, Friedrich

CDU/CSU

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Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Dürr

Christian Dürr

© Christian Dürr/ Tobias Koch

Dürr, Christian

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Alice Weidel

Alice Weidel

© Dr. Alice Weidel/Hagen Schnauss

Weidel, Dr. Alice

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Saskia Esken

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Esken, Saskia

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Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

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Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

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Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Lindner

Christian Lindner

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Lindner, Christian

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Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

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Manuela Schwesig

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© Staatskanzlei M-V/ Steffen Kugler

Schwesig, Manuela

Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern

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Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

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Felix Banaszak

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© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

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Christoph Meyer

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Meyer, Christoph

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Post (Minden), Achim

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Hoppermann, Franziska

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Audretsch, Andreas

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Heidi Reichinnek

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Reichinnek, Heidi

Gruppe Die Linke

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Lucia Schanbacher

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Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht

© DIE LINKE/DIG/Trialon

Wagenknecht, Dr. Sahra

Gruppe BSW

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Karsten Hilse

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© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

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Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht

© DIE LINKE/DIG/Trialon

Wagenknecht, Dr. Sahra

Gruppe BSW

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Yannick Bury

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© Yannick Bury/Tobias Koch

Bury, Dr. Yannick

CDU/CSU

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Thomas Seitz

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Seitz, Thomas

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© SPD/Maximilian König

Nickholz, Brian

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Robert Farle

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© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

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Joana Cotar

Joana Cotar

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Cotar, Joana

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Reem Alabali-Radovan

Reem Alabali-Radovan

© Photothek

Alabali-Radovan, Reem

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Johannes Huber

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Huber, Johannes

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Seidler, Stefan

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Heil (Peine), Hubertus

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/15096 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 246 KB — Status: 10.03.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/15098 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)
    PDF | 176 KB — Status: 10.03.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/15099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 192 KB — Status: 10.03.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/15107 - Antrag: Nein zur Kriegstüchtigkeit - Ja zur Diplomatie und Abrüstung
    PDF | 156 KB — Status: 12.03.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/15096, 20/15098, 20/15099 und 20/15107 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse entzweit Experten

Wie zuvor im Plenum gingen auch in einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Donnerstag, 13. März 2025, die Ansichten über die geplante Lockerung von Schuldenregeln weit auseinander. Dabei befassten sich die Experten mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU (20/15096) zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes sowie einem Änderungsantrag dazu, mit dem diese den Grünen bei der Finanzierung des Klimaschutzes entgegenkommen wollen. Die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen (20/15098) sowie FDP (20/15099) zur Rüstungsfinanzierung spielten in dieser Sitzung keine Rolle.

Vorgehen verfassungsrechtlich umstritten

Vielleicht legal, aber nicht legitim nannte der Berliner Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau die angestrebte Beschlussfassung durch den alten Bundestag. Man müsse die Vorschriften des Grundgesetzes nach ihrem Sinn sehen, nicht nur nach ihrem Buchstaben. Die 30-Tage-Frist von der Bundestagswahl bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags sei zudem „eine Höchstfrist, keine Karenzzeit“. Der neue Bundestag könne einberufen werden, sobald das Wahlergebnis endgültig festgestellt sei, und sofort seine Beratungen aufnehmen.

Dagegen hält der Heidelberger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hanno Kube das Vorgehen von SPD und Union  für verfassungsrechtlich unproblematisch. Der alte Bundestag sei uneingeschränkt handlungsfähig, bis der neugewählte zusammengetreten sei. Das gelte auch für die vorgesehene Abstimmung über die Grundgesetzänderung nach der Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl, denn der Bundestag dürfe ein laufendes Gesetzgebungsverfahren noch zu Ende bringen.

Dem Einwand, die Beratungszeit reiche nicht aus, trat die Augsburger Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Sina Fontana entgegen. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizungsgesetz ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung gefordert, im Gegensatz zum damaligen Gesetzentwurf sei der Beratungsgegenstand jetzt aber „übersichtlich“. Dem widersprach allerdings Ulrich Vosgerau. Angesichts der Tragweite handele es sich um eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten, und sie bräuchten ausreichend Zeit, sich über die möglichen Konsequenzen zu informieren.

