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3. Juni 2024 Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes wird mehrheitlich begrüßt

Das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, im Straßenverkehr einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum einzuführen, ist bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 3. Juni 2024, geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zustimmung getroffen. Kritik daran gab es unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die im Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein „Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370) enthaltene Beibehaltung des aktuell geltenden Grenzwertes von 1 ng/ml für Fahranfänger wurde hingegen von allen Expertinnen und Experten begrüßt. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143) war ebenfalls Gegenstand der Anhörung.

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