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Die geplante Regelung zur Entlastung freiberuflicher Hebammen von stark steigenden Beiträgen zur Berufshaftpflicht haben Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 25. März kritisch gesehen. Mit dem Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen sänken nicht automatisch die Beiträge.