Wirtschaftliche Folgen der Verschuldung

Strittig waren auch die Folgen der geplanten Kreditaufnahme. Die Ökonomin Philippa Sigl-Glöckner von der Denkfabrik Dezernat Zukunft erwartet von den vorgesehenen Maßnahmen ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,7 Prozent. Dieser Effekt hänge aber davon ab, was von den möglichen Mitteln tatsächlich ausgegeben wird. Sie bezog sich damit darauf, dass erst der nächste Bundestag und die nächste Bundesregierung über die Ausnutzung des zusätzlichen Ausgabenspielraums entscheiden würden.

Vor langfristigen Belastungen infolge der jetzt geplanten Verschuldungsmöglichkeiten warnte der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Lars Feld vom Freiburger Walter-Eucken-Institut. Es sei ein Anstieg der Staatsverschuldung auf 90 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung in zehn Jahren zu erwarten. Dies aber hätte zusätzliche Zinsausgaben zwischen 250 und 400 Milliarden Euro zur Folge, je nach der Entwicklung des Zinssatzes für Staatsanleihen. Die internationalen Anleihenmärkte seien schon nervös geworden.

Solchen Sorgen vor einer ausufernden Staatsverschuldung trat der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Hinweis entgegen, dass sich Deutschland ohnehin nur im Rahmen der EU-Vorgaben bewegen könne. Dagegen warnte die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Veronika Grimm von der Technischen Universität Nürnberg vor einer „Herausforderung für die Stabilität in Europa“. Wenn infolge der deutschen Kreditaufnahme die Zinsen für Staatsanleihen stiegen, werde es für bereits hoch verschuldete Länder wie Italien und Spanien noch teurer, ihrerseits aufzurüsten, und die „Vulnerabilität in der Eurozone“ steige.

Mehr Geld für Klimaschutz gefordert

Die von SPD und Union in einem Änderungsantrag eingefügten zusätzlichen 50 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds hält die Rechtsanwältin und Richterin am Hamburger Verfassungsgericht Dr. Roda Verheyen für unzureichend, um die Klimaziele wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert umzusetzen. Sie schlug stattdessen eine Ausnahme von der Schuldenbremse, wie sie für die Verteidigung vorgesehen sei, auch für Investitionen in den Klimaschutz vor.

Eine „Unwucht“ stellte der Mannheimer Wirtschaftswissenschaftler Prof. Tom Krebs fest. Mehr Investitionen seien gleichermaßen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz nötig, er sehe aber viel Militär und wenig Klimaschutz. Sein Gegenvorschlag zur vorgesehenen Grundgesetzänderung lautete, alle Investitionsausgaben von der Berechnung der Schuldenbremse auszunehmen.

Bedrohungslage unterschiedlich gesehen

Grundsätzliche Kritik an der Herangehensweise von Union und SPD übte Reiner Braun vom Internationalen Friedensbüro. Einst habe die Große Koalition unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt dem Harmel-Bericht der Nato mit den zwei Schultern Rüstung und Dialog zugestimmt. Heute dagegen werde „die zweite Schulter überhaupt nicht mehr in Betracht gezogen“. Braun bestritt zudem eine Bedrohung durch Russland. Europa sei Russland auch ohne die USA militärisch deutlich überlegen.

Dagegen warnte Prof. Dr. Moritz Schularick vom Kiel Institut für Weltwirtschaft, Russland rüste derzeit sehr schnell auf. In Deutschland hingegen hätten die gegenwärtigen Verteidigungsausgaben  von rund zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts „nicht zu einem nennenswerten Ausbau von Fähigkeiten geführt“. Eine Steigerung auf drei bis dreieinhalb Prozent sei daher sinnvoll.

