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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) wurde bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses am Montag, 11. November 2024, überwiegend als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Einigen Expertinnen und Experten gingen die geplanten Regelungen gleichwohl nicht weit genug andere verwiesen auf mögliche Probleme, die sich aus der Novelle ergeben könnten.