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13. Mai 2019 Zustimmung zur Entfristung der Wohnsitzauflage für Asylberechtigte

Die Absicht der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben, findet durchweg Zustimmung von Kommunalverbänden und Ausländerbehörden. In einer Anhörung des Innenausschusses unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) am Montag, 13. Mai 2019, kamen Bedenken allein vom Vertreter der Caritas. Laut Integrationsgesetz vom Juli 2016 müssen anerkannte Asylbewerber, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, auf Anweisung der zuständigen Behörde ihren Wohnsitz für drei Jahre an einem bestimmten Ort nehmen. Die zunächst auf drei Jahre befristete Regelung sollte bisher am 6. August auslaufen. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf (19/8692, 19/9764) will die Bundesregierung diese zeitliche Begrenzung aufheben.

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