Auch der Frankfurter Politikwissenschaftler Prof. Dr. Christopher Daase nannte den Gesetzentwurf „gerechtfertigt“ angesichts der Bedrohungslage durch den Krieg Russlands und die Politik der USA. Auch die Eile sei „vertretbar“. Allerdings kritisierte Daase einen zu engen Sicherheitsbegriff. Die Ausnahme von der Schuldenbremse solle sich nicht nur auf den Haushalt der Bundeswehr beziehen, sondern auf die Resilienz der gesamten Gesellschaft. So schlug er einen zusätzlichen Betrag für die Länder über die geplanten hundert Milliarden hinaus für Investitionen in den Bevölkerungsschutz vor. (pst/13.03.2025) 

Dokumente

  • 20/15096 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 246 KB — Status: 10.03.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/15098 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)
    PDF | 176 KB — Status: 10.03.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/15099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 192 KB — Status: 10.03.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 101. Sitzung am Donnerstag, dem 13. März 2025, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 101. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Sina Fontana, MLE - Universität Augsburg
  • Prof. Dr. Veronika Grimm - Technische Universität Nürnberg
  • Prof. Dr. Hanno Kube - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • Reiner Braun - International Peace Bureau
  • Prof. Dr. Tom Krebs - Universität Mannheim
  • Prof. Dr. Thiess Büttner - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • RAn Dr. Roda Verheyen
  • Prof. Dr. Christopher Daase - Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Deutscher Städtetag
  • Deutscher Landkreistag
  • Philippa Sigl-Glöckner - Dezernat Zukunft
  • RA Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Haushaltsausschuss beschließt Änderungen des Grundgesetzes

Ein Stempel mit der Aufschrift Schuldenbremse steht auf mehreren Euro-Geldscheinen.

Der federführende Haushaltsausschuss hat den geplanten Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse am 16, März zugestimmt. (© picture alliance / ZB | Sascha Steinach)

Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h)“ (20/15096 ) passierte am Sonntagnachmittag, 16. März 2025, nach rund viereinhalbstündiger Sitzung in geänderter Fassung den Haushaltsausschuss (20/15117) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen. Die drei Fraktionen hatten zuvor einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt. AfD, FDP und die Gruppen Die Linke und BSW stimmten dagegen.

Anträge von FDP, AfD und BSW erfolglos

Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Dienstag, 18. März 2025, vorgesehen. Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erforderlich. Der Bundesrat muss am Freitag, 21. März, ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Zu Beginn der Sitzung hatten die Fraktionen der AfD und der FDP sowie die Gruppe BSW erfolglos die Unterbrechung beziehungsweise Vertagung der Sitzung beantragt. Auch die Anträge von AfD, FDP und BSW, eine Ausschussanhörung zu dem Änderungsantrag durchzuführen, fanden keine Mehrheit.

Verteidigungsausgaben

Nach dem geänderten Entwurf soll künftig in den Artikeln 109 und 115 GG geregelt werden, dass die Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenregel ausgenommen sind. Konkret soll der Satz in Artikel 109 lauten: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ 

Im ursprünglichen Entwurf hatten SPD und Union die Ausnahme nur für Verteidigungsausgaben vorgesehen.

Sondervermögen

Geändert wurde auch der Passus zum Sondervermögen, das in Artikel 143h verankert werden soll. Nach dem geänderten Entwurf lautet die Zweckbestimmung nun „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“. 

Ursprünglich lautete die Zweckbestimmung „für Investitionen in die Infrastruktur“.

100 Milliarden Euro für die Länder

Das Volumen soll wie im ursprünglichen Entwurf 500 Milliarden Euro betragen. Die Kreditaufnahme soll nicht der Schuldenregel des Grundgesetzes unterliegen. 100 Milliarden Euro davon sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. 

Weitere 100 Milliarden Euro sollen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Investitionen sollen laut Entwurf über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden können. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Laufzeit von zehn Jahren vor.

Kriterium der Zusätzlichkeit für die Investitionen

Neu im geänderten Entwurf ist das Kriterium der Zusätzlichkeit für die Investitionen. „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“, soll es dazu im Grundgesetz heißen.

