5. Oktober 2026 Unterschiedliche Bewertungen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieffizienzrichtlinie (21/8027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Mit dem Gesetz soll zum einen die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED; EU 2023 / 1791) in nationales Recht umgesetzt werden, und zum anderen sollen Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) von 2023, die über die EED hinausgehen, grundsätzlich auf auf das nach EU-Recht erforderliche Mindestmaß zurückgeführt werden. Die Sachverständigen betonten die Notwendigkeit eines effizienteren Energieeinsatzes bei gleichzeitiger Entlastung der Wirtschaft, die Absenkung bisheriger Standards wurde teils kritisch bewertet. Fragen der Abgeordneten betrafen unter anderen Auswirkungen der 1:1-Umsetzung und des Energieeinsparziels sowie Möglichkeiten des Bürokratieabbaus und der Effizienzsteigerung. Gegenstand der Anhörung waren auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Milliarden Euro für die Wirtschaft einsparen statt Energie verschwenden“ (21/8139(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Planlosen Ausbau von Rechenzentren stoppen! Echte Nachhaltigkeitsstandards gewährleisten!“ (21/8111(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).