In der Begründung des Änderungsantrags heißt es, dies sei „dann der Fall, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt“. Das Kriterium bezieht sich nicht auf die Mittel, die den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Einzelheiten zu dem Sondervermögen sollen einfachgesetzlich geregelt werden. Das gilt auch für den Umgang mit den Investitionsmitteln für die Länder.

Verschuldungsspielraum für die Länder

Wie im ursprünglichen Entwurf von SPD und CDU/CSU vorgesehen, soll auch den Ländern künftig ein Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung eingeräumt werden. Danach soll die Kreditaufnahme für die Ländergesamtheit 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts betragen dürfen. 

Die Aufteilung der für die Ländergesamtheit zulässigen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder soll einfachgesetzlich geregelt werden. Bestehende landesrechtliche Regelungen, etwa in den Landesverfassungen oder Haushaltsordnungen, die hinter dieser Kreditobergrenze zurückbleiben, sollen nach dem Entwurf außer Kraft treten. 

Der Ausschuss erklärte einstimmig den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115, 20/15098) für erledigt und lehnte mit den Stimmen der übrigen Fraktionen und der Gruppen den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87, 20/15099) ab. (scr/16.03.2025)

Dokumente

  • 20/15096 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 246 KB — Status: 10.03.2025
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  • 20/15098 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)
    PDF | 176 KB — Status: 10.03.2025
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  • 20/15099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 192 KB — Status: 10.03.2025
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  • 20/15117 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
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  • Haushaltsausschuss

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Mehrheit für Reform der Schuldenbremse: 512 Abgeordnete stimmen mit Ja

Der 20. Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 18. März 2025, wenige Tage vor dem Zusammentritt des künftigen Bundestages, den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096) gebilligt. Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das zuvor im Haushaltsausschuss noch geänderte Gesetz (20/15117), 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung. 

Gesetzentwurf zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes

Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden. 

Für die Annahme des Entwurfs war eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig. Im 20. Deutschen Bundestages liegt die Marke bei mindestens 489 Stimmen. Das Gesetz wird nun im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme notwendig. 

Abstimmung über Änderungs- und Entschließungsanträge

Im Kontext der Abstimmung über den Gesetzentwurf nahmen die Abgeordneten auch einen Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (20/15123) an. Die künftige Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kernhaushalt abzusichern. Entschließungsanträge der FDP (20/15121, 20/15122), der Gruppe Die Linke (20/15119) und der Gruppe BSW (20/15118) lehnte das Parlament mehrheitlich ab. 

Die FDP drang unter anderem auf ein internationales Emissionshandelssystem unter Einbeziehung der USA und China. Die Linke forderte eine komplette Streichung der Schuldenbremse aus dem Grundgesetz und das BSW wollte, dass Kreditaufnahmen durch den Staat ausschließlich zivilen Zwecken dienen sollten. Die Liberalen hatten zudem einen Änderungsantrag eingebracht (20/15120). Darin sprach sich die Fraktion für ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 300 Milliarden Euro aus. Auch dieser Antrag verfehlte eine Mehrheit. Namentlich stimmten 85 Abgeordnete dafür, 630 dagegen und zwei enthielten sich.

SPD: Das ist eine Finanzpolitik ohne Dogmen

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Lars Klingbeil sprach in der Debatte von einer „historischen Entscheidung“. Sie könne ein „positiver Aufbruch für Deutschland und Europa“ sein. „Es ist allerhöchste Zeit, dass dieser Aufbruch gelingt“, sagte der Sozialdemokrat. Mit Blick auf die internationale Lage betonte Klingbeil, dass Deutschland nun Führungsverantwortung in Europa übernehmen müsse. Von der Entscheidung gehe auch ein klares Signal aus:  „Wir werden alles tun, um den Frieden in Europa aufrechtzuerhalten.“ 

Klingbeil hob auch die Bedeutung des geplanten Sondervermögens hervor. In „historischen Zeiten“ handele es sich um einen „historischen Kompromiss“ zwischen SPD, Union und Grünen. Damit sei eine Blockade der „demokratischen Mitte“ aufgelöst worden. Es sei die falsche Perspektive, so Klingbeil, die geplante Verschuldung als „gigantische Belastung“ zu sehen, der Investitionsstau in diesem Land sei überall mit Händen zu greifen. „Es ist gut für die Menschen in diesem Land, wenn wir so umfangreich investieren, wie wir es mit dem Sondervermögen vorsehen.“ Dies sei eine „Finanzpolitik ohne Dogmen“. Der Sozialdemokrat betonte, dass Geld allein die Probleme nicht lösen werde. Vielmehr müsse das Land modernisiert werden. Es brauche einen Mentalitätswechsel, so Klingbeil.

Union für „Paradigmenwechsel in der Verteidigungspolitik“

Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Friedrich Merz, ging auf die internationale Lage und die Sicherheitslage in Europa ein. Putin führe einen Angriffskrieg gegen Europa und nicht nur gegen die territoriale Integrität der Ukraine. Dies erfordere einen „Paradigmenwechsel in der Verteidigungspolitik“. Noch könne Europa nicht alleine, sondern nur gemeinsam mit den USA verteidigen, aber es müsse Schritt für Schritt in Richtung einer eigenständigen europäischen Verteidigung und einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft gehen. 

Merz rechtfertigte auch den geplanten Sonderfonds mit den Umständen. Es gebe einen über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte aufgelaufenen Erneuerungsbedarf bei der Infrastruktur, sagte der Christdemokrat. Das Sondervermögen bedeute aber nicht, dass der Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte geringer werde. „Das Gegenteil ist richtig“, sagte Merz. Eine höhere Verschuldung bedeute höhere Zinsausgaben und führe zu einem erheblichen Konsolidierungsdruck. Wie Kleinbeil betonte auch Merz die Notwendigkeit einer „umfassenden Modernisierung des Gemeinwesens“.

Grüne: In die Sicherheitsarchitektur investieren

Die Ko-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, erklärte die inhaltliche Zustimmung ihrer Fraktion, griff aber insbesondere die Union und Merz scharf an. Sozialdemokraten und Grüne hätten immer wieder die Notwendigkeit von Investitionen betont und auch die Union zur Zusammenarbeit aufgefordert. Diese habe die Vorschläge nicht nur kategorisch abgelehnt, sondern „meistens noch mit einer solchen Überheblichkeit und einem solchen Populismus, das einem schlecht werden konnte“, kritisierte die Abgeordnete. Es sei „verdammt bitter“, dass die Union dafür ein paar Wochen nach der Wahl gebraucht habe, um die Notwendigkeit zu erkennen. „Es wird dadurch aber nicht falsch“, sagte Haßelmann.

Die Ko-Fraktionsvorsitzende begrüßte auch die weitergehende Ausnahme für verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben. Angesichts der Weltlage und der Angriffe auf Demokratien sei es notwendig, nicht nur in die Ertüchtigung der Bundeswehr, sondern grundsätzlich in die Sicherheitsarchitektur zu investieren, so Haßelmann.

FDP kritisiert „hemmungslose Schuldenmacherei“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr übte scharfe Kritik an den Plänen von SPD und Union: „Die Finanzarchitektur unseres Landes wird grundlegend verändert.“ Die Schuldenbremse werde zur „Makulatur“ erklärt, kritisierte Dürr. Dies sei der Startschuss für eine „hemmungslose Schuldenmacherei“. Statt einer Großen Koalition habe man nun eine „SchuKo, eine Schuldenkoalition“, frotzelte der Liberale. 

Die mit den Grünen vereinbarten Änderungen hätten den Entwurf noch schlechter gemacht, fügte Dürr hinzu. Zudem bezweifelte er, dass mit „linker Fiskalpolitik“ eine bürgerliche Wirtschaftspolitik gelingen könne. „Herr Merz, Sie sorgen für die höchste Staatsquote in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, monierte Dürr. 

AfD: Wir brauchen keine neuen Feindbilder

Der Ko-Vorsitzende der AfD-Fraktion, Tino Chrupalla, erneuerte die Kritik seiner Fraktion und seiner Partei am Gesetzgebungsverfahren. „Der abgewählte 20. Deutsche Bundestat wird benutzt, um die zukünftige Bundesregierung zu zementieren – und natürlich, weil sie nur hier die Mehrheiten haben“, sagte Chrupalla. Der Abgeordnete ging vor allem mit Friedrich Merz hart ins Gericht. Merz gehe es nicht um die Zukunft des Landes, sondern nur um die Kanzlerschaft. Chrupalla kritisierte das Fehlen klarer Prioritäten bei den Investitionen: „Hier soll planlos die Staatsverschuldung in den Himmel getrieben werden.“

Chrupalla widersprach auch den sicherheitspolitischen Einschätzungen von Merz und Klingbeil. Die Amerikaner stellten lediglich ihre eigenen Interessen in den Vordergrund, das müsse Deutschland auch tun, so der Abgeordnete. Zudem müsse es eine neue europäische Sicherheitsarchitektur geben. „Wir brauchen aber keine neuen Feindbilder. Eine sogenannte Kriegstüchtigkeit brauchen wir auch nicht“, so der Ko-Fraktionsvorsitzende.

Pistorius: Bedrohungslage geht vor Kassenlage

Für die Bundesregierung unterstrich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die Notwendigkeit der Änderungen. „Wir stehen vor Entscheidung von historischer Bedeutung“ – davon hänge die Sicherheit und Zukunft des Landes ab, sagte der Sozialdemokrat. Europa müsse sicherheitspolitisch erwachsen werden, die Entscheidung dulde keinen Aufschub.

„Wer heute zaudert, wer sich heute nicht traut, wer meint, wir könnten uns diese Debatte noch über Monate leisten, der verleugnet die Realität“, meinte der Minister. Künftig müsse gelten: „Bedrohungslage geht vor Kassenlage.“ 

Die Linke: Merz ist ein politischer Hasardeur

Für die Gruppe Die Linke griff auch Sören Pellmann das Verfahren und Friedrich Merz scharf an. Merz geriere sich als „Erlöser von Ängsten und Qualen“ auf, löse aber nichts. „Sie erschaffen dafür mit einer gigantischen Aufrüstungsverschuldung die Probleme von morgen“, so der Linken-Abgeordnete. 

Merz sei ein „politischer Hasardeur“ und werfe „Nebelkerzen aus Angst und Furcht“. SPD und Grünen warf Pellmann für ihre Unterstützung „schädliche Kumpanei“ und verantwortungsloses Handeln vor. 

BSW: Kriegskredite mit Klimasiegel

Für die Gruppe BSW kritisierte Dr. Sahra Wagenknecht die Pläne von Union, SPD und Grünen als „Kriegskredite mit Klimasiegel“. Den Grünen warf sie „Kriegsverrücktheit“ vor, auf deren Drängen torpediere Deutschland die Friedensverhandlungen in der Ukraine, weil noch zusätzliche Unterstützungsmittel freigegeben werden sollen so Wagenknecht. 

Die BSW-Vorsitzende ging auch auf das Wahlergebnis ihrer Partei bei der Bundestagswahl ein, die knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Sie forderte den neuen Bundestag auf, ihrer Wahlprüfungsbeschwerde stattzugeben und „unverzüglich“ den Weg für eine Neuauszählung freizumachen.

Gesetzentwurf von SPD und Union

Nach dem beschlossenen Gesetz soll künftig in den Artikeln 109 und 115 GG geregelt werden, dass die Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenregel ausgenommen sind. 

Konkret soll der Satz in Artikel 109 lauten: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ Im ursprünglichen Entwurf hatten SPD und Union die Ausnahme nur für Verteidigungsausgaben vorgesehen. Der Gesetzentwurf passierte am Sonntagnachmittag, 16. März, nach rund viereinhalbstündiger Sitzung den Haushaltsausschuss, der noch eine Reihe weiterer Änderungen am Ursprungsentwurf vornahm (20/15117). Grundlage war ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen. 

Sondervermögen für die Infrastruktur

Der Passus zum Sondervermögen soll in Artikel 143h verankert werden. Die Zweckbestimmung soll nun „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ lauten. 

Das Volumen soll 500 Milliarden Euro betragen. Die Kreditaufnahme soll nicht der Schuldenregel des Grundgesetzes unterliegen. 100 Milliarden Euro davon sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Investitionen sollen laut Entwurf über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden können. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Laufzeit von zehn Jahren vor.

Kriterium der Zusätzlichkeit 

Das Gesetz sieht auch das Kriterium der Zusätzlichkeit für die Investitionen vor. „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“, soll es dazu im Grundgesetz heißen. Zur Begründung heißt es, dies sei „dann der Fall, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt“. Das Kriterium bezieht sich nicht auf die Mittel, die den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Einzelheiten zu dem Sondervermögen sollen einfachgesetzlich geregelt werden. Das gilt auch für den Umgang mit den Investitionsmitteln für die Länder.

Verschuldungsspielraum für die Länder

Auch den Ländern soll künftig ein Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung eingeräumt werden. Danach soll die Kreditaufnahme für die Ländergesamtheit 0,35 Prozent des nominalen BIP betragen dürfen. 

Die Aufteilung der für die Ländergesamtheit zulässigen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder soll einfachgesetzlich geregelt werden. Bestehende landesrechtliche Regelungen, etwa in den Landesverfassungen oder Haushaltsordnungen, die hinter dieser Kreditobergrenze zurückbleiben, sollen nach dem Gesetz außer Kraft treten.

Gesetzentwurf der FDP abgelehnt

Im Anschluss an die Debatte im Plenum wiesen die Abgeordneten auch einen von der FDP-Fraktion eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/15099) zurück. Darin schlugen die Liberalen vor, das bestehende Sondervermögen Bundeswehr um weitere 200 Milliarden Euro aufzustocken. Die Nutzung der Mittel wollte die Fraktion an eine Bedingung geknüpft wissen. „Das erweiterte Sondervermögen kann ab dem Haushaltsjahr 2025 nur unter der Bedingung genutzt werden, dass im jeweiligen Haushaltsjahr ohne Mittel des Sondervermögens Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien von mindestens zwei Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsplan veranschlagt werden“, hieß es dazu.

Dadurch sollte sichergestellt werden, dass das kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich zusätzliche, über die zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato hinaus erforderliche Verteidigungsausgaben abdeckt. „Eine Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt wird so verhindert“, führten die Liberalen aus. Die Kreditaufnahme aus dem Sondervermögen sollte wie bisher nicht auf die Kreditobergrenze nach der Schuldenregel angerechnet werden. In namentlicher Abstimmung votierten 626 Abgeordnete gegen die Initiative, 87 dafür und drei enthielten sich.

Antrag der Gruppe BSW abgelehnt

Die Gruppe BSW wendete sich gegen die Pläne zur Steigerung der Verteidigungsausgaben. Auch ihr Antrag (20/15107) wurde mit nahezu allen übrigen Stimmen abgelehnt (20/15116). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, „Diplomatie wieder ins Zentrum der deutschen Außenpolitik zur rücken“. Sie solle „eine Politik der Entspannung, gemeinsamen Sicherheit in Europa und Abrüstung“ verfolgen, „statt Hunderte Milliarden Euro für die Aufrüstung zu verpulvern und Deutschland zur ausgabenstärksten Militärmacht in Europa zu machen“, hieß es darin. Außerdem stellte sich das BSW gegen den Plan „ReArm Europe“, mit dem die EU-Kommission 800 Milliarden Euro für Verteidigung mobilisieren will. Die Bundesregierung sollte stattdessen im EU-Rahmen „auf eine Friedensinitiative zur Beendigung des Stellvertreterkrieges in der Ukraine“ dringen.

Weitere Forderungen zielten auf den Stopp von Rüstungslieferungen an die Ukraine und die Absage an jegliche Überlegungen zu einer atomaren Aufrüstung in Deutschland. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung außerdem auf, „Russland ein Gesprächsangebot über gemeinsame Abrüstungsanstrengungen zu unterbreiten, dies auch mit Blick auf eine Senkung der eigenen Militärausgaben und eine mögliche Beendigung der selbstschädigenden Wirtschaftssanktionen“. (scr/ste/ahe/18.03.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

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Bas, Bärbel

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Lars Klingbeil

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Klingbeil, Lars

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Friedrich Merz

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Merz, Friedrich

CDU/CSU

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Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

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Haßelmann, Britta

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Christian Dürr

Christian Dürr

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Dürr, Christian

FDP

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Tino Chrupalla

Tino Chrupalla

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Chrupalla, Tino

AfD

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Boris Pistorius

Boris Pistorius

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Alexander Dobrindt

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Dobrindt, Alexander

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Martin Sichert

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Sichert, Martin

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Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

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Dr. Franziska Brantner

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Brantner, Dr. Franziska

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Marcus Faber

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Faber, Dr. Marcus

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Dr. Alexander Gauland

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Yvonne Magwas

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Magwas, Yvonne

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Schweitzer, Alexander

Ministerpräsident Rheinland-Pfalz

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Brugger, Agnieszka

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  • 20/15096 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 246 KB — Status: 10.03.2025
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  • 20/15099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 192 KB — Status: 10.03.2025
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  • 20/15107 - Antrag: Nein zur Kriegstüchtigkeit - Ja zur Diplomatie und Abrüstung
    PDF | 156 KB — Status: 12.03.2025
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  • 20/15116 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW - Drucksache 20/15107 - Nein zur Kriegstüchtigkeit - Ja zur Diplomatie und Abrüstung
    PDF | 176 KB — Status: 16.03.2025
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  • 20/15117 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 346 KB — Status: 16.03.2025
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  • 20/15118 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksachen 20/15096, 20/15117 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 156 KB — Status: 17.03.2025
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  • 20/15119 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksachen 20/15096, 20/15117 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 565 KB — Status: 17.03.2025
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  • 20/15120 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksachen 20/15096, 20/15117 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 536 KB — Status: 17.03.2025
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  • 20/15121 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksachen 20/15096, 20/15117 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 529 KB — Status: 17.03.2025
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  • 20/15122 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksachen 20/15096, 20/15117 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 583 KB — Status: 17.03.2025
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  • 20/15123 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 20/15096, 20/15117 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    PDF | 153 KB — Status: 17.03.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/15099 (Beschlussempfehlung 20/15117 Buchstabe c: Gesetzentwurf ablehnen)
  • 14:29:37: Beginn der Abstimmung
  • 14:49:29: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 716 Ja: 87 Nein: 626 Enthaltungen: 3
  • Gesetzentwurf 20/15099 abgelehnt


Beschlussempfehlung 20/15116 (Antrag 20/15107 ablehnen) angenommen

14:49:39: Beginn der Sitzungsunterbrechung
14:57:13: Ende der Sitzungsunterbrechung

namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 20/15120
14:59:24: Beginn der Abstimmung
15:19:10: Ende der Abstimmung
Gesamt: 717 Ja: 85 Nein: 630 Enthaltungen: 2
Änderungsantrag 20/15120 abgelehnt

15:19:22: Beginn der Sitzungsunterbrechung
15:26:56: Ende der Sitzungsunterbrechung

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/15096 (Beschlussempfehlung 20/15117 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
15:30:08: Beginn der Abstimmung
15:49:48: Ende der Abstimmung
Gesamt: 718 Ja: 512 Nein: 206 Enthaltungen: 0
Gesetzentwurf 20/15096 in Schlussabstimmung mit Zweidrittelmehrheit (mehr als 489 Stimmen) angenommen

15:49:58: Beginn der Sitzungsunterbrechung
15:58:58: Ende der Sitzungsunterbrechung

Gesetzentwurf 20/15099 (Beschlussempfehlung 20/15117: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Beschlussempfehlung 20/15116 (Antrag 20/15107 ablehnen) angenommen
Entschließungsantrag 20/15123 angenommen
Entschließungsantrag 20/15121 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/15122 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/15119 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/15118 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 05.12.2025